In Baden-Württemberg steigen die Baugenehmigungen wieder. 2025 genehmigten die Behörden 23.103 neue Wohnungen. Das sind 11,75 Prozent mehr als 2024 und der erste Anstieg nach drei Jahren Rückgang. Die Landesbauministerin sieht darin ein vorsichtiges Erholungssignal, bewertet die Lage am Bausektor aber weiter als fragil. Bis Genehmigungen zu Fertigstellungen führen, vergeht Zeit. Bezahlbarer Wohnraum bleibt vor allem in Städten knapp. Laut Pestel-Institut fehlten Ende 2024 bundesweit 1,4 Millionen Wohnungen. In Baden-Württemberg beträgt das Defizit 196.000 Wohnungen. Für den Zeitraum 2025 bis 2030 wird der Bedarf im Land auf bis zu 362.000 zusätzliche Wohnungen geschätzt. Dafür müssten jährlich rund 60.300 Wohnungen entstehen. Mehr Neubau ist politisches Ziel, doch das frühere Versprechen von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr wurde verfehlt. 2024 wurden in Deutschland 251.900 Wohnungen fertiggestellt, so wenige wie seit 2015 nicht mehr.
2025 stiegen die durchschnittlichen Immobiliendarlehen in Deutschland laut Dr.-Klein-Auswertung auf 322.421 Euro. Das sind fünf Prozent mehr als 2024. Bayern bleibt mit 386.652 Euro vorn, gefolgt von Baden-Württemberg mit 364.539 Euro und Hessen mit 360.433 Euro. Am unteren Ende liegt das Saarland mit 233.227 Euro und dem stärksten Rückgang von sechs Prozent. Die Spanne zwischen teuerstem und günstigstem Bundesland beträgt damit 153.425 Euro. Gegen den Bundestrend sanken die Kreditsummen in vier Ländern: Saarland, Thüringen, Berlin und Brandenburg. In Berlin fiel der Durchschnitt um zwei Prozent auf 339.547 Euro, in Brandenburg ebenfalls um zwei Prozent auf 299.615 Euro. Thüringen verzeichnete minus 0,5 Prozent auf 248.868 Euro. Damit unterscheidet sich 2025 deutlich vom breiten Aufwärtstrend des Vorjahres. Norddeutschland legte deutlich zu. Bremen meldet das stärkste Plus von 13 Prozent auf 306.868 Euro. Hamburg folgt mit plus zehn Prozent auf 343.774 Euro. Mecklenburg-Vorpommern stieg um zwölf Prozent auf 273.836 Euro. In Bremen treibt vor allem die Nachfrage nach Neubauten die Summen; hohe Baugenehmigungszahlen schaffen zusätzlichen Wohnraum. Das Käuferalter bleibt stabil: Im Schnitt sind Erwerber 38 Jahre alt. Am ältesten sind Käufer in Berlin und Brandenburg mit 40 Jahren, am jüngsten im Saarland mit 36 Jahren. Jüngere unter 30 zeigen mehr Interesse an Wohneigentum, oft fehlt jedoch Eigenkapital.
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Es soll das Gebäudeenergiegesetz ablösen. Viele Details sind offen, ein Inkrafttreten zur Jahresmitte gilt als möglich. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, solange sie repariert werden können. Erst bei einem irreparablen Defekt ist ein Tausch Pflicht. Neue Verbote sind nicht vorgesehen. Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig. Fachleute warnen dennoch: Steigende Netzentgelte und höhere CO2-Kosten machen fossile Systeme voraussichtlich teuer. Erneuerbare Heizungen dürften langfristig günstiger sein. Die staatliche Förderung bleibt in bisheriger Form bis 2029 bestehen. Es gibt weiter Grundförderung und einen Beschleunigungsbonus bei Einbau bis 2028. Eine soziale Komponente gilt für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen. Für Selbstnutzer im Eigentum ändert sich vorerst nichts. Neu ist eine vorgesehene Grüngasquote für Energieversorger. Biomethan könnte beigemischt werden, grüner Wasserstoff gilt jedoch als knapp und teuer. Hier drohen Preisrisiken, da Biogas bereits über dem fossilen Gaspreis liegt. Das Handwerk meldet nach den Turbulenzen der Vorjahre eine Beruhigung des Markts; neue Unsicherheit wäre schädlich. Für Mieter ist ein Schutz vor unverhältnismäßig teuren Heizungstauschen angekündigt, aber noch ohne konkrete Regeln. Insgesamt bleibt viel unklar.
