Die Flurkarte gilt als eines der wichtigsten Dokumente beim Immobilienverkauf und -kauf, denn sie bildet die genaue Lage des Grundstücks mitsamt wichtigen Kennzahlen ab. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau eine Flurkarte ist, wo man einen Auszug dieser Karte beantragen kann, wann und warum sie besonders bei Immobiliengeschäften benötigt wird.
Die Flurkarte, auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt, ist eine amtliche, maßstabsgetreue Darstellung aller Flurstücke eines bestimmten Gebiets. Auf der Flurkarte sind sämtliche Kenndaten der Flurstücke sowie deren Lage und Abgrenzungen abgebildet. Die Flurkarte wird einerseits als amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs verwendet und dient andererseits als Nachweis für die Existenz eines Flurstücks. Deshalb handelt es sich bei der Flurkarte um ein relevantes Dokument im Bauwesen und beim Immobilienhandel.
Flurstück und Grundstück
Der Begriff Flurstück wird häufig als Synonym für den Begriff Grundstück verwendet. Jedoch handelt es sich bei einem Flurstückum einen vom Katasteramt festgelegten, begrenzten Teil eines Geländes. Sobald ein Flurstück vom Vermessungsamt festgelegt wurde, ändert sich diese Begrenzung nicht mehr. Hingegen kann ein Grundstückaus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Außerdem kann sich die Grundstücksgröße und -grenze ändern, wenn Flurstücke verkauft oder hinzugekauft werden.
Flurnummer und Flurstücksnummer
Die in der Karte abgebildeten Flurstücke haben spezielle Kennzeichen. Diese setzen sich aus mehreren Teilen zusammen – unter anderem aus der Flurnummer und der Flurstücksnummer. Während eine Flur einen ganzen Teil einer Siedlung definiert, gibt es innerhalb jeder Flur mehrere Flurstücke. Entsprechend dienen Flurnummern, beziehungsweise Flurstücknummern, zur Identifikation der abgegrenzten Flure oder Flurstücke. Mehrere Flure zusammen bilden eine Gemarkung.
Auf der Flurkarte ist jedes Flurstück von einer Linie umzogen und mit der entsprechenden Flurstücksnummer versehen. Wenn sich Gebäude auf dem Flurstück befinden, werden diese normalerweise mit einer anderen Farbe eingezeichnet und tragen die jeweilige Hausnummer. Der Maßstab der Flurkarte variiert je nach Größe der dargestellten Gebiete. In Städten werden oft Maßstäbe von 1:500 oder 1:1.000 verwendet, während in ländlichen Gegenden typischerweise Maßstäbe von 1:50.000 oder 1:100.000 üblich sind, da dort größere Flächen abgebildet werden müssen. Außerdem sind die Inhalte einer Flurkarte normiert und enthalten grundsätzlich folgende Angaben:
Neben diesen Informationen können gelegentlich auch zusätzliche Angaben wie folgt gefunden werden:
Die traditionelle Flurkarte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht und früher analog geführt wurde, wird zunehmend durch digitale Versionen ersetzt. 2009 haben die Bundesländer damit begonnen, das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) einzuführen, das das Automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) und das automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) vereint.
Ein Lageplan ist nicht dasselbe wie eine Flurkarte. Denn während Letztere nur Gebäude, Flurstücke mitsamt Grenzen und Flurstücksnummern zeigt, enthält ein Lageplan noch weitere Informationen. Der amtliche Lageplan wird von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren speziell für ein bestimmtes Baugrundstück ausgestellt. Hierbei werden die örtlichen Gegebenheiten extra aufgenommen und vermessen. Der Plan umfasst neben Eigentümer und Grundbuchangaben auch Geländehöhe, vorhandene Bebauung, Bepflanzung und vieles mehr.
