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JACASA Letter KW46

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
15. Nov 2025 / 6 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW46

Aktuelle Artikel

Hubertz plant strengere Regeln für Mieten und Möblierungszuschläge

Bundesbauministerin Verena Hubertz will den Mietmarkt stärker ordnen. Anlass sind hohe Wohnkosten in vielen Städten. Die Mietpreisbremse gilt nun bis Ende 2029, aus ihrer Sicht genügt das aber nicht. Sie nimmt vor allem möblierte Vermietungen in den Blick. Dort sieht sie überzogene Aufschläge, die mit dem Wert der Möbel nichts zu tun haben. Künftig soll in Verträgen klarer getrennt werden, was Kaltmiete ist und was als Möblierung berechnet wird. Ziel ist mehr Transparenz und weniger Missbrauch. Auch Indexmieten nennt Hubertz als dringendes Problem. Diese Verträge koppeln die Miete an die Inflation und haben die Belastung vieler Haushalte zuletzt spürbar erhöht. Eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Expertenkommission soll Vorschläge erarbeiten, wie Indexmieten begrenzt oder differenzierter geregelt werden können. Hubertz betont, dass die meisten Vermieter verlässlich handeln. Gleichzeitig nennt sie schwarze Schafe, darunter internationale Fonds, die Rendite über lokale Verantwortung stellen. Ihr Ziel sind gerechte Spielregeln für alle Beteiligten. Was bedeutet das für Makler? Bei möblierten Angeboten sollten Kaltmiete und Möblierungszuschlag klar ausgewiesen und sachlich begründet sein, etwa mit Inventarliste und Zeitwerten. Bei Indexmieten ist Vorsicht geboten: Entwicklungen transparent erläutern, Alternativen prüfen und auf mögliche neue Regeln vorbereiten.

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Wohnungsnot treibt Preise: Wohnimmobilien legen weiter zu

Die Wohnungsknappheit treibt die Immobilienpreise in Deutschland weiter nach oben. Laut Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) stiegen die Wohnimmobilienpreise im dritten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent und gegenüber dem zweiten Quartal um 0,8 Prozent. Gewerbeimmobilien verteuerten sich schwächer: plus 2,8 Prozent im Jahresvergleich und plus 0,5 Prozent zum Frühjahr. Der Aufwärtstrend hält seit dem Frühjahr 2024 an. Die Erholung des Marktes stützt sich vor allem auf Wohnungen, während Büros und Handel nur moderat zulegen. Der beschlossene Bau‑Turbo soll Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau beschleunigen. Sein Erfolg hängt jedoch stark davon ab, wie konsequent Kommunen die neuen Spielräume nutzen. Aus Sicht des vdp reichen die Schritte zudem nicht aus. Notwendig seien weitere Maßnahmen, etwa staatliche Bürgschaften von 80 Prozent für Kredite, die großvolumigen Wohnungsneubau ermöglichen. Für die nächsten Jahre rechnet der Verband, vor allem in den Metropolen, mit anhaltendem Wohnungsmangel. Neubau brauche Zeit, zugleich belasteten hohe Baukosten die Projektentwicklung. Ohne bessere Rahmenbedingungen werde sich das zentrale Problem hoher Baukosten nicht lösen lassen. Das Angebot bleibt knapp, die Nachfrage nach Wohnraum in Städten ist weiterhin hoch.

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BGH: Neue WEG-Verwaltung muss alte Jahresabrechnung machen

Der BGH stellt klar: Nach einem Wechsel der WEG-Verwaltung erstellt die amtierende Verwalterin die Jahresabrechnung – auch für zurückliegende Jahre. Die Pflicht zur Abrechnung trifft seit der WEG‑Reform die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Der Verwalter ist nur das ausführende Organ. Entsprechend gibt es keinen gesetzlichen Anspruch der GdWE gegen die ausgeschiedene Verwalterin, die Abrechnung für 2022 zu erstellen, wenn der Wechsel zum 1.1.2023 erfolgte. Vertraglich kann etwas anderes gelten. Maßgeblich ist, wann die Abrechnungspflicht der GdWE entsteht. Der BGH datiert sie auf den 1. Januar des Folgejahres. Endet das Amt am 31. Dezember, besteht ohne abweichende Vereinbarung keine Vertragspflicht des Ex‑Verwalters, die Vorjahresabrechnung zu erstellen. Gleichwohl bleibt der frühere Verwalter rechenschaftspflichtig: Er muss die im Abrechnungszeitraum erfassten Einnahmen und Ausgaben vollständig, richtig und nachvollziehbar übergeben und diese Angaben nötigenfalls eidesstattlich versichern. Praxis für Makler: Bei Verkäufen in WEG‑Objekten und in der Beratung von Eigentümern sollten Sie Jahresabrechnungen und Belege stets bei der aktuellen Verwaltung anfordern – auch wenn der Wechsel gerade stattgefunden hat. Prüfen Sie Übergabeprotokolle und Datenräume: Liegen alle Buchungen, Kontoauszüge und Belege vor? Weisen Sie Verkäufer und Beiräte darauf hin, Abberufungs‑ und Verwalterverträge so zu gestalten, dass Übergabepflichten, Fristen, Datenformate und Mitwirkung des Alt‑Verwalters klar geregelt sind. So sichern Sie reibungslose Transaktionen und verlässliche Unterlagen.

