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JACASA Letter KW22 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
30. Mai 2026 / 7 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW22 2026

Aktuelle Artikel

Union will Eigenheim bei Pflegekosten einbeziehen

Die Bundesregierung steht bei Pflege und Gesundheit vor harten Reformen. Die Wirtschaftsweisen empfehlen, bei der Pflegefinanzierung stärker das Vermögen der Betroffenen einzusetzen. CDU/CSU-Fraktionsvize Albert Stegemann unterstützt das. Er will auch das selbst bewohnte Eigenheim in die Eigenbeteiligung einbeziehen. Sein Argument: »Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben.« Nach seiner Vorstellung soll zuerst privates Vermögen herangezogen werden. Erst wenn dieses nicht ausreicht, soll die Solidargemeinschaft zahlen. Stegemann wirbt zugleich für mehr private Vorsorge, etwa über eine Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum. Der Vorstoß kommt vor dem Hintergrund wachsender Finanzlöcher. Gesundheitsministerin Nina Warken rechnet in den kommenden zwei Jahren mit einem Defizit der Pflegeversicherung von insgesamt 22,5 Milliarden Euro. Sie plant eine große Pflegereform. Ein Gesetzentwurf war für Mai angekündigt, wurde aber verschoben und soll nun bis Anfang Juli vorliegen. Im Frühjahrsgutachten begründet der Sachverständigenrat die Forderung nach Einschnitten. Demnach müssen Leistungen in Pflege, Gesundheit und Rente eingedämmt werden, um die Systeme finanziell zu stabilisieren.

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Neue Bauregeln geben Wohnungsbau Vorrang

Das Bundeskabinett hat eine Reform des Baugesetzbuchs beschlossen. Ziel ist, den Wohnungsbau zu beschleunigen und Verfahren zu vereinfachen. Planungen sollen digital, transparenter und schneller laufen. Die Bauleitplanung soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden können; bisher dauert sie oft ein Jahrzehnt und länger. Umweltprüfungen werden gestrafft: Häufiger genügt die strategische Umweltprüfung, eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt. Die Bürgerbeteiligung kann digital und einstufig erfolgen. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen den Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklären. Damit erhält er Vorrang gegenüber konkurrierenden Zielen wie Denkmal- oder Umweltschutz, wenn Flächen knapp sind. Gegen vernachlässigte „Schrottimmobilien“ bekommen Städte und Gemeinden zusätzliche Instrumente: ein Vorkaufsrecht, ein leichter durchsetzbares Instandsetzungsgebot und als Ultima Ratio eine Enteignung bei extremem Missbrauch. Hintergrund sind sinkende Fertigstellungen: 2025 wurden rund 206.000 Wohnungen übergeben, der niedrigste Wert seit mehr als zehn Jahren. Die Reaktionen fallen gemischt aus. Der Deutsche Mieterbund unterstützt die Novelle. Das Baugewerbe sieht ein positives Signal, kritisiert aber fehlende Investitionsanreize. Die Linksfraktion warnt vor Einschnitten bei Mitspracherechten und beim Umweltschutz. Union und SPD wollen den Wohnungsmangel abbauen, setzen jedoch keine feste Zielzahl.

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BGH: Innenraumfotos ohne Eigentümerzustimmung unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat mit Versäumnisurteil vom 30. April 2026 (III ZR 164/25) klargestellt: Beauftragt ein Mieter einen Makler mit der Nachmietersuche, handelt der Makler gegenüber dem Eigentümer nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag. Die Suche liegt allein im Interesse des Mieters, der Eigentümer ist nur mittelbar betroffen. Ein Anspruch des Maklers gegen den Eigentümer aus Geschäftsführung ohne Auftrag scheidet daher aus. Zugleich stärkt der BGH den Eigentumsschutz bei Innenraumfotos. Das Recht, Innenaufnahmen einer Immobilie gewerblich zu nutzen und zu veröffentlichen, steht dem Eigentümer zu. Veröffentlicht ein Makler solche Fotos ohne dessen Einwilligung, greift das in das Eigentumsrecht ein (§ 1004 BGB). Der Eigentümer kann dann Unterlassung verlangen und die Kosten einer berechtigten Abmahnung ersetzt bekommen. Ausgangspunkt war eine Münchner Gewerbeimmobilie: Der Mieter beauftragte ohne Wissen des Eigentümers einen Makler, der ein Exposé mit großformatigen Innenaufnahmen auf Portalen verbreitete. Nach Abmahnung verweigerte der Makler die Kostenerstattung. Wichtig ist die Einwilligungslage: Bloße Kenntnis von der Maklerbeauftragung durch den Mieter genügt nicht als Zustimmung des Eigentümers. Ob eine Einwilligung vorlag, muss das Landgericht München I erneut prüfen. Praktisch heißt das: Eigentümer regeln Foto- und Vermarktungsrechte idealerweise im Mietvertrag. Makler, die für Mieter tätig sind, benötigen vor Veröffentlichung von Innenaufnahmen die Zustimmung des Eigentümers. Mieter sollten diese Zustimmung – wenn der Mietvertrag nichts vorsieht – ausdrücklich, am besten schriftlich, einholen.

