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Heizungsgesetz 2024: Förderung für klimafreundliche Wärme

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
30. Okt 2024 / 16 Min. Lesezeit

Ab 2024 soll das von der Bundesregierung vorgestellte Förderprogramm für neue Heizungen mit erneuerbarer Energie gestartet werden. Neben Zuschüssen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM), sollen Eigentümer auch Förderkredite erhalten, mit einer Deckelung von maximal 70 %. Zusätzlich zur Grundförderung von 30 % gibt es noch einen Geschwindigkeitsbonus, einen einkommensabhängigen Bonus sowie einen Innovationsbonus.

Ob auch Sie laut Habecks Heizungsgesetz eine Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung 2024 bekommen, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über die mögliche Höhe der Förderung, welche Voraussetzungen es gibt und welche Wärmeerzeuger gefördert werden.

Heizungsförderung für Bestandsgebäude 2024

Mit dem Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Immerhin ist in etwa 41 Millionen Haushalten Deutschlands fossile Energie derzeit die Hauptquelle für Wärme: Fast die Hälfte der Haushalte nutzt Erdgas, während ein Viertel Heizöl verwendet. In Anbetracht dessen, ist eine schnelle Umstellung auf erneuerbare Energien unerlässlich.

Im September 2023 wurde deshalb die zweite Gesetzesnovelle mit dem Ziel des schrittweisen Ausstiegs aus Öl- und Gasheizung vom Bundestag verabschiedet. Durch das Gesetz wird zusätzlich die Abhängigkeit vom Import fossiler Brennstoffe verringert, der Klimaschutz gestärkt und Verbraucher werden vor Preissprüngen bei Öl und Gas geschützt.

Um diesen Übergang zu beschleunigen, wurden die Fördermaßnahmen für Heizungen ab 2024 angepasst. Wenn Sie also Ihre alte Heizung gegen eine umweltfreundlichere Variante mit einem Anteil von 65 % erneuerbarer Energie austauschen, stehen Ihnen staatliche Fördermittel zur Verfügung. Diese Investitionsanreize spielen eine entscheidende Rolle dabei, die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen und Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu machen.

Gut zu wissen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie den Austausch alter fossiler Heizungen durch Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien.

Mögliche Förderungen

  • 30 % Grundförderung: Diese bekommen Sie für den Umstieg auf erneuerbares Heizen, also den Einbau einer neuen Heizung mit einem Anteil von 65 % erneuerbarer Energie.
  • 20 % Geschwindigkeitsbonus: Steigen Sie frühzeitig auf erneuerbare Energien um, also bis Ende 2028, bekommen Sie den Geschwindigkeitsbonus. Dieser gilt unter anderem für den Austausch von Kohle-, Öl- und Nachtspeicher-Heizungen sowie für Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Geplant ist, dass dieser Bonus von 20 % auf 25 % für die Jahre 2024/25 erhöht werden soll. Danach sinkt die Förderung wieder.
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus: Dies gilt für selbst nutzende Eigentümer, die ein zu versteuerndes Einkommen von unter 40.000 € pro Jahr haben.
  • 5 % Innovationsbonus: Diesen bekommen Sie für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen.

Der Förderbetrag ist gedeckelt, sodass Sie insgesamt durch Kombination verschiedener Boni bis zu 70 % Förderung für den Wechsel auf erneuerbare Energien bekommen können. Damit wird Ihnen eine attraktive und nachhaltige Investition ermöglicht.

Hier moch einmal die möglichen Förderungen für einen Heizungstausch auf einen Blick.

Gut zu wissen

Vermieter können beim Heizungstausch bis zu 10 % der Kosten auf den Mieter umlegen, allerdings werden auch Mieter in dem neuen Heizungsgesetz 2024 geschützt. Denn die Umlage ist auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat der Kaltmiete gedeckelt. Handelt es sich um eine Modernisierung der Heizungsanlage, die vom Bund gefördert wurde, muss die gesamte Fördersumme von der Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten auf den Mieter umgelegt werden können.