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IW-Ranking: Wo die Grundsteuer am höchsten und niedrigsten ist

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat die Grundsteuerlast für ein beispielhaftes Einfamilienhaus in 100 deutschen Städten verglichen. Ergebnis: Die jährliche Abgabe unterscheidet sich stark je nach Standort. Hauptgründe sind die sehr unterschiedlichen kommunalen Hebesätze sowie die neuen Bewertungsregeln der Grundsteuerreform. Manche Städte senken ihre Hebesätze, um Anstiege zu dämpfen. Andere erhöhen sie und erzielen Mehreinnahmen. Für Eigentümer und Käufer kann das mehrere Hundert Euro pro Jahr bedeuten. Für Mieter ist die Grundsteuer relevant, weil sie als Betriebskosten umlagefähig ist. Damit wird die Steuer zu einem spürbaren Kostenfaktor für Wohnen und Investitionen. Für Makler ist das ein klarer Auftrag: Grundsteuer aktiv prüfen, beziffern und kommunizieren. Ermitteln Sie für jedes Objekt den aktuellen Hebesatz und eine realistische Jahreslast. Weisen Sie diese transparent in Exposés, Finanzierungs- und Renditerechnungen aus. Nutzen Sie niedrige Hebesätze als Standortvorteil in der Vermarktung. Bereiten Sie Verkäufer und Käufer auf neue Bescheide ab 2025 vor und erinnern Sie an Widerspruchsfristen. Behalten Sie zudem die Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke im Blick, da sie Haltekosten erhöhen kann. Das IW-Ranking zeigt Spitzenreiter und Schlusslichter und lädt zum Vergleich der eigenen Stadt ein.

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Streit um Heizungsgesetz: Kommt Abschaffung oder Reform?

In der schwarz-roten Koalition eskaliert der Konflikt um das sogenannte Heizungsgesetz. Die Union drängt auf ein Abschaffen und komplettes Neuaufsetzen, die SPD will das Gesetz erhalten und gezielt überarbeiten. Gemeint ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es legt Effizienzstandards fest und regelt den Einbau neuer Heizungen. Zentrale Punkte sind hohe Anteile erneuerbarer Energien bei neuen Systemen, Übergangsfristen im Bestand, die Anbindung an die kommunale Wärmeplanung sowie staatliche Förderung und Härtefallregeln. Die Union argumentiert mit Kosten, Bürokratie und mehr Technologieoffenheit und will viele Vorgaben kippen. Die SPD verweist auf Klimaziele, Investitionssicherheit und soziale Abfederung. Anpassungen bei Fristen, Nachweisen und Förderquoten hält sie für möglich, eine komplette Rückabwicklung jedoch nicht. Streit gibt es auch über die Auslegung des Koalitionsvertrags: Beide Seiten sehen dort Spielräume, ob für eine große Neuordnung oder für eine Reform. Eine schnelle Einigung zeichnet sich nicht ab; bis dahin gelten die bestehenden Regeln weiter. Für Immobilienmakler heißt das: erhöhte Verunsicherung bei Eigentümern und Käufern. Beraten Sie aktiv zu aktuell gültigen Fristen im Bestand, zur Wärmeplanung Ihrer Kommune und zu vorhandenen Förderprogrammen. Machen Sie Heizungstyp, Baujahr und Effizienz im Exposé transparent. Kalkulieren Sie Modernisierungsrisiken in die Preisfindung ein und arbeiten Sie mit Energieberatern zusammen. Versprechen zu „H2-ready“ oder Hybridlösungen sollten Sie vorsichtig einordnen, solange die politische Richtung offen bleibt.

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Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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