
Am 01. Januar 2024 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Robert Habeck (Grüne) eingeführt und sorgte seitdem für Diskussionen in der Politik wie auch bei den Verbrauchern. Mit der neuen Bundesregierung soll das GEG, auch Heizungsgesetz genannt, wieder abgeschafft werden. Für viele Immobilienbesitzer wirft das nun noch mehr Fragen auf, als ohnehin schon.
Was das neue Gebäudeenergiegesetz 2025 konkret für Ihr Eigenheim und Ihren Geldbeutel bedeutet, welche Fristen nun gelten, ob der Heizungstausch weiterhin gefördert wird und ob Sie wirklich Ihre funktionsfähige Gasheizung sofort austauschen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist ein zentraler Baustein der Energiewende und essenziell, um Klimaziele zu erreichen sowie die Abhängigkeit von fossilen Importen zu reduzieren. Da rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland auf Heizung und Warmwasser entfällt und fossile Brennstoffe noch immer dominieren, macht das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Umstieg auf erneuerbare Energien für Immobilienbesitzer verpflichtend.
Bereits 2020 wurde das GEG, auch Heizungsgesetz genannt, eingeführt, um die bisher getrennten Regelwerke EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammenzuführen und einheitliche Vorgaben für Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden zu schaffen. Mit den darin festgelegten Standards soll der Energieverbrauch im Gebäudesektor langfristig gesenkt und die Nutzung fossiler Brennstoffe reduziert werden.
Seitdem wurde das Gesetz mehrfach überarbeitet. Die letzte Novelle ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten und förderte den Austausch von Öl- und Gasheizungen mit Milliardeninvestitionen, erlaubte jedoch weiterhin den Betrieb funktionierender Heizungen. Die Vorgabe war, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Allerdings beinhaltet das GEG 2024 auch zahlreiche Ausnahmen, welche oft zu Verwirrungen geführt haben.
Einen guten Überblick über das Gebäudeenergiegesetz finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mit der Bildung der neuen Bundesregierung soll es nun eine weitere neue Version geben – das Gebäudeenergiegesetz 2025. Vielmehr sagt der neue Koalitionsvertrag, dass das Heizungsgesetz sogar gänzlich abgeschafft werden soll.
Gründe für die Abschaffung beziehungsweise für die geplanten Neuerungen basieren auf dem Wunsch, ein Gesetz zu schaffen, das alle verfügbaren Technologien zulässt und den Fokus auf langfristige Emissionseffizienz legt. Das neue Gebäudeenergiegesetz 2025 soll daher technologieoffener und flexibler sein, um den unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Verbraucher besser gerecht zu werden.
Das neue GEG 2025 stellt die Vermeidung von CO₂-Emissionen in den Mittelpunkt und bewertet Maßnahmen zur Energieeffizienz und Emissionsreduktion gezielt nach ihrer Wirksamkeit. Dabei soll der Klimaschutz im Gebäudesektor vorangetrieben werden, ohne die Wahlmöglichkeiten der Bürger bei Heiztechnologien unnötig einzuschränken.
Gleichzeitig wollen CDU und SPD mit dem Gesetz die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen und den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme erleichtern. Förderprogramme für Sanierungen und Heizungstausch bleiben erhalten, um finanzielle Belastungen für Verbraucher abzufedern.
Zudem sollen neue Übergangsfristen mehr Planungssicherheit schaffen, während das übergeordnete Ziel klar bleibt: Der schrittweise Abschied von fossilen Heizsystemen.
Seit 2024 gelten neue Vorgaben zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich. Ab 2025 treten verbindliche Fristen in Kraft:
Wer die neuen Vorgaben nicht einhält, muss mit Strafen von bis zu 5000 € rechnen. Ausnahmen gelten für Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation sowie für Wärmepumpen.
Ab 2025 treten außerdem verschärfte Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid in Kraft, welche Kamin- und Holzöfen betreffen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden.
Werden diese Grenzwerte nicht eingehalten, müssen die betroffenen Geräte nachgerüstet oder ausgetauscht werden – eine Maßnahme, die mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Um finanzielle Härten abzufedern, sind auch hier Förderprogramme vorgesehen.
