Über 25.000 Unternehmen sind auf JACASA gelistet.

Schenkungssteuer Geschwister: Welche Freibeträge gelten?

Zeyni Feller Online Redakteurin
9. Mär 2025 / 19 Min. Lesezeit

Die Schenkungssteuer kommt auch bei Geschwistern ins Spiel, denn sie wird auf den Wert einer Schenkung zwischen Geschwistern erhoben. Dabei ist es wichtig, die spezifischen Freibeträge und steuerlichen Regelungen zu kennen, die für Schenkungen zwischen Geschwistern gelten.

Doch wie sehen die Freibeträge bei Schenkungen unter Geschwistern aus? Wie hoch ist die Schenkungssteuer und welche Rolle spielt der Verwandschaftsgrad dabei? In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Schenkungssteuer bei Geschwistern wissen müssen.

Wann muss unter Geschwistern eine Schenkungssteuer gezahlt werden?

Unter Geschwistern sind Schenkungen steuerpflichtig, sobald der Freibetrag von 20.000 € innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren überschritten wird. Das bedeutet, dass Schenkungen bis zu diesem Betrag steuerfrei sind. Wird der Freibetrag überschritten, fällt auf den darüber hinausgehenden Betrag die Schenkungssteuer an.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie jede Schenkung dem Finanzamt melden. Diese Meldung sollte unmittelbar nach der Schenkung erfolgen, um spätere Probleme wie Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden. Dies gilt für alle Formen von Schenkungen, sei es Geld, Immobilien, Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände.

Eine Hand reicht einer anderen Hand ein kleines Haus aus gefalteten Euro-Scheinen.

Schenkung und Erbschaft – wo liegt der Unterschied?

Viele kommen schnell durcheinander, wenn es um Schenkungen und Erbschaften geht. Auch wenn die beiden Begriffe oft in ähnlichen Kontexten vorkommen, unterscheiden Sie sich in einem Punkt deutlich.

Denn während Schenkungen zu Lebzeiten des Gebers vollzogen und dementsprechend direkt steuerpflichtig werden, kommen Erbschaften erst nach dem Tod des Erblassers zum Tragen und unterliegen anderen steuerlichen Regelungen und Freibeträgen.

Gut zu wissen – Schenkung oder Erbschaft?

Eine Schenkung findet zu Lebzeiten des Schenkers statt und wird sofort steuerpflichtig. Eine Erbschaft hingegen erfolgt nach dem Tod des Erblassers und unterliegt anderen steuerlichen Regelungen. Beide Prozesse haben spezifische steuerliche Auswirkungen.

Bei der Minimierung der steuerlichen Belastung spielen somit Planung und strategische Überlegungen eine wesentliche Rolle. Durch gezielte Nutzung des Freibetrags alle zehn Jahre können größere Vermögenswerte in mehreren kleineren Teilen übertragen werden, wodurch sich die Steuerpflicht insgesamt reduzieren lässt.

Scheuen Sie sich nicht davor, eine professionelle Beratung durch einen Steuerexperten heranzuziehen. Mithilfe einer solchen Beratung können Sie die individuelle Situation korrekt bewerten und die Steuerlast optimieren, ohne dabei in rechtliche Grauzonen zu geraten.

Höhe und Berechnung der Schenkungssteuer

Ein schwarzer Taschenrechner in Nahaufnahme liegt auf einem gelben Untergrund.

Wie bereits erwähnt, liegt bei einer Schenkung unter Geschwistern der Freibetrag bei 20.000 € innerhalb von zehn Jahren. Das bedeutet, dass Schenkungen bis zu diesem Betrag steuerfrei erfolgen können. Doch was passiert, wenn dieser Freibetrag überschritten wird?

Wenn der Wert der Schenkung über 20.000 € hinausgeht, fällt auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer an. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad sowie dem Wert der Schenkung und wird in Steuerklassen eingeteilt. Geschwister fallen in die Steuerklasse II, für die folgende Steuersätze gelten:

Wert der SchenkungSteuersatz
Bis 75.000 €15 %
75.001 € bis 300.000 €20 %
300.001 € bis 600.000 €25 %
600.001 € bis 6.000.000 €30 %
6.000.001 € bis 13.000.000 €35 %
13.000.001 € bis 26.000.000 €40 %
Über 26.000.000 €43 %
Steuersätze bei Schenkungen unter Geschwistern (Steuerklasse II)

Beispielrechnung

Wenn Ihr Geschwisterteil Ihnen 50.000 € schenkt, übersteigt dieser Betrag den Freibetrag von 20.000 € um 30.000 €.

