Blauzwirn GmbH
Kurfürstendamm 195
10707 Berlin
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1. GELTUNGSBEREICH DER AGB
1.1 Die vorliegenden AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags, in dem sich BLAUZWIRN GMBH zu Leistungen gegenüber seinen Vertragspartnern („Kunden“) verpflichtet, („Vertrag“) falls nicht in dem Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
1.2 Die AGB gelten auch für alle hier nicht explizit genannten Geschäftstätigkeiten (z.B. Beratungstätigkeit) von BLAUZWIRN GMBH.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BLAUZWIRN GMBH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich in dem Vertrag zustimmt.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 BLAUZWIRN GMBH schuldet nur die im Vertrag vereinbarte (Dienst-)Leistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Erstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines Erfolgs ist nur dann von BLAUZWIRN GMBH geschuldet, wenn dies in dem Vertrag vereinbart wird.
2.2 Von Dritten erteilte Auskünfte, Informationen und Unterlagen, die BLAUZWIRN GMBH an den Kunden übermittelt, prüft BLAUZWIRN GMBH nur, wenn dies vereinbart ist.
2.3 Entgegen § 613 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) ist BLAUZWIRN GMBH berechtigt, einen Dritten mit der vertraglich bestimmten Leistung zu beauftragen.
2.4 BLAUZWIRN GMBH wird die Sorgfalt ausüben, die für ein qualifiziertes Mitglied seiner Berufssparte angemessenen ist. BLAUZWIRN GMBH ist kein Vertreter oder Mitarbeiter des Kunden und wird sich auch nicht als solcher darstellen.
2.5 Vergütungen und sonstige vom Kunden geschuldete Zahlungen sind zzgl. der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer an BLAUZWIRN GMBH zu zahlen.
3. MAKLERTÄTIGKEIT VON BLAUZWIRN GMBH
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im Rahmen eines Maklervertrages zwischen BLAUZWIRN GMBH und dem Kunden.
3.1 Vorrangig gelten die laut Angebot/Vertrag oder sonstiger Korrespondenz vereinbarten Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision. Sofern eine Flächenoption, eine Laufzeitoption, ein Anmietrecht und/oder ein Vormietrecht vereinbart werden, erhöht sich die Maklerprovision für Mietverträge um eine weitere Monatsmiete.
3.2 Maklerprovisionen für Mietverträge sind fällig und zahlbar nach wirksamem Zustandekommen eines nachgewiesenen und/oder vermittelten Mietvertrags.
3.3 Maklerprovisionen für Kaufverträge sind fällig und zahlbar nach wirksamem Zustandekommen eines nachgewiesenen und/oder vermittelten Grundstücks- oder Anteilskaufvertrages.