Jeder Mensch sollte sich einmal darüber Gedanken machen, wie und wo er leben will, wenn ein bestimmtes Alter erreicht ist. Im Alter komfortabel leben zu können, bedeutet für die meisten Menschen ein Alltag ohne Treppen Steigen und ohne weite Strecken bis zum nächsten Lebensmittelgeschäft. Diesen Bedürfnissen wird beim seniorengerechten Wohnen entgegengekommen. Dafür müssen Immobilien altersgerecht ausgestattet sein. In diesem Beitrag zum Thema “Seniorengerecht wohnen” erfahren Sie unter anderem, welche Merkmale und Formen es gibt und wie ein Haus oder eine Wohnung altersgerecht umgebaut werden kann.
Unter seniorengerechten Wohnraum versteht man in erster Linie, dass die Senioren sich sicher im Gebäude bewegen können. Dafür sollte der Zugang verschiedener Räume erleichtert werden und sichergestellt werden, dass sich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sicher fortbewegen können. Auch wird den individuellen Bedürfnissen entgegengekommen, indem in Küche und Badezimmer verstellbare Utensilien und Geräte zur Verfügung gestellt werden. Hierfür dienen zum Beispiel höhenverstellbare Küchengeräte oder Haltegriffe in Badezimmern.
Außerdem ist Barrierefreiheit ist ein zentrales Merkmal von seniorengerechtem Wohnen. Um dies umzusetzen, werden in altersgerechten Wohnraum Rampen, Treppenlifte, sowie breite Türe und schwellenlose Übergänge eingebaut. Aber auch Aufzüge sowie gut beleuchtete Wege und Flure tragen zur Barrierefreiheit bei, da durch diese Maßnahmen das Stürzen verhindert werden soll. Ebenfalls sind rutschfeste Böden, sowie Handläufe an Treppen, Fluren und in Badezimmern Merkmale der Barrierefreiheit.
Des Weiteren zeichnen sich Wohnobjekte, die als seniorengerecht gelten, durch ihre günstige Lage mit kurzen Wegen zu Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen und Apotheken aus. Dabei ist zum einen das Ziel, Senioren einen optimalen Anschluss zu medizinischer Versorgung zu bieten. Zum anderen soll die Eigenständigkeit ermöglicht werden, insofern diese gewollt oder möglich ist.
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Hier zur kostenlosen ImmobilienbewertungWer sich mit dem Thema “seniorengerecht wohnen” auseinandersetzt, stößt häufig auf eine Vielzahl ähnlicher Begriffe wie barrierearm und barrierefrei. Dabei stellen sich die Fragen: Was bedeuten diese Begriffe? Gibt es Unterschiede zwischen “seniorengerecht”, “barrierearm” und “barrierefrei”? Die kurze Antwort darauf lautet: Ja, es gibt Unterschiede, und sie haben jeweils bedeutende Auswirkungen auf die Wohnbedingungen.
Barierearm und barrierereduziert
Für Wohnungen, die als “seniorengerecht wohnen”, “barrierearm” oder “barrierereduziert” bezeichnet werden, existieren keine gesetzlichen Vorgaben. Daher gibt es keine notwendigen Kriterien, um diese Bezeichnungen zu rechtfertigen. Jedoch sind Objekte für ein barrierearmes oder barrierereduziertes Wohnen häufig ebenerdig angelegt oder verfügen in einem Mehrfamilienhaus über einen Treppenlift beziehungsweise Aufzug.
Barierefreiheit
Im Gegensatz dazu ist der Begriff der Barrierefreiheit im BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) definiert. Gemäß diesem Gesetz sollen barrierefreie Immobilien so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne Einschränkungen bewohnen können und nicht auf externe Unterstützung angewiesen sein müssen. Dies schließt auch Menschen mit altersbedingten körperlichen Einschränkungen ein. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung und die entsprechenden Richtlinien sind in der DIN-Norm 18040-2 festgelegt.
Im Alter ist es besonders wichtig, soziale Kontakte zu pflegen und sich als Teil einer Gemeinschaft zu fühlen. Andernfalls besteht die Gefahr, im Alter zu vereinsamen. In diesem Interesse bieten Wohnungseinrichtungen für Senioren Gemeinschaftsräume und Freizeitaktivitäten an. Denn ein Angebot an organisierten Treffen und Aktivitäten erweist sich als fördernd für die mentale und physische Gesundheit der Bewohner. Dabei gibt es unterschiedliche Formen des Zusammenlebens und der Pflege:
Bei Seniorenumzügen, die als Service von einigen Umzugsunternehmen angeboten werden, wirdcder Umzug mit den Senioren zusammen und unter Berücksichtigung seiner Emotionen vorbereitet. Zudem kennt sich das Personal speziell mit der Möbelmontage älterer Einrichtungsgegenstände aus.
