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Schenkung Haus: Immobilie steuerfrei verschenken

Zeyni Feller Online Redakteurin
1. Okt 2024 / 26 Min. Lesezeit

Die Schenkung vom Haus bietet Ihnen eine praktische Möglichkeit, Vermögen innerhalb Ihrer Familie weiterzugeben – und das oft ganz steuerfrei. Doch um diese Chance optimal zu nutzen, müssen Sie bestimmte Regeln und Freibeträge beachten. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wann fällt bei der Schenkung eines Hauses Schenkungssteuer an? Welche Vorteile bietet die Schenkung an Kinder? Und welche rechtlichen Schritte sind erforderlich? Hier erhalten Sie alle wichtigen Antworten sowie hilfreiche Tipps zum Thema.

Schenkung Haus: Was ist das?

Eine Schenkung ist die Übertragung beispielsweise einer Immobilie von einer Person auf eine andere, ohne dass dafür eine Gegenleistung verlangt wird. Meist geschieht dies innerhalb der Familie, etwa wenn Eltern ihr Haus an ihre Kinder weitergeben möchten.

Wer zahlt die Schenkungssteuer bei einer Hausschenkung?

Bei einer Hausschenkung ist grundsätzlich der Beschenkte zur Zahlung der Schenkungssteuer verpflichtet.

Allerdings haften Schenker und Beschenkter gesamtschuldnerisch, sodass der Schenker die Steuer übernehmen kann. Dies gilt dann als weitere Schenkung.

Die Steuer wird erst fällig, wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt, der vom Verwandtschaftsgrad abhängt.

Stellen Sie sich also vor, Sie möchten Ihr Haus an Ihr Kind überschreiben, ohne dass es Ihnen dafür etwas zahlen muss – das wäre eine klassische Schenkung. Bei diesem Vorgang handelt es sich um eine Angelegenheit, welche sowohl rechtliche als auch steuerliche Konsequenzen mit sich trägt. Doch wie unterscheidet sich die Schenkung eigentlich von der Erbschaft?

Schenkung oder Erbschaft – wo liegt der Unterschied?

Im Gegensatz zur Schenkung erfolgt eine Erbschaft erst nach dem Tod des Eigentümers. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Erbschaft liegt also im Zeitpunkt der Vermögensübertragung. Während bei der Erbschaft das Vermögen erst nach dem Ableben des Erblassers an die Erben übergeht, findet die Schenkung zu Lebzeiten statt.

Ein altes Paar schaut sich gemeinsam Dokumente an und grübelt dabei über dessen Inhalt.

Beispiel – Schenkung oder Erbschaft?

Ein Vater möchte seinem Sohn das Familienhaus übertragen. Tut er dies zu Lebzeiten, handelt es sich um eine Schenkung.

Stirbt der Vater und der Sohn erbt das Haus, dann spricht man von einer Erbschaft.

Doch wie verhält es sich mit der Steuer bei einer Schenkung? Und was bedeutet es eigentlich, wenn eine Schenkung “steuerfrei” ist?

Was bedeutet “steuerfrei” eigentlich?

Wenn bei der Schenkung des Hauses der Wert der Immobilie den gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreitet, ist die Hausschenkung steuerfrei. Der Staat gewährt bei Schenkungen, vor allem innerhalb der Familie, hohe Freibeträge.

Solange der Wert der Immobilie unter diesem Freibetrag liegt, fällt keine Schenkungssteuer an. Sie sollten daher die Schenkungen früh genug planen, um die Freibeträge zu Lebzeiten optimal zu nutzen.

Ein Instagram-Beitrag von @immoportal zu den wichtigsten Aspekten der Schenkungssteuer.

Steuerfreibeträge bei der Schenkung einer Immobilie

Die Steuerfreibeträge bei der Schenkung einer Immobilie sind entscheidend dafür, ob und in welchem Umfang Schenkungssteuer anfällt. Diese Freibeträge sind gesetzlich festgelegt und sind vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem abhängig. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist in der Regel der Freibetrag.

Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass es auch für entferntere Verwandte oder Dritte bestimmte Freibeträge gibt, wenn eine Immobilie verschenkt wird.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen übersichtlich und simpel, wie hoch die jeweiligen Freibeträge sind.

SteuerklasseVerwandtschaftsgrad des BeschenktenFreibetrag
IEhepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 €
IKinder, Stiefkinder, Adoptivkinder400.000 €
IEnkel200.000 €
IIEltern, Großeltern (bei Schenkungen)20.000 €
IIGeschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner20.000 €
IIIAlle übrigen Personen20.000 €

Die Zehn-Jahres-Regel

Um die Freibeträge der Schenkungssteuer richtig zu nutzen, müssen Sie unbedingt die Zehn-Jahres-Regel kennen. Diese besagt nämlich, dass die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Darauf ergibt sich, dass Sie Ihrem Kind im Abstand von zehn Jahren mehrfach eine Immobilie oder andere Vermögenswerte bis zum jeweiligen Freibetrag schenken können, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Durch diese Regel lässt sich die Steuerlast effektiv über die Zeit strecken und minimieren, insbesondere bei hohen Vermögenswerten.

An einer vermoosten Häuserwand steht die Zahl zehn geschrieben.

Beispiel – Schenkung an Kinder

Gegenüber Ihrem Kind steht Ihnen ein Freibetrag von 400.000 € zu. Das bedeutet, dass Sie Ihrem Kind alle zehn Jahre eine Immobilie oder andere Vermögenswerte bis zum Wert von 400.000 € steuerfrei schenken können.

Dieser Freibetrag gilt für jedes Kind separat, was bei mehreren Kindern eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten kann.

Steuerhöhe bei der Schenkung eines Hauses

Was passiert, wenn der Wert der Immobilie den Freibetrag übersteigt? Diese Frage ist von großer Bedeutung für jeden, der eine Schenkung eines Hauses plant oder bereits vornimmt. Die Antwort ist klar: Das Finanzamt wird aktiv, denn auf den übersteigenden Betrag wird Schenkungssteuer fällig. Die gute Nachricht für Sie ist jedoch, dass die Höhe der Steuer nicht unveränderlich ist.

Zwei Faktoren spielen für eine entscheidende Rolle. Zum einen der Wert der Immobilie. Je höher dieser ist, desto mehr müssen Sie unter Umständen zahlen. Zum anderen der Verwandtschaftsgrad. Hier gilt: Je enger die familiäre Bindung, desto günstiger der Steuersatz.

Steuerklassen

Beginnen wir mit der Steuerklasse. Wenn Sie zur engsten Familie gehören, profitieren Sie davon. Als Ehepartner, Kinder oder Enkel werden Sie der Steuerklasse I zugeteilt, und genießen Sie vorteilhaftere Steuersätze, da sie in die Je weiter entfernt die Verwandtschaft, desto höher wird für Sie der Steuersatz. Sind Sie und der Schenker nicht verwandt, müssen Sie mit der höchsten Besteuerung rechnen.

Beachten Sie hierbei, dass die Verwandschaftsgrade in verschiedene Steuerklassen eingeteilt sind, deren Steuersätze sich voneinander unterscheiden. Die folgende Liste zeigt Ihnen die verschiedenen Steuerklassen der Beschenkten detailiert auf, damit Sie den kompletten Überblick bewahren und genaustens wissen, in welche Steuerklasse Sie bei Ihrer Hausschenkung eingeordnet werden.

Steuerklasse I

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder und Stiefkinder
  • Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder
  • Eltern und Voreltern bei Erbschaft
  • Adoptivkinder
  • Abkömmlinge ersten Grades von Adoptivkindern

Steuerklasse III

  • Alle übrigen Erwerber
  • Zweckzuwendungen

Steuerklasse II

  • Eltern und Großeltern bei Schenkung
  • Geschwister
  • Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwiegereltern
  • Geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Häufig werden die Steuerklassen im Falle Schenkungen und Erbschaften durcheinandergebracht. Beachten Sie deshalb unbedingt, dass bei Schenkungen an Eltern und Großeltern die Steuerklasse II gilt. Bei Erbschaften wiederum gilt die Steuerklasse I.

