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Ertragswertverfahren: So berechnen Sie den Immobilienwert

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
15. Nov 2024 / 21 Min. Lesezeit

Das Ertragswertverfahren ist neben Vergleichswert- und Sachwertverfahren eine der gängigsten Methoden für eine Immobilienbewertung. Es unterscheidet sich von den anderen Verfahren darin, dass es den Wert einer Immobilie anhand ihrer zukünftigen Erträge bestimmt.

Dieser Artikel erklärt Ihnen nicht nur, wie sich der Ertragswert in fünf einfachen Schritten berechnen lässt, sondern auch, welche Vor- und Nachteile die Wertermittlung durch das Ertragswertverfahren hat. Außerdem wird die Frage beantwortet, ob Sie als Laie den Wert selber ermitteln können oder doch lieber einen Gutachter beauftragen sollten.

Was ist das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren ist eine gängige Methode zur Wertermittlung von Immobilien. Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren bilden das Bewertungsgesetz (BewG §184 bis §188) und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV §17 bis §20).

Durch das Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert einer Immobilie, also ihr zu erwartender Marktpreis, von den erzielbaren Erträgen der Immobilie abgeleitet. Deshalb wird das Ertragswertverfahren besonders häufig bei der Bewertung von Miet- und Pachtobjekten angewendet.

Gut zu wissen

In der Praxis wird das Ertragswertverfahren oft mit anderen Bewertungsmethoden kombiniert, um eine möglichst präzise Wertermittlung zu erhalten.

Um den Verkehrswert zu ermitteln, werden beim Ertragswertverfahren der Bodenwert und der Gebäudeertragswert einer Immobilie berechnet. Dabei gibt der Bodenwert den Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks an, während der Gebäudeertragswert die zu erwartenden Einnahmen der Immobilie bezeichnet. Aus diesem Grund basiert der Ertragswert zu großen Teilen auf der Höhe der zukünftigen Miete.

Das kann zum Beispiel für Investoren sehr interessant sein, die herausfinden wollen, ob sich eine Investition in ein bestimmtes Objekt überhaupt lohnt. Allerdings handelt es sich beim Verkehrswert lediglich um eine Einschätzung des Immobilienwerts, nicht um einen tatsächlichen Verkaufspreis.

Ein Mann in Hemd hält eine Lupe und schaut auf ein Miniaturhaus.

Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

Anders als beim Sachwertverfahren steht beim Ertragswertverfahren für Immobilien nicht der Sachwert einer Immobilie im Vordergrund. Vielmehr wird sich hier auf möglichen Gewinn und mögliche Rendite konzentriert, die sich durch eine Immobilie erzielen lassen. Deswegen kommt dieses Verfahren besonders dann zum Einsatz, wenn Immobilien bewertet werden sollen, die in Zukunft Erträge abwerfen – also überwiegend Mietimmobilien. Mietimmobilien sind hauptsächlich:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeimmobilien, z.B. Büros
  • Spezialimmobilien, z.B. Hotels

Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass privat genutzte Immobilien nicht mit dem Ertragswertverfahren, sondern lieber mit dem Sachwertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren bewertet werden sollten. Jedoch kann das Ertragswertverfahren auch dann eingesetzt werden, wenn beispielsweise ein Unternehmenverkauft werden soll, damit mögliche Investoren dessen Wert besser beurteilen können. Dazu werden finanzielle Überschüsse, die den Eigentümern des Unternehmens regelmäßig ausgezahlt werden, diskontiert.

Hinweis

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Ertragswertverfahren: Rechner in fünf Schritten

Bei dem Ertragswertverfahren müssen einige Faktoren einbezogen und beachtet werden. So wird der Grundstückswert zunächst getrennt vom Gebäudewert berechnet. Das liegt daran, dass Boden – im Gegensatz zu Gebäuden – über die Zeit nicht wirklich an Wert verliert.

Nachdem Grundstückswert und Gebäudewert ermittelt wurden, werden beide Werte addiert und ergeben den Ertragswert. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie beim Ertragswertverfahren in fünf Schritten der Ertragswert ermittelt wird.

