
Eine Scheidung tut weh – nicht nur emotional, sondern auch im Geldbeutel. Eine aktuelle Analyse zeigt: Die durchschnittlichen Kosten für eine Scheidung haben sich in den letzten Jahren um fast 30% erhöht. Dabei werden die tatsächlichen finanziellen Folgen einer Trennung häufig unterschätzt.
Aber was kostet eine Scheidung wirklich? Welche versteckten Ausgaben kommen auf Sie zu und wie können Sie die Kosten gezielt reduzieren? In diesem Ratgeber erfahren Sie nicht nur, mit welchen konkreten Beträgen Sie rechnen müssen, sondern auch, welche cleveren Strategien Ihnen helfen, unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Die Scheidungskosten setzen sich aus vielen verschiedenen Bausteinen zusammen – von Anwaltskosten bis hin zu versteckten Zusatzausgaben. Sie variiren jedoch je nach individueller Situation, rechtlicher Komplexität und dem gewählten Verfahren. Damit Sie von Anfang an alle wichtigen Kostenfaktoren im Blick haben, geben wir Ihnen hier einen Überblick.
Diese Kosten fallen bei einer Scheidung an:
Die Gerichts- und Anwaltskosten machen meist den größten Teil der Scheidungskosten aus und werden anhand des sogenannten Verfahrenswerts berechnet, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner (Streitwert) sowie weiteren Faktoren wie Vermögensverhältnissen und Unterhaltspflichten ergibt.
Da in Deutschland Anwaltszwang bei einer Scheidung besteht, muss mindestens ein Partner einen Anwalt beauftragen. In den meisten Fällen ist das der antragstellende Partner, während der andere Partner selbst entscheiden kann, ob er ebenfalls anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt.
Die Gerichtskosten einer Scheidung hingegen teilen sich die Ehepartner in der Regel. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Diese kann die Gerichtskosten teilweise oder vollständig übernehmen, wenn das Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt und die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Neben den Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Scheidung, können zusätzlich noch Kosten für den Vermögens- und Zugewinnausgleich anfallen, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen.
Hier wird es oft etwas komplex. Sind zum Beispiel Immobilien mit im Spiel, fallen häufig Gutachterkosten zwischen 1.500 € und 3.000 € an. Bei Unternehmensbeteiligungen können unter anderem spezielle Wirtschaftsgutachten erforderlich werden, die sich auf 5.000 € oder mehr belaufen.
Der Zugewinnausgleich erfordert zudem eine genaue Bewertung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Hierfür sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden, dessen kosten sich nach dem Umfang der zu bewertenden Vermögensgegenstände richtet.
Auch Notarkosten für eventuelle Grundbucheintragungen oder Eigentumsübertragungen sollten Sie einkalkulieren.
Neben den genannten Hauptkosten können weitere Ausgaben bei einer Scheidung entstehen:
All diese Faktoren sollten Sie bei Ihrer finanziellen Planung berücksichtigen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Die Berechnung der Scheidungskosten folgt einem klaren Prinzip: Der sogenannte Streitwert dient als Grundlage für die Gerichts- und Anwaltskosten. Er ergibt sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Einreichung des Scheidungsantrags. Je höher dieses Einkommen, desto höher fallen die Kosten aus.
Der größte Teil der Scheidungskosten sind tatsächlich die Anwaltskosten, welche wegen des Anwaltszwangs auch nicht umgangen werden können. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese zu minimieren.
Generell richten sich die Anwaltskosten bei einer Scheidung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und basieren, ähnlich wie die Gerichtskosten, auf dem Streitwert (auch Verfahrenswert genannt). Dieser ergibt sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Einreichung der Scheidung.
Bei einem durchschnittlichen Streitwert von 15.000 € müssen Sie also mit Anwaltskosten von etwa 1.500 € bis 2.000 € pro Person rechnen, welche je nach Komplexität und zusätzlichen Vereinbarungen variieren können.
Die Anwaltskosten setzen sich aus diesen verschiedenen Komponenten zusammen:
Viele Anwälte bieten auch individuelle Honorarvereinbarungen an, die zwar über den gesetzlichen Gebühren liegen können, dafür aber oft zusätzliche Leistungen wie ausführliche Beratungsgespräche, Unterstützung bei der Vermögensauseinandersetzung, Verhandlungen mit der Gegenseite oder Erstellung von Vereinbarungen beinhalten. Dies geht aber nur mit Ihrem Einverständnis.
