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JACASA Letter KW18 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
2. Mai 2026 / 7 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW18 2026

Aktuelle Artikel

Hauskauf bei über vier Prozent Zinsen richtig vorbereiten

Baukredite mit zehnjähriger Zinsbindung liegen wieder über vier Prozent. Laut FMH sind sie seit Anfang März um rund 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Das verteuert Finanzierungen spürbar. Ein Beispiel von Interhyp zeigt es: Bei 400.000 Euro Kredit, 2 Prozent Anfangstilgung und 15 Jahren Zinsbindung stieg der Satz von 3,8 auf 4,13 Prozent, die Monatsrate von 1930 auf 2040 Euro – über die Laufzeit fast 20.000 Euro Mehrkosten. Haupttreiber sind gestiegene Energiepreise infolge des Kriegs im Iran und höhere Renditen zehnjähriger Bundesanleihen. Die Erwartung bleibt: „Die Zinsen werden hoch bleiben.“ Käufer sollten vollständig vorbereitete Unterlagen bereithalten. Banken passen Konditionen oft an und prüfen strenger; einzelne Branchen gelten als Risiko. Auf deutlich fallende Immobilienpreise ist nicht zu setzen. Hohe Neuvertragsmieten stützen die Nachfrage nach Kaufobjekten, ein Preisrutsch wie 2022 zeichnet sich nicht ab. Bei der Zinsbindung gilt: Fünf Jahre sind nur sinnvoll, wenn die Restschuld danach aus Vermögen oder Erbe getilgt werden kann. Üblich sind zehn oder 15 Jahre. Interhyp nennt 3,91 Prozent für zehn Jahre (Monatsrate 1970 Euro) und 4,13 Prozent für 15 Jahre (2040 Euro). Die Differenz von rund 800 Euro pro Jahr kann Sicherheit wert sein. Nach zehn Jahren besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht; sinken die Zinsen bis dahin, ist eine kostenfreie Umschuldung möglich. Wer eine passende Immobilie findet und die Rechnung trägt, sollte zügig entscheiden.

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BGH erlaubt WEG-Beschluss zur Balkonsanierung trotz Teilungserklärung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.04.2026 klargestellt: Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf Sanierungen an Balkonen beschließen, obwohl die Teilungserklärung die Instandhaltung und Instandsetzung den einzelnen Eigentümern zuweist. Hintergrund war eine Anlage mit stark geschädigten Balkonen und Absturzgefahr von Betonteilen; eine Grünfläche war gesperrt. In der Versammlung standen drei Sanierungsvarianten zur Wahl, keine erhielt eine Mehrheit. Ein Eigentümer focht die ablehnenden Beschlüsse an und verlangte die gerichtliche Ersetzung eines Sanierungsbeschlusses. Der BGH gab ihm Recht. Nach dem Gericht bleibt die Gemeinschaft auch bei abweichender Vereinbarung beschluss- und handlungsbefugt, weil sie den baulichen Gesamtzustand verantwortet und die Verkehrssicherung gewährleisten muss. Sie darf notwendige Erhaltungsmaßnahmen selbst durchführen und ist nicht darauf beschränkt, einzelne Eigentümer zur Tätigkeit anzuhalten. Wird die Gemeinschaft tätig, liegt die Zuständigkeit bei ihr; die Kostenverteilung ändert sich jedoch nicht. Die jeweiligen Eigentümer tragen weiterhin die Kosten für ihre Balkone. Zudem kann eine Pflicht der Gemeinschaft bestehen, tätig zu werden, etwa bei zwingendem Sanierungsbedarf mehrerer Balkone oder bei Gefahren für Eigentümer oder Dritte. Im Fall ersetzte der BGH einen Grundlagenbeschluss, wonach die Sanierung der Balkone und Brüstungen dem Grunde nach durchzuführen ist. Die konkrete Ausgestaltung bleibt einer weiteren Beschlussfassung vorbehalten. Die Negativbeschlüsse zu den Varianten sind unwirksam, da es ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, den feststehenden Sanierungsbedarf unbeachtet zu lassen.

