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Grunderwerbsteuer richtig berechnen: Methoden und Tipps

Lisa Ihle Online Redakteurin
2. Jan 2025 / 24 Min. Lesezeit

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um ein unvermeidliches Thema für jeden Immobilienkäufer. Da sie häufig unterschätzt wird, ist sie eine typische Ursache für unerwartete finanzielle Belastungen beim Haus- und Grundstückkauf. In diesem Artikel lernen Sie alle wesentlichen Aspekte dieser wichtigen Abgabe kennen. Wir erklären Ihnen, wie sich die Steuer auf Ihr Immobiliengeschäft auswirkt, wie sie berechnet wird und welche Möglichkeiten es gibt, dabei zu sparen. Dadurch erhalten sie den vollen Durchblick und können Ihr Kaufvorhaben problemlos ans Ziel bringen.

Grundlagen

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer und wird in Deutschland beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig. Sie ist beim Kaufprozess daher von entscheidender Bedeutung. Wer sich gut mit ihr auskennt, vermeidet unerwartete Kosten und kann die Investition besser planen. Wenn Sie also Käufer einer Immobilie werden wollen, ist ein grundlegendes Wissen über diese Steuerart unverzichtbar, um den Kaufprozess reibungslos zu gestalten.

Sie sollten die Grunderwerbsteuer als eine wichtige Nebenkostenkomponente beim Immobilienerwerb einordnen. Ihre Wirkung entfaltet sich direkt auf die Gesamtkosten des Erwerbs, weshalb sie stets in der Budgetplanung berücksichtigt werden sollte. Verwechseln Sie diese Steuer jedoch nicht mit der Grundsteuer. Die Grundsteuer ist jährlich für den Besitz von Grundeigentum an das Finanzamt zu entrichten und abhängig vom Wert und von der Art der Immobilie.

Für den Staat ist die Grunderwerbsteuer eine wichtige Einnahmequelle, da sie eng mit dem Immobilienmarkt verbunden ist. Anders als die Mehrwertsteuer auf alltägliche Produkte oder Dienstleistungen handelt es sich hierbei um eine Verkehrssteuer. Das bedeutet, dass die Steuer immer dann anfällt, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück den Besitzer wechselt – also bei einem Verkauf und der damit verbundenen Eigentumsübertragung. Außerdem liegt die Grunderwerbsteuer in der Kompetenz der Bundesländer, was unterschiedliche Steuersätze in unterschiedlichen Bundesländern zur Folge hat.

Im Vergleich zu anderen Steuerarten, wie der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer, fällt die Grunderwerbsteuer nur unter spezifischen Bedingungen an. Ausgelöst wird sie durch den rechtlich verbindlichen Akt des Kaufvertrags beim Notar, wenn dieser im Grundbuch festgehalten wird.

Gut zu wissen

Die Grunderwerbsteuer bezahlen Sie einmalig beim Grundstücks- oder Immobilienkauf. Im Gegensatz dazu zahlen Sie die Grundsteuer jedes Jahr, wenn Sie ein Haus oder Grundstück besitzen. Auch wenn beide Steuern ans Finanzamt gehen, haben sie unterschiedliche Anlässe.

Höhe des Steuersatzes

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und kann den Kauf einer Immobilie erheblich verteuern oder verbilligen. Es ist daher wichtig, sich vorab mit den Steuersätzen auseinanderzusetzen und diese bei der Kalkulation der Gesamtkosten zu berücksichtigen. Auch kann der Bebauungsgrad eines Grundstücks erheblichen Einfluss auf die zu zahlende Steuer haben. Schauen wir uns deshalb genauer an, wie sich die Höhe der Grunderwerbsteuer zusammensetzt.

Bundesländer im Vergleich

Die Höhe der Grunderwerbsteuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt, variiert je nach Bundesland. Der Steuersatz in Deutschland reicht von 3,5% bis 6,5% des Kaufpreises.

