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JACASA Letter KW5 2026

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
31. Jan 2026 / 5 Min. Lesezeit
JACASA Letter KW5 2026

Aktuelle Artikel

Mieter dürfen mit Untermiete keinen Gewinn machen

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Mit einer Untervermietung darf kein Gewinn erzielt werden. Das berechtigte Interesse des Mieters ist, wohnungsbezogene Kosten zu decken. Es geht um Entlastung, nicht um Einnahmen. Anlass war ein Berliner Fall. Ein Mieter hatte seine Wohnung während eines Auslandsaufenthalts ohne Erlaubnis untervermietet. Er verlangte 962 Euro Nettokaltmiete, zahlte selbst aber 460 Euro. Nach Mietpreisbremse wären höchstens 748 Euro zulässig gewesen. Die Vermieterin kündigte und klagte auf Räumung. Das Landgericht Berlin gab ihr recht. Der BGH wies die Revision des Mieters zurück. Das Räumungsurteil ist rechtskräftig. Geprüft wurde damit auch, ob eine Kündigung möglich ist, wenn ein Mieter gewinnbringend untervermietet. Die Antwort fällt zulasten des Mieters aus. Der BGH betont, die Untervermietung solle ermöglichen, die Wohnung etwa während eines Auslandsaufenthalts zu halten und die Kosten zu senken. Nicht entschieden hat der achte Zivilsenat, wie ein Möblierungszuschlag zu berechnen ist. Der Mieter hatte die volle Ausstattung als Rechtfertigung angeführt. Das Bundesjustizministerium plant hierzu gesetzliche Regeln.

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Bauwirtschaft in Baden-Württemberg hofft 2026 auf Erholung

Die krisengeplagte Bauwirtschaft in Baden-Württemberg erwartet 2026 eine moderate Erholung. Der Präsident der Landesvereinigung Bauwirtschaft, Markus Böll, sieht steigende Baugenehmigungen im Wohnungsbau als positives Signal. Dieser Indikator könne die Trendwende stützen. Die Branche hat zuvor drei Rezessionsjahre hinter sich. Böll fordert, die soziale Wohnraumförderung des Landes auf das Niveau der Bundesförderung anzuheben. Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen jährlich 760 Millionen Euro für die Wohnraumförderung bereit, davon 456 Millionen vom Bund und 304 Millionen vom Land. Für 2026 kommen zusätzlich Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes hinzu. Ende November des vergangenen Jahres waren in der Bauwirtschaft rund 72.500 Menschen beschäftigt. Der Verband mahnt außerdem mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur an. Ein Drittel der Landesstraßen gilt als sanierungsbedürftig, nahezu jede zehnte Brücke an Bundes- und Landesstraßen ist schadhaft. Der Verfall der Verkehrswege gefährdet nach Verbandsangaben den Wirtschaftsstandort.

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Wohnimmobilien verteuern sich 2025 stärker als die Inflation

Die Preise für Wohnimmobilien sind 2025 stärker gestiegen als die Inflation. Laut Institut der deutschen Wirtschaft verteuerten sich Eigentumswohnungen zum Jahresende um 3,8 Prozent, Ein- und Zweifamilienhäuser um 2,8 Prozent. Die Verbraucherpreise legten im Schnitt um 2,2 Prozent zu. Im Quartalsvergleich war das Bild uneinheitlich: Von Oktober bis Dezember stiegen die Wohnungspreise um 0,2 Prozent, Hauspreise sanken um 0,9 Prozent. Als Gründe nennen die Forscher gestiegene Zinsen und Verkaufsdruck zum Jahresende. In den Großstädten setzten sich Preisaufschläge fort, mit starken Zuwächsen in Dortmund (+5,5 Prozent), Köln (+4,9), Düsseldorf (+4,7) und Essen (+4,2). Hamburg (+4,1) und Leipzig (+3,7) zogen spürbar an, Frankfurt (+2,7) und Berlin (+1,8) moderater. München (+0,7) und Stuttgart (+1,1) zeigten die geringste Dynamik. Noch deutlicher stiegen die Mieten bei Neuverträgen: bundesweit plus 4,1 Prozent. Besonders kräftig waren Köln (+7,6), Leipzig (+5,9) und Hamburg (+5,4). München (+4,6), Essen und Stuttgart (je +3,9) legten ebenfalls zu. Eine Entspannung der Mietmärkte ist nicht in Sicht. Das IW fordert schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse, mehr Neubau und die Aktivierung zusätzlicher Flächen.

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BGH verpflichtet Makler bei Diskriminierung zu Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auch Immobilienmakler unterliegen dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Im konkreten Fall erhielt eine Interessentin unter deutschem Alias eine Einladung zur Besichtigung, unter ihrem tatsächlichen, ausländisch klingenden Namen nicht. Der Makler muss 3.000 Euro Schadensersatz zahlen. Der Vorsitzende Richter sprach von einem klaren Fall von Diskriminierung. Der BGH bestätigte zudem das sogenannte Testing als zulässiges Indiz: Bewerbungen, die sich nur in einem Merkmal wie Name oder Geschlecht unterscheiden, können unterschiedliche Behandlung belegen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte das Verfahren angeregt. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman begrüßte das Urteil. Testings seien nun rechtssicher; Makler könnten sich nicht mehr hinter Eigentümern verstecken. Sie fordert darüber hinaus, diskriminierende Wohnungsanzeigen ausdrücklich im Gesetz zu verbieten. Damit ist klargestellt: Bei nachgewiesener Benachteiligung können Wohnungssuchende Entschädigung verlangen.

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BGH verlangt klare Button-Beschriftung bei Online-Maklerverträgen

Der Bundesgerichtshof hat die Hürden für Maklerverträge im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern erhöht. Im entschiedenen Fall nutzte eine Maklerin einen automatisierten Online-Prozess: Interessent klickte auf „Maklervertrag abschließen“, bestätigte Dokumente per Häkchen und drückte die Schaltfläche „Senden“, anschließend erhielt er das Web-Exposé. Später unterzeichnete er eine vorformulierte Vermittlungs- bzw. Nachweisbestätigung, erwarb die Immobilie und verweigerte die Provision. Erstinstanzlich scheiterte die Klage, in der Berufung hatte die Maklerin Erfolg. Der BGH hob das Urteil auf: Es kam kein wirksamer Maklervertrag zustande. Nach § 312j Abs. 3 BGB muss der Unternehmer die elektronische Bestellsituation so gestalten, dass der Verbraucher die Zahlungspflicht ausdrücklich bestätigt. Erfolgt die Annahme über eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer eindeutig entsprechenden Formulierung beschriftet sein. „Senden“ genügt nicht. Der Verstoß führt nach § 312j Abs. 4 BGB zur Unwirksamkeit – die Provision entfällt, selbst wenn Leistungen erbracht und angenommen wurden. Ein konkludenter Vertragsschluss, etwa durch Vereinbarung eines Besichtigungstermins, scheidet aus. Die Ausnahme für ausschließlich individuelle Kommunikation greift hier nicht: Standardisierte, automatisierte E-Mails mit Links ersetzen keinen frei formulierten, zielgerichteten Austausch der Vertragserklärungen. Für wichtige Vermittlungen empfiehlt sich ein individuell formulierter E-Mail-Vertrag oder ein schriftlicher Abschluss.

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Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin....
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer von Jacasa mit Sitz in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller
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