Auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt, gilt die Flurkarte mit als wichtigstes Dokument beim Immobilienverkauf und -kauf, denn sie bildet die genaue Lage des Grundstücks mitsamt wichtigen Kennzahlen ab. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau eine Flurkarte ist, wo man einen Auszug dieser Karte beantragen kann, wann und warum sie besonders bei Immobiliengeschäften benötigt wird.
Eine Flurkarte, auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt, ist eine maßstabsgetreue Darstellung aller Grundstücke eines bestimmten Gebiets. Üblich ist ein Maßstab von 1:500 bis 1:2000. Sie liefert die rechtliche Bestätigung dafür, dass eine Liegenschaft offiziell existiert. Liegenschaftskarten enthalten zudem sämtliche Kenndaten der abgebildeten Grundstücke und Flurstücke. Sie sind als amtliche Kartengrundlage eng mit dem Grundbuch und den Grundbuchangaben verbunden.
Für die Erhebung der Kenndaten ist die Behörde des zuständigen Liegenschaftskatasters zuständig. Diese Kenndaten enthalten unter anderem Angaben über:
Eher selten enthalten Flurkarten auch weitere Auskünfte, zum Beispiel über Hecken, Zäune und Mauern.
Die Basis der Flurkarte bilden die einzelnen, eingezeichneten Flurstücke. Eine Liegenschaft kann aus mindestens einem Flurstück, aber auch aus mehreren bestehen. Die Flurstücke werden amtlich vermessen und maßstabsgetreu auf dem Lageplan abgebildet.
Der Begriff Flurstück wird häufig als Synonym für den Begriff Grundstück verwendet. Jedoch handelt es sich bei einem Flurstück vielmehr um einen vom Katasteramt eindeutig begrenzten Teil des Geländes. Einmal vom Vermessungsamt festgelegt, ändert sich diese Begrenzung nicht mehr. Ein Grundstück wiederum kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Die Grundstücksgröße und damit die Grundstücksgrenze kann sich außerdem ändern, denn es können Flurstücke verkauft oder hinzugekauft werden.
Die in der Liegenschaftskarte abgebildeten Flurstücke werden durch spezielle Kennzeichen benannt. Die einzigartigen Kennzeichen setzen sich dabei aus mehreren Teilen zusammen – unter anderem aus der Flurnummer und der Flurstücksnummer.
Während eine Flur einen ganzen Teil einer Siedlung definiert, gibt es innerhalb jeder Flur mehrere Flurstücke, die vom zuständigen Vermessungsamt festgelegt werden. Entsprechend dienen Flurnummern, beziehungsweise Flurstücknummern zur Identifikation der abgegrenzten Flure oder Flurstücke. Mehrere Flure zusammen bilden eine Gemarkung.
Zuallererst ist eine Liegenschaftskarte vor allem eins: ein amtlicher Nachweis über die Existenz eines Grundstücks. Doch ein Flurkartenauszug kann sich auch in anderen Situationen als durchaus hilfreich erweisen.
Ein Lageplan ist nicht dasselbe wie eine Liegenschaftskarte. Denn während eine Liegenschaftskarte nur Gebäude, Flurstücke mitsamt Grenzen und Flurstücksnummern enthält, enthält ein Lageplan noch weitere Informationen, die nicht auf einer Liegenschaftskarte zu finden sind.
Der amtliche Lageplan wird von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren speziell für ein bestimmtes Baugrundstück ausgestellt. Hierfür werden die örtlichen Gegebenheiten extra durch einen Messtrupp aufgenommen und vermessen. Der Plan umfasst neben Eigentümer und Grundbuchangaben auch Geländehöhe, vorhandene Bebauung, Bepflanzung und vieles mehr. Der Inhalt geht damit weit über den einer Flurkarte hinaus.
Lageplan | Flurkarte |
Die Flurkarte dient als Basis für den amtlichen Lageplan. | Der Lageplan basiert auf der Flurkarte |
Der Lageplan wird vom Vermessungsingenieur individuell für ein einzelnes Baugrundstück angefertigt. | Eine Flurkarte ist weniger detailliert, dafür eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks |
Ein amtlicher Lageplan enthält unter anderem: – Angaben zu Eigentümer und Grundbucheintrag – Höhenveränderungen im Gelände – Vorhandene Bebauung – Geplante Bebauung – vieles mehr | Die Flurkarte zeigt unter anderem : – Flur- und Flurstücksnummern – Flurstückgrenzen – Lage von Grundstücken – Bodenschätzungsmerkmale – Gebäude – Gemeindegrenzen |
Auch der Bebauungsplan und die Flurkarte sind nicht ein und das selbe. Hier liegt der Unterschied darin, dass der Bebauungsplan einzig die Möglichkeit einer Bebauung aufzeigt und welche Flächen nicht bebaut werden dürfen sowie Möglichkeiten, wie diese stattdessen genutz werden können.