BundeslandGrunderwerbssteuer (in %)
Baden-Württemberg5,0
Bayern3,5
Berlin6,0
Brandenburg6,5
Bremen5,0
Hamburg4,5
Hessen6,0
Mecklenburg-Vorpommern6,0
Niedersachsen5,0
Nordrhein-Westfalen6,5
Rheinland-Pfalz5,0
Saarland6,5
Sachsen3,5
Sachsen-Anhalt5,0
Schleswig-Holstein6,5
Thüringen6,5
Grunderwerbssteuer der Bundesländer, Stand 2025

Der Unterschied im Steuersatz zwischen den Bundesländern kann den Kauf einer Immobilie je nach Standort deutlich teurer oder günstiger machen. In gewissen Fällen kann der Standort, und der damit verbundene Grunderwerbsteuersatz, sich als ein ausschlaggebendes Argument für oder gegen eine Immobilie entpuppen. Prüfen Sie die Steuersätze genau und berücksichtigen Sie die Steuer bei der Kalkulation der Gesamtkosten.

Bauvorhaben und Steuerlast

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz gehört zu einem Grundstück nicht nur das Land selbst, sondern auch alle fest damit verbundenen Gebäude. Darunter fällt beispielsweise ein Haus. Sobald Sie ein Grundstück erwerben, kommt in der Regel die Grunderwerbsteuer ins Spiel. Die zu zahlende Steuer bemisst sich nach dem vereinbarten Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag.

Ein bebautes Grundstück wird vermutlich einen höheren Kaufpreis und damit einen höheren Steuerbetrag mit sich bringen. Dies kann ebenfalls der Fall sein, wenn Sie über einen Bauträger sowohl das Grundstück als auch ein darauf zu errichtendes Gebäude auf einen Schlag erwerben. Demnach kann es kostengünstiger sein, zunächst ein unbebautes Grundstück zu erwerben und später eigenständig ein Haus darauf zu bauen.

Höhe berechnen

Die mögliche Grunderwerbsteuer lässt sich simpel herausfinden, denn die Steuer wird als Prozentsatz vom Kaufpreis der Immobilie berechnet. Welcher Prozentsatz angewandt wird ist abhängig vom Bundesland, in dem die Immobilie steht. Wenn Sie die fällige Grunderwerbsteuer berechnen möchten, multiplizieren Sie hierfür einfach den Kaufpreis des Objekts mit dem entsprechenden Steuersatz. Die Formel lautet dementsprechend:

Kaufpreis der Immobilie x Grunderwerbsteuersatz in % = Grunderwerbsteuer

Hand von einem Mann im Hemd nutzt einen Taschenrechner am Schreibtisch.

Beispielrechnung

Veranschaulichen wir diese Formel nun anhand eines simplen Beispiels. Stellen Sie sich vor, Sie haben in Berlin ein charmantes Apartment gefunden, das genau Ihren Vorstellungen entspricht. Der Kaufpreis liegt bei 500.000 €. Wie viel Grunderwerbsteuer kommt bei diesem Immobilienkauf nun auf Sie zu? Wenden wir die Formel an und stellen den Rechenweg auf:

Kaufpreis der Immobilie x Grunderwerbsteuersatz in % = Grunderwerbsteuer

Kaufpreis der Immobilie = 500.000 €

Grunderwerbsteuersatz in Berlin = 6,5 %

500.000 € x 6,5% = Grunderwerbsteuer

Rechenweg: 500.000 x 0,065 = 32.500

Da Berlin zu den Bundesländern zählt, in denen der Spitzensteuersatz für die Grunderwerbsteuer gilt, müssen Sie hier 6,5% des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer zahlen. Um die Steuersumme zu berechnen, geben Sie nun in Ihren Taschenrechner ein: 500.000 mal 0,065 ergibt 32.500. Im Resultat müssen Sie für den Kauf Ihres Berliner Apartments also 32.500 € Grunderwerbsteuer zahlen.

Die Grunderwerbsteuer ist für viele Immobilienkäufer eine erhebliche finanzielle Belastung, die gut kalkuliert werden muss, um böse Überraschungen zu vermeiden. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Wichtig ist, dass nicht nur der reine Kaufpreis in die Berechnung eingeht. Auch andere wertbeeinflussende Faktoren fließen mit ein. Dies kann die Übernahme von Einbauküchen oder anderen Gegenständen sein, die nicht direkt zur Immobilie gehören, aber mitverkauft werden. Sogar bestimmte Nebenleistungen, die Sie als Käufer übernehmen, wie die Maklerprovision, können die Bemessungsgrundlage erhöhen.

