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Übergabeprotokoll Haus: Darauf ist zu achten!

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
19. Oct 2023 / 13 Min. Lesezeit

Wer ein Haus verkauft oder vermietet, sollte sich in jedem Fall mit einem Übergabeprotokoll absichern. Das gilt aber nicht nur für den Verkäufer, sondern ebenso für Käufer oder neue Mieter. Doch wer muss sich um ein solches Protokoll kümmern? Handelt es sich um ein verpflichtendes Dokument? Und wozu ist dieser zusätzliche Papierkram überhaupt gut? Das und Weiteres erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Übergabeprotokolle.

Übergabeprotokoll Haus – was ist das?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder ein Haus kaufen wollen, sind alle beteiligten Parteien rechtlich auf der sicheren Seiten, wenn es ein Übergabeprotokoll gibt. In dem Protokoll werden sämtliche Mängel und Zustände der Immobilie schriftlich festgehalten. Es handelt sich also um eine Bestandsaufnahme des kompletten Wohnraumes.

Damit es später zu keinen bösen Überraschungen kommt, wird der aktuelle Zustand der Immobilie ausführlich festgehalten. Man stelle sich nur vor, der Vermieter soll einige Wochen nach dem Einzug der Mieter eine teure Reparatur übernehmen, die Letztere allerdings selbst verschuldet hat.

Ohne Übergabeprotokoll könnte nicht klar geregelt werden, wer für den Schaden aufkommen muss. Andersherum wird durch das Protokoll vermieden, dass neue Mieter für Schäden verantwortlich gemacht werden, die der Vormieter hinterlassen hat.

Wozu braucht man ein Übergabeprotokoll?

Es ist in jedem Fall zu empfehlen ein Übergabeprotokoll bei jedem Ein- bzw. Auszug anzufertigen. Wird das gewissenhaft erledigt, lassen sich spätere Streitigkeiten, die bis vor das Gericht gehen und damit sehr teuer werden können, vermeiden. Solche Streitigkeiten entstehen meist wegen Unklarheiten über Reparaturen, Energiekosten oder Schlüsseln. Sind derartige Themen geklärt und schriftlich festgehalten kann Konflikten vorgebeugt werden.

Der richtige Zeitpunkt ist beim Übergabeprotokoll wichtig

Wann wird das Übergabeprotokoll angefertigt?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Übergabeprotokoll sinnvoll ist. Meist geht es natürlich darum, dass in irgendeiner Form neue Personen in ein Haus einziehen, sei es weil die Immobilie verkauft wurde, oder weil ein Mieterwechsel ansteht.

Der ideale Zeitpunkt, um das Übergabeprotokoll anzufertigen und die Übergabe zu vollziehen ist, wenn sämtliche Renovierungsarbeiten und Reparaturen abgeschlossen sind und das Haus größtenteils leer ist. Alle Habseligkeiten und gegebenenfalls Möbel sollten ausgeräumt sein.

Übergabeprotokoll beim Hausverkauf

Wenn sich ein Eigentümer entscheidet sein Haus zu verkaufen, wird typischerweise erst nach der vollen Zahlung des Kaufpreises ein Übergabetermin ausgemacht.

Das Übergabeprotokoll wird während einer gemeinsamen Begehung der Immobilie angefertigt. Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen anwesend sein und sollten aufmerksam auf Schäden oder Mängel achten. Auch ein Gespräch vorab kann hilfreich sein. So können mit dem Vermieter oder Verkäufer mögliche versteckte Mängel besprochen werden und es entsteht eine gute Gesprächsebene.

Es können aber auch andere Personen anwesend sein:

  • Ist der Mieter bei der Übergabe verhindert, kann ein bevollmächtigter Vertreter einspringen. Wichtig ist, hierfür eine schriftliche Vollmacht vorzubereiten.
  • Auch der Vermieter kann sich durch den Hausverwalter oder Makler vertreten lassen. Dem legt er aber einige Verantwortung auf, denn für Fehler, die dieser möglicherweise bei der Abnahme macht, muss der Vermieter selbst einstehen.
  • Unter Umständen kann es helfen eine neutrale Person dabei zu haben, die bei strittigen Punkten vermittelnd eingreifen kann.
  • Eventuell hat der Verkäufer oder Vermieter kein Interesse an einem Übergabeprotokoll – dann kann der neue Mieter oder Käufer trotzdem eines anfertigen und von einem neutralen Zeugen unterzeichnen lassen

Gut zu wissen

Planen Sie bei der Besichtigung genügend Zeit ein und begutachten Sie die Immobilie bei guten Lichtverhältnissen.

Was muss im Übergabeprotokoll aufgeführt sein?

Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Namen und Anschrift aller anwesenden Personen
  • Anschrift und Lage der Immobilie
  • Verschiedene Daten, wie Ein- bzw. Auszug, letzte Renovierung und Datum der Übergabe
  • Alle Zählerstände sollten abgelesen und notiert werden
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel
  • Mängel und Schäden, seien sie noch so klein
  • Fenster, Türen und Schlösser sollten überprüft werden – das bedeutet, auch wenn es zeitaufwändig ist, alle Fenster und Türen öffnen und schließen und gegebenenfalls auf ihre Kippfunktion prüfen
  • Hinter Schränke und Ähnliches sehen und auf Schimmelbefall prüfen
  • Achten Sie auch auf die Funktionsfähigkeit aller Leitungen, Toilettenspülungen, elektrischer Geräte sowie Heizkörper

Hausübergabeprotokoll – kostenlose Mustervorlage

Im Netz finden Sie unzählige Vorlagen und Muster. Diese sind jedoch nicht immer vollständig. Unsere Experten von Jacasa haben für Sie eine kostenlose Mustervorlage eines Übergabeprotokolls erstellt.

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Was ist sonst noch wichtig?

Im Idealfall wird das Haus natürlich ohne größere Schäden und besenrein übergeben. Ist das der Fall, sollte das ebenfalls im Protokoll erwähnt werden.

Gut zu wissen

Mit der Notiz „besenrein und mängelfrei übergeben“ sichern sich vor allem Vermieter gegen etwaige Schadensersatzsprüche seitens der neuen Mieter ab.

Auch wenn man Gefahr läuft als pingelig zu gelten und viel Zeit aufwendet: Mängel sollten genau untersucht und exakt beschrieben werden.

Denn: Je genauer die Beschreibung, desto höher die Beweiskraft des Dokuments.

Ein detailliert aufgeschriebenes Übergabeprotokoll ist rechtlich bindend und kann als Beweismittel dienen.

Gibt es ein Widerspruchsrecht beim Übergabeprotokoll?

Durch ein Übergabeprotokoll entsteht ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag. Das bedeutet, dem Mieter steht ein Widerrufsrecht grundsätzlich zu, wenn der Vermieter als Unternehmer handelt.

Die Frist liegt hier bei 14 Tagen, wenn der Mieter über diese Recht informiert wurde. Ansonsten sind 12 Monate und 14 Tage die Regel. Als Unternehmen gilt der Vermieter als juristische Person wie eine GmbH. Handelt es sich um eine natürliche Person ist es schwieriger eindeutig abzugrenzen.

Schadensersatzansprüche durch das Übergabeprotokoll

Jegliche Schadensersatzansprüche sind im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Verschlechtert oder verändert sich das Haus aus irgendwelchen Gründen, gibt es zwar Schadensersatzansprüche, diese verjähren aber nach sechs Monaten. Im Näheren heißt das: Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt an dem der Vermieter die Mietsache, also das Haus, zurückerhält.

Worauf beim Übergabeprotokoll noch zu achten ist

Unbedingt zu beachten ist, dass beide Parteien, also sowohl Mieter als auch Vermieter eine Abschrift des Übergabeprotokolls erhalten müssen. Andernfalls kann es zu Problemen kommen. Jemand könnte im Nachhinein etwas hinzufügen – Streitigkeiten sind so vorprogrammiert.

Wird nicht nur reiner Wohnraum, sondern, was bei einem Haus sehr wahrscheinlich ist, auch ein Garten mit übergeben, dürfen sämtliche Außenanlagen nicht vergessen werden. Gartenhäuschen zählen ebenso wie Terrassen und Gartenstücke.

Ebenfalls ist es ratsam, alle übergebenen Geräte auf ihre Funktionalität zu überprüfen und sich die Inbetriebnahme genau erklären zu lassen.

Gut zu wissen

Fotos aus verschiedenen Winkeln, auf denen die Mängel gut zu erkennen sind, können als gute Beweismittel fungieren.

Mängel und Schäden entdeckt – und jetzt?

Im Falle, dass Mieter das Haus vor ihrem Auszug beschädigt haben, heißt es schnell sein. Der Vermieter muss den Ex-Mieter baldmöglichst zur Reparatur und Nachbesserung auffordern. Denn nach dem Gesetz gilt: Ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des Mietobjekts verjähren Ersatzansprüche nach 6 Monaten. Diese Frist gilt allerdings als pausiert, sobald über Schadensbeseitigungen verhandelt wird.

Bei Schadensersatzansprüchen geht der Mieter am besten wie folgt vor:

  • Eine Beseitigungsaufforderung schicken – inklusive Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme
  • Fristen kontrollieren
  • Gegebenenfalls auf Kosten des Vormieters reparieren

Entdecken die neuen Mieter beim Einzug Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll erfasst sind, müssen diese protokolliert und dem Vermieter unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Dieser muss die Schäden dann innerhalb einer vereinbarten Frist beheben.

Und bei verdeckten oder erst später bemerkten Mängeln?

Manche Schäden sind auf den ersten und auch auf den zweiten Blick einfach nicht direkt zu erkennen. Führen diese dann aber zu Einschränkung beispielsweise bei der Inbetriebnahme, ist es ärgerlich, wenn sie nicht im Übergabeprotokoll erwähnt sind.

