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JACASA Letter KW29 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
18. Jul 2026 / 7 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW29 2026

Aktuelle Artikel

Studierende geben 54 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus

Studierende mit eigener Haushaltsführung geben einen sehr großen Teil ihres Budgets fürs Wohnen aus. Nach Daten des Statistischen Bundesamts lag die Wohnkostenquote im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 54 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens. In der Gesamtbevölkerung beträgt der Vergleichswert 24 Prozent. Alleinlebende Studierende zahlen im Schnitt 56 Prozent, in Wohngemeinschaften oder mit Auszubildenden zusammen lebende 49 Prozent. Etwa 65 Prozent der Studierenden mit eigenem Haushalt gelten als durch Wohnkosten überlastet. Als überlastet gilt, wer nach Anrechnung bestimmter Leistungen weiterhin mehr als 40 Prozent des Einkommens für Wohnen aufwendet. In der Gesamtbevölkerung trifft das auf 11 Prozent zu. Die Hälfte dieser Studierenden verfügt über weniger als 963 Euro Nettoäquivalenzeinkommen im Monat. Median bedeutet: Für 50 Prozent liegt das Einkommen darunter, für 50 Prozent darüber. Die Einkünfte stammen überwiegend aus Erwerbstätigkeit: Bei Studierenden mit eigenem Haushalt im Schnitt 45 Prozent. 29 Prozent kommen aus privater Unterstützung durch Angehörige, 14 Prozent aus Bafög oder Stipendien, 12 Prozent aus sonstigen Quellen wie Kindergeld. Betrachtet man alle Studierenden, entfallen 43 Prozent auf Erwerbseinkommen, 15 Prozent auf private Unterstützung, 12 Prozent auf Bafög und Beihilfen sowie 29 Prozent auf sonstige Einkünfte.

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Pro-Kopf-Wohnfläche steigt auf 49,5 Quadratmeter

Die Wohnfläche pro Kopf ist in Deutschland bis Ende 2025 auf durchschnittlich 49,5 Quadratmeter gestiegen. Das sind 7,1 Prozent beziehungsweise 3,3 Quadratmeter mehr als vor zehn Jahren. Auch die Wohnungen wurden größer: Im Schnitt messen sie 94,0 Quadratmeter, ein Plus von 2,6 Prozent seit 2015. Der Wohnungsbestand wuchs bis Ende 2025 auf rund 44 Millionen Einheiten. Das entspricht 196.000 zusätzlichen Wohnungen oder 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Zehnjahresvergleich legte der Bestand um 6,0 Prozent oder 2,5 Millionen Wohnungen zu. Im selben Zeitraum stieg die Bevölkerung nur um 1,6 Prozent. Mehr als die Hälfte der Wohnungen, 23,6 Millionen, liegt in Mehrfamilienhäusern. Knapp ein Drittel entfällt auf Einfamilienhäuser. Der Rest verteilt sich auf Zweifamilienhäuser und Wohnheime. Die gesamte Wohnfläche in Deutschland nahm in den vergangenen zehn Jahren um 8,9 Prozent zu. Grundlage der Zahlen ist die Fortschreibung der Gebäude- und Wohnungszählung von 2022. Aussagen zur Verteilung des Wohnraums und zum Leerstand erlauben die Daten nicht.

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BGH: Courtage-Halbteilung greift nicht bei Mehrfamilienhäusern

Der Bundesgerichtshof stärkt die Position von Maklern und Verkäufern bei Provisionsstreitigkeiten. Nach dem veröffentlichten Urteil greift der gesetzliche Halbteilungsgrundsatz nicht automatisch, wenn die vermittelte Immobilie objektiv kein Einfamilienhaus ist. Ein Käufer eines Zweifamilienhauses wollte die Courtage senken, weil er das Objekt allein nutzen will. Dafür setzten die Richter strenge Voraussetzungen fest. Für Einfamilienhäuser gilt weiterhin: Käufer und Verkäufer zahlen je die Hälfte der Maklercourtage. Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern ist die Kostenverteilung frei verhandelbar; häufig trägt der Käufer die Provision vollständig. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Erwerber: Eine geplante Eigennutzung reicht bei Mehrfamilien- oder Zweifamilienhäusern nicht aus, um die hälftige Teilung der Provision zu erzwingen.

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Wärmepumpe im Vorgarten rechtssicher planen ab 1.7.2026

Ab 1. Juli 2026 gilt beim Heizungstausch die 65-%-Erneuerbaren-Vorgabe des GEG. Oft ist die außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe die pragmatische Lösung, besonders auf kleinen Grundstücken. Bei einer Platzierung im Vorgarten greifen jedoch Planungsrecht, Bauordnungsrecht und Nachbarrecht. Zuerst ist zu prüfen, ob der Bebauungsplan die Anlage am vorgesehenen Ort zulässt. Baugrenzen, Baulinien und nicht überbaubare Vorgartenflächen können die Aufstellung ausschließen. Der Gebietstyp nach Baunutzungsverordnung beeinflusst zudem die Einordnung als Nebenanlage und die zulässige Geräuschbelastung. Zweitens sind Abstandsflächen nach der Landesbauordnung maßgeblich. Größere, massiv aufgestellte Geräte können als gebäudeähnliche Anlagen gelten und volle Grenzabstände auslösen; Erleichterungen für Nebenanlagen sind länder- und einzelfallabhängig. Verstöße führen zu bauaufsichtlichen Anordnungen und zivilrechtlichen Ansprüchen. Drittens müssen die Schallgrenzwerte der TA Lärm eingehalten werden. Prospektwerte reichen nicht; Lage, Betriebszustände und Reflexionen sind zu berücksichtigen. Schallberechnung oder Gutachten schaffen Rechtssicherheit; bei Überschreitungen helfen leisere Geräte, Einhausungen oder Standortwechsel. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, bestimmen die Landesbauordnungen. Viele Vorhaben sind verfahrensfrei, bleiben aber an alle sonstigen Vorgaben gebunden; teils gilt eine Anzeigepflicht. Nachbarrechte nach § 906 BGB bestehen unabhängig von einer Genehmigung. Typische Fehler sind fehlende Planprüfung, unklare Unterlagen und späte Behördenkommunikation. Sinnvoll sind genaue Lagepläne, technische Daten und eine frühe Abstimmung.

