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Notarielle Beurkundung: Ablauf, Kosten & Tipps

Lisa Ihle Online Redakteurin
18. Okt 2024 / 23 Min. Lesezeit

Die notarielle Beurkundung ist ein wichtiger Rechtsprozess, der Sicherheit und Verbindlichkeit schafft. Von Immobilienverträgen bis zu Testamenten – in vielen Lebenssituationen begegnet Ihnen diese juristische Formalität.

Doch wann ist eine notarielle Beurkundung nötig? Wie läuft sie ab? Und was kostet das Ganze? In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die notarielle Beurkundung. Wir beleuchten Ihnen den Prozess von A bis Z und geben Ihnen wertvolle Tipps an die Hand.

Was ist eine notarielle Beurkundung?

Eine notarielle Beurkundung ist ein rechtlicher Vorgang von großer Bedeutung, denn sie verleiht Dokumenten eine besondere rechtliche Qualität. Die notarielle Beurkundung schafft Rechtssicherheit und minimiert das Risiko späterer Streitigkeiten. Beurkundete Dokumente haben vor Gericht eine besondere Beweiskraft. Sie gelten als besonders vertrauenswürdig.

Bei diesem Prozess spielt der Notar eine zentrale Rolle, indem er die Rolle eines unparteiischen Experten und einer öffentlichen Vertrauensperson einnimmt. Der Notar übernimmt gleich mehrere wichtige Aufgaben. Zunächst bestätigt er die Echtheit der vorgelegten Dokumente, dann prüft er sorgfältig die Identität aller Beteiligten. Jede Unterschrift wird von ihm verifiziert.

Doch selbstverständlich geht die Arbeit des Notars über diese einfacheren Punkte hinaus. Schließlich prüft er den gesamten Inhalt des Dokuments auf Rechtmäßigkeit und achtet dabei auf mögliche Widersprüche oder unzulässige Klauseln. Zudem achtet der Notar auch auf die Ausgewogenheit der Vereinbarungen. So sorgt er dafür, dass keine Partei übervorteilt wird.

Ein wesentlicher Teil der notariellen Beurkundung ist die umfassende Aufklärung. Der Notar erläutert allen Beteiligten die rechtlichen Konsequenzen und stellt sicher, dass jeder die Tragweite des Dokuments versteht. Fragen werden geduldig und ausführlich beantwortet.

Ein Vertrag mit einem Stempel und einem schwarzen Füller liegen auf einem Tisch eines Notars.

Notarielle Beurkundung – was bringt Ihnen das überhaupt?

Notariell beurkundete Dokumente haben eine stärkere rechtliche Wirkung als privatschriftliche Verträge. Sie gelten als besonders vertrauenswürdig und bieten allen Beteiligten erhöhte Sicherheit. Die Beurkundung ist ein wichtiges rechtliches Verfahren, das weit über eine bloße Formalität hinausgeht.

Am Ende des Beurkundungsprozesses steht ein rechtssicheres Dokument, welches sogar eine höhere Verbindlichkeit als ein privater Vertrag hat. Die notarielle Urkunde genießt öffentlichen Glauben und bietet allen Beteiligten ein Höchstmaß an Sicherheit.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass eine notarielle Beurkundung mehr als eine bloße Formalität ist. Sie ist ein wichtiges Instrument des Rechtsstaats und schützt die Interessen aller Vertragsparteien. Auf die Weise fördert sie den Rechtsfrieden.

Notarielle Beurkundung vs. Beglaubigung: Die Unterschiede

Notarielle Beurkundung und Beglaubigung sind zwei unterschiedliche rechtliche Vorgänge. Beide involvieren einen Notar, doch ihre Tragweite und Bedeutung variieren erheblich, weshalb es wichtig ist, diese Unterschiede zu kennen, um den richtigen Vorgang für Ihre Bedürfnisse zu wählen.