Dieser überschreitende Betrag wird dann mit 15 % besteuert, was zu einer Schenkungssteuer von 4.500 € führt.

Freibeträge bei Schenkungen zwischen Geschwistern

Ein Bruderpaar steht nebeneinander, der eine legt seine Hand auf die Schulter den anderen, beide tragen eine Brille.

Der aktuelle Freibetrag für Schenkungen zwischen Geschwistern liegt bei 20.000 innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Schenkungssteuer anfällt. Geschwister können somit alle zehn Jahre bis zu 20.000 € steuerfrei aneinander verschenken. Bei Überschreitung dieses Freibetrags wird jedoch Schenkungssteuer auf den darüber hinausgehenden Betrag erhoben.

Die Höhe des Freibetrags ist – im Verhältnis zu anderen Verwandtschaftsverhältnissen – relativ gering. Daher müssen Sie die Nutzung des Freibetrags noch sorgfältiger planen, als ohnehin der Fall ist, damit Sie finanzielle Belastungen durch die Schenkungssteuer vermeiden können.

Eine mögliche Strategie ist, größere Beträge in mehreren Etappen zu schenken, wodurch der Freibetrag optimal genutzt werden kann – schließlich steht Ihnen der Freibetrag nach zehn Jahren erneut zur Verfügung. Auf diese Weise lassen sich auch größere Vermögenswerte steuerlich günstig übertragen.

Andere Verwandtschaft: Freibeträge und steuerliche Regelungen

Während Geschwister nur einen Freibetrag von 20.000 € genießen, sind die Freibeträge für andere Verwandte deutlich höher. So beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Kinder 400.000 €. Dies ermöglicht es Eltern, ihren Kindern erheblich größere Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag sogar bei 500.000 €. Diese höheren Beträge spiegeln die engere familiäre Bindung wider und dienen dazu, die finanzielle Stabilität innerhalb der Familie zu sichern und zu fördern.

Eltern können von ihren Kindern einen Freibetrag von 100.000 € alle zehn Jahre in Anspruch nehmen. Ebenso gilt dieser Betrag umgekehrt, wenn Kinder ihren Eltern Vermögen schenken möchten.

Eine Frau umarmt ein Baby, welches lächelnd in die Kamera schaut und ein gestreiftes Shirt trägt.

Weitere Verwandte, wie Nichten und Neffen, haben höhere Steuerklassen und niedrigere Freibeträge. Für sie beträgt der Freibetrag nur 20.000 €, ähnlich wie bei Geschwistern. Auch hier müssen Sie also genaustens planen, um steuerliche Belastungen möglichst gering zu halten.

In allen Fällen raten wir Ihnen, sich mit den spezifischen steuerlichen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Eine wohlüberlegte Schenkungsstrategie kann erheblich zur Steueroptimierung und zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen beitragen.

Damit Sie nicht den Überblick über die veschiedenen Freibeträge verlieren, haben wir Ihnen eine Tabelle erstellt, in der Sie alle Freibeträge bequem ablesen können.

Übersicht der Freibeträge bei der Schenkungssteuer

Eine Grafik, die eine Übersicht über die Freibeträge für Schenkungen gibt.

Typische Szenarien bei Schenkungen unter Geschwistern

Bei Schenkungen unter Geschwistern entstehen oft komplexe steuerliche Situationen, besonders wenn Immobilien ins Spiel kommen. Zwei häufige Szenarien sind die Überschreibung eines Hauses auf ein Geschwisterteil mit gleichzeitiger Auszahlung des anderen Geschwisters sowie der Kauf des Elternhauses durch ein Geschwisterteil, während die übrigen Geschwister finanziell abgefunden werden.

Im Folgenden sehen wir uns beide Szenarien gesondert an. So kriegen Sie einen Einblick darin, wann die Schenkungssteuer unter Geschwistern relevant werden kann, und worauf Sie in solchen Fällen besonders achten müssen.

