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Erbschaft von Immobilien: Was Sie als Erbe und Verkäufer beachten müssen

Zeyni Feller Online Redakteurin
19. Nov 2024 / 17 Min. Lesezeit

Die Erbschaft von Immobilien ist ein komplexes und oftmals sensibles Thema, das sowohl rechtliche als auch finanzielle Fragestellungen mit sich bringt. Insbesondere, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und diese verkaufen möchten, sollten Sie sich über die verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Aspekte im Klaren sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema „Erbschaft von Immobilien“ und was Sie als Immobilienerbe beachten müssen.

Wichtige Begriffe zur Erbschaft kurz erklärt

BegriffErklärung
ErblasserDer Erblasser ist diejenige Person, dessen Vermögen nach dem Tod an die Erben verteilt wird.
ErbengemeinschaftEine Erbengemeinschaft bedeutet, es gibt mehrere Erben, die eine Gemeinschaft bilden. Hierbei kann allerdings keiner der Erben alleine über einzelne Nachlassgegenstände verfügen.
NachlassDer Nachlass ist das gesamte Vermögen, welches ein Erblasser an einen oder mehrere Erben vererbt.
ErbscheinDer Erbschein ist ein formales, gerichtliches Dokument, das die offizielle Bestätigung darstellt, dass die betreffende Person oder Personen als rechtliche Nachfolger des Verstorbenen berechtigt sind, uneingeschränkt über das gesamte Erbgut zu verfügen.

Der Erbfall und die Annahme der Erbschaft

Der Tod eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern oft auch komplexe rechtliche Fragen. Wenn ein Erblasser verstirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage, was mit dessen Vermögen geschieht und welche Pflichten und Rechte auf sie übergehen.

Was passiert im Todesfall?

§ 1922 des BGB zur Gesamtsrechtsnachfolge: (1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
(2) Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung.

Sobald ein Erblasser verstirbt, geht dessen gesamtes Vermögen, zu dem auch Immobilien gehören können, im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) automatisch auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Dies geschieht, ohne dass ein gesonderter Übergabeakt erforderlich ist. Als Erbe treten Sie also sofort in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein, einschließlich aller Rechte und Pflichten, die mit dem Nachlass verbunden sind.

Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1944 Ausschlagungsfrist
(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.
(3) Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Innerhalb einer Frist von 6 Wochen können Sie die Erbschaft auch ausschlagen (§ 1944 BGB). Dies kann sinnvoll sein, wenn die Verbindlichkeiten des Erblassers die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen oder die Immobilie mit zu vielen finanziellen Belastungen verbunden ist. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie in diesem Fall unverzüglich eine Nachlassverbindlichkeitsprüfung durchführen lassen.

Gut zu wissen: Was ist eine Nachlassverbindlichkeitsprüfung?

Die Nachlassverbindlichkeitsprüfung bezieht sich auf die Überprüfung der Verbindlichkeiten oder Schulden, die zum Nachlass eines Verstorbenen gehören. Wenn jemand stirbt, hinterlässt er möglicherweise sowohl Vermögenswerte (wie Geld, Immobilien, Wertgegenstände) als auch Verbindlichkeiten (wie Schulden, laufende Kredite, offene Rechnungen). Diese Schulden müssen aus dem Nachlass beglichen werden, bevor das restliche Erbe an die Erben verteilt werden kann.

Die Nachlassverbindlichkeitsprüfung ist demnach ein wichtiger Schritt, um zu klären, welche finanziellen Verpflichtungen der Verstorbene hinterlassen hat und wie diese abgewickelt werden, bevor das Erbe an die Erben verteilt wird.

Erbschein beantragen

Um Ihre Erbenstellung gegenüber Dritten, wie Banken oder dem Grundbuchamt, nachzuweisen, benötigen Sie in vielen Fällen einen Erbschein. Dieser wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt und bestätigt Ihre Berechtigung, den Nachlass in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen.

Achtung:

Für die Beantragung des Erbscheins entstehen Kosten, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten.

Ein kleines Holzhaus steht auf einem Schreibtisch, an dem mehrere Personen mit Dokumenten zur Planung der Erbschaft einer Immobilie sitzen.

Immobilie im Erbfall: Was ist zu beachten?

Der Erbfall wird besonders komplex, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind. Hier stellen sich Fragen zur Aufteilung und Verwaltung, vor allem dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Testamentarische Anordnungen wie Teilungsanordnungen oder Vermächtnisse können den Übergang von Immobilien klar regeln. In anderen Fällen, etwa bei einer Erbengemeinschaft, sind alle Erben gemeinsam verantwortlich, was oft Konfliktpotenzial birgt. Im Folgenden erfahren Sie, welche rechtlichen und praktischen Aspekte beim Umgang mit einer Immobilie im Erbfall zu berücksichtigen sind.

