2023 war die Kaufkraft in Berlin im Ländervergleich am niedrigsten. Hohe Lebenshaltungskosten und relativ geringe Einkommen drücken das reale Budget. Das Preisniveau liegt in der Hauptstadt mehr als sechs Prozent über dem Bundesdurchschnitt; nur in Hamburg ist es höher. Berlinerinnen und Berliner verfügten im Schnitt über 26.208 Euro Nettoeinkommen pro Jahr, Rang zehn unter den Ländern. Preisbereinigt bleiben davon 24.656 Euro – weniger als in jedem anderen Bundesland. Am besten steht Bayern da: Dort trifft das höchste nominale Einkommen auf die dritthöchsten Preise; die bereinigte Kaufkraft liegt bei 30.396 Euro. Grundlage sind Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Das Institut verknüpft regionale Preisniveaus in kreisfreien Städten sowie Stadt- und Landkreisen mit Einkommensdaten des Statistischen Bundesamts. Ausgewertet wurden Daten für das Jahr 2023; aktuellere valide Einkommenszahlen liegen nicht vor. Gegenüber früheren IW-Rankings sind die Ergebnisse nur bedingt vergleichbar; statt Starnberg führt nun Heilbronn.
Der Bundesgerichtshof hat eine Eigenbedarfskündigung gegen eine 87-Jährige aus Kempten aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Frau wohnte seit 1993 in der Wohnung. Vermieter sind Sohn und Schwiegertochter, die die Wohnung für ihre Tochter nutzen wollten. Die Mieterin legte Atteste des Hausarztes und einer Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie vor: chronische Depression, Herzerkrankung sowie körperlicher und kognitiver Abbau. Ein Umzug sei aus fachärztlicher Sicht unzumutbar. Amts- und Landgericht wiesen den Härteeinwand dennoch ab. Das Landgericht hielt den Vortrag für widersprüchlich, weil die Mieterin in zwei bis vier Jahren freiwillig in betreutes Wohnen ziehen wolle, und verzichtete auf ein Gutachten. Der BGH (VIII ZR 17/25) sah darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Wer gravierende Gesundheitsgefahren unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen darlegt, trägt ausreichend vor. Ohne eigene medizinische Sachkunde muss das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen. Der vermeintliche Widerspruch trägt nicht: Ein erzwungener Umzug heute unterscheidet sich von einem freiwilligen späteren Wechsel. Ob das medizinisch erheblich ist, entscheiden Ärzte, nicht Richter. Selbst bei Unstimmigkeiten darf Beweis nicht vorab verweigert werden; Widersprüche sind erst nach Beweiserhebung zu würdigen. Rechtlich erinnert der BGH an § 574 BGB: Mieter können einer Kündigung wegen unzumutbarer Härte widersprechen, etwa bei Krankheit, hohem Alter oder starker sozialer Verwurzelung. Praktisch gilt: Atteste konkret vorlegen und den Widerspruch fristgerecht erklären, spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Das Landgericht Kempten muss nun ein medizinisches Gutachten einholen und erneut entscheiden.
Die Bundesregierung bereitet ein Mieterschutz-Paket vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Gesetzentwurf noch im April ins Kabinett einbringen. Der Referentenentwurf hat die Länder- und Verbändeanhörung bereits abgeschlossen. In der Regierung läuft der Feinschliff. Ziel ist mehr Schutz vor überhöhten Mieten. „Wohnen soll wieder bezahlbarer werden.“ Vorgesehen sind drei Kernelemente. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten gedeckelt werden. Bisher steigen sie automatisch mit den Verbraucherpreisen. Das führte bei hoher Inflation zu starken Erhöhungen. Die Deckelung soll diesen Mechanismus begrenzen. Für möblierte Wohnungen wird der Zuschlag auf höchstens fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzt. Zudem sollen Vermieter die Preisbestandteile transparenter ausweisen. So sollen Umgehungen der Mietpreisbremse über Möblierungsaufschläge erschwert werden. Kurzzeitmietverträge sollen maximal sechs Monate dauern. Sehr kurze Befristungen sollen nicht länger zum Aushebeln von Mieterrechten dienen. Eine Verschärfung bei Eigenbedarfskündigungen ist nicht geplant. Pauschale Regelungen lehnt die Ministerin ab. Zugleich betont sie, dass Vermieten attraktiv bleiben müsse.
Der Bundesfinanzhof stärkt die Bedeutung vertraglicher Regelungen zur Grunderwerbsteuer. Üblicherweise legen Kaufverträge fest, wer die Steuer trägt oder wie sie aufgeteilt wird. Laut Wüstenrot Bausparkasse zeigt ein aktuelles Urteil (Az. II R 19/22): Das Finanzamt darf zwar entscheiden, welche Vertragspartei es zur Zahlung heranzieht, muss dabei aber vertragliche Absprachen berücksichtigen. Abweichungen von einer im Vertrag vereinbarten Lastenverteilung sind zu begründen. Im entschiedenen Fall hatten Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer hälftig geteilt. Dennoch zog das Finanzamt den Käufer für den Gesamtbetrag heran, ohne die Abweichung näher zu erläutern. Dies war Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung. Der BFH macht deutlich, dass vertragliche Zuordnungen im Verhältnis zur Finanzverwaltung Gewicht haben. Das Urteil erhöht die Relevanz klar formulierter Klauseln zur Steuerverteilung in Kaufverträgen und betont die Notwendigkeit, die Heranziehung einer Partei vom Finanzamt nachvollziehbar zu begründen.
Nach mehreren Jahren der Rückgänge sind die Preise für Eigentumswohnungen 2025 erstmals wieder gestiegen. Das zeigt der Postbank Wohnatlas 2026, der WELT vorab vorliegt. Der Bericht hebt deutliche regionale Unterschiede hervor. Viele Mittelstädte entwickeln sich besonders dynamisch und gehören zu den Gewinnern. Zugleich bleibt die Entwicklung je nach Standort unterschiedlich. Der Wohnatlas ordnet die Preisbewegungen nach Regionen und Stadtgrößen und zeichnet damit ein heterogenes Bild des deutschen Eigentumswohnungsmarkts im Jahr 2025.
Die Bundesregierung plant eine Reform des Baurechts. Ein Entwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) sieht einen zusätzlichen Vorkaufsrechtstatbestand für Kommunen vor. Städte und Gemeinden sollen Grundstücke vor dem Verkauf übernehmen können, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu soll auch zählen, dass ein Käufer extremistische Tendenzen zeigt. Die geplante Regelung stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Kritiker hinterfragen Reichweite und Abgrenzung der Eingriffsbefugnisse. Das Ministerium verteidigt die Pläne als eng gefasstes und verhältnismäßiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Insgesamt würden Kommunen damit mehr Möglichkeiten erhalten, in lokale Grundstückstransaktionen einzugreifen.