JACASA Letter KW37 2026
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Deutschland verfehlt Gasspeicherziele vor dem Winter
Mehrere deutsche Gasspeicher werden die gesetzlichen Füllziele bis zum 1. November verfehlen. Das geht aus einer Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Betroffen sind vor allem langsam zu befüllende Porenspeicher wie Wolfersberg, Frankenthal, Inzenham‑West und Breitbrunn. Für Wolfersberg, Breitbrunn und Inzenham‑West stellt die Bundesregierung fest, dass die Vorgaben nicht mehr erreichbar sind. Ende August lagen die Füllstände dort bei 1,1, 10,5 und 12,1 Prozent. Der Speicherverband INES rechnet für Deutschland insgesamt selbst unter günstigen Annahmen nur noch mit maximal 77 Prozent bis Anfang November. Grund sind technische Einspeisegrenzen: Späte oder geringe Befüllung lässt sich kurz vor Winter nicht aufholen. Bei einem sehr kalten Winter könnte der Tagesbedarf das Angebot um mehr als 25 Prozent übersteigen. Am 26. August waren 126,8 TWh eingelagert, 45,2 TWh (17,7 Prozent) weniger als im Vorjahr. Grünen‑Politiker Michael Kellner kritisiert Wirtschaftsministerin Katherina Reiche scharf und warnt vor Preis- und Produktionsrisiken: „Dieser Puffer fehlt uns jetzt.“ Er fordert einen Gaskrisengipfel und eine Einspeicherpflicht für gebuchte Kapazitäten. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf: Die Vorsorge liege bei den Händlern, seit Beginn des Iran‑Konflikts seien rund 72 TWh eingespeist, Gas und Importpfade seien verfügbar. Die abgesenkten Speicherziele (meist 80 Prozent, teils 45 Prozent) sollen unverändert bleiben; zusätzliche Sparappelle sind nicht geplant. Eine strategische Gasreserve ist erst ab 2027/2028 realistisch. Steigende Weltmarktpreise belasteten bereits die Importe um rund 400 Millionen Euro im ersten Halbjahr.
EU-Kommission will einheitliche Regeln für Kurzzeitvermietungen
Die EU-Kommission will Regeln vereinheitlichen, mit denen Städte Kurzzeitvermietungen über Plattformen rechtssicher begrenzen oder verbieten können. Die Behörde kann Ferienwohnungsvermietung nicht direkt regulieren, definiert aber Kriterien, unter denen lokale Gesetze zulässig sind. Kommunen sollen belegen, dass der Wohnungsmarkt in betroffenen Vierteln angespannt ist. Maßgeblich sind die Entwicklung der Preise im Verhältnis zu den Einkommen, die Zahl der Wohnungssuchenden und verfügbare Angebote. Zudem müssen Städte darlegen, wie Kurzzeitvermietungen die Lage in den vergangenen Jahren messbar verschlechtert haben, Alternativen zu Verboten prüfen und Beschränkungen auf maximal fünf Jahre befristen. Die Vorgaben zielen auf kommerzielle Anbieter, nicht auf Menschen, die gelegentlich ihre eigene Wohnung vermieten. Ziel ist mehr Rechtssicherheit für Städte wie Barcelona, Lissabon oder Amsterdam, die wegen lokaler Verbote mit Klagen konfrontiert sind. Ob Maßnahmen ergriffen werden, bleibt nationale, regionale oder kommunale Entscheidung. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass lokale Regeln den EU-Binnenmarkt nicht verletzen. In Kraft treten kann er erst nach Zustimmung von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten. EU-Kommissar Dan Jørgensen sieht darin einen Beitrag gegen die Wohnungskrise. Aus den EU-Gremien kommt zugleich Kritik: Es brauche zusätzliche Investitionen, der Haushaltsentwurf 2028 bis 2034 schwäche die Rolle von Städten und streiche Instrumente für bessere Wohnbedingungen.
Nachverdichtung und Umnutzung für bezahlbaren Wohnraum
In vielen Städten fehlt bezahlbarer Wohnraum. Eine Fachgruppe der Deutschen Akademie für Technikwissenschaften (Acatech) setzt deshalb auf Nachverdichtung im Bestand: Umnutzung leerer Büros und Parkhäuser, Aufstockungen und Anbauten auf versiegelten Flächen. „Der Gebäudebestand bietet erhebliches Potenzial.“ Die Gruppe fordert einfacheres Baurecht, Vorkaufsrechte für Kommunen und gezieltere Förderung. Bauen im Bestand soll als eigene Bauweise in der Musterbauordnung verankert werden; der Begriff „Beseitigung“ soll durch „Rückbau“ ersetzt werden. Eine Musterrichtlinie soll den Erhalt bestehender Bauteile sichern. Kommunen sollen Ankaufsstrategien verfolgen, Flächen bevorzugt im Erbbaurecht vergeben und Quartiere per Konzeptvergabe entwickeln. Die Zahl der Fertigstellungen sank im vergangenen Jahr um 18 Prozent auf 206.600 Wohnungen; Angebotsmieten stiegen zuletzt deutschlandweit um vier Prozent. Studien sehen bis zu 1,7 Millionen zusätzliche Wohnungen durch Aufstockungen von Büro-, Handels- und Parkhausflächen sowie 60.000 durch Büro-Umwandlungen; tatsächlich entstanden 30.700 Wohnungen durch Umbauten. Acatech unterstützt vereinfachte Verfahren, die Einstufung des Wohnungsbaus als „überragendes öffentliches Interesse“ im Baugesetzbuch und den schnellen „Gebäudetyp E“. Der angekündigte „Wohnungsbauturbo“ ersetze jedoch keine strukturellen Reformen. Für die Klimaziele bleibt die energetische Sanierung zentral; gefördert werden sollten vorzugsweise Einzelmaßnahmen wie Kellerdeckendämmung, Fenstertausch und Abdichtungen, verbunden mit nur moderaten Mieterhöhungen.