Teilungsanordnung und Vermächtnis

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2048 Teilungsanordnungen des Erblassers
Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. Die von dem Dritten auf Grund der Anordnung getroffene Bestimmung ist für die Erben nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist; die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil.

Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, so können darin Regelungen zur Verteilung des Nachlasses getroffen sein. Beispielsweise kann der Erblasser im Rahmen einer Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) bestimmen, welche Person welche Immobilie oder welchen Anteil am Vermögen erhalten soll. Auch ein Vermächtnis, das einer Person bestimmte Vermögenswerte ohne Erbenstellung zuspricht, ist möglich.

  • Beispiel: Herr Müller hinterlässt zwei Kinder und verfügt in seinem Testament, dass seine Tochter die Immobilie und sein Sohn das Barvermögen erhalten soll. In diesem Fall gilt die Immobilie als vermächtnisweise zugewiesen.
Eine Erbengemeinschaft diskutiert über die gemeinsame Erbschaft.

Erbengemeinschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2032 Erbengemeinschaft
(1) Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.
(2) Bis zur Auseinandersetzung gelten die Vorschriften der §§ 2033 bis 2041.

Wenn kein testamentarischer Alleinerbe bestimmt wurde, entsteht in der Regel eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB), in der mehrere Erben gemeinschaftlich über das Erbe verfügen. Dies führt oft zu Konflikten, insbesondere wenn es um die Nutzung oder den Verkauf der Immobilie geht. In einer Erbengemeinschaft können Entscheidungen über den Verkauf nur einstimmig getroffen werden. Daher ist es wichtig, im Vorfeld alle Erben auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

  • Tipp: Wenn eine Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft nicht möglich ist, kann eine Teilungsversteigerung der Immobilie als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.

Hinweis

Sie haben geerbt, besitzen nun eine Immobilie und denken über einen Verkauf nach? Mit der kostenlosen Online-Bewertung von Jacasa können Sie den Wert Ihrer Immobilie schnell und unverbindlich ermitteln.

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Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch und berechnen die Steuer nach einer Erbschaft einer Immobilie.

Steuerliche Aspekte der Immobilienerbschaft

Beim Erben von Immobilien spielen steuerliche Fragen eine zentrale Rolle. Die Erbschaftsteuer kann je nach Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser erheblich ausfallen, wobei verschiedene Freibeträge zu beachten sind. Neben den allgemeinen Regelungen zur Besteuerung von Erbschaften gibt es auch spezielle Steuerbefreiungen, insbesondere bei Familienimmobilien. Diese Sonderregelungen können es ermöglichen, eine Immobilie steuerfrei zu übernehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden werden die wichtigsten steuerlichen Aspekte und Ausnahmen im Zusammenhang mit der Immobilienerbschaft näher erläutert.

Erbschaftsteuer

Die Erbschaft von Immobilien unterliegt in Deutschland der Erbschaftsteuer. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach dem Wert der geerbten Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Dabei gelten unterschiedliche Freibeträge (§ 16 ErbStG):

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkelkinder: 200.000 €
  • Übrige Erben (Geschwister, Nichten, Neffen): 20.000 €

Beispiel: Sie erben als Kind eine Immobilie im Wert von 350.000 €. Da der Freibetrag für Kinder bei 400.000 € liegt, bleibt diese Erbschaft steuerfrei.

Ein Instagram Beitrag von dbbdata zum Thema Freibetrag bei der Erbschaftssteuer.

Wird der Freibetrag jedoch überschritten, unterliegt der darüber hinausgehende Betrag der Erbschaftsteuer. Diese wird je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes mit unterschiedlichen Steuersätzen belegt, die zwischen 7 % und 50 % liegen können.

Ihr Vermögen, bzw. Erbe übersteigt die Erbschaftssteuer Freibeträge? In diesem Fall wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder Fachanwalt für eine individuelle Beratung und Nachlassplanung. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Zur besseren Übersicht finden Sie nachfolgend eine Tabelle mit den unterschiedlichen Freibeträgen:

ErbempfängerFreibetrag
Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, elternlose Enkel400.000 €
Enkelkinder200.000 €
Urenkel, Eltern, Großeltern100.000 €
Geschwister, Neffen und Nichten, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner bzw. Lebenspartner, Eltern und Großeltern bei Schenkung20.000 €
Alle anderen Empfänger eines Erbes / einer Schenkung20.000 €
Erbschaftssteuer Freibetrag Tabelle (Stand 2023)

Sonderregelungen: Familienimmobilien

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Immobilie auch steuerfrei vererbt werden, wenn es sich um eine Familienimmobilie handelt. Dazu müssen jedoch strikte Bedingungen erfüllt sein:

  • Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner muss die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG).
  • Auch Kinder können die elterliche Immobilie steuerfrei erben, solange sie diese unverzüglich beziehen und für zehn Jahre selbst nutzen, sofern die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.