Lageplan | Flurkarte |
Die Flurkarte dient als Basis für den amtlichen Lageplan. | Der Lageplan basiert auf der Flurkarte |
Der Lageplan wird vom Vermessungsingenieur individuell für ein einzelnes Baugrundstück angefertigt. | Eine Flurkarte ist weniger detailliert, dafür eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks |
Ein amtlicher Lageplan enthält unter anderem: – Angaben zu Eigentümer und Grundbucheintrag – Höhenveränderungen im Gelände – Vorhandene Bebauung – Geplante Bebauung – vieles mehr | Die Flurkarte zeigt unter anderem : – Flur- und Flurstücksnummern – Flurstückgrenzen – Lage von Grundstücken – Bodenschätzungsmerkmale – Gebäude – Gemeindegrenzen |
Unterschied Flurkarte und Bebauungsplan
Auch der Bebauungsplan und die Flurkarte sind nicht ein und dasselbe. Denn der Bebauungsplan legt fest, wo und wie Gebäude errichtet werden dürfen und welche Bereiche nicht bebaut werden können. Er zeigt zudem alternative Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte Flächen auf. Im Gegensatz dazu dient die Flurkarte vor allem der Darstellung von Grundstücksgrenzen und topografischen Merkmalen.
Zuallererst ist eine Liegenschaftskarte vor allem eins: ein amtlicher Nachweis über die Existenz eines Grundstücks. Doch ein Auszug der Liegenschaftskarte kann sich auch in anderen Situationen als durchaus hilfreich erweisen. Denn sie ist sowohl aus wirtschaftlichen, als auch organisatorischen Gründen ein wichtiges Dokument. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Zusammenhänge:
Die Flurkarte im Immobilienhandel
Die Flurkarte ist für den Kauf oder Verkauf von Immobilien wichtig und kann von der Vermarktung bis zum Verkaufsvertrag eingesetzt werden. So können Kaufinteressenten anhand der Flurkarte wichtige Informationen zum Grundstück und der Gemeinde, wie Nutzungsart des Bodens und Beschaffenheit von Grundstücksgrenzen, einsehen. Auch Immobilienmakler und Banken nutzen Informationen der Liegenschaftskarte zu Vermarktungszwecken. Außerdem spielt die Flurkarte bei der Immobilienbewertung eine zentrale Rolle, da sie die Größe und Umgebungsfaktoren eines Grundstücks abbildet. Darüber hinaus ist die Flurkarte beim Verkaufsprozess wichtig, da Notare ihre Inhalte beim Aufsetzten des Immobilienkaufvertrags festhalten.
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Hier zur kostenlosen ImmobilienbewertungWenn Sie Informationen über ein Flurstück benötigen, stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung:
Um einen offiziellen Auszug aus der Flurkarte zu erhalten, kontaktieren Sie das Liegenschaftskatasteramt der entsprechenden Gemeinde. Bei der Bearbeitungszeit muss man mit mindestens eine Woche rechnen. Ein Kontakt per Anruf, E-Mail, Fax oder Post genügt normalerweise, um einen Antrag zu stellen. Für die Bearbeitung benötigt das Liegenschaftskatasteramt:
Wer kann eine Flurkarte beantragen?
Einige Flurkartenauszüge können im Grunde von jedem, der Interesse hat, beim zuständigen Katasteramt beantragt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn eine Flurkarte Informationen über den Eigentümer enthält, wird sie nur gegen Vorlage einer Berechtigung ausgestellt. Hierfür reicht die Bekundung des Kaufinteresses nicht aus. Flurkarten mit personenbezogenen Daten werden nur an bestimmte Personen, beziehungsweise in besonderen Situationen ausgestellt:
Die Flurkarte kann beim zuständigen Liegenschaftskatasteramt beantragt werden. Interessierte können bei der Behörde des Liegenschaftskatasters entweder persönlich erscheinen, oder einen formlosen Antrag per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg stellen. Im Antrag sollte außerdem angegeben werden, um welchen Ausschnitt der Flurkarte es sich handelt und das gewünschte Kartenformat. Je nach Katasteramt kann die Bearbeitungszeit des Antrags variieren, jedoch kann man von einer Wartezeit von durchschnittlich 5 bis 8 Werktagen ausgehen.