Ein großes Haufen mit 1-Dollar-Scheinen.

Steuersätze

Wie bereits an den Freibeträgen und der Zehn-Jahres-Regel ersichtlich, lohnt sich bei einer Schenkung eines Hauses eine gründliche Planung. So können Sie den effektiven Steuersatz senken. Wenn Sie bereits frühzeitig planen, können Sie später beträchtlich sparen. Doch wie hoch sind die Steuersätze überhaupt?

In der folgenden Tabelle sehen Sie die jeweiligen Steuersätze bei einer Hausschenkung aufgelistet. Beachten Sie, dass der Steuersatz sowohl von der Steuerklasse, als auch vom Freibetrag abhängig ist.

Steuersätze bei Hausschenkung

Wert über FreibetragSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 €7%15%30%
bis 300.000 €11%20%30%
bis 600.000 €15%25%30%
bis 6.000.000 €19%30%30%
bis 13.000.000 €23%35%50%
bis 26.000.000 €27%40%50%
über 26.000.000 €30%43%50%

Dennoch gilt: Jeder Fall ist einzigartig. Pauschale Aussagen sind bei Steuerfragen häufig mit Risiko verbunden. Ihre individuellen Umstände entscheiden über die tatsächliche Steuerhöhe, weshalb eine professionelle Beratung in den meisten Fällen eine sinnvolle Investition ist, die sich langfristig auch finanziell auszahlen kann.

Schenkung Immobilie an Kind: Regelungen und Vorteile

Ein junger Mann mit Jeansjacke und Mütze steht lachend vor einer Ziegelmauer.

Bei der Schenkung einer Immobilie an Kinder gilt die Steuerklasse I, die besonders vorteilhafte Freibeträge und Steuersätze bietet. Der Freibetrag in diesem Szenario ist wie folgt:

  • 400.000 € pro Elternteil und pro Kind.

Das bedeutet, dass jedes Kind von jedem Elternteil einen steuerfreien Betrag von 400.000 € erhalten kann. Wenn beide Elternteile eine Immobilie verschenken, summiert sich der Freibetrag für das Kind auf 800.000 €.

Wird der Freibetrag von 400.000 € überschritten, gelten Steuersätze von 7-30 % für den darüberliegenden Betrag, abhängig von dem Wert der Immobilie. Liegt dieser beispielsweise bei einem Summe von bis zu 75.000 €, greift ein geringer Steuersatz von 7 %. Ist die Immobilie wiederum mehr als 26.000.000 € wert, werden Sie mit dem Höchststeuersatz von 30 % besteuert.

Hinweis

Wenn Sie Ihr Haus an Ihre Kinder schenken möchten, müssen Sie vorerst eine Immobilienbewertung vornehmen, damit Sie den Wert der Schenkung erfahren. Mit der kostenlosen Online-Bewertung von Jacasa können Sie dies schnell und unverbindlich tun.

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Die Schenkung einer Immobilie an ein Kind bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Einer der größten Pluspunkte ist der hohe Steuerfreibetrag, der die finanzielle Belastung bei der Übertragung deutlich reduziert. Eltern profitieren dabei davon, dass sie ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben.

Dies schafft nicht nur klare Verhältnisse, sondern kann auch spätere Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden. Konflikte ums Erbe können Familienverhältnisse langfristig durchrütteln. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann diese Gefahr aus dem Weg räumen.

Wohnrecht und Nießbrauchrecht

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, als Schenker weiterhin gewisse Rechte an der Immobilie zu behalten. Ein beliebtes Modell ist das Wohnrecht, das es dem Schenkenden erlaubt, in der Immobilie zu verbleiben, selbst wenn das Eigentum bereits an das Kind übergegangen ist.