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Ab Mai 2026 gilt ein neuer Energieausweis mit Skala A bis G

Ab Mai 2026 wird der Energieausweis in der EU vereinheitlicht. Die Bewertung folgt dann der bekannten Skala A bis G. A kennzeichnet Nullemissionsgebäude mit sehr hohen Anforderungen. G steht für die 15 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude eines Landes. Die bisherige Skala A+ bis H entfällt. Viele Bestandsgebäude werden dadurch rechnerisch in eine schlechtere Klasse eingeordnet, ohne dass sich am Gebäude etwas ändert. Der Zweck der Umstellung ist mehr Vergleichbarkeit. Käufer und Mieter sollen Energiebedarf und Kosten schneller einschätzen können. Das soll Sanierungen anstoßen und den Energieverbrauch sowie CO₂-Emissionen senken. Alte Energieausweise bleiben wegen ihrer Laufzeit von zehn Jahren weiterhin gültig. Mit der Zeit verlieren sie aber an Aussagekraft, weil die Klassen nicht mehr zur neuen Skala passen. Unverändert bleibt die Unterscheidung zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Einen gültigen Energieausweis brauchst du künftig bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung. Ab Mai 2026 ist er zusätzlich bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei größeren Renovierungen Pflicht. Wer die Pflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

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Coldwell Banker startet Luxusmakler-Geschäft in Deutschland

Coldwell Banker, eine der ältesten und größten Maklermarken der Welt, kommt nach Deutschland. Das 1906 gegründete Unternehmen vermittelt Wohn- und Gewerbeimmobilien, beschäftigt rund 93.000 Vermittler und ist in mehr als 50 Ländern aktiv – Deutschland fehlte bislang. Der Markteintritt erfolgt mit einem Fokus auf das Luxussegment. Die Leitung übernimmt ein deutscher Branchenmanager. Eine deutsche Website ist bereits online, die offizielle Startmeldung soll noch in dieser Woche folgen.

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Bundeskabinett beschließt Entwurf zur Verschärfung des Mietrechts

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Verschärfung des Mietrechts beschlossen. Ziel ist stärkerer Mieterschutz in einem angespannten Markt. Bei möblierten Wohnungen sollen Mieter leichter erkennen, ob Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhalten. Der Entwurf fällt in mehreren Punkten weniger weit aus als frühere Vorschläge von Justizministerin Stefanie Hubig. Deutschland hat in der EU den höchsten Anteil an Mietern, 53 Prozent. In den 14 größten Städten haben sich die Angebotsmieten zwischen 2010 und 2024 im Schnitt verdoppelt. Diese Entwicklung bildet den Hintergrund für die geplanten Änderungen.

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Koalition teilt Heizkostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern

Union und SPD haben sich bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Künftig werden Kostenrisiken bei CO₂-Preis, Gasnetzentgelten und biogenen Brennstoffen zwischen Mietern und Vermietern hälftig geteilt. Die Regel gilt für bestehende und künftige Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch. Vermieter müssen sich beim Neueinbau von Gas- oder Ölheizungen erstmals an Netzentgelten und Brennstoffkosten beteiligen. Die Vereinbarung sieht eine vierstufige „Biotreppe“ bis 2040 vor. In den ersten drei Stufen wird der Preis für biogene Brennstoffe je zur Hälfte geteilt. Ab 2028 werden zusätzlich CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte hälftig aufgeteilt. Ebenfalls ab 2028 gilt für bestehende Heizungen eine Grüngasquote. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, müssen aber ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle durch steigende CO₂-Preise, Netzentgelte und teurere Biogase sowie vor Rückschritten beim Klimaschutz im Gebäudesektor. Eine Härtefallklausel soll Vermieter unmodernisierter Gebäude mit besonders niedrigen Mieten vor Überlastung schützen. Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert die Einigung scharf und befürchtet negative Folgen für private Altersvorsorge, Immobilienmarkt und Gebäudebestand. Ziel der Reform ist es, zentrale Vorgaben der Ampel-Änderung – insbesondere die 65-Prozent-Regel – zurückzunehmen und das Gesetz technologieoffener, flexibler und einfacher zu gestalten. Die Förderung für den Heizungstausch bleibt bestehen. Zunächst waren vor allem Regelungen zum Mieterschutz umstritten, nachdem der Mieterbund vor höheren Nebenkosten und hohem Kostenrisiko gewarnt hatte.

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AGB-Klausel zur Provisionsrückzahlung ist unwirksam

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine AGB-Klausel unwirksam ist, die einen Makler zur Rückzahlung seiner Provision verpflichtet, wenn der Hauptvertrag nicht durchgeführt wird. Eine solche Regelung benachteiligt den Makler unangemessen. Ausgangspunkt war ein 2020 geschlossener Maklervertrag mit einer Rückzahlungsklausel. Urteil vom 29. Januar 2026, Az. 18 U 53/25.

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Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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