Möchte man in seinem Zuhause wohnen bleiben, kann dieses durch verschiedene Umbaumaßnahmen barrierefreier gestaltet werden. Dies kann bereits eine große Veränderung der Lebensqualität bewirken, bevor nach speziellen Seniorenwohnungen ohne Betreuung gesucht werden muss. Die folgende Checkliste zeigt konkrete Maßnahmen für einen seniorengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses:
Es gibt Notrufsysteme, mit denen Senioren im Ernstfall einen Alarm auszulösen und Unterstützung verständigen können. Dafür wird entweder ein Notrufanhänger am Körper getragen, oder der Notrufknopf ist an einem Ort in der Wohnung angebracht.
Es ist wichtig, im Voraus die Kosten für den Umbau eines Hauses oder einer Wohnung für ein seniorengerechtes Wohnen zu kalkulieren. Die Höhe der Kosten hängt dabei von den erforderlichen Maßnahmen ab. Typischerweise beinhalten diese Maßnahmen die Verbreiterung der Türen, den Umbau des Badezimmers mit einer barrierefreien Dusche sowie den Einbau von Rampen an relevanten Schwellen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die geschätzten Kosten je nach geplanten Umbauvorhaben.
Umbaumaßnahme | Kosten |
Einbau Treppenlift | 3.000 bis 12.000 € (je nach der Anzahl der Stockwerke und den gegebenen Bedingungen) |
Türverbreiterung | 400 bis 750 € |
Rampe | 100 bis 2.000 € (je nach zu überwindender Höhe) |
Einbau bodengleiche Dusche | ca. 1.500 bis 6.000 € |
Barrierefreier Badumbau | 8.000 bis 10.000 € |
Wie lässt sich ein Umbau finanzieren?
Wenn Sie eine Immobilie seniorengerecht umbauen möchten, können Sie eine KfW-Förderung beantragen. Hierbei bietet das Programm “Altersgerecht Umbauen” zwei Optionen: einen zinsgünstigen Kredit oder eine Bezuschussung. Der Kredit kann bis zu einer Summe von maximal 50.000 € gewährt werden. Bei Wahl der Bezuschussung können Senioren, Angehörige oder Vermieter mit einem Zuschuss von höchstens 6.250 € pro Wohnung oder Haus rechnen. Die Förderung muss vor Baubeginn über die eigene Hausbank beantragt werden, wobei die Einhaltung der DIN-Normen für das Umbauvorhaben verbindlich ist, um die Förderung zu erhalten.
Beim Vorliegen einer Pflegestufe beteiligen sich die Pflegekassen an den Baukosten. Ein Pflegegrad kann z.B. über die Krankenkasse beantragt werden. Dabei muss das Ziel der Umbaumaßnahme die Verbesserung der aktuellen Lebenssituation des Versicherten sein. Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten bis zu einem Betrag von 4.000 €. Falls sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann ein weiterer Zuschuss in Höhe von 4.000 € beantragt werden. Jedoch wird jede Förderung von Pflegekassen individuell bewilligt oder abgelehnt.
Gemäß § 554a des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Mieter das Recht, vom Vermieter die Zustimmung zu barrierefreien Umbaumaßnahmen zu verlangen, sofern ein berechtigtes Interesse der Mieter vorliegt. Dieses Interesse ist gegeben, wenn der Mieter selbst oder ein Familienmitglied mit körperlichen Einschränkungen zu kämpfen hat. Dabei kann der Vermieter die Zustimmung nur dann verweigern, wenn sie ein begründetes Interesse hat, den aktuellen Zustand der vermieteten Wohnung oder des Hauses beizubehalten. Außerdem ist die Zustimmung des Vermieters nur erforderlich, wenn die Umbaumaßnahmen strukturelle Veränderungen an der Immobilie mit sich bringen.
Jedoch haben Vermieter in der Praxis selten Einwände gegen barrierefreie Umbauten. Denn diese Maßnahmen haben auch für den Vermieter Vorteile: Der aktuelle Mieter bleibt in der Wohnung, was die Vermietersuche erspart. Zudem steigert die Barrierefreiheit die Attraktivität und den Wert der Wohnung.
Darüber hinaus müssen in Mehrfamilienhäusern Umbauten am Gebäude in der Eigentümerversammlung genehmigt werden. Dafür sollte auch im Voraus geklärt werden, ob Baugenehmigungen für den geplanten barrierefreien Umbau erforderlich sind. Kleinere Veränderungen, wie das Anbringen eines Notrufknopfes, zusätzlicher Haltegriffe oder die Montage eines elektrischen Türöffners, erfordern jedoch keine Genehmigung.