Eine ältere Dame unterschreibt an einem Tisch ein Dokument, daneben sitzt eine jüngere Frau.

Ebenso kann ein Nießbrauchrecht vereinbart werden, wodurch der Schenkende weiterhin Mieteinnahmen aus der Immobilie beziehen kann, obwohl die Eigentumsverhältnisse bereits geregelt sind. So bleibt finanzielle Sicherheit bestehen, während das Vermögen schon rechtzeitig übertragen wird.

Vorteil für die ganze Familie

Auch emotionale Aspekte spielen eine Rolle. Durch die frühzeitige Schenkung können Kinder schon in jüngeren Jahren Verantwortung für das Eigentum übernehmen, was ihnen oft ermöglicht, eigene Pläne zu schmieden und besser für die Zukunft zu planen.

Mit der Schenkung eines Hauses übergeben Eltern nicht nur Schlüssel, sondern öffnen Türen zur Zukunft ihrer Kinder. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Eltern wiederum haben die Gewissheit, dass ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt und entsprechend verwaltet wird. Eine gut durchdachte Schenkung kann also nicht nur steuerliche, sondern auch familiäre und praktische Vorteile bringen.

Schenkungsvertrag Haus

Ein Schenkungsvertrag ist bei der Übertragung eines Hauses unverzichtbar. Er schafft Klarheit und Sicherheit für beide Parteien. Der Vertrag sollte alle wesentlichen Punkte regeln, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Ein zentraler Bestandteil ist die genaue Beschreibung der Immobilie. Hier werden Lage, Größe und alle relevanten Details des Hauses festgehalten. Dies sorgt dafür, dass eindeutig ist, was genau verschenkt wird.

Eine Person sitzt an einem Tisch und unterschreibt einen Vertrag,

Ebenso wichtig ist die Festlegung eventueller Rechte des Schenkers. Häufig möchten Eltern, die ein Haus an ihre Kinder verschenken, weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben oder von Mieteinnahmen profitieren. In solchen Fällen kann im Vertrag ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vereinbart werden.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Eintragung der Schenkung ins Grundbuch. Ohne diesen Schritt ist die Eigentumsübertragung nicht abgeschlossen. Erst mit dem Grundbucheintrag wird das Kind als neuer Eigentümer offiziell im Grundbuch eingetragen.

Wie viel Zeit haben Sie für den Grundbucheintrag?

Nach der Schenkung einer Immobilie muss die Eintragung ins Grundbuch zügig erfolgen, da erst damit das Eigentum rechtlich wirksam auf den neuen Eigentümer übergeht.

Eine feste Frist zur Eintragung gibt es nicht, jedoch sollte der Schenkungsvertrag zeitnah umgesetzt werden. Verzögerungen können rechtliche Unsicherheiten schaffen und den Abschluss der Schenkung hinauszögern.

Zuletzt muss der Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Schenkung einer Immobilie rechtlich wirksam zu machen. Der Notar stellt sicher, dass beide Parteien über die rechtlichen Konsequenzen informiert sind und der Vertrag rechtskonform abgewickelt wird.

Ein Schenkungsvertrag für eine Immobilie muss nicht nur sorgfältig formuliert, sondern auch rechtlich abgesichert sein. Verschiedene gesetzliche Regelungen greifen dabei, um sowohl den Schenkenden als auch den Beschenkten zu schützen. Hier sind die wichtigsten Paragraphen, die Sie vor einer Schenkung einer Immobilie kennen sollten:

  • § 516 BGB – Definition der Schenkung: Eine Schenkung ist eine freiwillige und unentgeltliche Zuwendung.
  • § 518 BGB – Formvorschriften: Eine Schenkung muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
  • § 873 BGB – Eigentumserwerb: Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit der Eintragung ins Grundbuch.
  • § 525 BGB – Auflagen: Der Schenkende kann im Vertrag Rechte wie Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbaren.