Tipp: Sprechen Sie vor der Unterzeichnung der Anwaltsvollmacht mit Ihrem Anwalt über die Kosten, damit Sie genau bescheid wissen, wie am Ende abgerechnet wird.
Es gibt jedoch Einsparmöglichkeiten. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Wenn Sie sich also beide einig sind, können Sie sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Der nicht antragstellende Partner muss dann lediglich die Zustellungsgebühr von etwa 100 € übernehmen. Besonders bei einer Scheidung ohne komplizierte Vermögensauseinandersetzung können Sie so bis zu 50% der üblichen Anwaltskosten einsparen.
Diese Option empfiehlt sich besonders für Paare, die sich über alle wichtigen Punkte einig sind. Der gemeinsame Anwalt kann dann als neutraler Berater die rechtlichen Formalitäten abwickeln.
Handelt es sich um eine streitige Scheidung, können die Anwaltskosten deutlich höher ausfallen. Gründe dafür sind zum Beispiel:
Im Vergleich zu den Anwaltskosten sind die Gebühren für das Gericht bei einer Scheidung meist geringer. Ihre Berechnung erfolgt gemäß dem Gesetz über Kosten in Familiensachen (FamGKG). Da jedes Gericht einen gewissen Spielraum hat und innerhalb des gesetzlichen Rahmens eigenständig über die Höhe der Gebühren entscheidet, können sich die Kosten je nach Gericht deutlich unterscheiden.
Dabei werden auch die individuellen Gegebenheiten des Falls gemäß § 43 Abs. 1 FamGKG berücksichtigt. Eine exakte Vorhersage der Gerichtskosten ist daher schwierig, jedoch lässt sich eine ungefähre Schätzung vornehmen.
Die Gerichtskosten orientieren sich am Streitwert und folgen einem festgelegten Schema:
Dabei gilt: Je höher das gemeinsame Einkommen, desto höher fallen die Gerichtskosten aus. Die Kosten steigen jedoch nicht linear mit dem Einkommen, ab einem bestimmten Punkt verlangsamt sich der Anstieg. Dies soll verhindern, dass die Gerichtskosten bei hohen Einkommen unverhältnismäßig werden.
Zusätzlich können Zustellungsgebühren für Schriftstücke, Kosten für beglaubigte Abschriften, Gebühren für Sachverständigengutachten und Auslagen für Zeugenvernehmungen hinzu kommen.
Bei einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von 4.000 € ergibt sich ein Streitwert von 12.000 €. Dieser Streitwert fällt in die mittlere Kategorie, wodurch sich Gerichtskosten von etwa 1.056 € ergeben. Zusätzlich können noch Auslagen des Gerichts für Zustellungen oder Abschriften hinzukommen, diese bewegen sich aber meist im niedrigen zweistelligen Bereich.
Diese Berechnung gilt nur für die reine Scheidung.
Erhöhung des Streitwerts durch Zusatzanträge
Werden zusätzliche Anträge gestellt, etwa zum Unterhalt oder Versorgungsausgleich, erhöht sich der Streitwert entsprechend. Jeder Zusatzantrag wird mit einem eigenen Streitwert angesetzt und erhöht damit die Gesamtkosten. Bei der Planung sollten Sie diese möglichen Zusatzkosten von Anfang an berücksichtigen.
Üblicherweise entscheidet das Gericht, dass sich beide Ehepartner die Gerichtskosten hälftig teilen. Allerdings muss ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden, welchen immer die Person zahlen muss, die den Antrag einreicht (§ 9 FamGKG), während die andere lediglich zustimmt. Die Person, die den Gerichtskostenvorschuss gezahlt hat, kann anschließend die Hälfte dieser Kosten von der anderen Partei zurückfordern.
Als Grundlage für die Berechnung des Gerichtskostenvorschusses wird zunächst ein vorläufiger Verfahrenswert angegeben, den die Anwältin oder der Anwalt basierend auf den bereitgestellten Informationen berechnet.
Erst nach Eingang der Zahlung bei der Gerichtskasse nimmt das Gericht den Antrag zur Bearbeitung an und leitet ihn an die andere Partei weiter. Dies folgt aus der gesetzlichen Vorschusspflicht (§ 14 Abs. 1 FamGKG).
