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JACASA Letter KW3 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
17. Jan 2026 / 5 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW3 2026

Aktuelle Artikel

Strengere Lärmgrenzen für geförderte Wärmepumpen seit 2026

Seit Anfang 2026 gelten für die Bundesförderung strengere Lärmgrenzen für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Gefördert werden nur Modelle, die zehn Dezibel unter den Vorgaben der EU-Ökodesignverordnung liegen. Für Geräte mit sechs bis zwölf Kilowatt gilt eine Grenze von 60 Dezibel, bei geringerer Leistung 55 Dezibel. Hauptquellen des Geräuschs sind Ventilator und Kompressor. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Emissionswerten der Hersteller und den am Nachbargrundstück ankommenden Immissionswerten. Faustregel: 50 bis 60 Dezibel direkt am Gerät bedeuten in drei Metern Entfernung etwa 35 bis 40 Dezibel; verdoppelt sich der Abstand, sinkt der Pegel um weitere sechs Dezibel. Maßgeblich sind die Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm: in reinen Wohngebieten 50 dB tags und 35 dB nachts, in allgemeinen Wohngebieten 55/40, in Misch- oder Dorfgebieten 60/45. Viele am Markt verfügbare Modelle erfüllen die neuen Fördervorgaben bereits. Vor der Anschaffung sollte dennoch geprüft werden, ob die Anforderungen eingehalten werden. Empfohlen sind Geräte mit niedrigem Schallleistungspegel und Flüstermodus; nachts hilft reduzierter Betrieb, tags puffert ein Speicher. Der Aufstellungsort ist entscheidend: häufig gilt ein Mindestabstand von drei Metern, je nach Landesbauordnung. Ausreichender Abstand zu Nachbarn, keine Platzierung direkt vor Fassade oder Mauer und Maßnahmen wie Büsche, Schallhauben oder leichte Einhausungen verringern Störungen.

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Fernablesbare Heiz- und Warmwasserzähler ab 2027 Pflicht

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Messgeräte für Heizung und Warmwasser in vermieteten Gebäuden fernablesbar sein. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026. Betroffen sind Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler in Objekten mit zentraler Heiz- oder Warmwasserversorgung. Nicht fernablesbare Geräte sind bis dahin nachzurüsten oder zu ersetzen. Abweichungen sind nur zulässig, wenn die Installation technisch unmöglich ist oder einen unangemessenen Aufwand darstellt. Mit der Umrüstung greifen Informationspflichten: Ab Installation fernablesbarer Technik müssen Vermieter Mieter monatlich über ihren Verbrauch informieren. Die Mitteilung kann per App, E‑Mail oder Post erfolgen und muss Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat sowie zu durchschnittlichen Nutzern enthalten. Erfahrungen zeigen Einsparpotenziale von 5 bis 10 Prozent. Diese Informationspflicht gilt bereits seit 2022, sofern fernablesbare Zähler installiert sind. Bei Verstößen drohen finanzielle Folgen: Fehlen trotz Pflicht fernablesbare Geräte, dürfen Mieter die Jahresabrechnung für Heizung und Warmwasser um drei Prozent kürzen. Wird die Informationspflicht nicht oder nur unvollständig erfüllt, ist eine weitere Kürzung um drei Prozent möglich. Ausgenommen sind Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, wenn eine davon der Vermieter selbst bewohnt, sowie Wohnungen ohne zentrale Heizungsanlage, etwa mit Gasetagenheizung. Immobilien mit überwiegend energiesparender Technik können befreit sein; die frühere Ausnahme für Wärmepumpen entfiel im Oktober 2024. Für Anlagen mit Wärmepumpe gilt die Pflicht zur Verbrauchserfassung und Fernablesbarkeit ausdrücklich.

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Ab August 2026 gelten strenge KI-Pflichten für Immobilien

Ab 2. August 2026 werden im EU AI Act Transparenz- und Dokumentationspflichten verbindlich, die direkt auf die Immobilienwirtschaft wirken. Betroffen sind vor allem Bonitätsprüfungen, Support-Chatbots und KI-gestützte Marketinginhalte. Bereits seit August 2025 gelten Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, der praktische Einschnitt folgt jedoch 2026. Verstöße werden gestaffelt sanktioniert: Für verbotene Praktiken wie Social Scoring drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes. Bei Verstößen gegen Transparenz- oder Hochrisiko-Pflichten sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent möglich. Bonitätsprüfungen von Mietinteressenten zählen als Hochrisiko-KI, wenn sie die Lebenschancen wesentlich beeinflussen. Vollautomatische Ablehnungen ohne menschliche Prüfung sind kritisch und oft auch mit der DSGVO unvereinbar. Unternehmen müssen daher Risikomanagement, lückenlose Dokumentation, Protokollierung und menschliche Aufsicht etablieren. Chatbots müssen sich künftig eindeutig als KI zu erkennen geben; Hinweise in AGB reichen nicht. KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte, etwa beim virtuellen Home Staging, sind zu kennzeichnen und maschinenlesbar zu markieren. Hinzu kommen Haftungs- und Urheberrisiken: Rein KI-generierte Exposé-Bilder genießen häufig keinen Schutz, fehlerhafte Auskünfte von Assistenten können dem Unternehmen zugerechnet werden. Branchenverbände empfehlen ein vollständiges KI-Inventar, klare Risikoklassen und verpflichtende Schulungen, um ausreichende KI-Kompetenz aufzubauen.

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Bleirohre in Wohngebäuden seit 12. Januar 2026 verboten

Seit dem 12. Januar 2026 ist der Betrieb von Bleileitungen in den meisten Wohngebäuden verboten. Die Übergangsfrist der neuen Trinkwasserverordnung ist abgelaufen. Besonders betroffen sind Häuser, die vor 1973 gebaut wurden. Vermieter müssen den Austausch oder die Stilllegung umsetzen und den Vollzug dem Gesundheitsamt melden. Wer die Pflicht missachtet, riskiert Bußgelder bis 25.000 Euro. Das Vorhandensein von Bleirohren gilt als erheblicher Mangel. Mieter können die Miete mindern und Schadensersatz verlangen. Gerichte haben dies bereits bestätigt. Es gibt Ausnahmen: Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser kann die Frist auf Antrag bis 2036 verlängert werden, sofern keine Schwangeren oder Kleinkinder im Haushalt leben und kein Wasser an Dritte abgegeben wird. Eine Fristverlängerung ist auch möglich, wenn ein Fachbetrieb rechtzeitig beauftragt wurde, der Austausch aber wegen Kapazitätsmangels noch nicht erfolgen konnte. Bleirohre sind silbergrau, nicht magnetisch und so weich, dass sie sich mit einer Münze ritzen lassen. Sicherheit geben Laboranalysen oder die Prüfung durch einen Installateur. Ab 12. Januar 2028 halbiert sich der Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 10 auf 5 Mikrogramm je Liter. Eigentümer sollten diese Verschärfung bei Sanierungen mitplanen.

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Immobilienprofis setzen auf stabile Zinsen

Das Trendbarometer der Berlin Hyp zeigt: 73% der befragten Immobilienprofis sehen ein stabiles Zinsumfeld als wichtigsten Hebel für eine Markterholung. Refinanzierungsrisiken sind im Markt angekommen und werden angegangen. Die Umfrage skizziert die Prioritäten der Marktteilnehmer zum Jahresstart.

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Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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