Diese Regelungen sollen verhindern, dass Immobilienerben gezwungen sind, das elterliche Heim zur Begleichung der Erbschaftsteuer zu verkaufen.

Eine Immobilienmaklerin händigt den Haustürschlüssel einem jungen Paar aus.

Verkauf einer geerbten Immobilie: Das sollten Sie wissen

Der Verkauf einer geerbten Immobilie erfordert einige rechtliche und steuerliche Schritte, die gut vorbereitet sein sollten. Bevor ein Verkauf möglich ist, muss die Immobilie im Grundbuch auf den Erben umgeschrieben werden. Zudem können steuerliche Regelungen, wie die Spekulationssteuer, den Verkauf beeinflussen. Eine fundierte Immobilienbewertung ist ebenfalls entscheidend, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um eine geerbte Immobilie erfolgreich zu veräußern und worauf Sie dabei besonders achten sollten.

Ein Mann hält einen Richterhammer in der rechten Hand und ein Modelhaus in der linken Hand. Vor ihm liegt ein Dokument mit Füller auf einem Schreibtisch.

Grundbucheintragung und Umschreibung nach Erbschaft

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und diese verkaufen möchten, ist eine Grundbucheintragung erforderlich. Hierfür müssen Sie sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Dies geschieht nach Vorlage des Erbscheins oder eines notariell beglaubigten Testaments.

Die Umschreibung im Grundbuch ist eine zwingende Voraussetzung, um die Immobilie rechtlich verkaufen zu können. Ohne diese Änderung kann der Verkauf nicht vollzogen werden. Die Kosten für die Grundbuchumschreibung tragen Sie als Erbe.

Spekulationssteuer: Was Sie beachten müssen

Eine wichtige steuerliche Frage beim Verkauf einer geerbten Immobilie ist die sogenannte Spekulationssteuer. Diese fällt an, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde (§ 23 EStG). Da Sie die Immobilie als Erbe jedoch nicht durch einen Kauf, sondern im Rahmen einer Erbschaft erworben haben, beginnt die Spekulationsfrist mit dem ursprünglichen Erwerb des Erblassers.

  • Beispiel: Hat der Erblasser die Immobilie vor 12 Jahren gekauft und Sie verkaufen diese nun nach zwei Jahren, so fällt keine Spekulationssteuer an, da die Frist von zehn Jahren bereits abgelaufen ist.

Immobilienbewertung

Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, sollten Sie deren Marktwert ermitteln lassen. Hierbei kann ein Immobiliensachverständiger helfen, der den Verkehrswert der Immobilie bestimmt. Dies ist besonders wichtig, um den Verkaufspreis realistisch zu gestalten und potenzielle Käufer nicht abzuschrecken. Zudem dient der ermittelte Wert als Basis für die Verhandlungen mit Interessenten.

Fazit: So meistern Sie die Erbschaft einer Immobilie

Die Erbschaft einer Immobilie kann sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Es ist wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen, um keine unüberlegten Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn Sie planen, die Immobilie zu verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig über den Wert, die steuerlichen Auswirkungen und die notwendigen rechtlichen Schritte informieren.

  • Unser Rat: Ziehen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater hinzu, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und den Erbschaftsprozess reibungslos zu gestalten.

Artikel von
Zeyni Feller
Zeyni Feller ist seit 2022 als erfahrene Online-Redakteurin bei JACASA tätig. Si...
Zeyni Feller ist seit 2022 als erfahrene Online-Redakteurin bei JACASA tätig. Sie bietet fundierte Einblicke und praxisnahe Ratschläge, um Lesern eine verlässliche Orientierung in der Immobilienwelt zu ermöglichen.
Zeyni Feller

Häufig gestellte Fragen – Erbschaft

  • Kann ich eine Erbschaft auch ausschlagen?

    Ja, innerhalb einer Frist von sechs Wochen können Sie die Erbschaft ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie die Verpflichtungen nicht übernehmen möchten. Eine Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden.

  • Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind?

    1. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über die geerbte Immobilie, wie Verkauf oder Nutzung, müssen gemeinsam getroffen werden. Falls keine Einigung erzielt wird, ist eine Teilungsversteigerung möglich.
  • Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?

    Spekulationssteuer fällt nur an, wenn zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Für Erben gilt der Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs durch den Erblasser.

  • Wie kann ich den Wert der geerbten Immobilie ermitteln?

    Eine Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen hilft, den realen Marktwert festzustellen. Dies ist wichtig für den Verkaufsprozess und die Berechnung der Erbschaftsteuer.

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