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JACASA Letter KW20 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
16. Mai 2026 / 7 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW20 2026

Aktuelle Artikel

Kabinett kippt 65-Prozent-Vorgabe im Heizungsgesetz

Die Bundesregierung hat eine weitere Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Der Kabinettsentwurf von Bauministerin Verena Hubertz und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche streicht die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Auch das bisher vorgesehene Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 entfällt. Reiche sprach von mehr Wahlfreiheit und Planungssicherheit: “Die starre 65-Prozent-Quote entfällt.” Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen jedoch schrittweise klimaneutraler laufen. Vorgesehen ist eine steigende Beimischung von Biomethan oder Bioöl bis auf 60 Prozent im Jahr 2040. Die Erfüllung soll über Quoten für Inverkehrbringer geregelt werden. Kritiker warnen vor schwächerem Klimaschutz sowie vor knapper und teurer Bioenergie. In der Kabinettsvorlage heißt es, belastbare Kostenschätzungen seien derzeit nicht möglich; die Regierung erwartet aber Marktwachstum. Mieter sollen vor steigenden Nebenkosten geschützt werden. Ab 2028 werden CO₂-Preis und Gasnetzentgelte je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Gleiches soll für Aufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen Brennstoffe gelten. Wärmepumpen bleiben förderfähig, Details nennt der Entwurf des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht. Der Bundestag berät nun, der Bundesrat muss nicht zustimmen. Vorgesehen sind jährliche Entlastungen von 5,1 Milliarden Euro für Bürger und 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft.

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NKR zerpflückt schwarz-rotes Heizungsgesetz als praxisfern

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) übt scharfe Kritik am vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz. NKR-Chef Lutz Goebel nennt den Entwurf „kaum verständlich“, handwerklich schwach und fern der Praxis. Selbst Branchenverbände der Heizungswirtschaft sehen Umsetzungsprobleme. Der Rat warnt vor zusätzlicher Bürokratie und Beratungskosten, etwa bei der geplanten Aufteilung von Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen, die viele Eigentümer ohne externe Hilfe kaum bewältigen könnten. Der NKR fordert den Bundestag auf, den Entwurf im Verfahren grundlegend zu überarbeiten und Vorschläge der Fachverbände einzubeziehen. Hintergrund: Das Gebäudeenergiegesetz der früheren Ampel verlangte bei neuen Heizungen in der Regel 65 Prozent erneuerbare Energien. Die jetzt regierende schwarz-rote Koalition will mit dem Nachfolger GMG mehr Wahlfreiheit schaffen. Neue Gasheizungen sollen möglich bleiben; ab 2029 ist ein steigender Anteil CO₂‑neutraler Brennstoffe vorgesehen. Laut Kabinettsvorlage ist eine belastbare Kostenprognose dafür derzeit nicht möglich, Verfügbarkeiten klimafreundlicher Gase und Öle sind begrenzt und teuer. Das zuvor vorgesehene Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde laut Reuters gestrichen. Stattdessen setzt die Koalition auf eine umstrittene „Bio‑Treppe“. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen, treibt jedoch Preise.

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BGH kippt Maklervertrag ohne klaren Zahlungsbutton

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein online geschlossener Maklervertrag mit Verbrauchern nur wirksam ist, wenn der Auftrag über einen eindeutig beschrifteten Zahlungsbutton erteilt wird. Ein neutraler Button wie „Senden“ genügt nicht. Im entschiedenen Fall bot eine Maklerin ein Einfamilienhaus im Internet an. Ein Interessent erhielt nach einem Telefonat Zugang zu einem Online-Exposé und gelangte per Link auf eine Seite zum Vertragsabschluss. Dort setzte er mehrere Häkchen, bestätigte Unterlagen und stimmte einer Provision von mehreren Prozent des Kaufpreises zu. Den Vorgang schloss er mit Klick auf „Senden“ ab und konnte erst danach das vollständige Exposé sehen. Später kaufte er die Immobilie für knapp eine Million Euro, zahlte die verlangte Provision von rund 29.000 Euro aber nicht. Die Maklerin klagte; die Vorinstanzen entschieden unterschiedlich. Der BGH erklärte den Maklervertrag für unwirksam: Unternehmer müssen bei Internetverträgen klar machen, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entsteht. Vorgeschrieben ist eine Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“. Daran ändert nichts, dass die Provision erst bei einem späteren Kauf fällig wird. Die Richter betonten den Verbraucherschutz und die Pflicht zu transparenter Gestaltung des Zahlungsvorgangs. Entscheidung: BGH, 9. Oktober 2025, Az. I ZR 159/24.

