
Die Maklercourtage (auch Courtage oder Kurtage geschrieben) ist ein erfolgsabhängiges Honorar für Immobilienmakler. Für den Kauf und Verkauf von Immobilien gelten in Deutschland keine fest vorgeschriebenen Prozentsätze für die Courtage, weshalb diese mit dem Makler frei verhandelbar sind. Häufig beauftragt der Verkäufer, seltener auch der Käufer, einen Makler zur Vermittlung der Immobilie. Neben der Vermittlung übernimmt der Makler auch noch weitere wichtige Aufgaben wie zum Beispiel die Wertermittlung der Immobilie, das Erstellen eines Exposés und die ständige Beratung während des Verkaufs- oder Kaufprozesses. Dafür fällt nach erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrages eine Maklercourtage an. Wie hoch diese ist, wer sie bezahlen muss und viele weitere wichtige Informationen rund um die Maklercourtage erfahren sie hier.
Seit dem 23.12.2020 regelt in Deutschland ein neues Gesetz die Verteilung der Maklerkosten. Seitdem wird die Courtage in der Regel zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen. In der Vergangenheit hat sich meist der Käufer im Kaufvertrag zur Übernahme der gesamten Maklerkosten verpflichtet, selbst wenn der Verkäufer Auftraggeber des Maklers war. Durch das neue Gesetz darf der Verkäufer nur noch maximal die Hälfte der Courtage auf den Käufer abwälzen.
Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Modelle zur Verteilung der Maklercourtage. In der Praxis am häufigsten sind diejenigen, die auf eine gleichmäßige Verteilung der Courtage auf Käufer und Verkäufer hinauslaufen.
Die neue Regelung gilt, sofern Verkäufer und Käufer Verbraucher sind und es sich bei dem Kaufobjekt um Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus handelt. Bei Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken, Gewerbe-Immobilien und gemischt genutzten Immobilien kann die Verteilung der Kosten weiterhin frei verhandelt werden.
Daneben regelt das Gesetz die Form des Maklervertrages. Seit 2020 gilt hierfür das Textformerfordernis, wobei eine einfache Email genügt. Mündlich geschlossene, mit Handschlag besiegelte Verträge sind damit nicht mehr wirksam. Erfahren Sie auch mehr über den Maklervertrag.
Für die Höhe der Maklercourtage beim Immobilienverkauf und -kauf gibt es keinen gesetzlich festgelegten Prozentsatz. Die Höhe der Courtage ist also grundsätzlich frei verhandelbar. In den jeweiligen Bundesländern gibt es aber verschiedene typische Sätze, an denen man sich bei Verhandlungen orientieren kann. Der bundesweite Durchschnitt liegt insgesamt bei 7,14 % des notariell festgeschriebenen Kaufpreises . Da sich in der Praxis Verkäufer und Käufer gewöhnlich die Provision hälftig teilen, liegt die Maklercourtage für beide bei jeweils 3,57 % liegt.
Hier sehen Sie eine Übersicht über die durchschnittliche Maklercourtage in den verschiedenen Bundesländern.
Bundesland | Courtage gesamt | Courtage für Verkäufer – Käufer |
Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % |
Bayern | 7,14 % | 3,57 % |
Berlin | 7,14 % | 3,57 % |
Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % |
Bremen | 5,95 % | 2,975 % |
Hamburg | 6,25 % | 3,125 % |
Hessen | 5,95 % | 2,975 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,975 % |
Niedersachsen (nach Region) | 4,76 % – 7,14 % | 2,38 % – 3,57 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 3,57 % |
Saarland | 7,14 % | 3,57 % |
Sachsen | 7,14 % | 3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % |
Thüringen | 7,14 % | 3,57 % |
Auch wenn es lokal und regional typische Courtagesätze gibt, kommt es doch immer wieder vor, dass Immobilienverkäufer oder Käufer die Höhe der Courtage noch etwas herunterhandeln können. Wichtig ist es, die Courtage vor Vertragsschluss zu vereinbaren und im Maklervertrag schriftlich festzuhalten.
Bei Vertragsverhandlungen ist es von Vorteil, wenn die Immobilie einen besonders hohen Wert hat oder in einer besonders beliebten Gegend liegt. Diese Aspekte machen nämlich einen schnellen Vertragsschluss wahrscheinlicher. Dadurch wiederum ist auch der Aufwand des Maklers für die Vermittlung geringer und er wird eher bereit sein, auf eine höhere Courtage zu verzichten.
Ansonsten lohnt es sich auch immer, den Wettbewerbsfaktor zu erwähnen. Insbesondere dann, wenn in Ihrer Region viele Makler tätig sind.
Käufer sollten jedoch bei den Verhandlungen beachten, dass der Makler möglicherweise bereits andere Kaufinteressenten kennt. Verhandeln diese alle eine unterschiedliche Courtage, wird der Makler sich mit großer Wahrscheinlichkeit für die Interessenten mit dem höchsten Angebot entscheiden.
Der Makler kann die Courtage erst nach erfolgreichem Abschluss des Verkaufs verlangen. Die bloße Beauftragung allein kostet noch nichts, da er laut § 652 BGB seine Courtage nur fordern kann, wenn der Kaufvertrag aufgrund seiner Vermittlung zustande gekommen ist und endgültig abgeschlossen wurde. Liegen die folgenden Voraussetzungen vor, hat der Makler einen Anspruch auf seine Vergütung:
Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegen, muss die Courtage nicht entrichtet werden oder kann, sollte sie bereits bezahlt sein, zurückverlangt werden.
Die konkrete Frist zur Zahlung der Maklergebühren ist häufig in den AGB des Maklers und somit auch im Maklervertrag festgelegt. Standard ist hierbei eine Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags.
In der Praxis übernehmen häufig Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Maklercourtage. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten am 23.12.2020 kann der Verkäufer nur noch maximal die Hälfte der Courtage auf den Käufer übertragen.
Die Höhe der Maklercourtage ist orts- und marktabhängig. Der bundesweite Durchschnitt beträgt 7,14 % gesamt, also jeweils 3,57 % für Käufer und Verkäufer.
Die Maklercourtage wird prozentual auf den Kaufpreis der Immobilie gerechnet. Für eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro und einem Prozentsatz von je 3,57 % müssen Käufer und Verkäufer jeweils 14.280 Euro Courtage bezahlen.
Der Makler kann seine Courtage erst verlangen, nachdem der Kaufvertrag zu Abschluss gekommen ist. Der Vertragsabschluss muss nachweislich auf seine Maklertätigkeit zurückgeführt werden können