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JACASA Letter KW23 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
6. Jun 2026 / 5 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW23 2026

Aktuelle Artikel

Wichtige Urteile 2026 zu WEG, Bau, Miete und Maklerhaftung

Im ersten Halbjahr 2026 präzisierten Gerichte zentrale Punkte im Immobilien-, Bau- und Mietrecht. Bei steckengebliebenen Bauvorhaben muss die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nur Gemeinschaftseigentum fertigstellen. Sie hat auch innenliegende nichttragende Wände, unter Putz verlegte Leitungen sowie Heizungsanschlüsse und Heizkörper herzustellen. Maßgeblich ist die einheitliche Fertigstellung, gestützt auf den Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung. Die frühere starre Praxis, für Erhaltungsmaßnahmen stets drei Angebote einzuholen, ist aufgehoben. Entscheidend ist eine tragfähige Entscheidungsgrundlage; dokumentierte Erfahrungen mit bewährten Betrieben können genügen. Im Wohnraummietrecht ist eine gewinnbringende Untervermietung kein berechtigtes Interesse. Wer mehr Untermiete erzielt als eigene Wohnkosten, riskiert die Kündigung. Im Werkvertragsrecht entfällt der Abzug „Alt für Neu“ bei der Mängelbeseitigung für Verträge seit 2002; nur Sowiesokosten bleiben anrechenbar. Eine vereinbarte Baukostenobergrenze deckelt das Architektenhonorar; Mehrkosten durch Sonderwünsche muss der Architekt belegen. Mängelrechte gehen bei Abnahme trotz Erkennbarkeit unbekannter Mängel nicht verloren, sofern keine Arglist vorliegt. Vorformulierte Fertighausverträge enthalten häufig unwirksame Klauseln; an deren Stelle tritt das Gesetz. Für Exposés darf der Makler auf Verkäuferangaben vertrauen, muss aber bei Auffälligkeiten prüfen und haftet für selbst erfundene oder ungesicherte Daten. Steuerlich können unter Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer höhere Abschreibungen möglich sein. Zudem sind Anpassungen der Erbschaftsteuer mit Wirkungen für Immobilienvermögen in Planung.

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Novelle des Baugesetzbuchs soll Verfahren digitalisieren

Eine Änderung des Baugesetzbuchs ist auf dem Weg. Die Novelle soll Planungs- und Genehmigungsprozesse digitalisieren und beschleunigen. Ziel ist, Abläufe in Städten und Gemeinden einfacher und einheitlicher zu machen, damit Projekte schneller starten können. Der weitere Verlauf und die Ausgestaltung erfolgen im parlamentarischen Verfahren.

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BGH verneint Vergleichsangebotspflicht beim Wirtschaftlichkeitsgebot

Der BGH hat klargestellt: Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Betriebskosten ist nicht schon verletzt, wenn der Vermieter vor der Beauftragung von Dienstleistungen keine Vergleichsangebote einholt. Im entschiedenen Fall hatte die Vermieterin für ein Objekt ein umfangreiches Gebäudemanagementpaket beauftragt und Kosten umgelegt. Die Mieter rügten für 2017 und 2018 fehlende Angebotsvergleiche. Der BGH verlangt mehr: Maßgeblich ist, ob die beauftragten Leistungen objektiv überteuert waren. Erst wenn feststeht, dass Preise nicht marktgerecht sind und ein Angebotsvergleich tatsächlich Einsparungen gebracht hätte, kommt eine Pflichtverletzung in Betracht. Dann kann sich der Vermieter nur entlasten, wenn er zumutbare Bemühungen zur Erlangung günstigerer Konditionen nachweist. Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Mieter. Er muss anhand der Belegeinsicht und eigener Recherchen schlüssig machen, dass die Leistungen günstiger zu bekommen gewesen wären. Eine sekundäre Darlegungslast des Vermieters besteht grundsätzlich nicht. Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen sind binnen zwölf Monaten ab Zugang zu erheben. Der Ausschluss greift auch für den Einwand der Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, obwohl dieser als Schadensersatz im Wege der Aufrechnung geltend gemacht wird. Bei pauschalen Abzügen, etwa beim Hauswart, muss der Vermieter die Kosten nachvollziehbar trennen. Gelingt das nicht vollständig, darf das Gericht nach § 287 ZPO einen umlagefähigen Mindestbetrag schätzen. Entscheidung: BGH, 20.5.2026, VIII ZR 6/24.

