Das ifo Institut erwartet 2026 einen weiteren Rückgang im deutschen Wohnungsbau. Prognostiziert sind 185.000 fertiggestellte Wohnungen. 2025 waren es 206.600, der niedrigste Wert seit 2012. Haupttreiber der Schwäche sind der Irankrieg, steigende Baupreise und lange Projektlaufzeiten. Der Zeitraum von der Genehmigung bis zur Fertigstellung ist seit Beginn der 2020er Jahre um rund ein halbes Jahr auf 27 Monate gestiegen. Ab 2027 soll es langsam aufwärts gehen: 195.000 Fertigstellungen 2027, 210.000 im Jahr 2028. Das bliebe dennoch etwa 17 Prozent unter dem Niveau von 2024. Euroconstruct rechnet europaweit bis 2028 mit einer moderaten Ausweitung der Bauaktivitäten auf 1,57 Millionen Wohneinheiten. In Spanien, Frankreich und Großbritannien dürften deutlich mehr Wohnungen fertig werden. Für Deutschland und Italien erwartet die Gruppe nur leichte Zuwächse. Insgesamt soll die europäische Bauwirtschaft 2026 bis 2028 jährlich um zwei Prozent wachsen. In Deutschland fehlen nach Schätzungen rund 1,4 Millionen Wohnungen, besonders in Großstädten. Die Bundesregierung setzt deshalb auf einen Bauturbo. Geplant sind schnellere Nachverdichtung, Aufstockung, Erweiterung und Umnutzung, mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau sowie gesenkte Baustandards.
BGH erleichtert Einbau von Klimaanlagen in Eigentumswohnungen
Wer Wohnungen verwaltet und gleichzeitig im gleichen Bestand vermietet, hat keinen Provisionsanspruch – weder gegen Mieter noch gegen Vermieter. Das hat der BGH entschieden. Grundlage ist § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG. Der Fall: Eine Verwalterin betreute 129 Wohnungen und 134 Garagen. Sie durfte Mietverträge abschließen. Das Honorar: 24 Euro je Wohnung und 4 Euro je Garage pro Monat plus Umsatzsteuer, zusätzlich zwei Kaltmieten je Neuvermietung, gedeckelt auf 10.000 Euro jährlich. In drei Jahren fielen 13 Neuvermietungen und 16.800 Euro Provision an. Nach Vertragsende verlangte die Eigentümerin das Geld zurück. OLG Düsseldorf und BGH gaben ihr Recht (Urteil vom 21.5.2026, I ZR 224/25). Der BGH stützt sich auf den Wortlaut des Gesetzes. Der Ausschluss der Provision ist nicht auf Wohnungssuchende beschränkt. Er gilt auch gegenüber Vermietern. Zweck ist, eine mittelbare Belastung der Mieter über die Miete zu verhindern und die Markttransparenz zu sichern. Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt nicht vor. WEG-Verwalter fallen nicht darunter, soweit sie nur das Gemeinschaftseigentum verwalten. Die Vermittlung von Sondereigentum kann dort grundsätzlich gegen Provision vergütet werden. Es kommt auf die konkrete Vertragsgestaltung an. Versuche der Umgehung sind riskant. Höhere Verwalterhonorare oder zeitbasierte Abrechnung der Vermietung können als verdeckte Provisionen unwirksam sein (§ 2 Abs. 5 WoVermittG). Eine Auslagerung auf verbundene Gesellschaften erfasst das Gesetz ebenfalls (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WoVermittG). Bestehende Verträge mit Provisionsklauseln bergen Rückforderungsrisiken für bereits gezahlte Provisionen. Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren ab Jahresende bei Kenntnis (§ 199 Abs. 1 BGB). Verträge sollten angepasst und rechtlich geprüft werden. Vereinbarungen trotz Kenntnis der Nichtschuld (§ 814 BGB) sind denkbar, bleiben aber heikel.