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie und prüft dabei die Identität der unterzeichnenden Person. Der Inhalt des Dokuments spielt dabei keine Rolle. Eine Beglaubigung ist schnell erledigt und kostengünstiger als eine Beurkundung.

Die notarielle Beurkundung hingegen ist ein umfassender Prozess. Der Notar prüft hier den gesamten Inhalt des Dokuments. Er berät die Beteiligten zu rechtlichen Konsequenzen und das Dokument wird vollständig vorgelesen und erläutert. Der Notar stellt sicher, dass alle Parteien den Inhalt verstehen und prüft die Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen.

Zwei Männer sitzen nebeneinander auf einer Bank und unterhalten sich, einer hält ein Tablet in der Hand, beide sind in Anzügen gekleidet.

Beglaubigung oder Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung prüft der Notar nur die Echtheit von Unterschriften oder Kopien, nicht den Inhalt.

Eine Beurkundung ist umfassender: Der Notar prüft und erläutert den gesamten Dokumenteninhalt, berät zu rechtlichen Folgen und stellt das Verständnis aller Beteiligten sicher.

Beglaubigungen sind schneller und günstiger, Beurkundungen bieten mehr Rechtssicherheit.

Bei der Beurkundung genießt das Dokument öffentlichen Glauben und hat eine höhere Beweiskraft vor Gericht. Sie bietet allen Beteiligten mehr Schutz vor rechtlichen Fallstricken und minimiert das Risiko späterer Streitigkeiten.

Typische Fälle für eine Beglaubigung sind Vollmachten oder beglaubigte Kopien. Eine Beurkundung ist oft bei Immobiliengeschäften, Testamenten oder Gesellschaftsverträgen erforderlich. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Gesetzgeber besonderen Schutz für wichtig erachtet.

BeglaubigungBeurkundung
VollmachtenImmobiliengeschäfte
Beglaubigte KopienTestamente
UnterschriftsbeglaubigungenGesellschaftsverträge
Abschriften von UrkundenEheverträge
ÜbersetzungenSchenkungen
LebensbescheinigungenAdoptionen

Die Wahl zwischen Beglaubigung und Beurkundung hängt vom jeweiligen Rechtsgeschäft ab. Im Zweifel bietet die Beurkundung mehr Sicherheit, ist aber auch aufwändiger und teurer. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Notar beraten, um die optimale Absicherung für Ihr Anliegen zu gewährleisten.

Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

Grundsätzlich ist eine notarielle Beurkundung bei sehr vielen wichtigen Rechtsgeschäften zwingend erforderlich. Sie ist für bestimme Vorgänge sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Intention hinter der Vorschrift ist es, alle Beteiligten zu schützen.

Ein wichtiges Beispiel dafür sind Immobiliengeschäfte. Beim Haus- oder Grundstücksverkauf und Kauf ist die Beurkundung Pflicht – ohne sie kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Dasselbe gilt auch für die Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken.

Ein Instagram-Beitrag von @immosuch zum Thema, wann eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Doch auch im Familienrecht kommt der notariellen Beurkundung eine große Bedeutung zu. Sowohl Eheverträge als auch Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen stets der Beurkundung. Auch wenn Sie eine Adoption durchführen wollen, muss diese notariell beurkundet werden.

Im Erbrecht sind Erbverträge beurkundungspflichtig. Auch ein Testament kann man notariell beurkunden lassen. Das ist zwar nicht zwingend, bietet aber zusätzliche Sicherheit.

Unternehmer kennen die notarielle Beurkundung gut, denn bei Unternehmensgründungen ist sie oft unerlässlich. Das gilt besonders für GmbHs und Aktiengesellschaften. Doch auch Änderungen an einem Gesellschaftsvertrag und Unternehmensverkäufe erfordern häufig eine Beurkundung.

Und wie ist die Rechtslage bei Schenkungen? Auch Schenkungsversprechen fallen unter die Beurkundungspflicht – insbesondere größere Schenkungen. Wenn Sie beispielsweise eine Grundstücksschenkung durchführen möchten, erfordert diese ausnahmslos eine notarielle Beurkundung.

