
Eine Scheidung betrifft in Deutschland jährlich rund 140.000 Paare – und damit auch die zentrale Frage: Wie genau läuft der Scheidungsablauf eigentlich ab? Der Weg von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung erscheint zunächst komplex, lässt sich aber mit der richtigen Vorbereitung strukturiert bewältigen.
Wie lange dauert es vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zum Gerichtstermin? Welche Unterlagen werden benötigt? Und wie können Sie den Ablauf Ihrer Scheidung optimal gestalten – von der ersten rechtlichen Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens? All das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Bevor eine Scheidung überhaupt eingereicht werden kann, sieht das deutsche Scheidungsrecht als zentrale Voraussetzung das sogenannte Trennungsjahr vor. Diese gesetzliche Regelung basiert auf dem Zerrüttungsprinzip und soll sicherstellen, dass die Entscheidung zur Trennung nicht aus einer vorübergehenden Krise heraus getroffen wird.
Das bedeutet, in dieser Zeit müssen Sie von Ihrem Ehepartner getrennt leben – entweder räumlich getrennt oder in getrennten Bereichen der gemeinsamen Wohnung. Ein Getrenntleben in einer gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn Sie:
Eine räumliche Trennung durch den Auszug eines Partners ist während des Trennungsjahres nicht zwingend erforderlich, kann aber die Situation häufig entlasten.
In besonderen Härtefällen, etwa bei häuslicher Gewalt, schweren Straftaten gegen den Partner, erheblichen Suchterkrankungen mit Gefährdungspotenzial oder schwerwiegenden Vertrauensbrüchen, können Gerichte eine Scheidung auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres aussprechen. Diese Ausnahmen müssen jedoch eindeutig nachgewiesen und begründet werden. Diese Ausnahmen müssen jedoch eindeutig nachgewiesen und begründet werden.
Wenn Ehepartner mehr als drei Jahre getrennt leben, wird gesetzlich angenommen, dass die Ehe gescheitert ist (§1566 Abs. 2 BGB). In diesem Fall kann die Scheidung auch ohne Zustimmung eines Partners erfolgen. Die zu klärenden Aspekte entsprechen denen einer Scheidung nach einem Jahr Trennung, jedoch verläuft das Verfahren meist mit weniger Konflikten, da die lange Trennungszeit als eindeutiger Hinweis auf das endgültige Ende der Ehe gewertet wird.
Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens gliedert sich in vier klar definierte Phasen – von der ersten Anwaltsberatung bis zum abschließenden Gerichtstermin. Verstehen Sie die einzelnen Schritte beim Einreichen der Scheidung, können Sie den Scheidungsprozess besser einschätzen und aktiv mitgestalten.
Eine Scheidung kann in Deutschland nicht ohne Anwalt vollzogen werden (Anwaltspflicht), weshalb der erste wichtige Schritt für einen reibungslosen Scheidungsablauf die Wahl eines erfahrenen Familienrechtsanwalts ist. Eine fundierte Erstberatung hilft Ihnen, Ihre rechtliche Position einzuschätzen und mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.
Sind Sie und Ihr Ehepartner sich über die Scheidung einig und haben alle relevanten Punkte einvernehmlich geregelt, genügt es, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird.
In der Erstberatung bespricht der Anwalt mit Ihnen Ihre persönliche und rechtliche Situation, erläutert mögliche Verfahrenswege und klärt Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Zudem erhalten Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen und eine strategische Vorgehensweise für den weiteren Verlauf der Scheidung.
Achten Sie bei der Auswahl auf:
Der Scheidungsantrag muss zwingend von einem Rechtsanwalt eingereicht werden, da vor Familiengerichten in Deutschland Anwaltszwang besteht. Sie selbst können keine Anträge einreichen, dies wäre nicht zulässig.
Haben Sie einen passenden Anwalt gefunden, reicht dieser den Scheidungsantrag gegen Ende des Trennungsjahres beim zuständigen Familiengericht ein. In der Regel ist das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz, wo Sie als Ehepaar gelebt haben, zuständig.
Der Antrag muss enthalten:
Der Zeitpunkt der Antragstellung sollte gut überlegt sein, da ein Scheidungsverfahren verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Im Zuge des Scheidungsantrags müssen Sie als Antragsteller außerdem den Gerichtskostenvorschuss vorab an das Gericht zahlen. Die genauen Kosten erfahren Sie dann erst am Ende des Verfahrens. Sollten Sie nicht in der Lage sein, diese Kosten zu zahlen, können Sie die sogenannte Verfahrenskostenhilfe beantragen, wobei die Kosten dann vom Staat gezahlt werden. Generell werden die Gerichtskosten am Ende zwischen beiden Eheleuten geteilt, sodass Sie nicht alleine für die Gerichtskosten aufkommen müssen.