Der Postbank Wohnatlas 2026 zeigt: In 59 Landkreisen und kreisfreien Städten ist die Finanzierung einer 70-Quadratmeter-Bestandswohnung im Schnitt günstiger als die Miete einer vergleichbaren Wohnung. Entscheidend ist der Anteil am regional verfügbaren Haushaltseinkommen, der für Nettokaltmiete oder Kreditrate anfällt. 2025 lag die Belastung für Käufer im Bundesdurchschnitt bei 17,2 Prozent des Einkommens, nach 18,4 Prozent im Vorjahr. Mieter gaben 13,5 Prozent aus, nach 14,1 Prozent im Jahr zuvor. Ursache für die Entlastung: Die Kaufpreise stiegen nur um 0,6 Prozent, während die Einkommen nominal um 9,4 Prozent zulegten. Rund 30 Prozent der Haushalte leben inzwischen in einer Region, in der für die Finanzierung weniger als 15 Prozent des Einkommens nötig wären. Das trifft auf 160 Regionen zu, nach 130 im Vorjahr. Den größten Kaufvorteil meldet der Saale-Orla-Kreis in Thüringen: 7,2 Prozent Einkommen für die Kreditrate gegenüber 10,5 Prozent für Miete. Ebenfalls mit deutlichem Vorteil schneiden Hildburghausen, Dessau-Roßlau, Kyffhäuserkreis, Greiz, Vogtlandkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Eichsfeld und Mansfeld-Südharz ab; Goslar ist die einzige westdeutsche Region unter den Top Ten. In Ferienregionen und Metropolen bleibt Eigentum deutlich teurer. Die höchste Belastung verzeichnet Nordfriesland mit 45,7 Prozent. München liegt bei 41,0 Prozent, Berlin bei 39,5, Hamburg bei 37,8, Frankfurt bei 36,2, Potsdam bei 36,9. Dort übersteigt die Kreditrate die Mietbelastung teils um mehr als 16 Prozentpunkte. Es gibt aber Großstädte mit geringem Abstand: Duisburg und Kaiserslautern rund 0,9 Punkte, Mönchengladbach 0,6. In Bremerhaven und Herne halten sich Kaufen und Mieten die Waage; leichte Vorteile zeigen Gelsenkirchen, Salzgitter und Chemnitz. Die Berechnung unterstellt ein Annuitätendarlehen über 80 Prozent des Kaufpreises, inklusive Grunderwerbsteuer und Notar, mit 3,75 Prozent Zins und 2,42 Prozent Anfangstilgung. Nicht berücksichtigt sind Maklercourtage, Modernisierung, Instandhaltung oder energetische Unterschiede. Als grobe Orientierung gelten bis zu 30 Prozent des Einkommens für Wohnen, für Kaltmiete oder Rate eher 25 Prozent.
Eine Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Die Angebotsmieten legten im zweiten Quartal bundesweit um 4,0 Prozent zum Vorjahr zu. Gegenüber dem Vorquartal betrug das Plus 1,3 Prozent. Damit steigen Mieten deutlich schneller als die Verbraucherpreise, die rund 2,6 Prozent zulegten. Am stärksten ziehen die Mieten in großen Städten außerhalb der Top-7 an: plus 4,9 Prozent. In deren Umland lagen die Zuwächse bei 3,9 Prozent. In den sieben größten Metropolen stiegen die Angebotsmieten im Schnitt um 2,9 Prozent. Die Kaufpreise für Wohnimmobilien erhöhen sich nur leicht. Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich jeweils um 0,8 Prozent zum Vorjahresquartal. Quartalsweise ergibt sich ein Plus von 0,2 Prozent bei Wohnungen und 1,0 Prozent bei Häusern. Von einem kräftigen Preisaufschwung kann keine Rede sein. Regional differenziert sich der Markt: In den Top-7-Städten zeigen die Kaufpreise leichte Rückgänge, in anderen Großstädten und ihrem Umland moderate Zuwächse. Parallel wächst das Angebot: Seit der Zinswende werden fast doppelt so viele Eigentumswohnungen und rund 140 Prozent mehr Häuser inseriert als Anfang 2022. Das resultiert vor allem aus sinkender Nachfrage und längeren Vermarktungszeiten.
Ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Franßen & Nusser zeigt, wie der geplante Gebäudetyp E rechtssicher umgesetzt werden kann. Auftraggeber sind die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Bei einem Termin am 7. Juli in Berlin forderte ein Verbändebündnis gegenüber der Bundesjustizministerin und der Bundesbauministerin die schnelle gesetzliche Verankerung. Das Bündnis plädiert für eine schlanke Regelung. Maßstab sollen die von den Ländern bereits als sicher eingestuften bauordnungsrechtlichen Standards sein. Ziel ist mehr bezahlbarer Wohnraum ohne zusätzliche Bürokratie, ohne neue Normenkataloge und ohne weitere Regelungssysteme. Aus Sicht der Verbände kann der Gebäudetyp E die Baukosten um bis zu 25 Prozent senken. Derzeit liegen die durchschnittlichen Bauwerkskosten bei rund 4.500 Euro je Quadratmeter; das führt zu Mieten von mindestens 20 Euro je Quadratmeter. Das Gutachten enthält konkrete Regelungsvorschläge zur Umsetzung.