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Eon-Analyse beziffert 2,28 Milliarden Euro Ersparnis mit Wärmepumpen

Eine vollständige Umstellung aller Öl- und Gasheizungen in deutschen Einfamilienhäusern auf Wärmepumpen hätte Haushalten in der Heizperiode Oktober 2025 bis März 2026 rechnerisch rund 2,28 Milliarden Euro an Betriebskosten erspart. Das ergibt eine Analyse von Eon, die auf etwa 8,7 Millionen selbst genutzten Einfamilienhäusern basiert. Eon unterstellt einen durchschnittlichen Wärmebedarf von 18.000 kWh pro Jahr. Für Wärmepumpen setzt die Rechnung 26 Cent pro kWh Strom an, für Erdgas 11 Cent. Der Vorteil entsteht, weil Wärmepumpen aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme liefern. Die Berechnung umfasst ausschließlich laufende Kosten; Anschaffung und mögliche Gebäudesanierungen bleiben unberücksichtigt. Wie stark sich der Wechsel lohnt, hängt vom Gebäudezustand ab. Gut gedämmte Häuser mit Fußbodenheizung gelten als besonders geeignet. In unsanierten Altbauten kann der Stromverbrauch deutlich höher ausfallen. Auch regionale Unterschiede bei Strompreisen und Netzentgelten beeinflussen die Bilanz. Zusätzliche Ersparnisse sind laut Eon mit flexiblen Stromtarifen möglich, wenn die Wärmepumpe bei günstigen Börsenstrompreisen läuft – bis zu 250 Euro pro Jahr. Neben Kosten nennt Eon einen Klimaeffekt: Ein flächendeckender Umstieg könnte je nach Strommix 14 bis 27 Millionen Tonnen CO2 vermeiden, besonders viel bei Ökostrom oder mit eigenem Solarstrom. Politisch bleibt das Thema umkämpft. Steigende CO2-Preise verteuern Öl- und Gasheizungen tendenziell, zugleich plant die Bundesregierung mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz den Einbau fossiler Heizungen wieder ohne Einschränkung zu erlauben.

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Viele Vermieter erwägen Verkauf wegen neuer Mietregeln

Die Bundesregierung plant strengere Mietregeln, um Mieter besser zu schützen und hohe Mieten einzudämmen. Laut einer neuen Befragung von Haus & Grund denken inzwischen mehr als 60 Prozent der privaten Vermieter darüber nach, Wohnungen zu verkaufen oder die Vermietung aufzugeben. Auslöser ist nicht eine einzelne Änderung, sondern die Summe neuer Eingriffe. Besonders umstritten ist die geplante Ausweitung der Schonfrist bei Mietschulden: Künftig sollen Mieter eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückständen einmalig abwenden können, wenn sie nachzahlen. Bisher gilt das nur bei fristlosen Kündigungen. Fast 70 Prozent der Befragten sehen darin eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte. Parallel will die Regierung Schlupflöcher bei Mieten schließen. Geplant sind strengere Regeln für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen. Möblierungszuschläge sollen offen ausgewiesen werden, starke Anstiege bei Indexmieten begrenzt werden. Viele Kleinvermieter fühlen sich zudem durch Energieauflagen, Sanierungspflichten, das Gebäudeenergiegesetz und kommunale Wärmepläne finanziell überfordert. Ob es tatsächlich zu massenhaften Verkäufen kommt, ist offen. Experten warnen jedoch, dass immer schärfere Regulierung Investitionen in Mietwohnungen unattraktiver macht. Die Bundesregierung verweist auf überhöhte Mieten in vielen Städten. Der Konflikt zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen spitzt sich damit zu.

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Ifo: Stimmung im Wohnungsbau bricht im April ein

Die Stimmung im deutschen Wohnungsbau hat sich im April deutlich eingetrübt. Das Ifo-Geschäftsklima fiel von minus 19,3 auf minus 28,4 Punkte – der stärkste Rückgang seit vier Jahren. Besonders die Erwartungen der Firmen sanken, aber auch die laufenden Geschäfte wurden schlechter beurteilt. In den Jahren 2023 und 2024 war das Klima allerdings teils noch schwächer, mit Werten zwischen minus 40 und minus 60 Punkten. Ifo-Umfragenleiter Klaus Wohlrabe sieht mehrere Belastungen zugleich: „Geopolitische Unsicherheit belastet den Wohnungsbau.“ Die Sorge vor Lieferengpässen kehrt zurück. 9,2 Prozent der Betriebe meldeten im April Einschränkungen bei der Materialversorgung; zuvor lag der Anteil über zwei Jahre bei rund einem Prozent. Betroffen sind vor allem Grundstoffe. Bei der Auftragslage zeigt sich wenig Veränderung: 43,8 Prozent berichten von zu wenigen Aufträgen, die Stornierungsquote bleibt bei 10,8 Prozent stabil. Zuvor gab es Erholungssignale: Im Februar stieg die Zahl der Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahr um 24,1 Prozent auf 22.200 Wohnungen. Nach drei Minus-Jahren gelang dem Wohnungsbau 2025 eine Trendwende. Neue Risiken könnten die Kosten jedoch wieder treiben – gestiegene Energie- und Rohstoffpreise seit dem Irankrieg sowie höhere Bauzinsen.

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Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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