Faktoren in der Berechnung

Für die Ertragswertermittlung sind verschiedene Faktoren wichtig. Diese werden zwar während der Berechnungsschritte erklärt, doch werden die wichtigsten im Folgenden kurz erläutert:

  • Bewirtschaftungskosten: Alle Kosten, die für die Instandhaltung einer Immobilie und deren Grundstück erforderlich sind, jedoch nicht auf die Mieter übertragen werden können, z.B. Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und Verwaltungskosten.
  • Bodenwert: Wert des Grundstücks, der mittels des Vergleichswertverfahrens oder amtlicher Bodenrichtwerte bestimmt wird.
  • Liegenschaftszins: Der Liegenschaftszins basiert auf dem marktüblichen Zinssatz für eine Immobilie. Die genaue Höhe wird aus den Kaufpreisdaten von Gutachterausschüssen ermittelt.
  • Mieteinnahmen: Nicht die Einnahmen durch derzeitige Ist-Miete, sondern durch die marktübliche Vergleichsmiete, die für die Immobilie erzielt werden kann.
  • Wertverändernde Faktoren: Beispielsweise Bauschäden aufgrund unterlassener Instandhaltungsarbeiten oder Mietbindungen. Diese Faktoren können den Ertragswert entweder verringern oder erhöhen.

Merke

Ertragswert = Bodenwert + Gebäudeertragswert

Ein iPhone liegt auf einigen Diagrammen, die App "Taschenrechner" ist geöffnet.

Schritt 1: Bodenwert ermitteln

Zunächst wird der Bodenwert ermittelt, wofür in der Regel das Vergleichswertverfahren verwendet wird. Dabei werden vergleichbare Grundstücke, die kürzlich in derselben Gegend verkauft wurden, als Grundlage der Berechnung genutzt.

Liegen jedoch keine Preise von Vergleichsobjekten vor, kann auf Bodenrichtwerte zurückgegriffen werden. Denn Bodenrichtwerte geben den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter einer bestimmten Region an und werden von lokalen Gutachterausschüssen ermittelt. Um den Bodenwert zu berechnen, wird der Bodenrichtwert mit der Fläche des Grundstücks multipliziert.

Formel

Bodenwert = Bodenrichtwert x Grundstücksfläche

Die Gutachterausschüsse berechnen die Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre und veröffentlichen sie in Bodenrichtwertkarten. Hierfür werden, ähnlich wie beim Vergleichswertverfahren, die Preise zuvor verkaufter Grundstücke herangezogen.

Anschließend werden Faktoren des konkret betrachteten Grundstücks einbezogen, beispielsweise Lage, Bepflanzung, etc. Bei Bedarf können die Bodenrichtwertkarten online eingesehen werden oder aber als Ausdruck angefordert werden.

Schritt 2: Grundstücksreinertrag berechnen

Im zweiten Schritt des Ertragswertverfahren wird sich auf die erwarteten Mieteinnahmen, beziehungsweise auf den Grundstücksreinertrag, konzentriert. Für die Berechnung des Grundstücksreinertrags ist es wichtig, dass neben den Mieteinnahmen auch Abzüge durch die Bewirtschaftungskosten beachtet werden. Daher werden zur Berechnung des Grundstücksreinertrags die Bewirtschaftungskosten von dem zu erwarteten Jahresrohertrag abgezogen.

Formel

Grundstücksreinertrag = Jahresrohertrag – Bewirtschaftungskosten

Der Jahresrohertrag wird oft auch „Jahresrohmieten“ oder nur „Rohertrag“genannt. Er bezeichnet die marktüblichen Mieteinnahmen, die für ein Grundstück erwartet werden können. Vorausgesetzt ist jedoch, dass das Grundstück auch ordnungsgemäß bewirtschaftet wird.

Auf der anderen Seite bezeichnen Bewirtschaftungskosten jene Beträge, die bei der Bewirtschaftung des Gebäudes anfallen und nicht auf Mieter umgelegt werden können. Folglich müssen sie bei der Berechnung des Grundstücksreinertrags als Abzug berücksichtigt werden. In der Regel können Vermieter hier mit etwa 25% aller Nettomieteinnahmen rechnen.