Wenn Sie den genauen Gesetzestext nachlesen möchten, können Sie dies über unsere direkte Verlinkung ganz einfach tun.

Notarielle Beurkundung bei der Immobilienschenkung

Eine Notarin mit roten Fingernägeln und einer silbernen Uhr stempelt ein Dokument ab.

Die notarielle Beurkundung ist das A und O bei der Schenkung einer Immobilie. Sie ist nicht nur eine Formalität, sondern ein zwingendes Erfordernis. Ohne diesen offiziellen Akt bleibt der Schenkungsvertrag ein zahnloser Tiger, denn er entfaltet ohne notarielle Beurkundung keine rechtliche Wirkung.

Der Notar spielt hierbei eine unverzichtbare Schlüsselrolle. Mit geschultem Auge und juristischem Scharfsinn prüft er jeden Aspekt des Vertrags und sorgt dafür, dass das Dokument rechtssicher gestaltet ist. Gegebenenfalls ergänzt er, wo es nötig ist, und streicht wiederum, was überflüssig erscheint.

Doch das ist nicht die einzige Aufgabe des Notars bei der notariellen Beurkundung. Er fungiert auch als eine Art Dokumenten-Detektiv, der nach allen erforderlichen Unterlagen forscht. Grundbuchauszüge, Personalausweise, eventuelle Vollmachten und manch ein anderes Dokument – alles muss auf den Tisch. Erst wenn die Aktenlage vollständig stimmig ist, gibt er grünes Licht.

Wir haben Ihnen eine kurze Checkliste mit erforderlichen Unterlagen für die notarielle Beurkundung eines Hauses erstellt. Beachten Sie jedoch, dass diese Liste je nach individueller Situation variieren kann. Es ist daher mehr als sinnvoll, dass Sie die genauen Erfordernisse im Vorfeld mit Ihrem Notar besprechen.

Checkliste: Benötigte Dokumente für die notarielle Beurkundung einer Hausschenkung

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Personalausweise oder Reisepässe aller Beteiligten
  • Eventuell vorhandene Vollmachten
  • Aktuelle Flurkarte des Grundstücks
  • Lageplan des Hauses
  • Nachweis über Erschließungskosten
  • Energieausweis des Hauses
  • Bei Ehe/eingetragener Partnerschaft: Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Ggf. Scheidungsurteil oder Erbschein
  • Steuer-Identifikationsnummern von Schenker und Beschenktem
Drei weiße Ordner liegen aufeinander gestapelt.

Darüber hinaus schlüpft der Notar in die Rolle des Lehrers. Er erklärt beiden Parteien die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns. Als Vertragspartei bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, alle möglichen Fragen zu stellen, bis jegliche eventuelle Zweifel ausgeräumt sind. So treffen Schenker und Beschenkter ihre Entscheidung auf solider Wissensbasis.

Diese gründliche Vorgehensweise ist entscheidend, und dient als Garant dafür, dass eine reibungslose Abwicklung erfolgt. So können Sie als beteiligte Vertragspartei beruhigt in die Zukunft blicken.

Rückforderung und Widerruf bei der Schenkung einer Immobilie

Eine Immobilienschenkung ist in der Regel ein endgültiger Akt. Doch das Gesetz kennt Ausnahmen und öffnet in bestimmten Fällen eine Hintertür. Beispielsweise kann grober Undank des Beschenkten den Schenkungsvertrag erschüttern.

Doch was heißt grober Undank konkret? Stellen Sie sich vor, der Beschenkte zeigt schwere Verfehlungen. Er misshandelt oder beleidigt den Schenker schwer. In solchen Fällen kann das Recht auf Seiten des Schenkers stehen. Der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks ist im § 530 BGB geregelt. Die genaue Auslegung, was als “grober Undank” gilt, obliegt dabei der Rechtsprechung und wird im Einzelfall beurteilt.