Während des laufenden Scheidungsverfahrens müssen beide Parteien nochmals Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen machen. Auf dieser Basis bestimmt das Familiengericht den endgültigen Verfahrenswert und legt die abschließenden Scheidungskosten fest.
Die Wahl zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten des Verfahrens. Während eine einvernehmliche Scheidung oft schneller und kostengünstiger abläuft, kann eine streitige Scheidung aufgrund langer Verhandlungen und zusätzlicher Anträge hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Der Scheidungsablauf bleibt jedoch bei einer einvernehmlichen, wie auch bei einer streitigen Scheidung gleich.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die wichtigsten Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung bereits einig. Dadurch entfallen langwierige Gerichtsverfahren und zusätzliche Anwaltskosten.
Da in Deutschland Anwaltszwang besteht, muss mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Allerdings können sich beide Partner denselben Anwalt nehmen, sofern dieser nur den Antragsteller vertritt und keine widerstreitenden Interessen bestehen.
Die Gesamtkosten bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne komplizierte Vermögensauseinandersetzung liegen meist zwischen 2.000 und 3.500 €.
Die wichtigsten Kostenvorteile einer einvernehmlichen Scheidung:
Bei einem Verfahrenswert von 12.000 € liegen die Gerichtskosten bei ca. 1.056 €. Die Anwaltskosten für einen gemeinsamen Anwalt belaufen sich auf rund 1.800 €. Insgesamt kostet die einvernehmliche Scheidung also etwa 2.856 €.
Eine streitige Scheidung liegt vor, wenn die Ehepartner sich nicht über wesentliche Punkte einigen können. In diesem Fall muss das Gericht über Unterhalt, Vermögensverteilung oder das Sorgerecht entscheiden. Dies führt zu erheblich höheren Kosten, da jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt benötigt und das Verfahren länger dauert.
Eine streitige Scheidung kann somit schnell das Drei- bis Vierfache als eine einvernehmliche Scheidung kosten, also zwischen 6.000 und 14.000 €.
Die wesentlichen Kostentreiber bei einer streitigen Scheidung:
Beträgt der Verfahrenswert 20.000 €, belaufen sich die Gerichtskosten auf ca. 1.308 €. Jeder Ehepartner muss zudem Anwaltskosten von etwa 3.000 € tragen. Insgesamt können sich die Kosten auf über 7.000 € summieren – ohne weitere Zusatzkosten durch Sachverständige oder langwierige Verhandlungen.
Wenn Sie als Ehepaar gemeinsam eine Immobilie besitzen, kommen bei einer Scheidung erhebliche Zusatzkosten auf Sie zu. Das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung stellt oft den größten Vermögenswert dar und muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden.
Der erste wichtige Kostenfaktor ist die Immobilienbewertung. Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten kostet je nach Größe und Lage der Immobilie zwischen 1.500 und 3.000 €.
Bei der Auseinandersetzung über eine Immobilie gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Besonders herausfordernd wird es, wenn ein gemeinsames Darlehen besteht, das im Zuge der Trennung oder Scheidung geregelt werden muss. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten anfallen – beispielsweise eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Darlehen vorzeitig abgelöst wird, die häufig zwischen 1 und 3 % der verbleibenden Restschuld liegt. Auch die Umschreibung des Kredits auf eine Person kann Gebühren verursachen, ebenso wie eine mögliche Neufinanzierung oder Bearbeitungsgebühren der Bank.
Die steuerlichen Folgen bei Immobilienübertragungen im Rahmen einer Scheidung sind vielschichtig. Denken Sie zum Beispiel an die Spekulationssteuer bei Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist, mögliche Grunderwerbsteuerbefreiungen bei bestimmten Ausgleichszahlungen und steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen an den Ex-Partner.
Um die finanziellen Belastungen bei der Immobilienauseinandersetzung zu reduzieren, empfehlen sich folgende Schritte:
Die Kosten für die Auseinandersetzung über Immobilienvermögen können den eigentlichen Scheidungsprozess deutlich verteuern. Eine gründliche Planung und professionelle Beratung sind daher unverzichtbar, um kostspielige Fehler zu vermeiden.
Eine Scheidung kann schnell den eigenen finanziellen Rahmen sprengen, weshalb es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt.
Menschen mit geringem Einkommen können die sogenannte Verfahrenskostenhilfe beantragen. Tatsächlich haben circa 30% aller Scheidungswilligen Anspruch auf diese Unterstützung. Dafür müssen jedoch detaillierte Einkommens- und Vermögensnachweise erbracht werden und auch das Trennungsjahr muss abgekaufen sein.