Voraussetzungen für eine staatliche Förderung

Damit Sie für den Heizungswechsel eine staatliche Förderung beantragen können, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
  • Die bestehende Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein.
  • Der Antrag für die Förderung muss vor der Bestätigung des Installationsvertrags eingereicht werden.
  • Es ist möglich, die Förderung mit anderen Fördermitteln zu kombinieren, solange die Gesamtfördersumme nicht die förderfähigen Kosten übersteigt.
  • Es ist jedoch nicht erlaubt, die Förderung mit der Steuerermäßigung im Rahmen der Einkommensteuer zu kombinieren.
  • Es ist erforderlich, entweder einen Wärmemengenzähler oder eine alternative Methode zur Messung der Effizienz einzubauen.
  • Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B muss durchgeführt werden.
  • Die Rohrleitungen müssen ordnungsgemäß gedämmt sein.
  • Eine Heizlastberechnung für jeden Raum muss durchgeführt werden.
  • Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich über 24 Monate ab Erhalt der Förderzusage.
Kaminfeuer mit Holz, Pellets und einem Heizungsthermostat im Vordergrund

Diese Wärmeerzeuger können gefördert werden

Gemäß der aktuellen Förderrichtlinien stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um auf eine klimafreundliche Heizung umzusteigen und gleichzeitig eine staatliche Förderung zu bekommen. Folgende Wärmeerzeuger werden gefördert:

Wärmepumpe

Für viele Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser, einschließlich bestehender Gebäude, stellt der Einbau einer Wärmepumpe eine attraktive Option dar, denn diese Technologie nutzt größtenteils kostenlose und erneuerbare Umweltwärme, sei es aus dem Boden, der Luft oder dem Wasser/Abwasser. Dadurch erfüllt sie die Anforderung des GEG von mindestens 65 % erneuerbarer Energien und ist zudem auch förderfähig.

Hybridheizung

Eine Wärmepumpe kann auch mit einer fossilen Öl-, Gas- oder Biomasseheizung kombiniert werden. Hierbei muss die Wärmepumpe allerdings bestimmte Leistungsanteile erreichen, um beim Heizen einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Auch hier können Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren.

Holz- oder Pelletheizung

Eine Holzheizung oder Pelletheizung, auch Biomasseheizung genannt, erfüllt zwar die Anforderung des GEG, die Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, allerdings ist zu beachten, dass die Preise für nachhaltig erzeugte Biomasse voraussichtlich steigen werden und sie nur begrenzt verfügbar ist. Daher ist diese Option hauptsächlich für Bestandsgebäude empfehlenswert, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder umsetzbar sind. Dies gilt beispielsweise für Gebäude, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen.

Stromdirektheizung

Ist ein Gebäude sehr gut gedämmt und muss dadurch wenig geheizt werden, kann eine Stromdirektheizung sinnvoll sein. Denn fast 50 % des Netzstroms wird bereits aus erneuerbaren Energien hergestellt und bis 2035 soll der Netzstrom komplett aus erneuerbaren Quellen stammen. Auch für den Einbau einer Stromdirektheizung, wenn sie Sinn ergibt, können Sie von der Förderung profitieren.

Solarthermie-Heizung

Ist es möglich, dass die Solartherme-Anlage den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes, einschließlich Heizung und Warmwasserbereitung, abdecken kann, erfüllt dies die Anforderungen des GEG. Handelt es sich außerdem um eine Einzelmaßnahme, kann der Einbau über die BEG EM gefördert werden. Aber auch, wenn die Anlage im Rahmen einer Komplettsanierung installiert wird, können Sie zinsgünstige Kredite oder einen Tilgungszuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) erhalten.

Solarthermie-Hybrid-Heizung

Eine Kombination aus einer solarthermischen Anlage und einer Heizungsanlage, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwendet, ist ebenfalls möglich. Bei Einhaltung bestimmter Mindestflächen kann angenommen werden, dass die solarthermische Anlage 15 % zur Wärmeerzeugung beiträgt, ohne dass ein rechnerischer Nachweis erforderlich ist. In diesem Fall müssen beispielsweise bei einer Gasheizung nur 60 % grüne Gase verwendet werden, um den Gesamtanteil von 65 % erneuerbarer Energie zu erreichen.

Wärmenetz

Auch der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die Vorgaben des GEG. Hierbei wird das Gebäude aus zentralen Heizungsanlagen oder Kraftwerken versorgt. Ob der Anschluss allerdings für Sie möglich ist, zeigt die jeweilige kommunale Wärmeplanung, welche von Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028 vorgelegt werden muss. Neben der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze gibt es hier auch noch weitere Förderprogramme.

Gut zu wissen – Kommunale Wärmeplanung

Städte und Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle in der Umstellung auf nachhaltige Wärmequellen. Die meisten Entscheidungen bezüglich der Organisation der Wärmeversorgung und dem Ausbau der entsprechenden Infrastruktur werden auf lokaler Ebene getroffen. Hierfür entwickeln die Kommunen sogenannte Wärmepläne.

