Der deutsche Mittelstand steckt in der Krise. Laut KMU-Barometer hat sich die Lage im November 2025 weiter verschlechtert. Ausgerechnet jetzt könnte die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ins Wanken geraten. Mehrere Bundesländer wollen in dieser Woche beschließen, die Vorgaben um zwei Jahre zu verschieben und in Brüssel neu zu verhandeln. Begründung: Die Ziele seien zu streng, Bürger dürften nicht überfordert werden. Die Bau- und Handwerksbranche widerspricht. Sie sieht in der EPBD einen benötigten Impuls und verlangt Planungssicherheit. Die Richtlinie muss bis Mai 2026 in deutsches Recht. Sie legt einen Pfad zum klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 fest, macht ab 2030 das Nullemissionengebäude zum Neubaustandard und schränkt Öl- und Gasheizungen ab 2040 stark ein. Kern ist eine Sanierungsoffensive, vor allem bei ineffizienten Gebäuden. Die Branche warnt vor weiterem Auftragsrückgang und Jobverlusten. Schüco kündigte jüngst den Abbau von 280 Stellen an; viele Betriebe sind in Kurzarbeit. 2023 kamen 2,5 Prozent des BIP aus Gebäudesanierung, 5,4 Prozent aus dem Bau. Nötig wären jährlich zwei Prozent sanierte Gebäude, 2024 waren es nur 0,69 Prozent. Sanierungen können Immobilienwerte deutlich steigern. Parallel wächst politischer Gegenwind gegen andere Klimavorgaben (Heizungsgesetz, ETS 2, Verbrenner-Aus). Das Wirtschaftsministerium will Anfang 2026 einen Entwurf zur EPBD vorlegen, gekoppelt an die Reform des Heizungsgesetzes. Ohne Sanierungsoffensive sind die Klimaziele kaum erreichbar; Gebäude verursachen 30 bis 40 Prozent der Emissionen.
Am Donnerstag beraten die Ministerpräsidenten mit dem Kanzler über ein Gesetz zur Elementarschadenversicherung bei Hochwasser. Für Hauseigentümer an Flüssen würden damit zusätzliche jährliche Kosten von mehreren hundert Euro anfallen. Prämien sollen künftig stärker nach Entfernung zum Gewässer gestaffelt werden. In einem Beispiel liegen die Beiträge aktuell bei rund 600 Euro pro Jahr; neue Verträge in ähnlicher Lage könnten schon vierstellig ausfallen. Gleichzeitig ändern sich Bedingungen: Manche Policen leisten noch, wenn Wasser nur auf dem Grundstück steht. Neu abgeschlossene Verträge in Risikolagen sollen teils erst zahlen, wenn Wasser ins Gebäude eindringt. Strittig ist der Deckungsumfang. Nach dem Entwurf wären Überschwemmungen durch Wasser von außen versichert, nicht aber Schäden durch aufsteigendes Grundwasser. Genau solche Grundwasserschäden traten beim letzten Hochwasser häufig auf. Verbraucherschützer fordern, diese Lücke zu schließen. Positiv: Versicherer müssten künftig grundsätzlich allen Interessenten ein Angebot unterbreiten. Bisher lehnten viele Anbieter Risiken in Flussnähe ab. Für Makler heißt das: Versicherbarkeit, Beitragshöhe, Selbstbehalte und der genaue Deckungsumfang werden für Kaufentscheidungen und Wertermittlungen wichtiger. Bei Objekten in Überschwemmungsgebieten sollten bestehende Policen, eventueller Bestandsschutz und Ausschlüsse zu Grundwasser explizit abgefragt und im Exposé transparent gemacht werden. Käuferfragen zu Mehrkosten und Risiko sind frühzeitig zu adressieren.