Widerruf wegen groben Undanks – gibt es eine Frist?

Wenn Sie einen Widerruf der Immobilienschenkung wegen groben Undanks erwägen, sollten Sie darauf achten, dass dies binnen der Frist von einem Jahr ab Kenntnis des Widerrufsgrundes geschieht.

Auch die Verarmung des Schenkers kann ein Grund zur Rückforderung sein. Das Gesetz nennt es “Notbedarf”. Wenn der Schenker beispielsweise alles verliert, und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, ist es für ihn gegebenenfalls möglich die Immobilie zurückfordern. Allerdings nur, wenn er sie wirklich zum Überleben braucht. Die rechtliche Regelung hierfür findet sich im § 528 BGB.

Ein Mann und eine Frau sitzen bei einem Anwalt und haben eine Auseinandersetzung.

Die Hürden für eine Rückforderung sind hoch und Gerichte prüfen jeden Fall genaustens. Nicht jeder Streit und nicht jede finanzielle Schieflage rechtfertigt eine Rückforderung. Kluge Schenker lassen deshalb Rückforderungsklauseln in den Vertrag aufnehmen. Diese Klauseln definieren klar, wann eine Rückforderung möglich ist.

Solche Klauseln müssen präzise formuliert sein, da sie sonst unwirksam sein können, oder zu unbeabsichtigten Konsequenzen führen. Fachanwälte können hier wertvolle Hilfe leisten. Beachten Sie, dass Rückforderungsklauseln auch steuerliche Folgen haben, da sie den Wert der Schenkung mindern. Sie sollten die Vor- und Nachteile gründlich abwägen, bevor Sie sich für eine Klausel entscheiden.

Immobilienbewertung bei der Schenkung eines Hauses

Eine präzise Immobilienbewertung ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Schenkung eines Hauses. Schließlich wird erst durch die Immobilienbewertung der steuerliche Wert der Schenkung offengelegt. Dadurch erfahren Sie, ob in Ihre Schenkung die Freibeträge übersteigt und somit eine Schenkungssteuer fällig wird.

Hinweis

Wenn Sie eine Immobilie besitzen und über eine Schenkung nachdenken? Mit der kostenlosen Online-Bewertung von Jacasa können Sie den Wert Ihrer Immobilie schnell und unverbindlich ermitteln.

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Da die Genauigkeit dieses Wertes von zentraler Bedeutung ist, sollte Sie fachkundig und professionel vorgenommen werden. Schließlich kennen Experten den Markt bestens, und können somit eine objektive und realistische Einschätzung zum Wert der Hausschenkung geben.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die verschiedenen Einflussfaktoren auf den Wert der Immobilie aufgelistet.

FaktorBeschreibung
LageStadtteil, Infrastruktur, Nachbarschaft
ZustandAlter, Bausubstanz, Renovierungsbedarf
NutzungsartEigennutzung oder Vermietung
GrößeGrundstücks- und Wohnfläche
AusstattungBalkon, Terrasse, Keller, Garage
BesonderheitenDenkmalschutz, Altlasten, Erbbaurecht
MarktlageAllgemeine Immobilienmarktentwicklung

Hausschenkung zu Lebzeiten: Vor- und Nachteile

Auf einem Tisch liegen beschriftete Würfel, auf den vorderen steht "Pro" auf den hinteren "Contra".

Eine Hausschenkung zu Lebzeiten bietet beachtliche Vorteile, birgt aber auch Risiken. Auf der Plusseite steht die potenzielle Steuerersparnis durch optimale Nutzung von Freibeträgen. Zudem kann sie Erbstreitigkeiten vorbeugen und dem Schenker ermöglichen, die Vermögensübergabe aktiv zu gestalten.

Für die jüngere Generation eröffnet sich die Chance, früher Verantwortung zu übernehmen und eigene Pläne zu verwirklichen. Der Schenker kann dabei durch Auflagen weiterhin Einfluss auf die Immobiliennutzung nehmen.

