
In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Insolvenzanträge im ersten Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozent gestiegen. Besonders betroffen sind das Baugewerbe, der Handel und das Kfz-Gewerbe. Insgesamt wurden 1.545 Insolvenzanträge gestellt, was einem Anstieg von 153 Anträgen entspricht. Die Unternehmensinsolvenzen haben um 25 Prozent zugenommen, während die Privatinsolvenzen um 12 Prozent gestiegen sind. Dieser Anstieg spiegelt sich in verschiedenen Branchen wider, darunter das Baugewerbe mit 31 Anträgen, Kfz-Werkstätten mit 21 Anträgen und das verarbeitende Gewerbe mit 18 Anträgen.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal hat entschieden, dass Immobilienmakler Fotos von bewohnten Objekten verwenden dürfen, ohne eine explizite Zustimmung der Bewohner einholen zu müssen. Die Entscheidung fiel nach einer Klage eines Mieter-Ehepaars aus Rheinland-Pfalz, die sich gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Wohnung wehrten. Der Makler hatte die Fotos nach einem vereinbarten Termin gemacht und online gestellt. Das Gericht argumentierte, dass das Einlassen des Maklers in die Wohnung als stillschweigende Zustimmung zur Aufnahme und Veröffentlichung der Bilder gewertet wird. Eine explizite oder schriftliche Einwilligung sei laut DSGVO nicht notwendig. Auch eine Aufklärung über das Widerrufsrecht sei nicht erforderlich. Der Makler entfernte die Bilder zwar nach Aufforderung, doch das Gericht wies die Forderung nach Schmerzensgeld ab, da die Veröffentlichung unter den gegebenen Umständen rechtens war. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Immobilienvermarktung haben.
Die 360-Grad-Kundenbetreuung bietet Maklern eine umfassende Sicht auf ihre Kunden, indem sie alle verfügbaren Daten in einem System integriert. Dies ermöglicht eine personalisierte Beratung und verbessert die Kundenbindung durch automatisierte Prozesse. Technische Dienstleister und Maklerpools unterstützen bei der Implementierung, um eine effiziente Nutzung der Kundendaten zu gewährleisten. Die digitale Transformation erlaubt es Maklern, alle Kunden umfassend zu betreuen, ohne zusätzliches Personal einstellen zu müssen. Dies führt zu einer besseren Kundenbindung und effizienteren Geschäftsprozessen.
Moderne Keller werden zunehmend als Wohnraum genutzt, wie eine Umfrage der Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) zeigt. Über 90% der Keller werden heute zumindest teilweise bewohnbar gemacht. Birgit Scheer von GÜF erläutert, dass reine Nutzkeller selten geworden sind und stattdessen Einliegerwohnungen im Keller beliebt sind, um Baukosten zu teilen oder Mieteinnahmen zu generieren. Diese Wohnungen bieten Flexibilität für Mehrgenerationenwohnen oder die Unterbringung einer Pflegekraft im Alter. Fertigkeller bieten durch effiziente Wärmedämmung und Lösungen für Tageslicht ein angenehmes Wohnklima. Besonders an Hanglagen, wo eine Kellerseite über der Erde liegt, sind solche Wohnkeller wertvoll. Sie ermöglichen es, das Haus schneller abzubezahlen und verbessern die Altersvorsorge durch zusätzliche Mieteinnahmen.
Das Bundesbauministerium hat einen Entwurf für ein modernisiertes Baugesetzbuch vorgelegt, der das Bauen in städtischen Gebieten vereinfachen soll. Ziel ist es, die Bürokratie für Bauwillige und Kommunen zu reduzieren und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Gebäudeerweiterungen ohne Änderung des Bebauungsplans möglich sein sollen. Zudem sollen Kommunen einfacher Baurecht schaffen können, um auf lokale Bedürfnisse schneller reagieren zu können. Eine Neuerung ist der soziale Flächenbeitrag, der es Gemeinden ermöglicht, anstelle von Geldzahlungen Flächen für sozialen Wohnungsbau zu fordern. Die kommunalen Vorkaufsrechte sollen gestärkt und die Fristen für die Bauleitplanung verkürzt werden. Der Umfang von Umweltprüfungen wird reduziert, und es wird eine Innovationsklausel eingeführt, um veraltete Bebauungspläne schneller aktualisieren zu können. Der Entwurf soll im September 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden, mit der Hoffnung, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2024 abzuschließen.
Offene Immobilienfonds, die bisher als sichere Geldanlage galten, erleben derzeit eine Krise. Der Trend zum Homeoffice und steigende Zinsen setzen dieser Anlageform zu. Offene Immobilienfonds ermöglichen es Anlegern, auch mit kleinen Beträgen in den Immobilienmarkt zu investieren, indem sie in Gewerbeimmobilien wie Büros oder Einkaufszentren investieren und durch Mieteinnahmen oder Wertsteigerungen Rendite erzielen. Ein Beispiel für die aktuellen Probleme ist der Fonds UniImmo Wohnen ZBI, der kürzlich fast 17 Prozent seines Wertes verlor, was den größten Tagesverlust seit der Finanzkrise 2008 darstellt. Dies wirft Fragen nach der Sicherheit dieser Anlageform auf.