Blank & Schmack Immobilien Inh. Claus Stuckardt e. K.
Wintgensstr. 85-87
47058 Duisburg
Tel: +49 203 3018960
Fax: +49 203 3018989
E-Mail:
[email protected]
Blank & Schmack Immobilien
Inh. Claus Stuckardt e. K.
Wintgensstraße 85-87
47058 Duisburg
Telefon: 02 03 - 301 89 60
Telefax: 02 03 - 301 89 89
E-Mail:
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Pflichtangaben §5 TMG
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung durch die Stadt Duisburg (Claus Stuckardt)
Handelsregister Duisburg: HRA12548
USt-ID-Nr.: DE169668226
Zuständige Aufsichtsbehörde inkl. Adressen:
Stadt Duisburg, Gewerbeamt, Sonnenwall 73, 47049 Duisburg
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die Firma Blank & Schmack Immobilien, Inh. Claus Stuckardt e. K., ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Firma Blank & Schmack Immobilien grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter
www.ombudsmann-immobilien.net.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
ec.europa.eu/consumers/odr.
Mit der Anerkennung des Ombudsmannes Immobilien als Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG und der Beteiligung des VPB hat sich die Verfahrensordnung in Teilen geändert. Dies betrifft beispielsweise den Zuständigkeitsbereich, der auf Bauverträge erweitert wurde. Weitere Informationen zur Verfahrensordnung und zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle.