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Schaaf Immobilien Pirmasens ist ein renommierter Immobilienmakler, der sich auf die Bedürfnisse von Käufern und Verkäufern in der Region Pirmasens spezialisiert hat. Mit einer beeindruckenden Durchschnittsbewertung von 4.8 aus 34 Rezensionen zeigt das Unternehmen, dass ...
Schaaf Immobilien Pirmasens ist ein renommierter Immobilienmakler, der sich auf die Bedürfnisse von Käufern und Verkäufern in der Region Pirmasens spezialisiert hat. Mit einer beeindruckenden Durchschnittsbewertung von 4.8 aus 34 Rezensionen zeigt das Unternehmen, dass es in der Branche geschätzt wird. Die Expertise von Schaaf Immobilien in Pirmasens erstreckt sich über verschiedene Immobilienarten, darunter Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien.
Die Kunden schätzen die individuelle Beratung und die transparente Kommunikation, die Schaaf Immobilien in Pirmasens bietet. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, die Wünsche und Bedürfnisse seiner Kunden zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Die positive Resonanz in den Rezensionen für Schaaf Immobilien belegt die Zufriedenheit der Kunden und das Engagement des Unternehmens, erstklassige Dienstleistungen zu erbringen.
Mit einem klaren Fokus auf den lokalen Markt und einem tiefen Verständnis für die Gegebenheiten in Pirmasens ist Schaaf Immobilien ein vertrauenswürdiger Partner für alle, die in der Region Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Die Kombination aus Fachwissen, persönlichem Engagement und einem hohen Maß an Professionalität macht Schaaf Immobilien zu einer empfehlenswerten Wahl für Immobilieninteressierte in Pirmasens. Zuletzt aktualisiert am 03.09.2026
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Welche Leistungen Schaaf Immobilien bietet
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Disclaimer
Die oben genannten Informationen stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und
Anspruch
auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar.
Hier finden Sie das Impressum des Anbieters verlinkt:
Schaaf Immobilien
Kaiserstr. 5
66955 Pirmasens
Tel: +49 6331 683161
Fax: +49 6331 873657
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Maklergeschäftsbedingungen
§ 1 Provisionsanspruch
(1) Die Alexander Schaaf Immobilien (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19%):
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3% vom Kaufpreis
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften zwei
Monatsmieten.
(2) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§ 2 Fälligkeit der Provision
(1) Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 3 Mehrfachtätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises -
an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
§ 5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.
§ 7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.
(2) Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.
§ 9 Vertragsänderung, Schriftform
(1) Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der
Sitz des Maklers.
Impressum
Kaiserstr. 5
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Fax: +49 6331 873657
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(1) Die Alexander Schaaf Immobilien (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19%):
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3% vom Kaufpreis
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften zwei
Monatsmieten.
(2) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§ 2 Fälligkeit der Provision
(1) Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 3 Mehrfachtätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises -
an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
§ 5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.
§ 7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.
(2) Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.
§ 9 Vertragsänderung, Schriftform
(1) Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der
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