Sagen wir nun, Sie planen nicht bloß den Kauf des charmanten Apartments, sondern möchten außerdem die vorhandene Einbauküche vom Verkäufer übernehmen. In diesem Beispiel geben wir der Einbauküche einen Wert von 20.000 €. Folglich sehen unsere Formel und Berechnung nun so aus:

Kaufpreis der Immobilie + Kaufpreis der Einbauküche x Grunderwerbsteuersatz in % = Grunderwerbsteuer

Kaufpreis der Immobilie = 500.000 €

Kaufpreis der Einbauküche: 20.000 €

Grunderwerbsteuersatz in Berlin = 6,5 %

(500.000 € + 20.000 €) x 6,5% = Grunderwerbsteuer

Rechenweg: (500.000 + 20.000) x 0,065 = 33.800

Somit beträgt die Grunderwerbsteuer in Berlin für eine Immobilie im Wert von 500.000 € inklusive einer Einbauküche zum Preis von 20.000 € insgesamt 33.800 €.

Stempel mit dem Aufdruck Finanzamt

Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Kosten erfassen, um die genaue Höhe Ihrer Steuerschuld zu ermitteln. Auf diese Weise vermeiden Sie Überraschungen beim Finanzamt und stellen sicher, dass Ihr Immobilienkauf auf solider finanzieller Basis steht.

Beachten Sie unbedingt, dass die Grunderwerbsteuer zusätzlich zum Kaufpreis an das Finanzamt zu überweisen ist. Da die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht über einen Kredit finanziert werden muss, muss dieser Betrag aus Ihrem eigenen Kapital kommen. Achten Sie deshalb bereits im vornerein darauf, dass Sie den Steuerbetrag in Ihre Finanzplanung miteinbeziehen.

Zahlungsfristen

Um rechtliche und finanzielle Konsequenzen bei der Grunderwerbsteuer zu vermeiden, gibt es bestimmte Zahlungsfristen, die Sie beachten müssen. In der Regel wird nach Abschluss des Kaufvertrags eine bestimmte Frist für die Zahlung der Grunderwerbsteuer festgelegt. Diese Frist kann je nach Bundesland und individueller Vereinbarung variieren.

Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig über die festgelegten Zahlungsfristen. Es kann durchaus vorkommen, dass Sie die Steuer innerhalb weniger Wochen oder Monate nach Abschluss des Kaufvertrags entrichten müssen. Normalerweise muss die Grunderwerbsteuer vor der Eintragung des Grundstückkaufs ins Grundbuch gezahlt werden.

Beispiele für die Folgen einer verspäteten Zahlung der Grunderwerbsteuer sind Verzugszinsen und Mahngebühren. In einigen Fällen kann es sogar rechtliche Konsequenzen geben. Begegnen Sie der Einhaltung der Zahlungsfristen daher mit Ernsthaftigkeit und Sorgfalt.

Wir raten Ihnen, dass Sie sich bei Unsicherheit oder Unklarheit bezüglich der Fristen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden. Seine professionelle Hilfe wird Ihnen dabei helfen, möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Verantwortliche für die Zahlung

Bei der Grunderwerbsteuer gibt es klare Regelungen, wer für die Zahlung der Steuer verantwortlich ist. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer obliegt in der Regel dem Käufer der Immobilie. Als Käufer müssen Sie sich frühzeitig über Ihre Verpflichtungen bezüglich der Grunderwerbsteuer im Klaren sein. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 13 Absatz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und wird im Kaufvertrag festgehalten.