In diesem Fall sollte der Vermieter baldmöglichst informiert werden, idealerweise schriftlich. Meist findet sich dann schnell eine Lösung und der Mangel kann in beidseitigem Einvernehmen im Protokoll ergänzt werden. Im härtesten Fall jedoch, bleibt nur der Weg über den Rechtsanwalt.

Ebenso sollte der Vermieter einen nachträglich aufgefallenen Mangel direkt an den ehemaligen Mieter melden. Auch hier gilt: im besten Falle wird das Übergabeprotokoll einfach ergänzt. Im schlechtesten Fall muss die Angelegenheit über einen Rechtsanwalt geregelt werden.

War der Schaden eigentlich gut zu erkennen, wurde aber aus Unaufmerksamkeit übersehen, verhält sich das Ganze etwas anders. Änderungen im Nachhinein sind nur schwer möglich, immerhin haben beide Parteien unterschrieben und zugestimmt. Mit Mietminderungen oder Schadensersatzforderungen sieht es also auf beiden Seiten eher schlecht aus. Deshalb: Lieber eine extra Runde durch die Immobilie drehen und im Zweifelsfall zweimal hinsehen.

Schlüsselübergabe

Vorbereitung der Übergabe durch den Vermieter

Damit eine Übergabe möglichst reibungslos abläuft und das Mängelprotokoll idealerweise relativ leer bleibt, ist es ratsam, die Übergabe gut vorzubereiten. Darunter fallen im speziellen jegliche Schönheitsreparaturen, die meist bereits im Mietvertrag geregelt sind.

Sofern nicht anders vereinbart, gehört hierzu das Streichen und Tapezieren aller Wände und Decken, sowie das Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Heizungsrohren. Außerdem sollten Türen, Fenster und Leisten oder Leitungen, die über dem Putz liegen einen frischen Anstrich erhalten. Am besten bei der Farbwahl auf Nummer sicher gehen und ein neutrales weiß wählen. Schließlich müssen jegliche Bohr- und Dübellöcher verschlossen sein.

Manchmal fordern die neuen Mieter weitere Reparaturen und Ausbesserungen. Hier ist aber Vorsicht geboten – der Vermieter ist nicht verpflichtet mehr zu leisten, als im Vertrag festgehalten ist. Oft sollen Holzböden oder Schränke geschliffen und versiegelt, Balkone und Terrassen in Stand gebracht oder Kellerräume und Gemeinschaftsnutzflächen renoviert werden. Diese Arbeiten fallen aber im Normalfall genauso wenig in die Zuständigkeit des Vermieters, wie die Beseitigung jeglicher Schäden, die im Übergabeprotokoll nachweislich nicht festgehalten wurden.

Am Tag der Übergabe

Für den Tag der Übergabe wird schließlich ein verbindlicher Termin ausgemacht. Kurz zuvor sollte die Immobilie erneut kontrolliert werden. Sind alle Fenster geschlossen, ist das Haus sauber und leer und sind alle Hähne zugedreht? Können Sie all diese Punkte mit “Ja” beantworten, steht einer erfolgreichen Abnahme nichts mehr im Weg.

Wünschenswert für eine zügige und unkomplizierte Abnahme ist besonders für den Mieter, dass er schnell die hinterlegte Kaution wiederbekommt. Je besser der Zustand des Hauses, desto besser die Aussichten auf eine vollständige Rückerstattung des hinterlegten Geldes. Bei größeren Schäden oder ausstehenden Betriebskosten kann der Vermieter aber einen Restbetrag einbehalten.

Bei kleineren Schäden gilt es, Verhandlungsgeschick zu beweisen. Oft kann man auf normale Abnutzungserscheinungen argumentieren, zum Beispiel bei kleineren Kratzern oder Verfärbungen. Können Differenzen hierbei nicht beigelegt werden, ist es wichtig die widersprüchlichen Positionen im Übergabeprotokoll festzuhalten.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Übergabeprotokoll Haus

  • Ist ein Übergabeprotokoll verpflichtend?

    Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Übergabeprotokoll nicht, es hilft allerdings spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sich rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen.

  • Was steht in einem Übergabeprotokoll ?

    Aufgeführt sein müssen in jedem Fall die anwesenden Personen, Name und Adresse des Vermieters und des Mieters, sowie des Objekts, des übergeben wird. Am wichtigsten sind dann natürlich alle gefundenen Schäden und Mängel. Auch Zählerstände und übergebene Schlüssel sollten notiert werden.

  • Wer kümmert sich um die Mängel?

    Im Falle eines Bezugs durch neue Mieter, muss der Vermieter innerhalb einer gesetzten Frist für die Aufarbeitung der Mängel sorgen. Später entdeckte Mängel sollten umgehend gemeldet und besprochen werden. Andernfalls sinkt die Chance, dass der Vermieter die Kosten für die Reparatur übernimmt.

  • Muss ich als Vermieter anwesend sein?

    Persönliche Anwesenheit ist sicherlich von Vorteil, wer aber verhindert ist kann auch einen bevollmächtigten Dritten zur Übergabe schicken.

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