Gut zu wissen

Schenkungsversprechen, besonders bei größeren Werten, sind beurkundungspflichtig. Eine Grundstücksschenkung erfordert ohne Ausnahme eine notarielle Beurkundung.

Es gibt jedoch auch immer wieder Fälle, in denen die Rechtslage nicht eindeutig ist. In diesen Fällen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Schließlich schadet eine freiwillige Beurkundung Ihnen nie, denn Sie bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit und Beweiskraft. Zwar hat die notarielle Beurkundung auch ihren Preis, auf den später im Artikel noch eingegangen wird, jedoch sind diese Kosten gut investiert.

Wie immer, wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie einen Rechtsexperten. Er kann Ihnen sagen, ob eine Beurkundung nötig ist. Alternativ wenden Sie sich direkt an einen Notar, welcher Sie gerne zu diesem Thema berät.

Der Ablauf einer notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist ein sorgfältig strukturierter Prozess, der mehrere wichtige Schritte umfasst. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur finalen Siegelung – jeder Schritt dient Ihrer rechtlichen Sicherheit. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, was Sie bei einer notariellen Beurkundung erwartet, damit Sie sich auf die Beurkundung bestens einstellen können.

Eine Person sitzt an einem Schreibtisch mit verschiedenen Stiften und Papieren und einem Mac.

Vorbereitung und Terminvereinbarung

Der Beurkundungsprozess beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme beim Notar. Schildern Sie Ihr Anliegen möglichst detailliert, denn je präziser Ihre Angaben, desto besser kann der Notar Sie beraten.

Er wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen erforderlich sind, und daraufhin einen Entwurf des zu beurkundenden Dokuments erstellen. Dies kann beispielsweise ein Kaufvertrag, ein Testament oder aber auch eine andere Urkunde sein.

Der Notar berücksichtigt dabei alle rechtlichen Aspekte. Oft erhalten Sie den Entwurf vorab zur Durchsicht, bevor Sie gemeinsam einen Termin für die Beurkundung vereinbaren. Planen Sie für den Beurkundungstermin genügend Zeit ein – je nach Komplexität kann eine Beurkundung eine bis mehrere Stunden dauern.

Identitätsfeststellung und Belehrung

Am Tag der Beurkundung beginnt der Notar mit der Identitätsfeststellung. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie einen gültigen Ausweis mitbringen, welcher vom Notar sorgfältig geprüft wird. So stellt der Notar fest, ob alle erforderlichen Personen anwesend sind.

Nicht vergessen!

Bringen Sie unbedingt einen gültigen Ausweis zur Beurkundung mit. Der Notar muss zu Beginn die Identität aller Beteiligten zweifelsfrei feststellen. Ohne gültiges Ausweisdokument kann die Beurkundung nicht stattfinden.

Eine Notarin belehrt eine Klientin an einem Tisch.

Dann beginnt er mit der notariellen Belehrung. Der Notar erklärt Ihnen alle rechtlichen Konsequenzen der Beurkundung, und weist dabei auf mögliche Risiken hin. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen, denn der Notar ist verpflichtet, Ihnen alles verständlich zu erläutern.

Vergessen Sie nicht, dass die Belehrung Ihrem Schutz dient. Sie sollten sich der Tragweite Ihrer Entscheidung vollkommen bewusst sein. Somit ist es die Aufgabe des Notars sicherzustellen, dass Sie nicht übereilt oder uninformiert handeln.

Verlesung und Erläuterung des Dokuments

Nun beginnt die eigentliche Beurkundung. Der Notar liest das gesamte Dokument laut vor – dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Missverständnisse auszuschließen. Während der Verlesung erläutert der Notar jeden Punkt sorgfältig und erklärt juristische Fachbegriffe. Komplexe Zusammenhänge werden verständlich dargestellt. Auch hier sollten sie keinesfalls zögern nachzufragen, wenn Unklarheiten aufkommen.