In einigen Fällen kann sich jedoch der Verkäufer dazu bereit erklären, die Grunderwerbsteuer zu übernehmen. Derartige Vereinbarungen zur Übernahme der Grunderwerbsteuer werden im Kaufvertrag getroffen. Daher sollten Sie sich bereits während der Verhandlungen über den Kaufpreis und sonstige Vertragsbedingungen mit der Grunderwerbsteuer befassen. Eine klare und eindeutige Einigung, welche unmissverständlich im Kaufvertrag festgehalten wird, verhindert spätere Missverständnisse bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Verkäufer zur Entrichtung der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Dennoch kann das Finanzamt gemäß § 13 Absatz 2 (GrEStG) auch den Verkäufer zur Zahlung der Steuer auffordern, wenn der Käufer die Steuer nicht zahlt. Diese mögliche Forderung ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung der Beteiligten an einem Grunderwerbsvorgang. Doch selbst in diesem Fall ist primär der Erwerber zahlungspflichtig. Der Verkäufer wird nur dann zur Zahlung herangezogen, wenn der Käufer sie nicht tätigt.

Wie immer gilt, dass Sie sich bei Unsicherheiten oder komplexen Vertragsgestaltungen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden sollten. Dieser kann Ihnen bei der präzisen Festhaltung von Verantwortlichkeiten und Vereinbarungen bezüglich der Grunderwerbsteuer Unterstützung leisten.

Befreiungsmöglichkeiten

Auch bei der Grunderwerbsteuer gibt es Fälle, in denen eine Befreiung von der Steuerpflicht möglich ist. Hier haben wir Ihnen einige solche Fälle aufgelistet:

Familieninternes Erbe oder Schenkung: Für die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie gibt es spezielle Befreiungsregelungen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Dies ist insbesondere bei Schenkungen oder Erbfällen der Fall. So sind etwa Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, zwischen Eltern und Kindern sowie bei Großeltern und Enkeln oft grunderwerbsteuerfrei.
Dafür müssen bei familieninternen Übertragungen Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Betracht gezogen werden. Hier gibt es wiederum andere Freibeträge und Steuersätze, mit denen Sie sich in diesem Falle beschäftigen sollten. Sofern Sie die Immobilie als Teil des Zugewinnausgleichs von Ihrem Ex-Partner oder Ihren Schwiegereltern erwerben, wird darauf ebenfalls keine Grunderwerbsteuer fällig.

Vereinigung und Teilung von Grundstücken: Wenn Sie Anteile an einem Grundstück dazukaufen, so kann eine Grunderwerbsteuerbefreiung in Frage kommen. Insbesondere dann, wenn Sie bereits einen Anteil von mindestens 95 % halten und nur noch die restlichen Anteile hinzuerwerben, um das Grundstück zu vereinigen. Diese Vorschrift soll verhindern, dass durch den Hinzuerwerb geringer Anteile eine Grunderwerbsteuerpflicht entsteht, die wirtschaftlich ungerechtfertigt wäre.

Übertragungen der öffentlichen Hand: Grundstückstransaktionen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind grunderwerbsteuerfrei. Diese Regelung dient der Vereinfachung von Verwaltung und der staatlichen Kostenersparnis. So kann die öffentliche Hand leichter Grundstücke für öffentliche Zwecke erwerben und umschichten.

Umstrukturierung von Unternehmen: Auch Unternehmen, die ihre Struktur ändern möchten, sind oft von der Grunderwerbsteuer befreit. Damit soll die Umstrukturierung nicht durch zusätzliche Steuerlasten gehindert werden. Eine Befreiung ist im Falle von Verschmelzungen, Teilungen von Unternehmen, Vermögensübertragungen auf Gesellschafter und ähnlichen Vorgängen möglich. Allerdings sind diese Regelungen komplex. Sie setzen oft voraus, dass Anteile am Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum nicht weiterverkauft werden. Dadurch soll der Missbrauch dieser steuerlichen Erleichterungen verhindern.

Junge Menschen, die Essen verteilen
A couple is taking a bag of food at the food and clothes bank. Volunteers are working together at the humanitarian aid project.

