Eigentümer können aufatmen: die Finanzminister der Länder haben beschlossen, dass die Frist der Grundsteuererklärung verlängert wird. Ursprünglich musste diese von allen Eigentümern bis Ende Oktober abgegeben werden, nun ist noch bis Ende Januar 2023 Zeit. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie als Eigentümer wissen müssen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz bestätigten den Beschluss der Länder-Finanzminister, die Frist der Grundsteuererklärung einmalig bis Ende Januar 2023, also um drei Monate, zu verlängern. Anfang Oktober habe nicht einmal jeder dritte Eigentümer seine Unterlagen für die Grundsteuererklärung abgegeben. Demzufolge soll Ziel des Aufschubs sein, die Eigentümer, die Wirtschaft und die Steuerberater deutlich zu entlasten.
Die Grundsteuerreform, die im April 2018 beschlossen wurde, besagt, dass die bisherige Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn bislang wurde der Wert einer Immobilie von den Finanzämtern aufgrund völlig veralteter Daten von 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland) berechnet.
Aufgrund daraus resultierenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung, soll die Grundsteuerreform am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Grundsteuer soll künftig auf Grundlage von aktuellen Daten berechnet werden. Im Zuge dessen muss das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Länderbehörden ungefähr 36 Millionen Immobilien, beziehungsweise Grundstücke des gesamten Bundesgebiets neu bewerten. Die sogenannte Frist der Hauptfeststellung war ursprünglich bis Ende Oktober 2022 angesetzt, wurde jetzt aber auf Ende Januar 2023 verlängert.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen: eine Steuer auf Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Vermieter können diese Kosten von einigen Hundert Euro zum Beispiel auf ihre Mieter umlegen. Bei den meisten Eigentümern von Häusern, bzw. Mietshäusern handelt es sich jedoch um sehr viel mehr: Der Betrag kann hier schnell den vierstelligen Bereich erreichen. Die Grundsteuer ist außerdem Ländersache und ihre Höhe hängt wesentlich von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.
Für die Neubewertung brauchen die Steuerbehörden von allen Eigentümern zahlreiche Daten. Diese umfassen meistens:
Die erforderlichen Daten sollten von jedem Eigentümer über die Steuersoftware “Elster” oder das Online Portal des Finanzministeriums hochgeladen werden – also eine Art zusätzliche Steuererklärung – und das auch noch in “Behörden-Steuersprache“. Schon vor dem Start der Neubewertung warnten Verbraucherschützer, dass sich hier Komplikationen anbahnen können, denn dieses System sei viel zu kompliziert. Doch viele Eigentümer können nun erstmal aufatmen, denn die Frist der Grundsteuererklärung wurde um drei Monate verlängert.
Seit Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten der Eigentümer zur neuen Grundsteuerberechnung entgegen. Doch schon wenige Tage nach dem Start gab es bereits technische Schwierigkeiten. Das Programm “Elster” war vorübergehend lahmgelegt, da zu viele Bürger gleichzeitig die Seite der Grundsteuer aufrufen wollten. Kein Wunder – denn selbst Eigentümer von kleinen Grundstücken wie Schrebergärten müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen von Hausbesitzern und Eigentümern von Wohnungen. Pächter von Grundstücken haben Glück: für sie entfällt die zusätzliche Steuererklärung.
Bundesfinanzminister Christian Lindner sprach sich daher bereits vor Wochen dafür aus, dass die Frist der Grundsteuererklärung verlängert werden sollte – um Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern mehr Luft zu schaffen.