EZB erhöht Leitzins auf 2,5 Prozent – Auswirkungen auf Bauzinsen
Die Europäische Zentralbank erhöht den Leitzins um 0,25 Punkte auf 2,5 Prozent – der höchste Stand seit eineinhalb Jahren. Das verteuert Kredite tendenziell und verbessert Sparzinsen. Banken locken Neukunden mit hohen Aktionszinsen auf Tages- und Festgeld; laut Verivox sind vereinzelt kurzfristig mehr als vier Prozent möglich. Bestandskunden profitieren bisher nur begrenzt: Bei rund 20 Prozent der Tagesgeldangebote stiegen die Zinsen, viele Aktionszinsen fallen nach wenigen Monaten wieder. Für Immobilienfinanzierungen gilt: Langfristig festgeschriebene Darlehen bleiben in der Rate unverändert. Variable Kredite reagieren dagegen zügig auf den EZB-Schritt. Wer aktuell finanziert, spürt mögliche Ausschläge, aber Experten erwarten kurzfristig keine großen Bewegungen. Der durchschnittliche Bauzins liegt laut Dr. Klein bei etwa 3,9 Prozent und orientiert sich eher an den Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die bereits gestiegen sind – die Leitzinserhöhung gilt daher weitgehend als eingepreist. Ein Experte fasst zusammen: “Bauzinsen dürften kaum noch reagieren.” Für Aktien sind höhere Zinsen ein Gegenwind, weil sichere Zinsanlagen attraktiver werden und Unternehmensfinanzierungen teurer. Die tatsächlichen Effekte bleiben schwer abschätzbar. Weitere EZB-Anhebungen noch in diesem Jahr sind möglich, um die Inflation zu dämpfen; einige Prognosen reichen bis drei Prozent. Energiepreise und die verzögerte Zinswirkung spielen in die Entscheidung hinein.
Millennials und Gen Z suchen Nischen am Immobilienmarkt
Steigende Preise, hohe Zinsen und strengere Kreditvergaben erschweren jungen Käufern in Deutschland den Weg ins Eigenheim. Laut einer Studie des Finanzierungsvermittlers Europace verabschieden sich Millennials und Gen Z jedoch nicht vom Immobilienmarkt. Sie suchen andere Nischen als frühere Käufergenerationen. Bei Bestandsobjekten müssen sie hohe Sanierungskosten mit einplanen.
Sorge vor neuer Pleitewelle nach Insolvenzen von Pandion und Peters
Nach den Insolvenzen der Projektentwickler Pandion und Peters Development wächst die Unsicherheit im Immobilienmarkt. Beobachter fragen, ob weitere Entwickler in Schwierigkeiten geraten. Fachleute raten zu Vorsicht und nüchterner Lagebewertung. Pandion realisierte in Köln eines der markanten Kranhäuser.
Gebäudemodernisierungsgesetz verändert Heizung, Ausweis, MEPS
Das Gebäudemodernisierungsgesetz setzt wesentliche Teile der überarbeiteten EU‑Gebäudeenergierichtlinie stufenweise bis 2030 um und benennt das GEG um. Die Umsetzungsfrist wurde verfehlt, ein EU‑Verfahren ist möglich. Regulatorisch bleibt die Richtung zur Dekarbonisierung klar. Für Finanzierer wichtig: vereinfachte Taxonomie‑Offenlegung ab Berichtsjahr 2026 mit Wesentlichkeitsschwelle; SFDR‑Reform mit möglicher Transitions‑Kategorie läuft. Ein freiwilliger EPBD‑Portfoliorahmen für Banken ist in Arbeit. Die Investitionslücke liegt bei rund 170 Milliarden Euro jährlich, öffentliche Mittel decken etwa 14 Prozent. Beim Heizungstausch entfällt die 65‑Prozent‑Vorgabe. Fossile Heizungen, die ab 29. Juli 2026 neu eingebaut werden, müssen steigende Biobrennstoffanteile erfüllen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Bio‑Preise bleiben unsicher. In Mietverhältnissen werden ab 2028 Netzentgelte und CO2‑Kosten hälftig geteilt; ab 2029 auch Mehrkosten biogener Brennstoffe bis 30 Prozent Bioanteil. Bei Wärmepumpen ist eine volle Modernisierungsmieterhöhung nur bei Jahresarbeitszahl ab 2,5 möglich. Für Nichtwohngebäude kommen ab 2027 Energieklassen A–G, „A“ für Nullemissionsgebäude; es gilt stets ein digitaler, maschinenlesbarer Bedarfsausweis. Lebenszyklus‑Emissionen sind für Neubauten >1000 m² ab 2028, für alle Neubauten ab 2030 auszuweisen. MEPS greifen im Bestand Nichtwohnen ab 2030 (≤3,5‑fach Referenz), ab 2033 (≤2,95‑fach). Solar‑ und Ladepflichten starten ab 2027 gestuft. Ab 2028 wird das Nullemissionsgebäude definiert; alle Neubauten müssen ab 2030 diesem Standard entsprechen, fossile Heizungen sind im Neubau dann ausgeschlossen. Förderung bleibt möglich, wenn sie über Mindeststandards hinausgeht, steht aber unter Haushaltsvorbehalt. Die Finanzierung verschiebt sich vom „only the best“ zum „worst first“. Frühzeitige MEPS‑Analyse, angepasste Cashflow‑Modelle, sanierungstaugliche Mietverträge, gebündelte Capex und Blick auf weitere Stufen reduzieren Transitionsrisiken.