Kirchliche und gemeinnützige Organisationen: Kirchen und gemeinnützige Organisationen sind von der Grunderwerbsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise wenn der Erwerb direkt gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Durch die Steuerbefreiung werden diese Organisationen dabei unterstützt, finanzielle Ressourcen einzusparen. Die eingesparten Ressourcen können dann stattdessen direkt in ihre soziale, karitative oder sonst gemeinwohlfördernde Arbeit fließen. Für diese Art von Befreiung gelten strenge Regeln und oftmals der Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Sparmöglichkeiten

Wer eine Immobilie erwerben möchte, wird ein generelles Interesse daran haben, dass die damit verbundenen Kosten niedrig bleiben. Es gibt einige legale Wege, mit denen Sie die Grunderwerbsteuer so niedrig wie möglich halten können. Wir gehen mit Ihnen zusammen die jeweiligen Methoden nacheinander durch. Sie können dabei überprüfen, ob und welche Methode bei Ihrem Vorhaben anwendbar sein könnte.

Aufteilung des Kaufes

Wenn Sie planen, ein neues Haus zu errichten, empfehlen wir Ihnen zuerst nur das Grundstück zu erwerben und mit dem Hausbau erst nachträglich zu beginnen. Dadurch müssen Sie die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück zahlen. Angenommen, das Grundstück kostet 150.000 Euro und das darauf zu erbauende Haus beläuft sich auf 300.000 Euro. In diesem Fall können Sie eine signifikante Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer erzielen – unter Umständen sparen Sie mehr als die Hälfte.

Entscheidend dabei ist, dass die Verträge für Grundstückskauf und Hausbau sowohl inhaltlich als auch zeitlich voneinander unabhängig sind. Zwischen den Abschlüssen der beiden Verträge sollte mindestens ein halbes Jahr Zeit verstreichen. Außerdem sollten Sie das Grundstück nicht von derselben Firma kaufen, welche den Hausbau für Sie durchführt.

Gut zu wissen: Das Gesetz zur Grunderwerbsteuer wird überarbeitet, um Steuervermeidung einzuschränken und den Ländern mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der Steuer zu geben. Die Änderungen betreffen unter anderem den Handel mit Anteilen und sollen für gerechtere Regelungen sorgen. Wann genau die Reform in Kraft tritt, steht noch nicht fest.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Des Weiteren kann eine Übertragung durch Erbschaft oder Schenkung unter gewissen Umständen steuerliche Vorteile bieten. Dies trifft vor allem zu, wenn die Immobilie oder das Grundstück innerhalb der Familie Ihren Besitzer wechseln. Bei der Übertragung zwischen engen Verwandten wie Eltern, Kindern, Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern können im Rahmen hier nämlich Freibeträge in Anspruch genommen werden. Bei der optimalen Nutzung der Freibeträge, kann eine erhebliche Steuerersparnis gelingen – und in manchen Fällen sogar eine gänzliche Steuerbefreiung bewirkt werden.

Beachten Sie jedoch, dass die Nutzung der Immobilie bestimmte Kriterien erfüllen muss. Darüber hinaus können regionale Unterschiede bestehen, da einige Bundesländer eigene Regelungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer haben.

Eine Frau wirft eine Münze in ein Sparschwein.

Ausweisung des Inventars

Wenn sie eine Immobilie kaufen möchten, die bereits einige Gegenstände als Inventar besitzt, können sie dieses Inventar im Kaufvertrag extra ausweisen. Somit verhindern Sie, dass diese Gegenstände der Grunderwerbsteuer unterfallen. Schließlich wird die Steuer nur auf das fällig, was unbeweglich und untrennbar mit dem Haus verbunden ist.

Dementsprechend können Sie Möbel, Einbauküchen, Gartenhäuser, Saunen und Markisen im Inventar ausweisen lassen, und somit den fälligen Steuerbetrag senken. Nicht ausweisbar sind Brennöfen, Zäune, Mauern, Gewächshäuser und Wegbefestigungen.

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie den Bogen nicht überspannen. In der Regel werden 15 % vom ursprünglichen Kaufpreis für Inventargegenstände klaglos akzeptiert. Wenn Sie diese Summe übersteigen, müssen Sie mit kritischen Nachfragen vom Finanzamt rechnen, und dementsprechend gute Belege aufweisen können.

Miteigentum

Beim geplanten Kauf eines Grundstücks, welches sich in Miteigentum befindet, können Sie möglicherweise bei der Grunderwerbsteuer sparen. Hierfür müssen Sie zunächst nur bestimmte Anteile erwerben und zu einem späteren Zeitpunkt weitere hinzukaufen. Durch den Erwerb in Teilschritten fällt die Grunderwerbsteuer zunächst nur für den Teilbetrag an. Bei einer sinnvollen Aufteilung kann das zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen kann.