Nachdem Sie als Antragsteller den Gerichtskostenvorschuss gezahlt haben und der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingegangen ist, prüft das Gericht den Antrag und stellt ihn dem anderen Ehepartner zu (gelber Umschlag).
Dieser hat nun innerhalb einer vom Gericht vorgegebenen Frist mehrere Möglichkeiten der Stellungnahme:
Außerdem werden beiden Ehepartnern vom Gericht Formulare bezüglich des Versorgungsausgleichs (Verteilung der Rentenansprüche) übersendet. Diese müssen von beiden Partnern ausgefüllt, unterschrieben und an das Gericht zurückgeschickt werden. Das Gericht reicht diese Formulare wiederum an die jeweiligen Rentenversicherungsträger weiter.
Nachdem der Rentenversicherungsträger die Rentenanwartschaften ausgerechnet hat, setzt das Familiengericht dann einen Gerichtstermin zur mündlichen Verhandlung fest, zu dem beide Ehepartner persönlich erscheinen müssen.
Nachdem der Scheidungsantrag gestellt und alle erforderlichen Unterlagen beim Familiengericht eingereicht wurden, folgt die Gerichtsverhandlung. Diese stellt einen entscheidenden Schritt im Scheidungsablauf dar, da hier wichtige Fragen geklärt und letztendlich die Scheidung rechtskräftig ausgesprochen werden kann.
Die Dauer und der Ablauf der Verhandlung hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert die Verhandlung meist nur 15-20 Minuten. Eine streitige Scheidung kann mehrere Termine erfordern.
Ablauf einvernehmliche Scheidung | Ablauf strittige Scheidung |
Eine einvernehmliche Scheidung verläuft meist schnell und unkompliziert. | Bei einer strittigen Scheidung ist die Gerichtsverhandlung komplexer und zeitaufwendiger. |
Beide Ehepartner erscheinen mit ihren Anwälten vor dem Familiengericht. | Anwälte vertreten die Interessen der Parteien und bringen Anträge vor. |
Der Richter prüft die Scheidungsvoraussetzungen: – Wurde das Trennungsjahr eingehalten? – Stimmen beide Partner der Scheidung zu? | Uneinigkeit besteht über Scheidungsfolgen wie: – Versorgungsausgleich – Unterhalt – Sorgerecht für gemeinsame Kinder |
Falls Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung bereits außergerichtlich geregelt sind, dauert die Verhandlung oft nur wenige Minuten. | Es können mehrere Verhandlungstermine erforderlich sein. |
Der Richter stellt Fragen zu den Vereinbarungen und überprüft deren Rechtmäßigkeit. | Beide Seiten müssen ihre Argumente und Beweise vorlegen. |
Anschließend wird das Scheidungsurteil ausgesprochen. | Zeugen oder Sachverständige können hinzugezogen werden, um strittige Punkte zu klären. |
Das Gericht kann Vergleichsgespräche anregen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und den Prozess zu verkürzen. |
Ein wichtiger Bestandteil der Gerichtsverhandlung ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner geprüft und, falls notwendig, ausgeglichen. Das Gericht berücksichtigt hierbei die Berechnungen der Rentenversicherungsträger und trifft eine Entscheidung über die gerechte Verteilung der Anwartschaften. Falls beide Parteien auf den Versorgungsausgleich verzichten oder eine individuelle Vereinbarung dazu getroffen haben, muss das Gericht dies bestätigen.
Am Ende der Verhandlung trifft der Richter eine Entscheidung über die Scheidung und deren Folgen. Ist eine Einigung erzielt worden oder sind alle rechtlichen Fragen geklärt, kann die Scheidung sofort mündlich verkündet werden.
Die schriftliche Zustellung des Scheidungsbeschlusses erfolgt einige Wochen später. Falls eine der Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel einzulegen. Dadurch kann sich das Verfahren jedoch weiter verzögern.
Die Vermögensauseinandersetzung ist ein zentraler Aspekt eines jeden Scheidungsablaufs vor Gericht. Sie umfasst die Klärung finanzieller Angelegenheiten zwischen beiden Ehepartnern und kann oft komplex und konfliktbehaftet sein. Eine frühzeitige und fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema kann jedoch spätere Streitigkeiten vermeiden und zu einer fairen Lösung beitragen.
Die wichtigsten Punkte hierbei sind unter anderem der Zugewinnausgleich, die Aufteilung gemeinsamen Eigentums, der Versorgungsausgleich und die Regelung von Unterhaltsfragen.
