Ökonomen erwarten für 2026 einen weiteren Rückgang der Wohnungsfertigstellungen. Laut Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen wurden 2025 voraussichtlich knapp 235.000 Wohnungen fertig. Für 2026 rechnen sie nur mit rund 215.000. Erst 2027 soll die Zahl wieder steigen. Der anhaltende Mangel an Wohnraum treibt die Preise weiter. Der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken zeigt für 2025 ein Plus von 4,0 Prozent nach 1,8 Prozent im Jahr 2024. In allen Quartalen 2025 stiegen die Preise, zuletzt um 1,0 Prozent vom dritten zum vierten Quartal. Besonders deutlich legten die Preise in den sieben größten Städten zu: Im vierten Quartal 2025 lagen sie dort im Schnitt 4,7 Prozent über dem Schlussquartal 2024. Stuttgart verzeichnete mit 2,2 Prozent den geringsten Zuwachs, Frankfurt mit 5,7 Prozent den höchsten. Für 2026 wird mit weiteren Preissteigerungen gerechnet. Politisch wird der zügige Ausbau bezahlbaren Wohnraums gefordert. Der sogenannte Bau-Turbo des Bundes gilt als Impuls, muss aber vor Ort umgesetzt und ergänzt werden. Zudem wird vorgeschlagen, staatliche Bürgschaften für die Finanzierung des Neubaus einzuführen. Das soll Finanzierungskosten senken und Projekte wieder wirtschaftlich machen. Derzeit führt die Stagnation im Neubau dazu, dass vor allem Bestandskäufe finanziert werden.
Das Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen 2026 fällt negativ aus. Wachsende Bürokratie und immer mehr Vorschriften bremsen Bau- und Infrastrukturprojekte. Die Bauwirtschaft liegt laut Studie rund ein Viertel unter der Gesamtleistung von 2022. ZIA-Präsidentin Iris Schöberl spricht von einer „strukturellen Krise“. Der Verband fordert einfacheres Bauen über den Gebäudetyp E, niedrigere Erwerbsnebenkosten sowie einfache und einheitliche Genehmigungen. Ökonom Lars Feld warnt, fehlende Reformen bremsten Investitionen und schwächten die Wettbewerbsfähigkeit. Besonders angespannt ist der Wohnungsbau. Für 2026 erwarten die Autoren nur 215.000 fertiggestellte Wohnungen. Der Bedarf liegt bei 257.400 Einheiten pro Jahr bis 2040. Die Nachfrage staut sich weiter auf. Der beschlossene Bau-Turbo sei ein Schritt, aber kein Wendepunkt. Zudem minderten Mietpreisbremse und restriktive Kappungsgrenzen die Anreize für Investitionen. Wie tief die Hürden reichen, zeigt das Beispiel der Umgehungsstraße in Rennerod: 33 Jahre Planung, zahlreiche Einwände, ein Planfeststellungsverfahren seit 2012 und dennoch kein Baurecht. Nach Änderungen wurden Unterlagen unübersichtlich, das Verfahren startet nun neu. Bisherige Prüfungskosten: rund 380.000 Euro. Vor Ort folgen Staus, Kaufkraftverluste und blockierte Bau- und Gewerbevorhaben. Ein Ende ist nicht absehbar.
Bis Ende 2026 müssen Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften fernablesbare Messtechnik in Mietwohnungen und -häusern einsetzen. Betroffen sind Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler. Die jährliche Vor-Ort-Ablesung alter Geräte ist dann nicht mehr zulässig. Für neu installierte Zähler gelten seit 1. Dezember 2022 zusätzliche Anforderungen: Sie müssen interoperabel sein, Smart‑Meter‑Gateway‑fähig und datenschutzkonform. Grundlage ist die Heizkostenverordnung. Für Kaltwasserzähler besteht keine Pflicht zur Umrüstung; ein gleichzeitiger Wechsel kann aber sinnvoll sein. Fernablesbare Geräte, die bereits früher eingebaut wurden und die neuen Vorgaben zur Interoperabilität und Gateway‑Fähigkeit noch nicht erfüllen, dürfen übergangsweise weiterlaufen. Die Austauschfrist endet am 31. Dezember 2031. Mit der Technik kommt eine Informationspflicht hinzu: Sobald in einer Wohnung fernablesbare Messgeräte verbaut sind, müssen Vermieter ihren Mietern monatlich eine Unterjährige Verbrauchsinformation bereitstellen. Diese enthält den Verbrauch des Vormonats in Kilowattstunden sowie Vergleiche zum Vormonat, zum gleichen Monat des Vorjahres und zu einem standardisierten Durchschnittsnutzer. Die Information darf per Post, per E‑Mail oder über eine App erfolgen. Wenn die Daten in einer App oder online bereitgestellt werden, ist zusätzlich eine monatliche Mitteilung nötig, dass neue Werte abrufbar sind.
2026 ändert sich für Immobilienkäufer viel. Der CO2-Preis liegt nun variabel zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Heizöl und Erdgas werden dadurch teurer. Besonders unsanierte Häuser mit Öl- oder Gasheizung verursachen höhere laufende Kosten. Gleichzeitig sinken Netzentgelte und Stromsteuer. Die Gasspeicherumlage entfällt. Ein Musterhaushalt spart bis zu 70 Euro Stromkosten im Jahr. Kommunen können mit einem Bau-Turbo bis 2030 Bauvorhaben auch ohne Bebauungsplan genehmigen, je nach Praxis vor Ort. KfW-Programme werden angepasst. Für „Jung kauft Alt“ genügt seit Oktober 2025 die Stufe Effizienzhaus 85 EE statt 70 EE. Der Zinssatz liegt aktuell bei 0,91 Prozent bei 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. Auch „Wohneigentum für Familien“ bietet günstigere Kredite. Die Förderung für barrierefreie Umbauten ist neu aufgelegt. Beim Neubau ist die EH55-Förderung im Programm Klimafreundlicher Neubau reaktiviert. Voraussetzungen sind 55 Prozent des Referenzenergiebedarfs, 100 Prozent erneuerbare Wärme und ein förderkonformer Start der Bauarbeiten. Beim Heizungsgesetz bleibt vieles offen. Geplant ist ein Gebäudemodernisierungsgesetz. Das BEG-Budget sinkt 2026 auf 11,9 Milliarden Euro, voraussichtlich mit Fokus auf Einzelmaßnahmen. In der Photovoltaik sind Reformen der Einspeisevergütung im Gespräch. Seit 1. Februar 2026 gelten 7,78 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,34 Cent bei Volleinspeisung bis 10 kWp; bestehende Anlagen behalten 20 Jahre Bestandsschutz. Der Gebäudetyp E soll günstigeres Bauen erlauben. Parallel muss Deutschland bis Mai 2026 die EPBD umsetzen. Experten erwarten steigende Kaufpreise und Bauzinsen um 3,5 bis 4,0 Prozent. „Wer wartet, zahlt wohl doppelt.“
Die Bundesregierung plant eine Mietrechtsreform, um Mieter finanziell zu entlasten. Das Bundesjustizministerium hat dazu den Referentenentwurf vorgelegt. Vorgesehen sind strengere Vorgaben für Vermieter, besonders beim möblierten Wohnen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verweist auf die Lage am Wohnungsmarkt. Viele Menschen fänden kaum bezahlbare Wohnungen. Das geltende Recht schütze, lasse aber Lücken. „Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken“, so Hubig. Der Verband der Haus- und Wohnungseigentümer kritisiert den Entwurf scharf. Er warnt vor zusätzlichen Belastungen für Vermieter und möglichen negativen Folgen für das Angebot.