Formel

Bewirtschaftungskosten = Jahresrohertrag x 0,25

Schritt 3: Gebäudereinertrag berechnen

Um den Gebäudereinertrag zu ermitteln muss im nächsten Schritt vom zuvor berechneten Grundstücksreinertrag die sogenannte Bodenwertverzinsung abgezogen werden. Das hat den Grund, dass der Gebäudeertrag nicht nur den Grundstücksreinertrag, sondern auch die erwartete Steigerung eines Grundstückswerts umfasst.

Formel

Gebäudereinertrag = Grundstücksreinertrag – Bodenwertverzinsung

Das Bewertungsgesetz gibt an, dass für die Bodenwertverzinsung der Liegenschaftszinssatz als Grundlage gilt. Der Liegenschaftszinssatz bezeichnet den Zinssatz, mit dem der Immobilienwert durchschnittlich verzinst wird. Des Weiteren ist der Liegenschaftszins vor allem abhängig von Lage, Gebäudeart und Restnutzungsdauer.

Einflussfaktoren des Liegenschaftszinssatzes:

  • Lage
  • Gebäudeart
  • Restnutzungsdauer

Übrigens: Ist der Liegenschaftszins eher hoch, weist er meist auf eine höhere Rendite hin, auf der anderen Seite aber auch auf ein höheres finanzielles Risiko für Investoren. Aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse wird die Höhe des Liegenschaftszinses abgeleitet.

Formel

Bodenwertverzinsung = Bodenwert x Liegenschaftszins

Die Ermittlung des jeweiligen Liegenschaftszinses wird von lokalen Gutachterausschüssen durchgeführt. Hierfür werden hauptsächlich vergangene Kaufpreise und Reinerträge von Grundstücken betrachtet. Jedoch kommt es nicht selten vor, dass der Liegenschaftszinssatz umstritten oder sogar nicht vorhanden ist. In diesem Fall schreibt das Bewertungsgesetz vor, dass Mietwohngrundstücke mit einem Zinssatz von 5% und Gewerbeimmobilien mit einem Satz von 6,5% verzinst werden.

Beispielimmobilie für Ertragswertverfahren: Mehrfamilienhaus mit Grünfläche

Schritt 4: Gebäudeertragswert mit Vervielfältiger ermitteln

Im vierten Schritt des Ertragswertverfahrens wird der zuvor ermittelte Gebäudereinertrag mit dem Vervielfältiger multipliziert. Daraus ergibt sich anschließend der Gebäudeertragswert.

Formel

Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag x Vervielfältiger

Der Vervielfältigersetzt sich aus einer Formel zusammen, die die Restnutzungsdauer und den Liegenschaftszins miteinbezieht. Das bedeutet, dass der Vervielfältiger höher ist, je länger eine Immobilie genutzt werden kann. Auch, wenn die folgende Formel komplex aussieht: Letztlich benötigt man hier nur zwei Werte, nämlich Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer.

Formel

Vervielfältiger = ((1+q)ⁿ – 1) / ( (1+q)ⁿ x q)

Dabei ist “q” der Liegenschaftszins und “n” ist die Nutzungsdauer.

Schritt 5: Ertragswert berechnen

Da alle benötigten Werte berechnet wurden, muss im fünften und letzten Schritt nur noch der Ertragswert berechnet werden. Hierfür werden zuerst Bodenwert und Gebäudeertragswert miteinander addiert. Anschließend werden wertverändernde Faktoren einbezogen. Diese wertverändernden Faktoren können den Gebäudeverkehrswert entweder steigern oder mindern.

Beispiele für wertverändernde Faktoren sind etwa Mietbindungen, die eine Steigerung des Jahresrohertrags verhindern, aber auch andere Wertänderungen wie der bauliche Zustand eines Gebäudes.

Formel

Ertragswert = Gebäudeertragswert der baulichen Anlagen + Bodenwert +/- Wertänderungen

Die 5 Schritte des Ertragswertverfahrens:

Nach der ausführlichen Erklärung des Ertragswertverfahrens hier nochmal die wesentlichen Berechnungsschritte in kompakter Form zusammengefasst:

1. Bodenwert ermitteln: Mittels Vergleichswertverfahren oder durch Multiplikation von Bodenrichtwert und Grundstücksfläche wird der Bodenwert berechnet.

