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JACASA Letter KW11 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
14. Mär 2026 / 5 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW11 2026

Aktuelle Artikel

EU-Parlament drängt auf schnellere Baugenehmigungen und Steuervorteile

Das Europäische Parlament fordert Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel in Europa. Eine nicht bindende Resolution plädiert für weniger Bürokratie und steuerliche Anreize. Baugenehmigungen sollen binnen 60 Tagen erteilt werden. Zudem soll die Mehrwertsteuer auf Bereitstellung und Bau von Wohnraum stark sinken. Das Parlament verurteilt die illegale Besetzung von Häusern und verlangt strengere Regeln zum Schutz von Eigentümern. „Bezahlbares Wohnen gelingt nur, wenn wieder mehr gebaut wird“, betont CSU-Europaabgeordneter Markus Ferber. Nun ist die EU-Kommission gefordert. Sie hatte im Dezember einen Plan gegen die Wohnungskrise vorgelegt. Wohnen bleibt Sache der Mitgliedstaaten. Die Kommission will Kommunen Instrumente zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen geben. Außerdem will sie Investitionen in Wohnungsbau und Renovierungen anschieben. Die Mehrheit der Abgeordneten unterstützte den Plan. Kritik kommt von Linken und Grünen. Sie sehen Deregulierung zugunsten großer Immobilienakteure und warnen vor Nachteilen für Mieter. Steuererleichterungen ohne Auflagen für sozialen und bezahlbaren Wohnraum lehnen sie ab.

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EPBD 2024 schärft Energieklassen, Neubau- und Sanierungsziele

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie setzt neue Maßstäbe für Effizienz und Finanzierung. Trotz gelockerter Berichtspflichten bleibt der Pfad zur Emissionsminderung im Bestand klar. Deutschland muss bis 29. Mai 2026 umsetzen. Energieausweise werden EU-weit vereinheitlicht: verpflichtende A-G-Skala, digital zugänglich, künftig auch Effizienzklassen für gewerbliche Immobilien; offen ist, ob Verbrauchsausweise entfallen. Im Neubau ersetzt das Nullemissionsgebäude das Niedrigstenergiegebäude; ab 2030 gelten für alle Neubauten keine vor Ort Emissionen aus fossilen Brennstoffen und eine Lebenszyklus-THG-Bilanz. Für den Bestand kommen verbindliche Ziele. Nichtwohngebäude erhalten Mindeststandards: bis 2030 sind die schlechtesten 16 Prozent, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent aufzurüsten. Bei Wohngebäuden muss der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gegenüber 2020 sinken; 55 Prozent der Minderung sollen aus der Sanierung der energetisch schlechtesten 43 Prozent stammen. Flankierend sind Energiemanagement, Renovierungspässe, One-Stop-Shops, ein Förderverbot für fossile Heizungen, PV-Vorgaben und eine nationale digitale Energiedatenbank vorgesehen. Artikel 17 verpflichtet zu einem nationalen Finanzierungsrahmen: Zuschüsse, steuerliche Anreize, EU-Mittel, staatliche Garantien, nachrangige Darlehen und EPC; Förderung ist an messbare Effizienzgewinne zu koppeln und mit dem Gebäuderenovierungsplan zu verzahnen. Ein delegierter Rechtsakt bis 29. Mai 2026 schafft einen freiwilligen Portfoliorahmen für Banken. Die SFDR 2.0 mit einer Transition-Kategorie und das EPBD-Prinzip „worst first“ sollen Kapital in die Sanierung lenken. Einheitliche Energieausweise erhöhen die Verlässlichkeit; Planungssicherheit bleibt entscheidend.

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KfW erhöht Zinsen bei Immobilien-Förderkrediten erneut

Die Förderbank KfW erhöht die Zinsen in mehreren Programmen zur Immobilienfinanzierung erneut. Erst vor einer Woche waren die Konditionen gesenkt worden, nun folgt überraschend die Kehrtwende. Betroffen sind geförderte Kredite für den Kauf oder Bau von Wohnimmobilien. Trotz der Anhebung können die Angebote für Käufer weiter attraktiv sein.

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BGH stärkt Vermieter bei Modernisierung und setzt Grenzen

Der Bundesgerichtshof stärkt Vermieter bei Modernisierungsumlagen, setzt aber klare Grenzen beim Mieterschutz. Kernpunkt ist ein Urteil vom März 2025 (VIII ZR 283/23): Eine Umlage nach § 559 BGB ist rechtmäßig, wenn zum Planungszeitpunkt eine objektiv erwartbare Energieeinsparung vorliegt. Maßstab sind anerkannte technische Standards oder Gutachten. Das individuelle Heizverhalten der Mieter bleibt unbeachtlich. Das schaffe, Zitat, „Investitionssicherheit“. Bei Baulärm und Staub gilt § 536 BGB weiter. Mietminderungen sind möglich, häufig 15 bis 25 Prozent. Bei energetischen Modernisierungen ruht das Minderungsrecht für drei Monate. Für reine Instandhaltung gilt dieser Schutz nicht. Voraussetzung ist eine rechtzeitige, detaillierte Ankündigung von Umfang und Dauer. Fehlt sie, greift der Schutz nicht. Zwangsumzüge während der Bauzeit sind nur in extremen Ausnahmen zulässig. Das LG Berlin II stellte 2024 klar (65 S 139/24): Mieter müssen Wohnungen für Arbeiten grundsätzlich nicht räumen. Bauvorhaben sind mit anwesenden Mietern zu planen. Bei gesundheitlichen Härten kommen angepasste Bauzeiten in Betracht. Missbräuche, etwa als Vorwand für Eigenbedarf, unterbinden die Gerichte. Praktisch wird lückenlose Dokumentation entscheidend. Modernisierungs- und Instandhaltungskosten sind sauber zu trennen. Pauschalen sind möglich, wenn der Instandhaltungsanteil klar als Betrag oder Quote abgezogen wird. Öffentliche Förderungen mindern die umlagefähige Summe. Mit zusätzlichen Vorgaben durch das Bauturbo-Gesetz und kommunale Wärmeplanungen steigt die Komplexität. Frühzeitige Planung und transparente Kommunikation senken das Konfliktrisiko.

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Investitionsboom am europäischen Immobilienmarkt

Der europäische Immobilienmarkt verzeichnet Anfang 2026 einen deutlichen Aufschwung. Für das erste Quartal wird ein Investitionsvolumen von rund 52 Milliarden Euro erwartet, ein Plus von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders dynamisch entwickeln sich Finnland, Irland und Polen mit Zuwächsen von 50 Prozent und mehr. Auch die Kernmärkte Deutschland, Großbritannien und Frankreich melden steigende Aktivität. Branchenprognosen sehen für Europa im Gesamtjahr 2026 ein Investitionsplus von etwa 16 Prozent, 2027 könnten weitere 17 Prozent folgen. Treiber sind umfangreiche Portfoliotransaktionen bei Mehrfamilienhäusern. Der Hotelmarkt bleibt lebhaft; Einzelhandel, Logistik und Büroimmobilien behaupten solide Niveaus. Analysten rechnen in mehreren Ländern mit steigenden Spitzenrenditen um 25 Basispunkte oder mehr, vor allem bei High-Street-Immobilien, Retaillagern, Logistik, Supermärkten und Büros in zentralen Lagen. Das Umfeld bleibt durch günstige Finanzierungskonditionen und eine robuste Nachfrage in urbanen Zentren unterstützt. Europa dürfte damit auch in den kommenden Jahren ein attraktiver Investitionsstandort bleiben.

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Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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