Kosten der Flurkarte
Die Kosten für einen Flurkartenauszug variieren je nach Art der Karte, ihrer Größe und dem Katasteramt, das sie ausstellt, und bewegen sich meistens zwischen 15 € und 60 €. Dabei sind kleinere Formate als A3 günstiger. Die Kosten entstehen größtenteils durch den Aufwand, die Karte zu finden und zu erstellen, während Kopien weniger kostenintensiv sind. Daher ist es ratsam, direkt die benötigte Anzahl an Kopien zu bestellen, um Zeit und Geld zu sparen. Außerdem kann eine Flurkarte beglaubigt oder unbeglaubigt ausgestellt werden. Ob eine beglaubigte Flurkarte benötigt wird, hängt davon ab, für welchen Zweck die Flurkarte ausgestellt wird.
Zuständige Katasterämter
Diese Tabelle bietet einen Überblick über zuständige Katasterämter in den jeweiligen Bundesländern:
Bundesland | Zuständiges Katasteramt |
Baden-Württemberg | Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Baden-Württemberg |
Bayern | Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung |
Berlin | Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung |
Brandenburg | Innenministerium, Vermessungsverwaltung |
Bremen | Landesamt Geoinformation |
Hamburg | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung |
Hessen | Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für innere Verwaltung |
Niedersachsen | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung |
Nordrhein-Westfalen | Geobasis NRW |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation |
Saarland | Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung |
Sachsen | Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung |
Sachsen-Anhalt | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Schleswig-Holstein | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Thüringen | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Wer sich Kosten sparen will und die Informationen einer Flurkarte kostenlos ansehen möchte, kann auf gebührenfreie Geoportale zurückgreifen. Denn dank immer weiter voranschreitender Digitalisierung, werden mittlerweile in Online-Portalen Geodaten, wie hochauflösende Luftbilder und detaillierte Karten, kostenlos und frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Auch können online Auszüge der Flurkarte bestellt werden, was vor allem den Vorteil bietet, dass die Flurkarte nach Beantragung sofort per PDF ausgestellt wird und die lange Bearbeitungszeit somit umgangen werden kann. Dabei ist insbesondere das Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) von großer Bedeutung für die Immobilienbranche.
ALKIS – Das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem
ALKIS vereint alle Informationen der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) in einem System. Dadurch können die Flurkarten vieler Regionen und Gemeinden Deutschlands online eingesehen werden. Dies spart Eigentümern und potenziellen Käufern oft Zeit und Geld. Das digitale Format erlaubt zudem, Änderungen der Angaben problemlos online vorzunehmen, ohne dass eine komplett neue Karte erstellt werden muss. Wenn jedoch ein Auszug beglaubigt sein soll oder detaillierte Informationen enthalten soll, können die Online-Auszüge einen amtliche Auszug des Katasteramts nicht ersetzen.
Die Flurkarte, auch bekannt als Liegenschafts- oder Katasterkarte, ist ein entscheidendes Instrument in der Immobilienbranche. Sie enthält umfassende Informationen über die Lage, Bebauung, Flurstücksnummern und Flurnummern aller Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets. Eine Flur setzt sich aus mehreren nummerierten Flurstücken zusammen, die auf der Karte dargestellt werden. Diese Karte bildet die Grundlage für Bebauungspläne und ist maßgeblich für die Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Zusätzlich dient sie der Ermittlung der Grundsteuer und anderer grundstücksbezogener Abgaben. Um einen Auszug aus der Flurkarte zu erhalten, kann man sich an das örtliche Katasteramt wenden. Heutzutage wird anstelle der früheren analogen Version die Automatisierte Liegenschaftskarte verwendet, der digitale Nachfolger der herkömmlichen Flurkarte.
Eine Liegenschaftskarte ist eine andere Bezeichnung für die Flurkarte. Sie wird außerdem auch Katasterkarte genannt.
Bei einer Flurkarte handelt es sich um eine maßstabsgetreue Darstellung eines Gebiets. Die Darstellung umfasst alle enthaltenen Flur- sowie Grundstücke und enthält dabei noch weitere Kenndaten zum jeweiligen Gebiet.
Eigentümer und Kaufinteressenten können die Katasterkarte beim zuständigen Katasteramt erhalten. In den meisten Fällen lässt sich die Flurkarte online beantragen, für einen Preis zwischen 15€ und 60€. Wer keine amtliche Flurkarte benötigt, kann auch kostenlose online Alternativen wie Geoportale zurückgreifen.