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Umfrage zeigt erschwerte Immobilienfinanzierungen durch Geopolitik

Geopolitische Unsicherheiten rund um den USA-Iran-Konflikt verschlechtern laut einer Makler-Umfrage die Finanzierungsbedingungen in Deutschland. Von Poll Immobilien befragte im Mai 2026 236 selbstständige Immobilienexperten. 49,8 Prozent sehen die Finanzierbarkeit für Käufer etwas schwieriger, 31,3 Prozent deutlich schwieriger. 18,5 Prozent berichten von keinen wesentlichen Änderungen, 0,5 Prozent von Verbesserungen. Auch die Erfolgsquoten gehen zurück: 41,2 Prozent beobachten einen leichten, 14,2 Prozent einen deutlichen Rückgang; 38,4 Prozent sehen keine Veränderung, 6,2 Prozent steigende Quoten. Strengere Kreditvergaben sind nicht allein geopolitisch bedingt, sondern bestehen bereits seit 2025 durch Inflation, wirtschaftliche Unsicherheit und höhere Zinsen. Finanzierungen bleiben dennoch möglich, wenn Interessenten gut vorbereitet sind. „Der Erfolg einer Immobilienfinanzierung steht und fällt mit der Vorbereitung.“ Hürden treten häufig erst auf, wenn die Kaufentscheidung konkret wird und alle Objekt-, Finanzierungs- und Nebenkosten geprüft sind (47,4 Prozent). Bei 17,1 Prozent zeigen sie sich schon bei der Budgetprüfung vor der ersten Besichtigung, bei 12,3 Prozent kurz vor Abschluss. Als größte Herausforderungen nennen Makler zu geringes oder nicht optimal eingesetztes Eigenkapital (69,2 Prozent) sowie strengere Bankprüfungen zu Haushaltsrechnung, Bonität, Sicherheiten und Objektbewertung (68,7 Prozent). Dahinter folgen hohes Zinsniveau, zurückhaltende Kreditvergabe und das Verhältnis von Preisen zu Finanzierungskosten.

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Kündigung nur für höhere Rendite unzulässig

Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis nicht allein beenden, um durch Abriss und Neubau eine höhere Rendite zu erzielen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies eine Räumungsklage ab. Die Eigentümerin eines Wohnkomplexes aus den 1980er-Jahren wollte das Gebäude abreißen und durch einen Neubau mit mehr als 100 Wohnungen ersetzen. Nach ihrer Kalkulation sollte der Verkauf rund 13,7 Millionen Euro Gewinn bringen. Sie kündigte einer Mieterin, weil die bestehende Vermietung den Plan verhindere. Das Gericht entschied: Eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist nur zulässig, wenn dem Vermieter durch den Fortbestand des Mietverhältnisses ein erheblicher Nachteil entsteht. Ein Anspruch auf Gewinnoptimierung besteht nicht. Maßgeblich war zudem, dass die Eigentümerin die Immobilie mit Kenntnis der bestehenden Mietverträge erworben hatte. Wer vermietete Objekte kauft, muss die begrenzten Kündigungsmöglichkeiten einkalkulieren. Eine spätere Fehlkalkulation darf nicht zulasten der Mieter gehen. Außerdem war nicht nachgewiesen, dass nur ein Abriss eine wirtschaftliche Nutzung erlaubt. Ein angemessener Standard sei auch durch Modernisierung erreichbar. Die Entscheidung bestätigt den engen Rahmen für Verwertungskündigungen. Vermieter müssen konkret darlegen, dass ohne Kündigung ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil droht (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 3.12.2025, Az.: 9 C 5083/25).

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Länder und Verbände kritisieren das GModG scharf

Die schwarz-rote Koalition hatte im Vertrag angekündigt: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Nun hat sie das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Kabinett beschlossen. In Medien ist bereits vom „neuen Heizungsgesetz“ die Rede. Die frühere Reform verlangte 65 Prozent erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Gegen das GModG formiert sich Widerstand. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt vor bis zu drei Millionen weniger Mietwohnungen durch die geplante Mieterschutzregelung. Im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats positionieren sich sechs Bundesländer gegen das Vorhaben; grün geführte Länder lehnen die aktuelle Fassung ab. Ländervertreter sprechen zudem von massiven handwerklichen Mängeln und fehlender Praxistauglichkeit. Auch aus dem sozialen Bereich kommen kritische Stimmen. Staatssekretär Sören Bartol stellt sich hinter das Gesetz. Er kündigt ein Konzept an, das Wärmepumpen günstiger machen soll. Ziel ist es, die Kostenbelastung zu senken und den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik zu beschleunigen.

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Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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