Die Verlesung kann je nach Umfang des Dokuments einige Zeit in Anspruch nehmen. Da jedes Detail wichtig sein kann, sollten Sie unbedingt durchgehend konzentriert bleiben.

Unterzeichnung und Siegelung

Nun kommen die letzten Schritte der Beurkundung. Sind alle Beteiligten einverstanden, folgt die Unterzeichnung. Der Notar reicht Ihnen das Dokument und erklärt genau, wo Sie unterschreiben müssen.

Prüfen Sie nochmals, ob alles korrekt ist. Nach der Unterzeichnung siegelt der Notar das Dokument. Das Siegel verleiht der Urkunde die Beweiskraft, indem es die Echtheit und Rechtmäßigkeit des Vorgangs bestätigt .

Ein schwarzer Füller auf einem Holzuntergrund.

Das Dokument entfaltet nun seine volle rechtliche Wirkung. In der Regel erhalten Sie nun eine beglaubigte Abschrift der Urkunde. Der Notar verwahrt das Original sicher in seinen Akten. Sofern bei Ihnen der Bedarf aufkommt, können Sie jederzeit weitere Abschriften anfordern. Nun ist die notarielle Beurkundung abgeschlossen.

Damit Sie sich den Ablauf besser einprägen können, haben wir Ihnen eine kurze Auflistung zusammengestellt:

  1. Vorbereitung: Kontaktaufnahme mit Notar, Bereitstellung von Unterlagen, Erstellung eines Dokumentenentwurfs.
  2. Terminvereinbarung: Festlegung des Beurkundungstermins, ausreichend Zeit einplanen.
  3. Identitätsfeststellung: Vorlage eines gültigen Ausweises zur Überprüfung durch den Notar.
  4. Notarielle Belehrung: Erklärung rechtlicher Konsequenzen und möglicher Risiken.
  5. Verlesung und Erläuterung: Notar liest das gesamte Dokument vor und erklärt juristische Fachbegriffe.
  6. Unterzeichnung: Nach Einverständnis aller Beteiligten wird das Dokument unterschrieben.
  7. Siegelung: Notar siegelt das Dokument, verleiht ihm Beweiskraft und rechtliche Wirkung.
  8. Abschluss: Aushändigung einer beglaubigten Abschrift, Verwahrung des Originals beim Notar.

Die Bedeutung der notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung verleiht Dokumenten eine besondere Rechts- und Beweiskraft. Vor Gericht haben beurkundete Dokumente ein erhebliches Gewicht – sie gelten als starker Beweis dafür, dass bei Ihrem Vorgang alles rechtmäßig ablief.

Außerdem dient die notarielle Beurkundung als Schutzschild gegen übereilte Entscheidungen. Der Notar nimmt sich die Zeit, Sie umfassend aufzuklären. Er erläutert die rechtlichen Konsequenzen und gibt Ihnen Raum zum Nachdenken. So können Sie Ihre Entscheidungen wohlüberlegt treffen.

Die notarielle Beurkundung ist wie ein juristischer Sicherheitsgurt – sie schützt vor übereilten Entscheidungen und rechtlichen Fallstricken. Kurz gesagt: Sie macht Ihre Verträge rechtssicher. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vermeidung von Formfehlern. Notare sind Experten für rechtliche Feinheiten und achten penibel darauf, dass Ihr Dokument allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dadurch werden Schlupflöcher geschlossen und Missverständnisse ausgeräumt.

Somit ist es schlüssig, dass die notarielle Beurkundung ein unverzichtbarer Vorgang ist, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und Klarheit in wichtigen Lebenssituationen zu schaffen. Mit ihrer Hilfe gehen Sie auf Nummer sicher und sorgen für wasserdichte Verträge und rechtssichere Vereinbarungen.

Kann eine notarielle Beurkundung ohne Anwesenheit erfolgen?

