Die EU-Richtlinie verlangt bis 2035 eine Reduktion des Energieverbrauchs in Wohnungen um bis zu 22%. In Deutschland erfüllen derzeit nur 35,5% der Wohnungen die ab 2033 geltenden Bedingungen. Besonders in Gera, Suhl und Fürth finden sich viele sanierte Wohnungen, während in Regionen wie dem Vogelbergskreis und der Uckermark kaum sanierte Wohnungen verfügbar sind. Die Analyse basiert auf Daten des Postbank Wohnatlas 2024. Käufer berücksichtigen die Energieeffizienz beim Immobilienkauf, um zukünftige Sanierungskosten zu vermeiden.
Ab sofort können alle Immobilieneigentümer in Deutschland staatliche Förderungen für den Austausch alter Heizsysteme gegen umweltfreundlichere Alternativen beantragen. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Eigentümer, einschließlich derer, die vermietete Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen besitzen. Die Förderung, die von der KfW-Bank verwaltet wird, ist Teil des Heizungsgesetzes, das seit Januar gilt und vorschreibt, dass neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Förderungen von mindestens 30% sind möglich, mit einem potenziellen Zuschuss von bis zu 70%, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Einkommen und Umsetzungsgeschwindigkeit. Zusätzlich gibt es Boni für schnelle Umsetzung und effiziente Technologien. Trotz dieser Anreize ist der Absatz von Wärmepumpen zuletzt stark zurückgegangen, was die Erreichung des Regierungsziels von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr gefährdet.
Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird zwar von vielen befürwortet, doch sie bringt auch erhebliche Nachteile mit sich, insbesondere für private Immobilienbesitzer. Laut Steuer-Experte Alexander Schneider führt die Steuer zu einer ungleichen Behandlung zwischen großen Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern, da erstere keine Erbschaftsteuer auf vermietete Immobilien zahlen müssen. Dies begünstigt den Verkauf von Immobilien an große Unternehmen und den Rückgang privater Vermieter. Zudem wird der Neubau von Wohnungen durch die Erbschaftsteuer gebremst, da die Steuer die ohnehin geringe Rendite von Immobilieninvestitionen schmälert. Ein weiteres Problem ist die unterschiedliche Behandlung von Kindern je nach Wohnsituation sowie die potenzielle Doppelbesteuerung durch die jährliche Grundsteuer. Die Erbschaftsteuer kann auch dazu führen, dass Erben ihr geerbtes Wohneigentum verkaufen müssen, um die Steuerschulden zu begleichen, was ihre finanzielle Sicherheit im Alter gefährdet.
Der Referentenentwurf zur Novelle des Baugesetzbuchs, vorgestellt von Bundesbauministerin Klara Geywitz, enttäuscht die Erwartungen der Bau- und Immobilienwirtschaft. Obwohl die SPD-Politikerin die Änderungen als „kleines Konjunkturprogramm“ für die Branche lobt, kritisieren Verbände wie der GdW und BFW den Entwurf als unzureichend. Sie bemängeln, dass er weder den dringend benötigten Impuls für den Wohnungsbau noch eine Vereinfachung des bezahlbaren Bauens liefert.