In Deutschland gilt für die meisten Ehen der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen, soweit es über den Anfangsbestand hinausgeht, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird.
Der Zugewinnausgleich erfolgt in vier klar definierten Schritten:
Hat Partner A einen Zugewinn von 100.000 € und Partner B von 20.000 €, beträgt die Differenz 80.000 . Partner A muss dann 40.000 € (die Hälfte) an Partner B zahlen.
Bestimmte Vermögenswerte fließen nicht in die Zugewinnberechnung ein. Darunter Erbschaften und Schenkungen (als Anfangsvermögen), Schmerzensgeld sowie inflationsbedingte Wertsteigerungen bestimmter Vermögenswerte.
Neben dem Zugewinnausgleich muss auch das gemeinsam erworbene Eigentum aufgeteilt werden. Dazu gehören Immobilien, Fahrzeuge, Haushaltsgegenstände und andere Vermögenswerte.
Hier bieten sich verschiedene Lösungswege an:
Gemeinsame Immobilien | Hausrat und persönliche Gegenstände |
– Verkauf und Teilung des Erlöses – Übernahme durch einen Partner gegen Auszahlung des anderen – Fortsetzung der Eigentümergemeinschaft (selten) | – Gemeinsames Eigentum wird verkauft, und der Gewinn wird aufgeteilt. – Die Ehepartner einigen sich außergerichtlich auf eine gerechte Verteilung. – Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse (z.B. Kinderbetreuung) |
Falls keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht über eine angemessene Aufteilung.
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Ziel ist es, beiden eine gerechte Altersvorsorge zu sichern.
Der Versorgungsausgleich wird in der Regel automatisch vom Familiengericht durchgeführt und betrifft:
Das Familiengericht teilt die in der Ehezeit erworbenen Anrechte hälftig zwischen den Ehepartnern auf. Dieser Prozess erfolgt automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Eine Ausnahme bilden sehr kurze Ehen (unter drei Jahren) oder Ehen mit geringfügigen Anrechten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner auf den Versorgungsausgleich verzichten oder eine individuelle Regelung treffen, welche allerdings vom Gericht genehmigt werden muss.
Nach einer Scheidung können Unterhaltsansprüche bestehen, welche einen weiteren wichtigen Baustein der finanziellen Neuordnung bilden.
Trennungsunterhalt: Wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt, wenn ein Ehepartner finanziell schlechter gestellt ist.
Nachehelicher Unterhalt: Kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung gewährt werden, z. B. bei Kinderbetreuung, Krankheit oder langen Ehen. Die Berechnung erfolgt anhand des Einkommens beider Partner sowie individueller Bedürfnisse. Ziel ist es, eine gerechte finanzielle Absicherung zu gewährleisten.
Die Dauer eines Scheidungsablaufs kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist hilfreich, den Ablauf einer Scheidung zu kennen: Zwar lässt sich das Verfahren selbst nicht verändern, jedoch kann es beschleunigt werden.
Während eine einvernehmliche Scheidung oft zügig durchgeführt werden kann, kann eine strittige Scheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die wichtigsten Einflussgrößen sind die Einigung der Ehepartner, die Bearbeitungszeit der Gerichte und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen.
Wenn sich beide Partner über die Scheidungsfolgen einig sind, dauert das Verfahren nach Einreichung des Scheidungsantrags meist sechs bis zwölf Monate.
Strittige Scheidung: Bei Uneinigkeiten über zentrale Themen kann sich der Prozess hingegen auf ein bis drei Jahre oder sogar länger ausdehnen.
Damit der Scheidungsablauf so reibungslos und schnell wie möglich verläuft, ist es wichtig, dass Sie alle benötigten Dokumente vorbereiten und zur Hand haben.
Dazu gehören:
Besonders wichtig ist der Nachweis des Trennungsbeginns. Hier müssen Sie das Datum der Trennung (schriftliche Mitteilung an den Partner), die konkrete Umsetzung der Trennung (separate Haushaltsführung), eventuelle Zeugen für den Trennungszeitpunkt und die Änderung der Meldeadresse bei räumlicher Trennung dokumentieren.
Bewahren Sie zusätzlich alle Korrespondenz mit Ihrem Partner aus der Trennungszeit auf, die den Trennungswillen dokumentiert. Diese Unterlagen können im späteren Verfahren wichtig werden.
Sind Kinder von der Scheidung betroffen, müssen zusätzliche Regelungen getroffen werden, die wiederum den Scheidungsablauf beeinflussen. Besonders wichtige Aspekte sind das Sorgerecht, das Umgangsrecht sowie der Kindesunterhalt.
