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JACASA Letter KW15 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
11. Apr 2026 / 5 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW15 2026

Aktuelle Artikel

Neubaupreise im Wohnungsbau steigen im Februar um 3,3 Prozent

Der Neubau von Wohnhäusern in Deutschland ist weiter teurer geworden. Im Februar lagen die Preise 3,3 Prozent über dem Vorjahresmonat, von November bis Februar stiegen sie um 1,5 Prozent. Lieferkettenprobleme durch den Krieg im Iran wirkten sich darauf noch nicht aus, könnten aber künftig Energie und Rohstoffe verteuern. Ähnlich stark war der Anstieg bereits im Vorjahr. Rohbauarbeiten kosteten im Februar 2,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ausbauarbeiten nach der Rohbauphase verteuerten sich um 3,8 Prozent. Besonders stark legten Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen zu, plus 5,4 Prozent. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmung, einschließlich Wärmepumpen, waren 4,2 Prozent teurer. Im Rohbau stiegen vor allem Zimmer- und Holzbauarbeiten um 5,5 Prozent; Dachdeckungen kosteten vier Prozent mehr. Die Angaben beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk inklusive Mehrwertsteuer. Auch andere Sparten verteuerten sich: Neubaupreise für Bürogebäude plus 3,6 Prozent, für gewerbliche Betriebsgebäude plus 3,4 Prozent, der Straßenbau plus 3,7 Prozent. Nach kräftigen Preisschüben infolge Pandemie und Ukrainekrieg zogen sich viele Investoren zurück, der Wohnungsbau rutschte in die Krise. Die Bundesregierung will mit einfacheren Standards und schnelleren Genehmigungen gegensteuern.

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BGH bestätigt Zahlungspflicht für Hausgeld ohne Abrechnung

Wohnungseigentümer dürfen ihre monatlichen Hausgeldzahlungen nicht zurückhalten, auch wenn die Gemeinschaft seit Jahren keine Jahresabrechnungen erstellt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall verlangte eine Eigentümergemeinschaft von einem Mitglied rund 18.500 Euro für ausstehende Beiträge aus vier Monaten, gestützt auf einen beschlossenen Wirtschaftsplan. Seit 2012 lagen jedoch keine Jahresabrechnungen vor; für 2019 gab es sogar ein rechtskräftiges Urteil, das die Erstellung verpflichtend machte. Der Eigentümer wollte deshalb bis zur Vorlage der Abrechnungen nicht zahlen. Der BGH stellt klar: Der Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung besteht, die beschlossenen monatlichen Vorschüsse sind davon aber unabhängig zu leisten. Diese laufenden Beiträge sichern die Finanzierung der Gemeinschaft. Es genügt, dass ein Zahlungsverzug mehrerer Eigentümer die Struktur des Finanzierungssystems gefährden kann. Ob die einzelne Gemeinschaft aktuell zahlungsfähig ist, spielt keine Rolle. Auch ein Urteil, das die Abrechnung anordnet, ändert nichts an der Zahlungspflicht. Wer seinen Abrechnungsanspruch durchsetzen will, muss die Erstellung notfalls vollstrecken lassen. Laufende Beiträge dürfen nicht verweigert werden. Kernaussage des Urteils: Hausgeld ist kein Druckmittel im Streit mit der Gemeinschaft. Entscheidung vom 14. November 2025, Aktenzeichen V ZR 190/24.