Auf einem Dokument liegt ein iPhone auf dem ein Zettelchen klebt mit der Beschriftung "Sign here".

Die persönliche Anwesenheit bei einer notariellen Beurkundung gilt als Norm, doch in einer Welt, die zunehmend digital wird, stellt sich die Frage nach Alternativen. Während die Regel weiterhin die physische Präsenz vorsieht, öffnen sich Ausnahmen und Sonderfälle, die eine flexiblere Handhabung ermöglichen.

Eine clevere Lösung bietet die Verwendung von Vollmachten, bei der ein Bevollmächtigter in Ihrem Namen agieren kann – ein juristischer Kunstgriff, der Ihnen Zeit und Wege ersparen kann. In Extremfällen, etwa bei schwerer Krankheit, werden sogar Hausbesuche möglich, um rechtliche Angelegenheiten trotz schwieriger Umstände zu regeln.

Notarielle Beurkundung ohne selbst vor Ort zu sein?

Eine Beurkundung ohne persönliche Anwesenheit ist in Ausnahmefällen möglich. Bei einem Immobilienkauf können Sie beispielsweise einen Bevollmächtigten entsenden, der für Sie unterschreibt. Voraussetzung ist eine notariell beglaubigte Vollmacht.

Die Digitalisierung macht auch vor den Notariaten keinen Halt. Die ersten Schritte in Richtung einer digitalen Beurkundung sind bereits getan. So sind Vorabsprachen per Videokonferenz oder elektronische Signaturen bereits Realität. Dennoch bleibt die vollständig digitale Beurkundung vorerst ein Zukunftstraum, da die persönliche Beratung und Belehrung durch den Notar als unersetzlich gilt.

Es ist durchaus denkbar, dass in naher Zukunft bestimmte Beurkundungen komplett digital abgewickelt werden können. Wie genau sich die Beurkundungen der Zukunft gestalten werden, bleibt jedoch weiterhin offen.

Rechtliche Grundlagen der notariellen Beurkundung

Das Herzstück der notariellen Beurkundung ist das Beurkundungsgesetz (BeurkG). Es zeichnet den Weg vor, den jeder Notar bei einer Beurkundung beschreiten muss. Von der ersten Identitätsprüfung bis zur letzten Unterschrift – das BeurkG legt jeden Schritt genau fest, damit für Einheitlichkeit und Verlässlichkeit gesorgt ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spielt eine ebenso wichtige Rolle. Es ist der Katalog, der bestimmt, welche Rechtsgeschäfte zwingend der notariellen Beurkundung bedürfen. Ob Grundstückskauf, Ehevertrag oder Erbvertrag – das BGB gibt vor, wann der Gang zum Notar unumgänglich ist. Außerdem definiert es die rechtlichen Konsequenzen einer Beurkundung.

An einem Schreibtisch sitzt eine Notarin, vor ihr liegt ein Vertrag, ein Gerichtshammer und eine juristische Waage.

Für die Notare selbst ist die Bundesnotarordnung (BNotO) von großer Bedeutung, da sie die Rechte und Pflichten dieser juristischen Fachleute festlegt. Die BNotO ist der Garant für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Notare und schafft damit das Fundament für das Vertrauen, das wir in notarielle Beurkundungen setzen.

Diese drei Gesetze bilden gemeinsam das rechtliche Gerüst der notariellen Beurkundung. Sie gewährleisten, dass jede Beurkundung nach höchsten Standards erfolgt und rechtlich unanfechtbar ist.

Kosten einer notariellen Beurkundung

Die Kosten einer notariellen Beurkundung sind direkt an den Geschäftswert gekoppelt. Dies bedeutet: Je höher der Wert des zu beurkundenden Geschäfts, desto höher fallen die Gebühren aus. Diese Staffelung ist gesetzlich festgelegt und gilt bundesweit einheitlich.