Die Verfahrenskostenhilfe kann sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten vollständig oder teilweise übernehmen. Hierbei erfolgt die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für jeden Ehepartner getrennt. Beide Partner können unabhängig voneinander einen Antrag stellen und das Gericht prüft dann die individuelle finanzielle Situation jedes Antragstellers.
Für die Bewilligung müssen Sie drei zentrale Voraussetzungen erfüllen:
Außerdem müssen Sie für die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe Ihre finanzielle Situation umfassend offenlegen. Folgende Unterlagen sind zwingend erforderlich:
Laut den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sind Scheidungen und andere familienrechtliche Angelegenheiten grundsätzlich nicht im Versicherungsschutz enthalten. Allerdings sind diese Musterklauseln nicht zwingend bindend, sodass einige Versicherer in bestimmten Fällen dennoch Scheidungskosten teilweise oder vollständig übernehmen – vorausgesetzt, sie wurde mindestens drei Jahre vor der Trennung abgeschlossen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist es wichtig zu prüfen, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Außerdem sollten Sie folgende Aspekte in Ihrem Versicherungsvertrag prüfen:
Häufig deckt die Rechtsschutzversicherung zumindest die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten ab.
Viele Anwaltskanzleien bieten mittlerweile individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen mit flexiblen Zahlungsmodellen über 6 bis 12 Monate an, um die finanziell Bebelastung besser verteilen zu können.
Typische Optionen sind:
Die Digitalisierung hat zahlreiche Lebensbereiche vereinfacht – auch das Scheidungsverfahren kann heute in vielen Fällen zumindest teilweise online abgewickelt werden und bietet somit eine moderne, kostengünstige und unkomplizierte Alternative zur herkömmlichen Scheidung.
Bei einer Online-Scheidung werden alle Dokumente digital eingereicht und die Kommunikation läuft hauptsächlich über sichere Online-Plattformen. Dies bedeutet, dass die Scheidungswilligen nicht persönlich in einer Kanzlei erscheinen müssen, sondern ihre Unterlagen per E-Mail oder über eine Online-Plattform einreichen.
Die Online-Scheidung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der klassischen Scheidung:
Besonders für Paare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, ist eine Online – Scheidung eine gute Alternative. Vor allem, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel keine komplexen Vermögens- oder Sorgerechtsstreitigkeiten und beide Partner kooperativ sind. Die Kosten liegen hier typischerweise zwischen 1.500 und 2.500 €.
Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Die Gesamtkosten können je nach Art der Scheidung und individueller Situation zwischen 2.000 und 14.000 € liegen – eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich.
Vor allem die Entscheidung zwischen Eigeninitiative und professioneller Unterstützung sollte wohlüberlegt sein. Während Sie bei einer unkomplizierten, einvernehmlichen Scheidung durch gute Vorbereitung Kosten sparen können, ist bei komplexeren Fällen – etwa bei Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen – professionelle Beratung unverzichtbar.
Jedoch können Sie mit guter Planung, dem richtigen Timing und professioneller Unterstützung unnötige Kosten vermeiden und den Prozess so reibungslos wie möglich gestalten. Auch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten wie Verfahrenskostenhilfe oder Ratenzahlung, können die finanzielle Belastung reduzieren.
Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, können die Kosten zwischen 2.000€ und 2.500€ liegen. Es kommt jedoch auf das durchschnittliche Gesamteinkommen beider Partner an.
In besonderen Härtefällen kann die Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Diese übernimmt dann den größten Teil, teuilweise ogar auch die kompletten Kosten der Scheidung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie zu wenig Einkommen haben oder arbeitslos sind.
Die Gerichtskosten werden generell zwischen den beiden Partnern geteilt. Allerdings muss der Antragsteller bei Einreichung der Scheidung die zu erwartenden Gerichtsgebühren vorauszahlen, den sogenannte Gerichtskostenvorschuss. Am Ende des Verfahrens werden die Kosten dann aufgeteilt.
Eine Scheidung ist in Deutschland ohne Anwalt nicht möglich. Allerdings kann der nicht antragstellende Partner ohne einen Anwalt am Verfahren teilnehmen und somit die Anwaltskosten sparen. Die Gerichtskosten müssen jedoch anteilig gezahlt werden.