2. Grundstücksreinertrag berechnen: Von den erwarteten Mieteinnahmen (Jahresrohertrag) werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Die Bewirtschaftungskosten betragen etwa 25% des Jahresrohertrags.

3. Gebäudereinertrag berechnen: Vom Grundstücksreinertrag wird die Bodenwertverzinsung (Bodenwert × Liegenschaftszins) subtrahiert.

4. Gebäudeertragswert ermitteln: Der Gebäudereinertrag wird mit dem Vervielfältiger multipliziert. Der Vervielfältiger berechnet sich aus Liegenschaftszins und Nutzungsdauer.

5. Ertragswert bestimmen: Der finale Ertragswert ergibt sich aus der Addition von Gebäudeertragswert und Bodenwert, unter Berücksichtigung etwaiger Wertänderungen.

Ein älteres Ehepaar sitzt gemeinsam vor einem Laptop, der Mann hält einige Papiere in der Hand.

Beispiel für das Ertragswertverfahren

Zur Veranschaulichung der fünf Schritte des Ertragswertverfahrens wird folgende Beispielimmobilie angenommen und im Folgenden berechnet:

Grundstücksfläche500 m²
Bodenrichtwert400 €/m²
Wohnfläche400 m²
Miete pro Quadratmeter12 €
Bewirtschaftungskosten0,25 %
Liegenschaftszins5,00 %
Bauschäden am Gebäude12.000 €

Schritt 1: Bodenwert

Die Formel zur Berechnung des Bodenwerts lautet: Bodenrichtwert x Grundstücksgröße. Im Falle der Beispielimmobilie sieht die Rechnung also so aus: 500m² x 400€/m² = 200.000€

Schritt 2: Grundstücksreinertrag

Zunächst wird der Jahresrohertrag errechnet, indem die monatliche Miete pro Quadratmeter mit 12 multipliziert wird: (500m² x 12€/m²) x 12 = 72.000€

Anschließend werden die Bewirtschaftungskosten kalkuliert. Sie betragen in der Regel 25% des Jahresrohertrags: 72.000€ x 0,25 = 18.000

Wurden die Bewirtschaftungskosten berechnet, müssen diese im Anschluss vom Jahresrohertrag abgezogen werden: 72.000€ – 18.000€ = 54.000€. Folglich beträgt der Grundstücksreinertrag im Beispiel 54.000€.

Schritt 3: Gebäudereinertrag

Um den Gebäudereinertrag zu errechnen, muss zunächst die Bodenwertverzinsung in Erfahrung gebracht werden, um diese vom Grundstücksreinertrag abzuziehen. Der Bodenwertzinssatz liegt im Fall der Beispielimmobilie bei 5% des Bodenwerts, also ergibt sich folgende Rechnung: 200.000€ x 0,05 = 10.000€

Der Bodenzinswert wird nun vom Grundstücksreinertrag abgezogen: 54.000€ – 10.000€ = 44.000€. Somit liegt der Gebäudereinertrag bei 44.000€.

Standardmäßiger Bodenwertzinssatz

Der Bodenwertzinssatz liegt für Mietwohngrundstücke standardmäßig bei 5%, während er bei Gewerbeimmobilien 6,5% beträgt. Diese Standardwerte kommen dann zum Einsatz, wenn kein spezifischer Liegenschaftszinssatz vom Gutachterausschuss vorliegt.

Schritt 4: Gebäudeertragswert

Hier wird der Vervielfältiger verwendet. Bei einer angenommenen Restnutzungsdauer von 50 Jahren wird folgende Formel angewandt: ((1 + 0,05)50 – 1) / ((1 + 0,05)50 x 0,05) = 18,26

Der berechnete Gebäudeertragswert wird jetzt mit dem Vervielfältiger multipliziert: 44.000€ x 18,26 = 803.440€. Der Gebäudeertragswert der Beispielimmobilie beträgt folglich 803.440€.