Die Regelung des Sorgerechts steht bei Scheidungen mit Kindern im Vordergrund. Im Normalfall bleibt das Sorgerecht nach einer Scheidung bei beiden Elternteilen bestehen. Das sogenannte gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass beide Eltern weiterhin gemeinsam über wichtige Angelegenheiten des Kindes entscheiden müssen. Nur in Ausnahmefällen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Gericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen.
Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht überwiegend lebt. Die häufigste Regelung sieht vor:
Das Ziel ist es, eine möglichst enge Bindung zwischen dem Kind und beiden Eltern zu ermöglichen.
Der Elternteil, der das Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Erziehung und Versorgung. Der andere Elternteil muss finanziellen Unterhalt leisten. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig vom Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils sowie vom Alter des Kindes.
Zusätzlich können anfallende Mehrkosten wie Kindergarten- oder Schulgebühren sowie besondere Bedarfe, etwa bei Krankheit oder Behinderung, geltend gemacht werden.
Kinder erleben die Scheidung oft als belastend. Um ihnen während des Prozesses zu helfen, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote:
– Familienberatungsstellen: Diese bieten Gespräche und Unterstützung für Kinder und Eltern an.
– Psychologische Betreuung: In besonders schwierigen Fällen kann eine Therapie für Kinder sinnvoll sein.
– Mediation: Ein Mediator kann helfen, Lösungen im Sinne des Kindeswohls zu finden.
– Schulsozialarbeit: Schulen bieten oft Anlaufstellen für Kinder, die durch die Trennung ihrer Eltern belastet sind.
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Darunter die Gerichtskosten, Anwaltskosten und zusätzliche Kosten.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser berechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Partner. Bei einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von 3.000 € beträgt der Verfahrenswert beispielsweise 9.000 €.
Hinzu kommen die Anwaltskosten, die ebenfalls vom Verfahrenswert abhängig sind. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit zwischen gesetzlichen Gebühren (Grundgebühr für Beratung und Einarbeitung, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr für Gerichtstermine) und individueller Honorarvereinbarung (Stundensätze zwischen 150 und 400 €, Pauschalvereinbarungen für das gesamte Verfahren, Zusatzvereinbarungen für besondere Leistungen).
Zusätzliche Kosten können zum Beispiel Porto, Übersetzungskosten, Gutachter oder Kosten für Mediationssitzungen sein.
Die tatsächlichen Kosten Ihrer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Art der Scheidung
Zusätzliche Verfahren
Beispiel: Eine einvernehmliche Scheidung nach dem Trennungsjahr kostet bei einem durchschnittlichen Verfahrenswert von 30.000 € etwa:
Bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Voraussetzungen sind:
Tatsächlich war es bis 2013 noch möglich, Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß §33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich geltend zu machen. Allerdings wurde diese Regelung durch eine Gesetzesänderung eingeschränkt. Seitdem können nur noch Kosten berücksichtigt werden, die zwangsläufig entstehen und nicht auf freiwilligen Entscheidungen beruhen.
Gerichtskosten und Anwaltskosten: Ausgaben, die unmittelbar mit dem Scheidungsverfahren verbunden sind, wie Gerichtsgebühren und Anwaltskosten für die eigentliche Scheidung, können weiterhin steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass diese Kosten notwendig und unvermeidbar sind.
Kosten für Unterhaltsvereinbarungen: Falls Aufwendungen für die Erstellung von Vereinbarungen zum Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt direkt mit dem Scheidungsprozess zusammenhängen, können diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater während des Scheidungsablaufes beraten zu lassen, um die individuellen Absetzmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Nach oft monatelanger Wartezeit ist der Moment gekommen: Das Gericht erlässt den Scheidungsbeschluss und erklärt die Ehe offiziell für beendet. Dieser Beschluss markiert das Ende des rechtlichen Scheidungsverfahrens und bringt für beide Ex-Partner Klarheit über ihren neuen Status. Doch was genau bedeutet der Scheidungsbeschluss, und welche rechtlichen sowie praktischen Konsequenzen folgen daraus?
Der Scheidungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der die Ehe rechtskräftig geschieden wird. Er ersetzt das frühere “Scheidungsurteil” und enthält alle relevanten Regelungen zur Eheauflösung. Im Volksmund wird dazu auch häufig “Scheidungsurkunde” gesagt, obwohl es im behördlichen Sinne keine Urkunde für eine Scheidung gibt.
Sobald der Beschluss erlassen wurde, gilt die Ehe als beendet – sofern keine der Parteien Rechtsmittel einlegt.