Die EU drängt auf schnelle Emissionssenkungen im Gebäudesektor. Die Gebäuderichtlinie verlangt einen vollständig dekarbonisierten Bestand bis 2050. Sanierungen sollen zuerst die energetisch schlechtesten Gebäude treffen, die Renovierungsrate von derzeit gut einem Prozent muss deutlich steigen. Für Neubauten gilt stufenweise der Null-Emissions-Standard: öffentliche Gebäude ab 2028, private ab 2030. Alle Staaten müssen Pläne vorlegen, wie sie den Bestand bis 2050 auf null bringen. Das in Deutschland geplante Gebäudemodernisierungsgesetz könnte hier anecken. Es erlaubt weiter den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen, wenn sie mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Energieträger betrieben werden (Grüngas-Quote). Die EU-Definition von Null-Emissionsgebäuden untersagt jedoch vor Ort Emissionen klimaschädlicher Gase aus fossilen Brennstoffen. Der Widerspruch birgt rechtliche Unsicherheit für Eigentümer und Mieter. Bis Ende Mai müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Der Gebäudesektor steht dabei besonders unter Druck: Er verursacht in Deutschland knapp 40 Prozent der CO2-Emissionen, die europäischen Minderungsziele werden seit Jahren verfehlt.
Lange umstritten, jetzt soll es schnell gehen: Bis Ostern will die Bundesregierung das Gebäudemodernisierungsgesetz im Kabinett beschließen und es vor dem 1. Juli in Kraft setzen. Der Kern des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes fällt. Die Pflicht, in Neubauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einzubauen, wird gestrichen. Auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung entfällt. Künftig sollen alle Heizungsarten zulässig sein. Bei Öl- und Gasheizungen ist jedoch ein wachsender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe vorgesehen. Ab 2029 sollen mindestens 10 Prozent beigemischt werden, mit weiteren Stufen bis 2040. Exakte Quoten und Jahre stehen noch aus. Parallel sollen Energieversorger ab 2028 beigemischte klimafreundliche Stoffe liefern, startend mit 1 Prozent. Zur Förderung heißt es, die Bundesförderung für effiziente Gebäude sei bis mindestens 2029 finanziell gesichert. Konkrete Anpassungen bleiben offen. Nach Ministeriumsangaben soll die Förderung im Kern wie heute bleiben; neue Öl- oder Gasheizungen erhalten voraussichtlich keine Zuschüsse. Aktuell sind bei Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien 30 bis 70 Prozent Zuschuss sowie zinsgünstige Kredite möglich. Im Mietrecht gelten weiterhin enge Grenzen für die Umlage von Modernisierungskosten. Die Koalition kündigt eine zusätzliche Regelung an, um Mieter vor hohen Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen zu schützen; Details fehlen. Die Klimaziele bleiben bindend. Wie der Gebäudesektor sie ohne 65-Prozent-Vorgabe erreicht, ist offen. Die Verfügbarkeit grüner Brennstoffe ist unklar. Eine Evaluation ist für 2030 vorgesehen.
Die Koalition hat Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Zentrales Element ist die Streichung der 65‑Prozent‑Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz. Damit wären wieder fossil betriebene Heizungen zulässig. An der Klimawirkung der geplanten Instrumente bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Ministerien prüfen derzeit, ob die Vorschläge mit den Zielen des Klimaschutzgesetzes vereinbar sind. Vorgesehen sind unter anderem eine Grüngasquote und eine sogenannte Biotreppe, die den Anteil erneuerbarer Gase schrittweise erhöhen sollen. Deren tatsächlicher Beitrag zur Emissionsminderung, die Verfügbarkeit klimaneutraler Gase und die Kostenfolgen sind offen. Fachleute warnen, dass die bestehende Lücke bei den CO2‑Emissionen des Gebäudesektors mit den Eckpunkten kaum zu schließen ist. Für Mietende könnten die Kosten steigen – unter anderem durch höhere Gaspreise infolge CO2‑Bepreisung und möglicher Quotenpflichten. Umweltverbände prüfen rechtliche Schritte gegen eine Aufweichung der Wärmewendeziele. Eine Förderung für neue Öl‑ und Gasheizungen ist nicht vorgesehen. Branchenverbände aus Öl und Gas begrüßen die Pläne, während aus der Politik und Zivilgesellschaft deutliche Kritik kommt. Insgesamt bleibt unklar, wie die Eckpunkte den Sektor zuverlässig auf einen Paris‑kompatiblen Pfad bringen sollen.