Wenn Sie eine seniorengerechte Immobilie kaufen möchten, können Sie gezielt nach barrierefreien Immobilien in Immobilienanzeigen suchen, oder sich an einen Makler wenden. Der Makler verfügt über das nötige Wissen bezüglich der Kriterien, die eine barrierefreie Immobilie erfüllen sollte. Gegebenfalls kann er Immobilien zeigen, die zwar die Bedingungen der Barrierefreiheit erfüllen, aber nicht als solche bezeichnet zu werden.
Es ist empfehlenswert, frühzeitig Vorsorge für das Wohnen im Alter zu treffen, denn angesichts des demografischen Wandels wird die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum in den nächsten Jahren zunehmen.
Wenn Sie einen barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie planen, ist es ratsam, mit diesem Vorhaben bereits einige Jahre vor dem Rentenbeginn zu beginnen. Denn während der Berufstätigkeit haben Sie die Möglichkeit, die Finanzierung für den Umbau bis zum Renteneintritt abzuzahlen.
Auch bei der Planung eines Neubaus oder Renovierung einer Immobilie ist es sinnvoll, die Barrierefreiheit von Anfang an zu berücksichtigen. Dafür sollte der Grundriss ausreichend Bewegungsfreiheit bieten und die Türen eine Durchgangsbreite von mindestens 90 cm haben. Dies erspart Ihnen mögliche Nachbesserungen in der Zukunft. Zudem sollten sie die Lage der Immobilie in Ihren Überlegungen berücksichtigen: Gibt es in der Nähe öffentliche Verkehrsmittel, Ärzte und Geschäfte des täglichen Bedarfs? Stellen Sie sich vor, auch im Alter noch in dieser Immobilie zu wohnen.
Zu diesem Ergebnis kam bereits 2017 eine Studie des DStGB (Deutschen Städte- und Gemeindebunds), worin Kosten für barrierefreie Neubauten und Umbauvorhaben verglichen wurden. Laut dieser Studie betrugen die Mehrkosten für eine 75 m² große, barrierefreie Neubauwohnung lediglich 1.600 €. Im Gegensatz dazu lagen die Kosten für einen barrierefreien Umbau bei 19.100 € pro Wohnung.
Unter “seniorengerecht Wohnen” versteht man einen Wohnraum, der speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist. Dabei gibt es verschiedene Arten von seniorengerechtem Wohnen, die von Barrierefreiheit und Senioren Wohngemeinschaften bis zu Seniorenresidenzen reichen. Allerdings können bereits einfache Maßnahmen, wie die Verbreiterung von Türen und das Schaffen von Bewegungsfreiheit in den Räumlichkeiten, ein altersgerechtes Wohnen ermöglichen.
Bei den Kosten für einen seniorengerechten Umbau können Fördermöglichkeiten und Unterstützung durch die Pflegekasse in Betracht gezogen werden. Die Zustimmung des Vermieters für barrierefreie Umbauten ist gesetzlich geregelt und hängt von berechtigten Interessen ab. Ebenfalls sollte bei der Planung eines Neubaus und Renovierungen die Barrierefreiheit fürs Lebensalter berücksichtigt werden.
Unter seniorengerechtem Wohnen versteht man einen Wohnraum, der speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist. Dabei gibt es verschiedene Arten von seniorengerechtem Wohnen, die von Barrierefreiheit und Senioren Wohngemeinschaften bis zu Seniorenresidenzen reichen.
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnformen, die von der Eigenständigkeit des Bewohners abhängen. Das Angebot beinhaltet unter anderem Seniorenwohnhäusern ohne Betreuung, Senioren Wohngemeinschaften mit individueller Pflege bis zu Betreuten Wohnen und Seniorenresidenzen.
Meist bezahlen Senioren für altersgerechtes Wohnen in Eigenleistung oder durch die Finanzierung von Angehörigen. Es können aber auch private Pflegeversicherungen abgeschlossen werden, um die Kosten zu decken.
Vorerst sollte man die persönlichen Prioritäten definieren, um die Suche einzuschränken. Dann sind Online-Plattformen eine gute erste Anlaufstelle, um nach altersgerechten Wohnungseinrichtungen zu suchen. Bei einer konkreten Suche sollten Sie sich an Immobilienmakler und Beratungsstellen wenden und Immobilienportale nutzen. Zudem sind Informationen zu Einrichtungen auf den jeweiligen Stadt-Webseiten zu finden.