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Boomer bringen mehr Immobilien, Preise in Städten bleiben hoch

Fast jede dritte Immobilie in Bayern gehört den Babyboomern. In den nächsten zehn bis zwanzig Jahren werden viele dieser Häuser und Wohnungen frei. Das erhöht das Angebot, verläuft aber schrittweise. Bundesweit liegt der Anteil der Babyboomer an den Eigentumsimmobilien laut einem Index bei gut 32 Prozent, in Bayern bei 29,8 Prozent. Trotz zusätzlichem Angebot rechnen Fachleute in Großstädten nicht mit einem Preissturz. In München, Nürnberg oder Augsburg bleibt die Nachfrage hoch. Erwartet werden bestenfalls preisdämpfende Effekte oder eine Verlangsamung des Preisanstiegs. Manche Experten halten in Teilmärkten leichte Preisrückgänge für möglich. Insgesamt könnten in den kommenden zwei Jahrzehnten vier bis fünf Millionen Objekte den Besitzer wechseln. Ein Teil der Immobilien dürfte innerhalb der Familien vererbt werden. Gleichzeitig wohnen Kinder heute häufiger nicht mehr am Ort der Eltern. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von Verkäufen oder Vermietungen. Das durchschnittliche Erwerbsalter liegt um die 40 Jahre. Regional fallen die Folgen ungleich aus: In Ballungsräumen bleibt der Effekt gering, ländliche Regionen könnten stärker profitieren. Dort dürfte das Angebot zunehmen, während die Städte weiter eine hohe Nachfrage sehen. Die Preisdifferenzen zwischen Stadt und Land könnten sich damit vergrößern. Der Rat der Experten: nicht auf einen schnellen „Silver Tsunami“ warten.

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BGH: Online-Maklerverträge mit Senden-Button unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat am 9. Oktober 2025 (I ZR 159/24) entschieden: Viele online abgeschlossene Maklerverträge sind unwirksam, wenn der Bestätigungsbutton keinen klaren Hinweis auf eine Zahlungspflicht enthält. Im Fall erhielt ein Interessent nach einem Telefonat einen Link zum Web-Exposé, setzte Häkchen, klickte auf Senden, besichtigte und kaufte später die Immobilie. Die Maklerin verlangte Provision. Der Käufer zahlte nicht. Der BGH gab ihm recht. Maßgeblich ist § 312j BGB (Button-Lösung). Danach müssen Verbraucher bei Vertragsschlüssen im Internet unmissverständlich erkennen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Das gilt auch für Maklerverträge, denn sie begründen grundsätzlich eine Provisionspflicht, selbst wenn diese erst bei Erfolg entsteht. Ein Button mit der Aufschrift Senden erfüllt diese Anforderung nicht. Die Folge: Der Vertrag kommt gar nicht zustande, auch nicht schwebend. Nutzung der Maklerleistungen – Zugriff aufs Exposé, Terminvereinbarung oder späterer Kauf – heilt den Formmangel nicht. Konkludentes Verhalten ersetzt keine ausdrückliche Zahlungserklärung. Eine nachträgliche Bestätigung ist nur wirksam, wenn sie denselben Transparenzanforderungen genügt. Es braucht eine eindeutige Erklärung, die Kostenpflicht anzunehmen; eine einfache E-Mail oder ein Terminwunsch reicht nicht. Anbieter digitaler Prozesse müssen Buttontexte und Bestätigungsschritte prüfen und klar gestalten. Andernfalls entfällt der Provisionsanspruch selbst bei erfolgreicher Vermittlung. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und verlangt eine eindeutige, verständliche Kommunikation.

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Hauskauf erfordert im Schnitt zehn Jahre Eigenkapital

Im Bundesdurchschnitt braucht ein Haushalt rund zehn Jahre, um das nötige Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum anzusparen. Die tatsächliche Spardauer variiert stark je nach Region: Je nach Lage reichen die Spannweiten von etwa 3,8 bis 27,5 Jahren. In vielen Gegenden erschwert das den Zugang zu Eigentum erheblich. Besonders ins Gewicht fallen die Nebenkosten beim Kauf. Sie erhöhen den Eigenkapitalbedarf deutlich und verlängern die Ansparzeit zusätzlich. Die Analyse zeigt, wo der Weg ins Eigenheim realistischer ist und wo hohe Preise und Kaufnebenkosten die Hürden besonders groß machen.

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Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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