Insbesondere bei diesem Schritt sollten Sie auf die gesetzlichen Regeln achten. Es gibt nämlich Restriktionen, die solche gestaffelten Käufe reglementieren. Mit einer fachkundigen Beratung durch einen Steuerberater oder Anwalt können Sie sicherstellen, dass dieser Weg der Steueroptimierung auch rechtlich zulässig ist.

Gut zu wissen: Beim Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung wird der Anteil an der Instandhaltungsrücklage nicht vom Kaufpreis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer abgezogen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden, da die Rücklage im Besitz der Wohnungseigentümergemeinschaft bleibt.

Günstiges Bundesland wählen

Wie wir in diesem Artikel aufgezeigt, variiert die Grunderwerbsteuersätze in Deutschland je nach Bundesland erheblich. Sofern Sie die Wahl haben in welchem Bundesland Sie kaufen werden, könnten Sie auch den Steuersatz in Ihre Überlegung miteinfließen lassen. Nehmen wir zum Beispiel an, Sie kaufen ein Grundstück für 200.000 € in Coburg, Bayern. In Bayern würden dabei nach aktuellem Steuersatz 7.000 € an Grunderwerbsteuer anfallen. Nur eine kurze Autofahrt entfernt, im thüringischen Sonneberg, würde der gleiche Grundstückspreis mit dem thüringischen Steuersatz von 6 % besteuert werden. So würde eine Summe von 12.000 € aufkommen.

Landkarte von Deutschland auf der farbig markiert ist, wie hoch die Grunderwerbssteuer in den Bundesländern ist

Zudem ist es ratsam, dass Sie sich mit möglichen Steuerbefreiungen auseinanderzusetzen. Manchmal gibt es für ökologisch nachhaltige Bauvorhaben oder den Bau von sozialem Wohnraum spezielle Steuervergünstigungen oder Förderprogramme. Diese können ebenfalls abhängig vom Bundesland variieren.

Alle diese Strategien unterliegen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, weshalb wir Ihnen eine professionelle Beratung wärmstens empfehlen. Mit einem Profi an der Seite können Sie sowohl die steuerliche Gestaltung maximal optimieren als auch steuerrechtliche Fallstricke umgehen. Sparen Sie also nicht an dieser Stelle, sondern gehen Sie den rechtsicheren Weg.

Finanzamt und Steuerbescheid

Das Finanzamt ist ein entscheidender Faktor bei der Abwicklung der Grunderwerbsteuer. Nach dem erfolgreichen Immobilienkauf übermittelt der Notar den Kaufvertrag an das Finanzamt. Auf Basis der übermittelten Kaufdaten berechnet das Finanzamt dann die Höhe der Grunderwerbsteuer und lässt Ihnen einen entsprechenden Steuerbescheid zukommen.

Beachten Sie unbedingt das Datum der Fälligkeit, welches auf dem Steuerbescheid vermerkt ist, mit Sorgfalt. Dieses Datum bestimmt die Zahlungsfrist, innerhalb derer Sie die Steuer begleichen müssen. In seltenen Fällen kann es sein, dass dem Finanzamt im Steuerbescheid ein Fehler unterläuft. Sollten Sie einen Fehler vermuten, steht Ihnen eine Einspruchsfrist von einem Monat zur Verfügung, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Wenn Sie den festgesetzten Betrag nicht fristgerecht an das Finanzamt überweisen, werden Sie sich mit Säumniszuschlägen konfrontiert sehen. Um Kosten dieser Natur zu vermeiden, sollten Sie sich schnell und konsequent um die Begleichung der Steuerforderung kümmern. Sofern dabei Fragen zur Berechnung oder zu Details des Bescheides haben aufkommen, können Sie sich jederzeit an das zuständige Finanzamt wenden. Alternativ können Sie auch einen Steuerberater konsultieren.