Hausüberschreibung und Auszahlung zwischen Geschwistern

Wenn ein Haus auf ein Geschwisterteil überschrieben wird und der andere ausgezahlt werden soll, entstehen mehrere steuerlich relevante Vorgänge. Diese müssen sorgfältig behandelt werden, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.

Im Vordergrund steht ein Miniaturhaus auf einem Schreibblock, im Hintergrund unterschreibt eine Person einen Vertrag, während eine zweite Person der ersten Person einen Schlüsselbund hinhält.

Zunächst einmal stellt die Überschreibung der Immobilie eine Schenkung dar. Der Wert des Hauses wird als Grundlage für die Schenkungssteuer herangezogen. Hier greift der Freibetrag von 20.000 € für Schenkungen zwischen Geschwistern.

Sollte der Wert der Immobilie diesen Freibetrag überschreiten, wird auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer erhoben. Es ist also wichtig, den genauen Marktwert des Hauses zu ermitteln und diese Schenkung dem Finanzamt korrekt zu melden.

Überschreibung und Auszahlung – was gilt als Schenkung?

Bei der Überschreibung eines Hauses auf ein Geschwisterteil und der Auszahlung des anderen gelten beide Vorgänge als Schenkungen. Überschreiten die Beträge den Freibetrag von 20.000 €, wird Schenkungssteuer fällig. Eine korrekte Meldung beim Finanzamt ist daher unerlässlich.

Zusätzlich kommt die Auszahlung des anderen Geschwisterteils ins Spiel. Diese Auszahlung kann ebenfalls als Schenkung gewertet werden. Beispielsweise, wenn ein Geschwisterteil den anderen für seinen Erbteil in bar auszahlt und dieser Betrag den Freibetrag von 20.000 € überschreitet, fällt auch hier Schenkungssteuer an. Diese Zahlung sollte in der Steuererklärung angegeben werden, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Darüber hinaus können auch andere steuerliche Aspekte wie die Grunderwerbsteuer relevant werden. Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel beim Erwerb von Immobilien fällig und kann je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Immobilienwertes betragen. In einigen Fällen kann es möglich sein, diese Steuer zu reduzieren oder zu umgehen, wenn beispielsweise bestimmte familiäre Regelungen in Anspruch genommen werden.

Kauf des Elternhauses und Auszahlung der Geschwister

Eine häufige Situation in Familien ist der Kauf des Elternhauses durch ein Geschwisterteil, während die anderen Geschwister finanziell ausgezahlt werden. Dieser Vorgang stellt oft eine Mischform aus Kaufvertrag und Schenkung dar, um die Steuerlast möglichst gering zu halten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Eine ältere Frau und eine junge Frau stehen beieinander

In einem solchen Szenario erwirbt ein Geschwisterteil das Elternhaus und schließt einen Kaufvertrag mit den Eltern ab. Der Preis des Hauses wird dabei häufig unter dem Marktwert angesetzt, um die Grunderwerbsteuer zu minimieren. Dennoch muss der Kaufpreis plausibel und im rechtlich einwandfreien Rahmen liegen.

Wenn ein Geschwisterteil das Elternhaus kauft und die anderen auszahlt, entsteht oft eine clevere Mischung aus Kauf und Schenkung. Mit einer strategischen Planung lassen sich so Steuern sparen und rechtliche Hürden elegant meistern. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Gleichzeitig werden die restlichen Geschwister für ihren Anteil am zukünftigen Erbe ausgezahlt. Diese Auszahlungen können als Schenkungen betrachtet werden, insbesondere wenn sie den Freibetrag von 20.000 € pro Geschwisterteil überschreiten. Indem Sie die Zahlungen in mehrere kleinere Beträge über mehrere Jahre aufteilen, können Sie die Freibeträge optimal nutzen und die Schenkungssteuer minimieren.

Die Kombination aus Kauf und Schenkung erfordert eine sorgfältige steuerliche Betrachtung. Zunächst muss der Marktwert der Immobilie genau ermittelt werden, um eine fundierte Grundlage für den Kaufvertrag zu haben.

Gleichzeitig sind sowohl der Kaufvertrag als auch die Schenkungen an die Geschwister dem Finanzamt zu melden. Diese Meldungen stellen sicher, dass alle Transaktionen transparent und rechtlich einwandfrei sind.