Einige Flurkartenauszüge können im Grunde von jedem, der Interesse hat, beim zuständigen Katasteramt beantragt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn eine Flurkarte Informationen über den Eigentümer enthält, dann wird sie nur mit entsprechendem Nachweis einer Berechtigung ausgestellt. Hierfür reicht eine reine Bekundung des Kaufinteresses noch nicht aus. Flurkarten mit personenbezogenen Daten werden nur an bestimmte Personen, beziehungsweise in besonderen Situationen ausgestellt:
Bei ernsthaftem Interesse bzw. Kaufinteresse sowie für Immobiliengeschäfte kann die Flurkarte für das jeweilige Gebiet beim zuständigen Liegenschaftskatasteramt beantragt werden. Interessierte können bei der Behörde des Liegenschaftskatasters entweder persönlich erscheinen, oder einen formlosen Antrag per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg stellen. Im Antrag sollte außerdem angegeben werden, um welchen Ausschnitt der Flurkarte es sich handelt und das gewünschte Kartenformat.
Je nach Katasteramt kann die Bearbeitungszeit des Antrags variieren, jedoch kann man von einer Wartezeit von durchschnittlich 5-8 Werktagen ausgehen. Danach werden die angeforderte Flurkarte, zusammen mit der Rechnung über angefallenen Gebühren, an den Antragsteller ausgestellt. Es kann aber auch vorkommen, dass Katasterämter die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort erheben. Komplett gebührenfrei sind hingegen Änderungen von Bezeichnungen in einer Flurkarte, die Änderung der Nutzungsart oder die Zusammenlegung von Grundstücken.
Gut zu wissen: Inzwischen lassen sich Flurkartenauszüge meist auch online, als kostenpflichtiger PDF-Download, erwerben. Die Kosten für den Auszug einer Flurkarte betragen, je nach Kartenformat, in den meisten Fällen zwischen 15€ und 60 €.
Die Flurkarte kann beglaubigt, aber auch unbeglaubigt ausgestellt werden. Ob eine beglaubigte Flurkarte benötigt wird, hängt davon ab, für welchen Zweck die Flurkarte ausgestellt wird.
Diese Tabelle bietet einen Überblick über zuständige Katasterämter in den jeweiligen Bundesländern.
Bundesland | Zuständiges Katasteramt |
Baden-Württemberg | Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Baden-Württemberg |
Bayern | Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung |
Berlin | Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung |
Brandenburg | Innenministerium, Vermessungsverwaltung |
Bremen | Landesamt Geoinformation |
Hamburg | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung |
Hessen | Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für innere Verwaltung |
Niedersachsen | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung |
Nordrhein-Westfalen | Geobasis NRW |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation |
Saarland | Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung |
Sachsen | Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung |
Sachsen-Anhalt | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Schleswig-Holstein | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Thüringen | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Wer sich Kosten sparen will und die Informationen einer Flurkarte kostenlos ansehen möchte, kann dank digitaler Medien auf gebührenfreie Geoportale zurückgreifen. Dort werden Geodaten, wie hochauflösende Luftbilder und detaillierte Karten, kostenlos und frei zugänglich zur Verfügung gestellt. In den meisten Fällen reichen die dort gefunden Informationen schon aus, aber leider können sie eine amtliche Liegenschaftskarte nicht gänzlich ersetzen. Bei gerichtlicher oder behördlicher Anordnung, wird eine amtliche Flurkarte vom Katasteramt benötigt.
Allerdings gibt es, dank immer weiter voranschreitender Digitalisierung, mittlerweile auch Online-Portale, bei denen Interessenten die Flurkarte online bestellen können. Der Online-Bestellvorgang bietet vor allem den Vorteil, dass die Flurkarte nach Beantragung sofort per PDF ausgestellt wird und die lange Bearbeitungszeit somit umgangen werden kann.
Darüberhinaus wurde in den meisten Regionen Deutschlands im Zuge der Digitalisierung bereits die Automatisierte Liegenschaftskarte – kurz ALK – eingeführt. In Bayern ist die ALK unter anderem auch als Digitale Flurkarte (DFK) bekannt und ist der digitale Nachfolger der analogen Liegenschaftskarten. Das bedeutet, dass Eigentümer und Kaufinteressenten die Flurkarten online einsehen können und dabei nicht nur Zeit, sondern oft auch Kosten sparen.
Eine Liegenschaftskarte ist eine andere Bezeichnung für die Flurkarte. Sie wird außerdem auch Katasterkarte genannt.
Bei einer Flurkarte handelt es sich um eine maßstabsgetreue Darstellung eines Gebiets. Die Darstellung umfasst alle enthaltenen Flur- sowie Grundstücke und enthält dabei noch weitere Kenndaten zum jeweiligen Gebiet.
Eigentümer und Kaufinteressenten können die Katasterkarte beim zuständigen Katasteramt erhalten. In den meisten Fällen lässt sich die Flurkarte online beantragen, für einen Preis zwischen 15€ und 60€. Wer keine amtliche Flurkarte benötigt, kann auch kostenlose online Alternativen wie Geoportale zurückgreifen.