Deutschland braucht neuen Wohnraum, gleichzeitig stehen viele Büro- und Gewerbeimmobilien leer. Das Bundesbauministerium startet im Juli 2026 das Programm Gewerbe zu Wohnen (GzW). Für 2026 stehen 300 Millionen Euro bereit. Gefördert wird der Umbau beheizter Nichtwohngebäude oder beheizter Gebäudeteile, die zum Antragstermin nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, in Wohnraum. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Antragsberechtigt sind alle Investoren, auch Selbstnutzer, unabhängig von Rechtsform. Voraussetzung ist eine energetische Sanierung auf Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE). Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt EH Denkmal EE. In besonderen Fällen sind Ausnahmen von der EE‑Klasse möglich. Der Bund zahlt bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähiger Umbaukosten je neuer Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro Zuschuss. Energetische Sanierungskosten zählen nicht dazu. Eine Kumulierung mit anderer Förderung, etwa BEG, ist möglich, solange die Gesamtsumme die förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Förderfähig sind zum Beispiel statische Anpassungen, Grundrissänderungen, Innenausbau und die Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung. Wegen De‑minimis ist die Gesamtförderung pro Unternehmen auf 300.000 Euro gedeckelt. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erfolgen. Die Förderrichtlinie erschien am 2. April 2026.
Die Wohnimmobilienpreise in den größten deutschen Städten driften wieder stärker auseinander. Eine Auswertung des IfW Kiel zeigt: Zentrale Lagen verteuerten sich 2025 überdurchschnittlich. Der Innenstadtaufschlag stieg im Schnitt auf 27 Prozent, nach 25 Prozent im Jahr 2024. 1990 lagen zentrale Wohnungen nur rund fünf Prozent über Randlagen; seitdem hat sich der Aufschlag mehr als verfünffacht. In Düsseldorf und München legten die Preise in den Zentren um fast vier beziehungsweise über drei Prozentpunkte stärker zu als in den Außenbezirken. Berlin bildet die Ausnahme: Hier wuchsen die Preise in Randlagen etwas stärker, dennoch kostet der Quadratmeter im Zentrum mehr als doppelt so viel wie in den günstigsten Bezirken. Deutliche Spannen zeigen auch die aktuellen Niveaus: Kölns Innenstadt liegt bei etwa 6.000 Euro je Quadratmeter, fast doppelt so viel wie Porz. In Frankfurt betragen Westend/Innenstadt rund 7.300 Euro versus 4.000 Euro in Frankfurt West. München bleibt Spitzenreiter mit 11.900 Euro in Altstadt‑Maxvorstadt und 7.500 Euro im günstigsten Viertel. Stuttgart weist das homogenste Gefüge auf, dennoch trennen Mitte‑Nord (5.500 Euro) und Neckar‑Ost (3.600 Euro) über 50 Prozent. Laut ImmoScout24 blieben Kaufpreise zu Jahresbeginn 2026 stabil bis leicht steigend, die Nachfrage in Metropolen sank jedoch gegenüber dem Vorquartal um rund acht Prozent; für den weiteren Jahresverlauf wird eine Seitwärtsbewegung erwartet.
Steigende Zinsen setzen den Immobilienmarkt unter Druck. Auslöser ist der Iran‑Krieg: Höhere Gas- und Ölpreise verteuern Transport und Rohstoffe, die Inflation zieht an. Die Zinsmärkte reagieren: Bauzinsen steigen seit Anfang März von rund 3,5 auf knapp 4 Prozent und erreichen den höchsten Stand seit etwa 15 Jahren; seit der Zinswende haben sie sich vervierfacht. Folgen: Käufer können weniger finanzieren, Transaktionen werden zäher, Preise geben nach. Verkäufer müssen verhandlungsbereit sein, Preisnachlässe einkalkulieren oder mit Käufern kreative Modelle wie ein Verkäuferdarlehen nutzen, um Abschlüsse zu ermöglichen. Käufer sollten ihre Leistbarkeit neu berechnen, steigende Lebenshaltungskosten und laufende Objektkosten realistisch ansetzen und Angebote sorgfältig vergleichen; mieten statt kaufen kann je nach Budget sinnvoller sein. Für Eigentümer mit bevorstehender Anschlussfinanzierung wird es kritisch: Wer bislang 1 bis 2 Prozent Zins zahlte, muss je nach Tilgung mit deutlich höheren Raten bis hin zur Verdopplung rechnen. Entscheidend ist die Kapitaldienstfähigkeit bei etwa 4 Prozent Zins und 2 Prozent Tilgung. Empfohlen werden frühzeitige Gespräche mit der Bank (z.B. Tilgung senken) und das Prüfen externer Unterstützung sowie Einspar- oder Zusatzeinkommensmöglichkeiten. Reicht das nicht, sollte ein rechtzeitiger Verkauf parallel zur Mietsuche vorbereitet werden, um Notverkäufe zu vermeiden. Der Experte rät zu zügigem Handeln.
Viele Verwaltungen halten sich an die vermeintliche Drei‑Angebote‑Regel: Vor größeren Erhaltungsmaßnahmen sollen mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Der Bundesgerichtshof hat dem mit Urteil vom 27.03.2026 (V ZR 7/25) eine Absage erteilt. Es gibt keine generelle Pflicht für Wohnungseigentümergemeinschaften, mehrere Angebote einzuholen. Die vielfach praktizierte Drei‑Angebote‑Regel ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine nicht verbindliche Praxis aus der Instanzrechtsprechung. Maßgeblich ist stattdessen, ob der Beschluss den Anforderungen ordnungsmäßiger Verwaltung nach §§ 18, 19 WEG entspricht. Entscheidend sind eine tragfähige Informationsbasis, ein wirtschaftlich nachvollziehbarer Preis und die Sachgerechtigkeit der Maßnahme unter den konkreten Umständen der Gemeinschaft. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann ein Beschluss rechtmäßig sein, auch wenn keine Vergleichsangebote vorlagen. Das Urteil verschafft Verwaltungen und Eigentümern Flexibilität, ersetzt aber nicht die Pflicht zu sorgfältiger Vorbereitung und wirtschaftlicher Abwägung.
Das Bundesbauministerium arbeitet an einer Novelle des Baugesetzbuchs und der Raumordnung. Geplant ist, unterirdische Wasserstoffspeicher im Außenbereich zu privilegieren. Zudem soll die kommunale Planungshoheit beim Bau von Energieanlagen außerhalb des Siedlungsbereichs gestärkt werden. Gemeinden könnten ausgewählte Vorhaben künftig auch ohne Bebauungsplan zulassen. Hintergrund ist die jüngste Entwicklung bei Speichern: Die Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich war zunächst mit der EnWG-Novelle ausgeweitet worden, wurde aber mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz wieder deutlich eingeschränkt. Privilegiert sind Batteriespeicher nun nur, wenn sie bestehende Wind- oder PV-Anlagen ergänzen; zusätzlich gelten Abstands- und Leistungsvorgaben.