Schenkungssteuer bei Geschwistern legal umgehen – geht das?

Ja, es gibt einige legale Möglichkeiten, die Schenkungssteuer bei Schenkungen unter Geschwistern zu minimieren oder sogar zu umgehen. Hier sind einige Tipps, die speziell für Schenkungen unter Geschwistern anwendbar sind.

Vier verschiedene Arme strecken die Hände in die Luft, alle halten mehrere Dollar-Scheine in der Hand.

Nutzung der Freibeträge

Die naheliegenste Möglichkeit ist die Nutzung der Freibeträge in Höhe von 20.000 € alle zehn Jahre. Durch eine langfristige und planvolle Aufteilung in mehrere kleinere Schenkungen können Sie den Freibetrag optimal ausschöpfen und die Steuerlast reduzieren.

Weitere legale Möglichkeiten

Doch auch darüber hinaus gibt es einige Wege, wie Sie legal die Steuerlast bei Schenkungen unter Geschwistern senken können. Wir haben Ihnen zwei sinnvolle Möglichkeiten aufgelistet:

  • Familiengesellschaften: Die Gründung einer Familiengesellschaft kann helfen, Vermögenswerte effizienter zu übertragen. Durch die Verteilung von Gesellschaftsanteilen an Ihre Geschwister können Sie steuerliche Vorteile nutzen und Freibeträge optimal ausreizen.
  • Nießbrauchsrecht einräumen: Anstatt das Eigentum komplett zu übertragen, können Sie das Nießbrauchsrecht einräumen. Dadurch bleibt das Eigentum zwar bei Ihnen, aber das Nutzungsrecht wird übertragen, was den steuerlichen Wert der Schenkung reduziert.

Diese Strategien können Ihnen dabei helfen, die Schenkungssteuer bei Übertragungen unter Geschwistern zu minimieren. Es ist jedoch ratsam, professionelle Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen rechtlich einwandfrei sind.

Hinweis

Sie besitzen eine Immobilie und denken über einen Verkauf nach? Mit der kostenlosen Online-Bewertung von Jacasa können Sie den Wert Ihrer Immobilie schnell und unverbindlich ermitteln.

Hier zur kostenlosen Immobilienbewertung

Rechtliche Grundlagen der Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer, auch bei Schenkungen unter Geschwistern, ist in Deutschland im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verankert. Dieses Gesetz regelt die Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften und bildet die rechtliche Grundlage für alle steuerlichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen.

Das ErbStG definiert die Bedingungen, unter denen Schenkungen steuerpflichtig werden, sowie die entsprechenden Freibeträge und Verfahrensweisen. Es legt fest, wer als Schenker und Beschenkter steuerlich erfasst wird und wie die Steuer berechnet wird.

Auf einer Gebäudefront steht in weißer Schildschrift "Finanzamt".

Anzeigepflicht

Eine wichtige Regelung im ErbStG ist die Anzeigepflicht. Sie wird im § 30 ErbStG geregelt. Jede Schenkung muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Vollzug der Schenkung angezeigt werden. Dies gilt auch für Schenkungen unter Geschwistern. Die Anzeige sollte dabei die folgenden Informationen umfassen:

  • Name und Anschrift des Schenkers und des Beschenkten
  • Art und Wert des geschenkten Vermögens
  • Datum der Schenkung

Das Finanzamt nutzt diese Informationen, um die Höhe der eventuell anfallenden Schenkungssteuer zu berechnen und einen Steuerbescheid zu erstellen. Wird die Anzeigepflicht nicht erfüllt, können rechtliche Konsequenzen und nachträgliche Steuerforderungen die Folge sein.

Wie sehen die Verfahren und Fristen aus?

Nach der Meldung prüft das Finanzamt die Angaben und stellt einen Steuerbescheid aus, der die zu entrichtende Schenkungssteuer und die Zahlungsfrist festlegt. Die Zahlung der Schenkungssteuer muss dann innerhalb der im Steuerbescheid angegebenen Frist erfolgen, um zusätzliche Kosten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Ein Instagram-Beitrag von @larissapertler zum Thema Schenkungssteuer, Freibeträge und Anzeigepflicht.