Schritt 5: Ertragswert

Im letzte Schritt gilt es, den Ertragswert zu berechnen. Hierfür werden Gebäudeertragswert, Bodenwert und Wertänderungen summiert. Für das Beispiel werden bei den Wertänderungen von Bauschäden von 10.000€ ausgegangen. Somit ergibt sich folgendes Rechenbeispiel:
803.440€ + 200.000€ – 10.000€ = 993.440€

Die Beispielimmobilie hat nach Ermittlung durch das Ertragswertverfahren einen Ertragswert von 993.440€.

Modellhaus mit Taschenrechner auf Statistikunterlagen

Vorteile des Ertragswertverfahrens

Der Vorteil des Ertragswertverfahrens liegt darin, dass es das einzige Verfahren ist, das sich zur Wertermittlung von vermieteten Immobilien eignet. Es konzentriert sich auf die erzielbaren Erträge und ist somit für Investoren interessant, die wissen wollen, ob sich eine Investition in ein Objekt lohnt.

Darüber hinaus hat dieses Verfahren mit realistischer Datengrundlage eine starke Aussagekraft. Denn der Marktpreis, beziehungsweise der Verkehrswert, lässt sich mit diesem Verfahren genau ermitteln.

Welche Nachteile gibt es?

Es gibt allerdings auch Nachteile des Ertragswertverfahrens. Zum einen ist es stark abhängig von der aktuellen Höhe des Liegenschaftszinses, was dazu führt, dass es bei nichtzutreffenden Liegenschaftszins deutlich verzerrte Ergebnisse liefern kann.

Da es vor allem bei Liegenschaftszinswerten häufig vorkommt, dass dieser entweder umstritten ist, oder nicht vorliegt, hat hier das Ertragswertverfahren seine größte Schwachstelle. Auf der anderen Seite kann das Verfahren lediglich einen Schätzwert abbilden, da eine Mietentwicklung nie zu 100% genau vorhersehbar ist.

Vorteile:

  • Ideal für vermietete Immobilien
  • Hohe Aussagekraft bei realistischer Datengrundlage
  • Besonders relevant für Investoren durch Fokus auf Erträge

Nachteile:

  • Starke Abhängigkeit vom Liegenschaftszins
  • Verzerrte Ergebnisse bei fehlerhaftem/fehlendem Liegenschaftszins
  • Nur Schätzwert möglich, da Mietentwicklung nicht exakt vorhersehbar
Bei steigenden Mieten fällt der tatsächliche Ertragswert deutlich höher aus, jedoch kann auch das Gegenteil eintreten. Bei sinkenden Mieten liegt der Ertragswert entsprechend unter dem geschätzten Wert des Ertragswertverfahren. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Was kostet die Ertragswertermittlung?

Wie viel eine Ertragswertermittlung für eine Immobilie kostet, richtet sich danach, wofür die Wertermittlung gebraucht wird. Für den Verkauf eines Hauses genügt oft das Wertgutachten eines Immobilienmaklers. Wenn jedoch ein detaillierteres Gutachten erforderlich ist, beispielsweise für Gerichtsverfahren, wird ein Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten genannt, benötigt.

Ein Instagram-Beitrag von @immoportal dazu, wann ein Immobiliengutachter notwendig ist, und was dieser kostet.

Dieses umfassendere Gutachten wird von einem vereidigten Sachverständigen erstellt. Die Kosten dafür variieren je nach Aufwand und Höhe des Verkehrswertes und sind frei verhandelbar. In der Regel liegen sie aber zwischen 0,5 und 1 Prozent des Verkehrswertes.

Kann man den Ertragswert selbst ermitteln?

Wer den fünf Schritten des Ertragswertverfahrens bisher gut folgen konnte, fragt sich jetzt vielleicht, ob sich der Ertragswert auch selbst ermitteln lässt. Die Antwort auf diese Frage lautet “jein“.

Wer zunächst nur mit dem Gedanken spielt, seine Immobilie zu verkaufen, beziehungsweise in eine bestimmte Immobilie zu investieren, muss nicht sofort einen Gutachter beauftragen. Wenn zunächst nur ein grober Ertragswert benötigt wird, kann dieser selbst berechnet werden. Daneben bietet eine Online Immobilienbewertung eine gute und beliebte Alternative.

