JACASA Letter KW31 2026
Aktuelle Artikel
Kommission bringt 19.700 Wohnungen in Berlin auf den Weg
Der Berliner Senat zieht eine positive Bilanz der vor vier Jahren eingesetzten Kommission zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Laut Senat wurden 19.700 zuvor stockende Wohnungen angestoßen. Ein Großprojekt ist die Alte Schäferei in Französisch Buchholz mit 2.500 Einheiten. Die Kommission soll Rahmenbedingungen verbessern, zentrale Vorhaben vorantreiben und bei Konflikten Lösungen vereinbaren. Hürden betrafen Naturschutz, Schul- und Infrastrukturplanung sowie Mischnutzungen von Wohnen und Gewerbe. Kai Wegner und Christian Gaebler verweisen auf mehr Tempo durch Änderungen der Bauordnung sowie das Schneller-Bauen- und das Einfacher-Bauen-Gesetz. Für 2022 bis Ende 2026 rechnet der Senat mit bis zu 80.000 neuen Wohnungen, ausreichend für über 160.000 Menschen. Das Jahresziel von 20.000 Wohnungen wurde bislang jedoch nicht erreicht. Berlin liege dennoch über dem Schnitt der Länder.
Balkon-Solaranlagen im WEG rechtssicher planen
Rechtssichere Planung von Balkon-Solaranlagen im WEG.
Klimawirkung des neuen Heizungsgesetzes bleibt unklar
Die Bundesregierung kann die Auswirkungen des Anfang Juli beschlossenen neuen Heizungsgesetzes auf die Treibhausgasemissionen weiterhin nicht beziffern. Das Wirtschaftsministerium erklärte auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Alaa Alhamwi, eine Abschätzung der Klimawirkung „benötigt noch Zeit“. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurden frühere Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen weitgehend aufgehoben. Der Weiterbetrieb und der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben möglich. Zugleich sollen solche Anlagen schrittweise mit alternativen Brennstoffen betrieben werden. Im Gesetz ist festgelegt, dass neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 zu mindestens zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen laufen müssen. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Anbieter von Heizbrennstoffen müssen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Diese 100-Prozent-Pflicht für Inverkehrbringer kam im Parlament hinzu, um verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Hintergrund ist das Klimaschutzgesetz. Es verbietet Rückschritte beim Klimaschutz und schreibt klimaneutrales Heizen ab 2045 vor. Das frühere Gebäudeenergiegesetz zielte darauf, die Sektorzielvorgaben im Gebäudebereich zu erreichen, die seit Jahren verfehlt werden. Das Ministerium verwies zudem darauf, dass Verfügbarkeit und Preise für Biogas, Bioöl und Wasserstoff schwer vorherzusagen sind. Alhamwi kritisierte das Vorgehen als „ohne Kompass“.
BGH verbietet Vermarktung ohne Eigentümerzustimmung
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Ein Makler darf eine Wohnung nicht ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers vermarkten. Marketingmaßnahmen erfordern eine ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers im Voraus.
Jung kauft Alt 2026: Höhere Kredite und flexiblere Sanierung
Ab 3. August 2026 erhöht die KfW im Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / Jung kauft Alt“ die Kreditobergrenzen für den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien. Familien mit einem Kind können bis zu 140.000 Euro erhalten, mit zwei Kindern bis zu 160.000 Euro, ab drei Kindern bis zu 180.000 Euro. Die Zinsen sind durch Bundesmittel verbilligt; bei 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt der effektive Satz aktuell bei 0,53 Prozent. Förderfähig ist der erstmalige Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch Privatpersonen mit mindestens einem minderjährigen Kind. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen und steigt je weiterem Kind um 10.000 Euro (bei vier Kindern 120.000 Euro; darüber hinaus jeweils plus 10.000 Euro, die Kreditobergrenze bleibt bei 180.000 Euro). Voraussetzung ist die energetische Sanierung innerhalb von 54 Monaten nach Zusage. Neu ist, dass mehrere Einzelmaßnahmen schrittweise umgesetzt werden können. Alternativ ist eine umfassende Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE möglich. Typische Pflichtmaßnahmen sind Fenstererneuerung, Dämmung von Fassade, Dach oder oberster Geschossdecke sowie Heizungstausch; dieser entfällt, wenn die Heizung bereits mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Die Immobilie muss laut Energieausweis in die Klassen F, G oder H fallen. Zusätzliche Förderungen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude können kombiniert werden. Anträge laufen wie üblich über die Hausbank.
Wie wichtig Lage, Lage, Lage wirklich ist
Die Lage bleibt der wichtigste Preistreiber beim Immobilienkauf. Sie ist aber kein starres Merkmal. Viertel verändern sich durch neue Infrastruktur, Betriebe, Zuzug oder Wegzug. Der Artikel zerlegt das Schlagwort in Faktoren, die zusammenwirken: Erreichbarkeit, Versorgung, ÖPNV, Lärm, Grün, Demografie, Sicherheit und Nachfrage. Auch Lebensphase und Vorlieben zählen. Für Eigennutzer und Kapitalanleger gelten teils andere Prioritäten. Stadtklassen wie A, B, C und D geben nur eine grobe Richtung. Für Rendite und Wiederverkauf entscheidet oft die Mikrolage. In Universitätsstädten bleibt die Nachfrage häufig stabil. In schrumpfenden Regionen von Ostdeutschland bis ins Ruhrgebiet drohen Leerstand, sinkende Mieten und ein negativer Preistrend. Die Lagequalität verschiebt sich durch Zukunftsfaktoren. Klimarisiken wie Hitze, Starkregen, Hochwasser oder Waldbrand belasten Standorte. Mancherorts wird Versicherungsschutz teurer oder knapper. Umgekehrt können neue U-Bahn-Linien, Verkehrsberuhigung oder das Wegfallen von Störern Quartiere aufwerten. Trotzdem ersetzt die beste Lage keine mangelhafte Immobilie. Zustand, Energieeffizienz und Instandhaltung bleiben preisbestimmend. In sehr gefragten Märkten werden Defizite teils toleriert, doch das ist die Ausnahme. Fazit: Lage ist zentral, dynamisch und vielschichtig. Wer sie bewertet, muss Gegenwart, Mikrolage und Zukunftsrisiken gemeinsam prüfen.