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BGH stärkt Mieterrechte bei Heizkosten nach Wärmecontracting

Der Bundesgerichtshof hat zu Heizkosten nach einer Umstellung auf Wärmecontracting entschieden. Das Urteil stärkt die Rechte der Mieter. Im Mittelpunkt steht, wie Kosten nach einem Wechsel des Wärmelieferanten behandelt und abgerechnet werden. Die Entscheidung betrifft die Umlage von Kosten und die Abrechnungspraxis.

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Vermieterreport 2026 meldet stockende energetische Sanierungen

Der Vermieterreport 2026 von DI Deutschland Immobilien und dem Institut der deutschen Wirtschaft basiert auf einer Befragung von rund 1.000 privaten Vermietern im Februar 2026. Private Vermieter stellen fast zwei Drittel der Mietwohnungen. 58 Prozent vermieten nur eine Wohnung, 19 Prozent zwei. Für viele ist das Mieteinkommen ein kleiner Teil des Gesamteinkommens. 60 Prozent sind seit mindestens zehn Jahren am Markt. Die Preispolitik bleibt zurückhaltend. Bei Neuverträgen verzichten 43 Prozent auf Erhöhungen, 55 Prozent erhöhen moderat. Bei Bestandsmieten nahmen 51 Prozent im Vorjahr keine Anpassung vor. Wo erhöht wurde, waren gestiegene Betriebskosten der Hauptgrund. Energetische Modernisierungen kommen 2026 langsamer voran. Zwar hat in den vergangenen Jahren etwas mehr als die Hälfte investiert, vor allem in Heizungen, Fenster und Dämmung. Hauptmotive waren Energieeinsparungen und höhere Mieterzufriedenheit. Als Hemmnisse nennen Vermieter fehlende Dringlichkeit, geringe Nachfrage und Kosten. Aktuell planen 59 Prozent keine weiteren Investitionen. 2025 waren es 48 Prozent. Der Bestand konzentriert sich auf Etagenwohnungen in Mehrfamilienhäusern. 62 Prozent liegen in guten oder sehr guten Lagen. Viele Gebäude stammen aus den Baujahren 1949 bis 1994. Verträge sind meist unbefristet und ohne automatische Anpassungsklausel. Möblierte Vermietung und WGs spielen eine Nebenrolle. Die persönliche Stimmung ist positiv, die Wohnungspolitik bewertet die Mehrheit skeptisch. Priorität sehen Vermieter bei Maßnahmen für mittlere Einkommen, bei einem ausgewogeneren Interessenausgleich sowie bei altersgerechten und nachhaltigen Wohnangeboten.

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Im Umland steigen Wohnungspreise bis 2035 stärker

Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen werden bis 2035 in 13 von 16 Bundesländern voraussichtlich weiter steigen. Das zeigt der Postbank-Wohnatlas, dessen Daten vom HWWI berechnet werden. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dürften die Preise vielerorts sinken; Ausnahmen bilden zahlreiche Groß- und Mittelstädte. Besonders dynamisch entwickeln sich die Umlandkreise der Metropolen, dort ziehen die Preise oft schneller an als in den Stadtzentren. Treiber sind erwartetes Bevölkerungswachstum, eine jüngere Altersstruktur und höhere verfügbare Einkommen. Zugleich bleiben die regionalen Unterschiede groß.

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Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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