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Immobilienklima erholt sich im Juli laut Deutsche-Hypo-Index

Das Deutsche-Hypo-Immobilienklima steigt im Juli gegenüber Juni um 9,1 Prozent auf 86,6 Punkte und liegt damit nur noch 7,5 Prozent unter dem Niveau zu Jahresbeginn 2026. Das Investmentklima gewinnt 10,2 Prozent auf 82 Punkte, das Ertragsklima (Vermietung) 7,8 Prozent auf 91,1 Punkte. Im Jahresvergleich bleiben beide Teilindizes jedoch unter Vorjahr: Investmentklima minus 9,4 Prozent, Ertragsklima minus 9,6 Prozent. Alle Nutzungsarten verbessern sich. Am stärksten zieht das Logistikklima an, plus 13,6 Prozent auf 102,8 Punkte. Wohnen steigt um 7,9 Prozent auf 131,7 Punkte, Büro um 8,9 Prozent auf 68,2 Punkte, Handel um 8,7 Prozent auf 77,3 Punkte. Hotels erreichen nach 7,8 Prozent Zuwachs 98,5 Punkte. Dagegen fallen die Einschätzungen zur Personalentwicklung auf 84,5 Punkte und zur Umsatzentwicklung auf 90,7 Punkte. Laut Deutsche Hypo deutet sich seit Jahresbeginn eine schrittweise Stabilisierung mit Annäherung der Preisvorstellungen und wachsender Transaktionsbereitschaft an. Die Liquidität bleibt knapp, die Erholung verläuft langsamer als in früheren Zyklen. Steigende Kapitalmarktrenditen und kurzfristige Zinsen sowie anhaltende geopolitische Risiken dämpfen den Optimismus. Die Ergebnisse nähren die Hoffnung, dass die Talsohle erreicht ist; für Entwarnung ist es aber zu früh.

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Baurecht für Wärmepumpen im Vorgarten ab 2026

Ab 1.7.2026 greift beim Heizungstausch die 65-%-Erneuerbaren-Vorgabe des GEG. Viele Bestandsgebäude setzen dafür auf außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen. Der Standort im Vorgarten ist jedoch nur zulässig, wenn Planungsrecht, Bauordnungsrecht und Nachbarrecht passen. Zuerst ist der Bebauungsplan zu prüfen: Baugrenzen, Baulinien und überbaubare Flächen können Technik im Vorgarten ausschließen. Gebietstypen nach Baunutzungsverordnung beeinflussen zudem die Zulässigkeit und die Lärmtoleranzen. Häufig sind Vorgärten als nicht überbaubare, zu begrünende Flächen festgesetzt. Zweitens sind Abstandsflächen nach Landesbauordnung maßgeblich. Größere oder massiv eingebaute Außeneinheiten können als gebäudeähnliche Anlagen gelten und den vollen Grenzabstand auslösen; kleinere Nebenanlagen profitieren teils von Erleichterungen. Verstöße führen zu bauaufsichtlichen Maßnahmen und zivilrechtlichen Ansprüchen. Drittens ist der Lärmschutz zu beachten. Maßstab sind die Gebiets-Grenzwerte der TA Lärm; Prospektwerte ersetzen keine standortbezogene Schallprognose. Bei Überschreitungen drohen Auflagen bis zur baulichen Abschirmung; die Einhaltung erschwert Nachbaransprüche. Genehmigungsregeln variieren je Land. Viele Wärmepumpen sind verfahrensfrei, müssen aber alle sonstigen Vorgaben einhalten; teils bestehen Anzeigepflichten. Nach § 906 BGB können Nachbarn gegen wesentliche Lärmbelästigung oder Abstandsverletzungen vorgehen. Typische Fehler sind fehlende Prüfung von Bebauungsplan und Abstandsflächen, unklare Lagepläne und späte Behördenkommunikation. Rechtssichere Planung heißt: Standortwahl am Planungsrecht ausrichten, Abstände und Schall früh belegen und strittige Fälle vorab mit der Behörde klären.

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Umweltverbände warnen vor Kürzung der BEG-Förderung

Umweltorganisationen warnen vor einer Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Fokus steht die Finanzierung energetischer Sanierungen im Gebäudebestand. Die Verbände befürchten, dass Einschnitte weniger Sanierungsprojekte zur Folge haben und das Modernisierungstempo drosseln. Die Debatte betrifft Umfang und Ausgestaltung der BEG-Mittel für Maßnahmen an Bestandsgebäuden.

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Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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