Kostenvoranschlag einholen

Es empfiehlt sich dringend, vor der Beurkundung einen detaillierten Kostenvoranschlag beim Notar anzufordern. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können die anfallenden Gebühren in Ihre finanzielle Planung einbeziehen.

Folgende wichtigen Aspekte sollten Sie unbedingt beachten:

  • Die Gebühren sind nicht verhandelbar.
  • Zusätzlich können Auslagen für Grundbuchauszüge oder Beglaubigungen anfallen.
  • Bei komplexen Verträgen ist mit höheren Kosten zu rechnen.

Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen mögen: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Die notarielle Beurkundung bietet Ihnen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und kann teure Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft verhindern. Betrachten Sie die Gebühren als wichtige Investition in die rechtliche Absicherung Ihres Vorhabens.

Mithilfe des Kostenrechners der Bundesnotarkammer können Sie die Kosten für Ihr spezifisches zu beurkundendes Geschäft bequem und exakt berechnen lassen. Dennoch sollten Sie sicherheitshalber einen Kostenvoranschlag einholen.

Ein Taschenrechner liegt neben Geldscheinen auf einigen Dokumenten.

Tipps zur Vorbereitung auf einen Beurkundungstermin

Ein gut vorbereiteter Beurkundungstermin ist der Schlüssel zu einem reibungslosen und effektiven Ablauf. Mit den folgenden Tipps stellen Sie sicher, dass Sie bestens für diesen wichtigen rechtlichen Schritt gerüstet sind:

1. Unterlagen vollständig zusammenstellen

Selbstverständlich ist die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen von entscheidender Bedeutung dafür, dass Ihr Beurkundungstermin ein Erfolg wird. Bereiten Sie sich sorgfältig vor und sparen Sie dadurch Zeit, indem Sie unnötigen Verzögerungen oder Folgetermine keine Chance geben. Stellen Sie sicher, dass Sie folgende erforderlichen Dokumente griffbereit haben:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorverträge oder Absprachen

2. Fragen notieren

Die notarielle Beurkundung ist Ihre Gelegenheit, alle offenen Fragen zu klären. Machen Sie sich deshalb bereits im Vorfeld Gedanken und notieren Sie alle Unklarheiten. Selbst vermeintlich kleine oder nebensächliche Fragen können wichtig sein. Wenn Sie all diese Fragen stellen, müssen Sie sich im Nachhinein keine Gedanken mehr machen.

Außerdem ist Ihr Notar dafür da, Ihnen jeden Aspekt verständlich zu erläutern und sicherzustellen, dass Sie alle Konsequenzen Ihrer rechtlichen Handlungen vollständig verstehen. Sie sollten sich deshalb nicht schlecht fühlen, wenn Sie viele Fragen zum Beurkundungstermin mitbringen.

3. Vorentwürfe gründlich prüfen

Wenn Sie im Vorfeld Vertragsentwürfe erhalten haben, nehmen Sie sich ausreichend Zeit, diese gründlich durchzuarbeiten. Eine aufmerksame Lektüre hilft Ihnen, potenzielle Probleme oder Unklarheiten frühzeitig zu erkennen.

Markieren Sie Passagen, die Sie nicht vollständig verstehen oder bei denen Sie Bedenken haben. Diese können Sie dann gezielt mit Ihrem Notar besprechen, um sicherzustellen, dass der endgültige Vertrag Ihren Vorstellungen entspricht.

Ein Mann sitzt mit einem Laptop im Schoß und schaut überlegend auf den Laptop-Bildschirm.

4. Ausreichend Zeit einplanen

Eine notarielle Beurkundung ist ein wichtiger rechtlicher Vorgang, der nicht unter Zeitdruck stattfinden sollte. Planen Sie großzügig und rechnen Sie mit mindestens einer Stunde für den Termin.

Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, alle Aspekte in Ruhe zu besprechen und zu verstehen. Eine entspannte Atmosphäre trägt dazu bei, dass Sie wohlüberlegt und sicher Ihre Entscheidungen treffen können.