Allerdings gibt es Ausnahmen von der Sanierungspflicht. Folgende Feuerstätten sind laut dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks nicht betroffen:
Wer eine Immobilie erbt, kann künftig steuerliche Vorteile für energetische Sanierungen nutzen und so die Modernisierungskosten besser stemmen.
Die meisten Regelungen, welche im Gebäudeenergiegesetz 2024 stehen, bleiben auch 2025 bestehen.
Der Einbau von neuen Öl- oder Gasheizungen ist seit dem 01. Januar 2024 in Neubauten verboten. Und das wird auch 2025 weiterhin so sein. Neue Heizsysteme müssen nun mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (§ 71 GEG). Bis spätestens 2045 soll die Beheizung vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein.
Das gilt jedoch (noch) nicht für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets. Hier gelten Übergangsregeln. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 und in kleineren Städten bis 2028.
Die 65%-Regelung sowie die Austauschpflicht gilt nicht für bestehende Heizungen. Sie dürfen Ihre bestehende Heizung also weiterhin nutzen. Auch, wenn die Heizung kaputtgeht, können Sie diese reparieren und weiter nutzen. Muss sie jedoch komplett ausgetauscht werden, gelten auch hier wieder bestimmte Übergangsfristen.
Nicht jeder kann sich den Umstieg auf erneuerbare Energien und damit ein neues Heizsystem leisten. Deshalb fördert der Bund auch 2025 weiterhin Bürger mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten.
Sind Sie als Mieter von den Modernisierungsmaßnahmen betroffen, dürfen Vermieter nur bis zu 10% dieser Kosten umlegen. Und auch diese sind gedeckelt. So will der Bund Sie weiterhin vor zu hohen Kosten schützen.
Wer frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur attraktive Förderungen und vermeidet lange Wartezeiten bei Fachbetrieben, sondern profitiert auch wirtschaftlich: Energieeffiziente Immobilien erzielen bis zu 15% höhere Verkaufspreise und lassen sich deutlich schneller vermarkten.
Zeit spielt dabei eine entscheidende Rolle – denn wer erst unter Druck reagiert, zahlt oft 20–25% mehr für vergleichbare Maßnahmen. Deshalb lohnt es sich, jetzt fundierte Entscheidungen zu treffen und die eigene Immobilie Schritt für Schritt zukunftssicher zu machen.
Sind Sie von den Modernisierungsmaßnahmen Ihrer Heizungsanlage laut neuem Gebäudeenergiegesetz 2025 betroffen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf erneuerbare Energien zu wechseln.
Aber auch, wenn Sie von sich aus auf umweltbewusstere Lösungen setzen möchten, haben Sie verschiedene Auswahlmöglichkeiten und können wählen, welche Lösung am besten zu Ihnen und Ihrer Immobilie passt.
Aber auch Hybride Lösungen können zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel Wärmepumpe + Gasheizung oder Solarthermie + Biomasse.
Das Gebäudeenergiegesetz 2025 stellt Immobilienbesitzer vor Herausforderungen, bietet jedoch gleichzeitig die Chance, Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten. Wer jetzt handelt, profitiert von maximalen Förderungen und kann die Umstellung in selbstbestimmten Schritten vornehmen.
Die geplanten Änderungen im Koalitionsvertrag 2025 markieren einen bedeutenden Schritt in der deutschen Energiepolitik. Durch die Abschaffung des bisherigen Heizungsgesetzes und die Einführung eines neuen, flexibleren Gebäudeenergiegesetzes sollen die Klimaziele effizienter erreicht und den Verbrauchern mehr Handlungsspielraum gegeben werden.
Es ist jedoch wichtig, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich über die neuen Regelungen und möglichen Förderprogramme zu informieren, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Ab 01. Januar 2025 ist das Einbauen von neuen Öl- und Gasheizungen weiterhin verboten. Es gibt jedoch Übergangsfristen.
Laut neuer Bundesregierung soll das Heizungsgesetz abgeschafft werden. Wie genau das aussieht, ob lediglich Änderungen vorgenommen werden und in welchem Ausmaß, muss weiterhin beobachtet werden.
Das Gebäudeenergiegesetz 2025 sieht Regelungen für Bestandsgebäude sowie auch Neubauten vor.