Allerdings gibt es auch Schattenseiten zu bedenken. Mit der Schenkung verliert der Schenker wichtige Sicherheiten, was im Falle unerwarteter finanzieller Engpässe problematisch werden kann. Die Rückforderung einer verschenkten Immobilie gestaltet sich oft schwierig. Zudem können sich familiäre Dynamiken durch neue Erwartungen und Verpflichtungen verändern.

Rechtliche Fallstricke wie Pflichtteilsansprüche anderer Erben oder mögliche Scheidungen des Beschenkten sollten ebenfalls bedacht werden. Nicht zuletzt können Gesetzesänderungen die steuerlichen Vorteile nachträglich schmälern.

Die verschiedenen Vor- und Nachteile haben wir Ihnen in eine kurze und übersichtliche Pro-Contra-Liste zusammengefasst, die Sie bei Ihrer Abwägung gerne verwenden können.

Pro

  • Potenzielle Steuerersparnis
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Aktive Gestaltung der Vermögensübergabe
  • Frühzeitige Verantwortungsübernahme der jüngeren Generation
  • Möglichkeit zur Einflussnahme durch Auflagen

Contra

  • Verlust von Sicherheiten für den Schenker
  • Schwierige Rückforderung im Notfall
  • Mögliche Veränderung familiärer Dynamiken
  • Rechtliche Risiken (z.B. Pflichtteilsansprüche)
  • Unsicherheit durch mögliche Gesetzesänderungen

Fazit

Die Schenkung eines Hauses bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere steuerliche Ersparnisse durch hohe Freibeträge. Eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung der Zehn-Jahres-Regel kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Die Übertragung zu Lebzeiten ermöglicht zudem eine aktive Gestaltung der Vermögensübergabe.

Ein rechtsgültiger Schenkungsvertrag und die notarielle Beurkundung sind unerlässlich für eine erfolgreiche Hausschenkung. Dabei sollten alle Details, einschließlich möglicher Wohn- oder Nießbrauchrechte, klar geregelt werden. Eine professionelle Immobilienbewertung ist entscheidend für die korrekte steuerliche Einordnung.

Trotz der Vorteile birgt eine Hausschenkung auch Risiken, wie den Verlust von Sicherheiten für den Schenker. Mögliche familiäre Konflikte und rechtliche Fallstricke sollten bedacht werden. Eine gründliche Abwägung aller Aspekte und gegebenenfalls professionelle Beratung sind daher empfehlenswert.

Artikel von
Zeyni Feller
Zeyni Feller ist seit 2022 als erfahrene Online-Redakteurin bei JACASA tätig. Sie bietet fundierte Einblicke und praxisnahe Ratschläge, um Lesern eine verlässliche Orientierung in der Immobilienwelt zu ermöglichen.
Zeyni Feller

Häufige Fragen – Schenkung Haus

  • Wann fällt bei einer Hausschenkung Schenkungssteuer an?

    Schenkungssteuer wird fällig, wenn der Wert der Immobilie den Freibetrag übersteigt. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab.

  • Was ist die Zehn-Jahres-Regel bei Schenkungen?

    Die Zehn-Jahres-Regel besagt, dass Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. So können Sie mehrfach steuerfrei schenken, wenn Sie die Übertragungen zeitlich geschickt planen.

  • Ist ein Schenkungsvertrag bei der Übertragung eines Hauses notwendig?

    Ja, ein Schenkungsvertrag ist unverzichtbar. Er muss notariell beurkundet werden und regelt alle wichtigen Details der Schenkung, einschließlich möglicher Rechte des Schenkers wie Wohn- oder Nießbrauchrecht.

  • Kann eine Hausschenkung rückgängig gemacht werden?

    Eine Rückforderung ist in Ausnahmefällen möglich, etwa bei grobem Undank des Beschenkten oder bei Verarmung des Schenkers. Die Hürden dafür sind jedoch hoch und werden im Einzelfall gerichtlich geprüft.

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