Eine Auswertung des Climate-Tech-Unternehmens Purpose Green zeigt: Der Gebäudebestand in Deutschland ist energetisch schwach. Von über 7000 zum Verkauf stehenden Häusern und Wohnungen auf Immowelt erreichen nur 40,8 Prozent die Klassen A+ bis D und lägen damit im Zielkorridor der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Viele Objekte fallen in E bis H. Regional gibt es große Unterschiede: Dresden kommt auf 70,2 Prozent konforme Gebäude, Chemnitz auf 61,9, Leipzig auf 59,5. Am Ende liegen Stuttgart mit 74,8 Prozent ineffizienten Objekten sowie Wuppertal (73,9) und Bonn (72,5). Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Bild laut Purpose Green sogar verschlechtert. Ursache ist auch, dass sich schlecht sanierte Immobilien schwerer verkaufen lassen. Parallel drohen die Betriebskosten zu steigen: Höhere Gaspreise, CO2-Bepreisung und das geplante zweite EU-Emissionshandelssystem (ETS‑2) verteuern fossiles Heizen. Wohnen könnte so zur Kostenfalle werden. Die Deutsche Umwelthilfe warnt zudem vor einer Verwässerung der EPBD in Deutschland. Die Ministerpräsidentenkonferenz könnte eine Verschiebung der Renovierungsziele und Standards empfehlen – auf Initiative aus Hamburg. Das gefährdet Klimaziele im Gebäudesektor und träfe vor allem Haushalte in den schlechtesten Gebäuden. Nach der ETS‑2‑Verschiebung droht damit das nächste Klimaschutzinstrument zu kippen. Gefordert sind klare Ziele, Planungssicherheit, vereinfachte Verfahren und sozialer Schutz. Was das für Makler heißt: Energieeffizienz wird noch stärker preis- und vermarktungsrelevant. Energieausweise, realistische Heizkosten und ein Sanierungsfahrplan gehören in jedes Exposé. Sanierten Objekten winken Nachfragevorteile, unsanierten drohen Preisabschläge.
Die Teuerung in der Eurozone ist im November überraschend auf 2,2 % gestiegen. Im Oktober lag sie bei 2,1 %. Analysten hatten mit einem unveränderten Wert gerechnet. Hauptgrund ist, dass die Energiepreise weniger stark sanken als erwartet. Lebensmittelpreise und Kerninflation blieben weitgehend stabil. Die Daten sprechen gegen eine Zinssenkung der Europäischen Zentralbank am 18. Dezember. Die Notenbank dürfte ihren Kurs vorerst fortsetzen. Nach acht aufeinanderfolgenden Zinssenkungen hält sie ihren wichtigsten Leitzins seit Juni bei 2 %, einem als neutral geltenden Niveau. Zugleich zeigt die Wirtschaft mehr Widerstandskraft. Die OECD hebt ihre Prognosen für die Eurozone an und erwartet 2025 ein Wachstum von 1,3 % und 2026 von 1,2 % (zuvor 1,2 % bzw. 1 %). Die Debatte über weitere Zinssenkungen ist dennoch offen. Mehrere Projektionen, darunter die der EZB vom September, sehen die Inflation 2026 unter dem Zielwert. Für die kommenden Entscheidungen der EZB wird auch Deutschlands Entwicklung wichtig. Die größte Volkswirtschaft der Währungsunion stagniert seit Jahren. Das neue Konjunkturprogramm soll Impulse geben, zeigt bisher aber wenig Wirkung. Deshalb senkte die OECD ihre Prognose für Deutschland 2026 auf 1,0 %. Für den Immobilienmarkt bedeutet das kurzfristig stabile Finanzierungskonditionen, aber weiter hohe Abhängigkeit von Konjunktur- und Inflationsdaten.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Indexmieten nach oben begrenzen und dafür noch im Dezember einen Gesetzentwurf vorlegen. Hintergrund ist, dass Indexmietverträge direkt an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt sind. Steigt die Inflation, steigen auch diese Mieten – zusätzlich zu einem generell teureren Alltag. Das zeigte sich besonders nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, als starke Preissteigerungen die Indexmieten deutlich nach oben trieben. Um solche sprunghaften Belastungen zu verhindern, kündigt Hubig eine gesetzliche Begrenzung für Anhebungen in laufenden Indexmietverhältnissen an. Konkrete Eckpunkte nannte sie nicht, der Entwurf soll jedoch noch im Dezember kommen. Im größeren Zusammenhang hat die Ministerin die Mietpreisbremse bereits um vier Jahre verlängert. Zusätzlich plant sie Änderungen bei Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen. Ziel ist, Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Preissprüngen zu schützen und mehr Planungssicherheit zu schaffen. Für den Markt bedeutet das, dass bei Bestands- und Neuverträgen mit einer gesetzlichen Kappung von Indexanpassungen gerechnet werden muss. Weitere Details will das Ministerium mit dem Entwurf vorlegen.