Tipps bei Schenkungen unter Geschwistern

Schenkungen unter Geschwistern können steuerlich kompliziert sein, aber mit der richtigen Planung lassen sich viele Fallstricke umgehen. Um Ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Hier sind hilfreiche Tipps, um die Schenkungssteuer bei Geschwistern effektiv zu managen:

  • Freibeträge optimal nutzen: Alle zehn Jahre können Geschwister 20.000 € steuerfrei erhalten. Nutzen Sie diesen Freibetrag durch geplante Schenkungen, um die Steuerlast zu minimieren.
  • Schenkungen frühzeitig planen: Planen Sie frühzeitig, um Freibeträge optimal zu nutzen und größere Beträge schrittweise steuerfrei zu übertragen.
  • Marktwert exakt ermitteln: Lassen Sie den Marktwert professionell ermitteln, um die Schenkungssteuer genau zu berechnen und strittige Bewertungen zu vermeiden.
  • Schenkungen dem Finanzamt melden: Schenkungen müssen gemäß § 30 ErbStG innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Verträge schriftlich festhalten: Dokumentieren Sie jede Schenkung schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden und dem Finanzamt klare Nachweise zu bieten.
  • Steuerberater konsultieren: Holen Sie sich frühzeitig Beratung durch einen Steuerberater, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
  • Schrittweise Übertragungen: Vermeiden Sie große Einmalzahlungen, indem Sie Vermögenswerte schrittweise übertragen. So nutzen Sie den Freibetrag mehrfach und verteilen die Steuerlast.

Fazit

Die Schenkungssteuer spielt auch bei Schenkungen unter Geschwistern eine wichtige Rolle. Mit einem Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre können Schenkungen bis zu diesem Betrag steuerfrei erfolgen. Wird dieser Freibetrag überschritten, fällt Schenkungssteuer auf den darüber hinausgehenden Betrag an.

Es ist notwendig, jede Schenkung dem Finanzamt zu melden, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Schenkungen und Erbschaften unterscheiden sich, da Schenkungen zu Lebzeiten des Gebers und Erbschaften nach dessen Tod erfolgen. Beide Vorgänge unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Regelungen und Freibeträgen.

Eine professionelle Beratung durch einen Steuerexperten hilft, die steuerlichen Auswirkungen zu optimieren und Probleme zu vermeiden. Durch gezielte Planung und strategische Schenkungen können Sie größere Vermögenswerte in mehreren Schritten übertragen und so die Steuerlast reduzieren.

Artikel von
Zeyni Feller
Zeyni Feller ist seit 2022 als erfahrene Online-Redakteurin bei JACASA tätig. Si...
Zeyni Feller ist seit 2022 als erfahrene Online-Redakteurin bei JACASA tätig. Sie bietet fundierte Einblicke und praxisnahe Ratschläge, um Lesern eine verlässliche Orientierung in der Immobilienwelt zu ermöglichen.
Zeyni Feller

Häufige Fragen – Schenkungssteuer Geschwister

  • Wann muss unter Geschwistern eine Schenkungssteuer gezahlt werden?

    Die Schenkungssteuer wird fällig, sobald die Schenkung den Freibetrag von 20.000 € innerhalb von zehn Jahren überschreitet.

  • Wie hoch ist der aktuelle Freibetrag bei Schenkungen unter Geschwistern?

    Der Freibetrag beträgt 20.000 € alle zehn Jahre. Schenkungen bis zu diesem Betrag sind steuerfrei.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft?

    Schenkungen erfolgen zu Lebzeiten und sind sofort steuerpflichtig. Erbschaften erfolgen nach dem Tod und unterliegen anderen steuerlichen Regelungen.

  • Welche Steuersätze gelten für Schenkungen unter Geschwistern?

    Geschwister fallen in Steuerklasse II. Steuersätze reichen von 15 % bis 43 % je nach Wert der Schenkung.

Sollten Sie Fragen haben, wir sind gern für Sie da
Wann immer Sie bereit sind, stehen Ihnen Immobilienexperten aus allen Bereichen des Lebens zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, Sie über Ihre Möglichkeiten zu informieren und Ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen über Ihr Haus zu treffen.
Jetzt E-Mail schreiben

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).