Extra-Tipp: Nutzen Sie die Expertise Ihres Notars

Ihr Notar ist nicht nur ein rechtlicher Berater, sondern auch Ihr Partner für die Gestaltung rechtssicherer Vereinbarungen. Seine Aufgabe ist es, unparteiisch alle Beteiligten zu beraten und sicherzustellen, dass die Beurkundung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Zögern Sie nicht, seine Fachkenntnisse in Anspruch zu nehmen. Er wird Ihnen gerne komplexe Sachverhalte erklären und dafür sorgen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Eine offene Kommunikation mit Ihrem Notar trägt wesentlich zum Erfolg und zur Rechtssicherheit Ihres Vorhabens bei.

Fazit

Die notarielle Beurkundung ist ein unverzichtbares Instrument des Rechtsstaats, das Sicherheit und Verbindlichkeit für wichtige Rechtsgeschäfte schafft. Sie verleiht Dokumenten besondere rechtliche Qualität, minimiert Risiken und schützt die Interessen aller Beteiligten.

Der Ablauf einer Beurkundung folgt einem strukturierten Prozess: von der Vorbereitung über die Identitätsfeststellung und Belehrung bis hin zur Verlesung, Unterzeichnung und Siegelung. Jeder Schritt dient dazu, ein rechtssicheres Dokument zu erstellen und Missverständnisse auszuschließen.

Mit dem Wissen aus diesem Artikel sind Sie nun bestens für Ihre nächste notarielle Beurkundung gerüstet. Nutzen Sie die Expertise Ihres Notars, bereiten Sie sich gründlich vor und scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. So stellen Sie sicher, dass Ihre rechtlichen Interessen optimal geschützt sind.

Artikel von
Lisa Ihle
Frau Ihle arbeitet schon seit 2022 als Redakteurin bei JACASA. Hier kann sie ihre Leidenschaft fürs Schreiben mit ihrem Interesse für den Immobilienmarkt, aktuelle Immobilentrends und -enwicklungen vereinen.
Lisa Ihle

Häufige Fragen – Notarielle Beurkundung

  • Was ist der Unterschied zwischen notarieller Beurkundung und Beglaubigung?

    Eine Beurkundung ist umfassender: Der Notar prüft und erläutert den gesamten Dokumenteninhalt. Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit von Unterschriften oder Kopien, ohne den Inhalt zu prüfen. Beurkundungen bieten mehr Rechtssicherheit, sind aber aufwändiger.

  • Wann ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben?

    Eine notarielle Beurkundung ist bei vielen wichtigen Rechtsgeschäften erforderlich, wie Immobiliengeschäften, Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen, Erbverträgen und bestimmten Unternehmensgründungen. Auch größere Schenkungen, insbesondere Grundstücksschenkungen, benötigen eine Beurkundung.

  • Wie läuft eine notarielle Beurkundung ab?

    Der Prozess umfasst mehrere Schritte: Vorbereitung und Terminvereinbarung, Identitätsfeststellung, notarielle Belehrung, Verlesung und Erläuterung des Dokuments, Unterzeichnung und Siegelung. Der Notar stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstehen und prüft die Rechtmäßigkeit.

  • Wie hoch sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung?

    Die Kosten sind an den Geschäftswert gekoppelt und gesetzlich festgelegt. Je höher der Wert, desto höher die Gebühren. Es empfiehlt sich, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen. Zusätzliche Auslagen für Grundbuchauszüge oder Beglaubigungen können anfallen.

  • Kann eine notarielle Beurkundung ohne persönliche Anwesenheit erfolgen?

    In Ausnahmefällen ist eine Beurkundung ohne persönliche Anwesenheit möglich, etwa durch Bevollmächtigung einer Vertrauensperson. Bei schwerer Krankheit sind Hausbesuche möglich. Die Digitalisierung ermöglicht zunehmend Vorabsprachen per Videokonferenz, eine vollständig digitale Beurkundung ist jedoch noch Zukunftsmusik.

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