Nach der mündlichen Verhandlung stellt das Gericht den Scheidungsbeschluss beiden Parteien oder deren Anwälten zu. Der Beschluss wird in den meisten Fällen nicht sofort rechtskräftig. Eine einmonatige Frist für die Einlegung der Beschwerde besteht.
Wird in dieser Zeit keine Beschwerde eingelegt, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig. Falls beide Ex-Partner bereits während der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichten, tritt die Rechtskraft sofort ein.
Mit der offiziellen Scheidung ergeben sich zahlreiche rechtliche und organisatorische Folgen für beide Ex-Partner:
Namensrecht: Falls ein Ehepartner den Nachnamen des anderen angenommen hat, kann er nun entscheiden, ob er diesen behält oder wieder seinen Geburtsnamen annimmt.
Unterhaltszahlungen: Falls ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, wird dieser nun fällig. In einigen Fällen muss der Unterhalt noch detailliert berechnet oder nachträglich durchgesetzt werden.
Versorgungsausgleich: Falls ein Versorgungsausgleich beschlossen wurde, werden die entsprechenden Rentenanwartschaften automatisch von den Versicherungsträgern verrechnet.
Steuerliche Auswirkungen: Die steuerliche Zusammenveranlagung endet mit dem Kalenderjahr der Scheidung. Beide Partner müssen sich darauf einstellen, künftig individuell veranlagt zu werden.
Es gibt einige Punkte, die bei einer Scheidung gerne vergessen werden, für den Scheidungsablauf aber wichtig sind.
Nach der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses sollten einige organisatorische Maßnahmen getroffen werden:
Die emotionale Verarbeitung der Scheidung braucht Zeit und manchmal gelingt ein Neuanfang leichter mit professioneller Unterstützung durch zum Beispiel Scheidungsberatungsstellen, Selbsthilfegruppen, psychologische Beratung oder Finanzberater für die wirtschaftliche Neuorientierung.
Diese Phase des Neuanfangs bietet trotz aller Herausforderungen auch die Chance, das eigene Leben neu zu gestalten und sich persönlich weiterzuentwickeln.
Die Online-Scheidung bietet einen zeitgemäßen Ansatz für den Scheidungsprozess und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie kombiniert digitale Technologien mit rechtlicher Expertise. Diese modernen Ansätze ermöglichen einen effizienteren, kostengünstigeren und weniger belastenden Scheidungsablauf.
Eine Online-Scheidung setzt allerdings die grundsätzliche Bereitschaft beider Partner zur konstruktiven Zusammenarbeit voraus.
Der Online-Scheidungsablauf:
Digitale Erstberatung
Elektronische Dokumentenverwaltung
Eine Scheidung ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der gute Vorbereitung und durchdachtes Vorgehen erfordert. Mit dem richtigen Verständnis der einzelnen Schritte – vom Trennungsjahr bis zur endgültigen Scheidung – können Sie das Verfahren strukturiert und zielgerichtet angehen.
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind dabei eine sorgfältige Dokumentenvorbereitung, die Wahl eines erfahrenen Familienrechtsanwalts und – wenn möglich – eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Partner. Moderne Wege wie Online-Beratung oder Mediation können den Prozess zusätzlich vereinfachen.
Bevor eine Scheidung eingereicht werden kann, muss das sogenannte Trennungsjahr vollzogen werden. Das heißt, Sie müssen nachweisen, dass Sie ein Jahr lang getrennt voneinander gelebt haben, einschließlich getrennter Schlafzimmer, getrennter Bankkonten etc.
Geht man von circa 3.000€ – 4.000€ durchschnittlichem Gesamteinkommen aus, kann eine einvernehmliche Scheidung rund 2.000€ – 2.500€ für beide Parteien zusammen kosten.
Eine Scheidung startet mit dem Einreichen des Scheidungsantrags beim Familiengericht. Dieses leitet den Antrag anschließend an die Ehepartner weiter und je nach Reaktion kann der Antrag entweder direkt angenommen oder abgelehnt werden. Selbst wenn keine Zustimmung erfolgt, ist eine Scheidung nach einer dreijährigen Trennungszeit dennoch möglich.
Laut Gesetz muss eine klare Trennung im Alltag erfolgen. Das bedeutet insbesondere getrennte Schlafplätze. Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad dürfen zwar weiterhin gemeinsam genutzt werden, jedoch sollten typische Alltagsaktivitäten wie gemeinsames Kochen, Essen oder Fernsehen vermieden werden, um die Trennung glaubhaft darzulegen.