Professioneller Gutachter hilft, Fehler zu vermeiden

Bei einem konkreten Vorhaben sollte aber ein professioneller Immobiliengutachter beauftragt werden. Zwar ist es theoretisch möglich, den Ertragswert auch als Laie zu berechnen, allerdings ist in der Praxis davon abzuraten. Denn um das Ertragswertverfahren korrekt anzuwenden, ist mehr als nur ein paar Formeln von Nöten. Schließlich ist auch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV) relevant und man benötigt den Zugang zu den verschiedenen Zahlen, die zusammengetragen werden müssen.

Außerdem ist Präzision sehr wichtig, denn selbst kleine Abweichungen können zu einem verfälschten Verkehrswert führen. Zudem gibt es Situationen, in denen unbedingt ein Gutachter beauftragt werden sollte. Insbesondere beim Nießbrauch ist die Expertise eines professionellen Sachverständigen unumgänglich. Außerdem erkennen Behörden, wie das Finanzamt,und das Gericht nur ein Verkehrswertgutachten an, das von einem zertifizierten Gutachter ausgestellt wurde.

Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass das Ertragswertverfahren eine bewährte Methode zur Bewertung von vermieteten Immobilien darstellt. Indem der zukünftige Ertrag der Immobilie innerhalb der Rechnung berücksichtigt wird, erhalten Käufer und Verkäufer eine erste Einschätzung des Marktwerts.

Dies ist besonders nützlich für Käufern, Verkäufern und Investoren die den langfristigen Wert einer Immobilie beurteilen möchten. Das Verfahren erfordert jedoch genaue Daten und eine fundierte Analyse, was die Unterstützung eines Sachverständigen notwendig macht.

Dennoch lohnt sich dies, da mit dem richtigen Fachwissen und den passenden Daten das Ertragswertverfahren verlässliche und aussagekräftige Ergebnisse für eine Vielzahl von Immobilientypen liefert.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform...
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Ertragswertverfahren

  • Was ist das Ertragswertverfahren?

    Das Ertragswertverfahren ist eine der häufigsten angewendeten Methoden zur Wertermittlung einer Immobilie. Um den Ertragswert zu ermitteln werden erzielbare Erträge betrachtet, die eine Immobilie erzielen kann. Der sogenannte Verkehrswert wird aus den erzielten Mieteinnahmen abgeleitet. Deshalb wird das Ertragswertverfahren hauptsächlich für fremdgenutzte Immobilien angewendet.

  • Welche Vorteile hat das Ertragswertverfahren?

    Das Ertragswertverfahren ist in der Regel das einzige Verfahren, was sich für die Berechnung von vermieteten Immobilien eignet. Es konzentriert sich auf die erzielbaren Erträge und ist somit vor allem für Investoren interessant, die wissen wollen, ob sich eine Investition in ein bestimmtes Objekt lohnt.

    Darüberhinaus hat dieses Verfahren mit realistischer Datengrundlage eine starke Aussagekraft. Der erwartete Marktpreis, beziehungsweise der Verkehrswert, lässt sich mit diesem Verfahren sehr genau ermitteln.

  • Wann benutzt man das Ertragswertverfahren?

    Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich für die Bewertung von fremdgenutzten Immobilien verwendet, mit denen sich Einnahmen erzielen lassen.

    Mietimmobilien sind vor allem:

    • Mehrfamilienhäuser
    • Gewerbeimmobilien, z.B. Büros
    • Spezialimmobilien, z.B. Hotels
  • Was ist der Ertragswert eines Hauses?

    Der Ertragswert eines Hauses kann mit dem Ertragswertverfahren ermittelt werden. Er gibt an, wieviel Einnahmen eine Immobilie in Zukunft erzielen kann. Daher ist der Ertragswert vor allem für Investoren interessant, die überlegen, in eine bestimmte Immobilie zu investieren.

  • Wie ermittelt man den Ertragswert eines Hauses?

    Der Ertragswert setzt sich im Grunde aus zwei Komponenten zusammen: dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert. Beide werden im Rahmen des Ertragswertverfahrens ermittelt und addiert, um den Ertragswert zu erhalten.

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