Checkliste – Grunderwerbsteuer

Wie Sie in diesem Ratgeberartikel erfahren haben, handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer um einen wichtigen Bestandteil eines Immobilienkaufs.  Sie kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – insbesondere, wenn Sie Fehler begehen oder wichtige Aspekte vergessen. Damit Sie bei diesem Thema gut informiert sind und mögliche Probleme vermeiden, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt. Die Checkliste umfasst alle wesentlichen Aspekte dieses Ratgeberartikels. Nutzen Sie diese Liste, um Ihren Immobilienkauf erfolgreich und reibungslos abzuwickeln.

  • Informieren Sie sich über die Grundlagen der Grunderwerbsteuer.
  • Prüfen Sie den Steuersatz in Ihrem Bundesland und vergleichen Sie ihn mit anderen Bundesländern.
  • Berücksichtigen Sie den Bebauungsgrad und wertbeeinflussende Faktoren bei der Berechnung der Steuer.
  • Berechnen Sie die Höhe der Grunderwerbsteuer anhand des Kaufpreises und des Steuersatzes.
  • Überprüfen Sie mögliche Befreiungsmöglichkeiten und nutzen Sie gegebenenfalls Steueroptimierungsmethoden.
  • Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Zahlung der Steuer im Kaufvertrag.
  • Beachten Sie die festgelegten Zahlungsfristen und begleichen Sie die Steuer fristgerecht.
  • Prüfen Sie den Steuerbescheid sorgfältig und legen Sie Einspruch ein, wenn nötig.
  • Konsultieren Sie bei Fragen das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist ein zentraler Aspekt beim Immobilienerwerb und kann den Kaufpreis erheblich beeinflussen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich im Voraus über die Steuersätze und Regelungen informieren. So können Sie unerwartete finanzielle Belastungen vermeiden.

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, wie Sie die Steuerlast eventuell senken können. Beispielsweise können Sie den Kauf aufteilen oder die Freibeträge bei Erbschaften oder Schenkungen nutzen.

Beachten Sie in jedem Fall die festgelegten Zahlungsfristen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Ein grundlegendes Verständnis der Grunderwerbsteuer ist entscheidend, um den Immobilienkauf auf solider finanzieller Basis durchzuführen.

Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen daher, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zurate zu ziehen, um unnötige Fehler zu vermeiden. Mit dem richtigen Wissen und der richtigen Vorbereitung können Sie die Grunderwerbsteuer optimal planen und Ihren Kauf erfolgreich abwickeln.

Artikel von
Lisa Ihle
Frau Ihle arbeitet schon seit 2022 als Redakteurin bei JACASA. Hier kann sie ihr...
Frau Ihle arbeitet schon seit 2022 als Redakteurin bei JACASA. Hier kann sie ihre Leidenschaft fürs Schreiben mit ihrem Interesse für den Immobilienmarkt, aktuelle Immobilentrends und -enwicklungen vereinen.
Lisa Ihle

Häufige Fragen – Grunderwerbsteuer

  • Was ist die Grunderwerbsteuer?

    Die Grunderwerbsteuer ist – im Gegensatz zur Grundsteuer – eine einmalige Steuer. Sie wird beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Deutschland fällig.

  • Wie hoch ist der Steuersatz der Grunderwerbsteuer?

    Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

  • Gibt es Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren?

    Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Beispielsweise durch die Aufteilung des Kaufs, die Nutzung von Freibeträgen bei Erbschaften oder Schenkungen, und das Ausweisen von Inventargegenständen im Kaufvertrag.

  • Wie wird die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet?

    Die Grunderwerbsteuer wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Die Formel lautet: Kaufpreis der Immobilie x Grunderwerbsteuersatz in % = Grunderwerbsteuer.

  • Welche Zahlungsfristen gelten für die Grunderwerbsteuer?

    Die Zahlungsfristen können je nach Bundesland und individueller Vereinbarung variieren. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die festgelegten Zahlungsfristen und halten Sie diese unbedingt ein. So vermeiden Sie rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

  • Wer ist für die Zahlung der Grunderwerbsteuer verantwortlich?

    In der Regel ist der Käufer der Immobilie für die Zahlung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. Gegebenenfalls kann aber auch der Verkäufer die Steuer übernehmen, dies muss jedoch im Kaufvertrag vereinbart werden.

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