Diese Pläne geben Auskunft darüber, ob ein bestimmtes Gebiet voraussichtlich an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, ob die Wärmeversorgung dezentral erfolgen wird, beispielsweise durch den Einsatz von Wärmepumpen, oder ob das lokale Gasnetz möglicherweise auf Wasserstoff umgestellt wird.

Auf Grundlage dieser Informationen können Sie als Immobilienbesitzer entscheiden, ob sie sich für eine zentrale Wärmeversorgung entscheiden möchten oder ob Sie alternative technische Lösungen in Erwägung ziehen, insbesondere solche, die erneuerbare Energien nutzen.

Förderfähige Kosten

Die Obergrenze für förderfähige Investitionskosten ab 1. Januar 2024 beträgt bei Wohngebäuden maximal 30.000 €. Das bedeutet, dass der Förderbetrag nur bis zu dieser Summe berechnet wird.

Angenommen, eine neue Heizung kostet 40.000 € und es besteht die Möglichkeit einer 50-prozentigen Förderung. In diesem Fall würde die Förderung für die Heizung im Jahr 2024 bei 15.000 € liegen, was daran liegt, dass der Fördersatz von 50 % nur auf die förderfähigen Kosten von 30.000 € angewendet wird. Der maximal erhältliche Investitionszuschuss beträgt bei einem Fördersatz von 70 % 21.000 €.

In einem Mehrfamilienhaus staffelt sich die Förderung etwas anders. Für die erste Wohneinheit können ebenfalls maximale Investitionskosten von 30.000 € gefördert werden, für Wohneinheit zwei bis sechs sind es jeweils 10.000 € und ab der siebten Wohnung nur noch 3.000 €. Das liegt daran, dass Mehrfamilienhäuser meist Zentralheizungen haben und dementsprechend keine einzelnen Heizungsanlagen pro Wohnung benötigt werden.

Zusätzliche Förderungen zum Heizungstausch: Neben der Förderung für einen Heizungstausch können Sie weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragen. Dies können Sie zum Beispiel für die Dämmung der Gebäudehülle, welche mit 15 % gefördert werden. Liegt außerdem ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, können Sie weitere 5 % beantragen. In diesem Fall liegen die maximalen förderfähigen Investitionskosten bei 60.000 € (ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 €).

Insgesamt liegt die neue Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für einen Heizungstausch und weitere Energieeffizienzmaßnahmen ab 2024 bei 90.000 €.

Folgende Investitionskosten beim Heizungstausch sind förderfähig

  • Anschaffungskosten
  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme
  • Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen*

*Kosten erforderlicher Umfeldmaßnahmen sind Ausgaben, die direkt notwendig sind, um eine zuvor genannte förderfähige Maßnahme vorzubereiten und umzusetzen oder um deren Energieeffizienz zu steigern bzw. zu sichern. Dies können ebenfalls Kosten für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen sein, die direkt mit der förderfähigen Anlage in Verbindung stehen.

Eine detaillierte Auflistung und den aktuellsten Stand können Sie im Merkblatt für förderfähige Kosten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachlesen.

Folgende Investitionskosten beim Heizungstausch sind nicht förderfähig

Die Kosten für gebrauchte Anlagen sowie für Anlagen, die wesentliche Teile gebraucht erworben haben, dürfen grundsätzlich nicht als förderfähige Investitionskosten angegeben werden. Ebenso gilt dies für Maßnahmen, die keinen direkten Bezug zur förderfähigen Anlagentechnik haben oder deren Effizienz nicht steigern. Eigenleistungen können ebenfalls nicht als förderfähige Kosten berücksichtigt werden.

Eine detaillierte Auflistung und den aktuellsten Stand können Sie im Merkblatt für förderfähige Kosten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachlesen.

Heizungsgesetz: Förderung beantragen

Private Eigentümer, Kommunen, Gewerbe sowie gemeinnützige Einrichtungen sind antragsberechtigt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Um eine entsprechende Förderung für Ihren Heizungswechsel von der BAFA zu bekommen, müssen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme (Vorhabenbeginn) einreichen. Dabei gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, welcher der Ausführung zuzurechnen ist, als Vorhabenbeginn.

Vorbereitende Maßnahmen wie zum Beispiel Abrissarbeiten, Aufräumarbeiten oder Bodenuntersuchungen sowie Planungs- und Beratungsleistungen sind vor Antragstellung erlaubt. Gleiches gilt für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen, worunter unter anderem Ausbau und Entsorgung einer Altheizung fallen.

Zusätzlich können Leistungen von Energieeffizienz-Experten mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Anträge für die jeweilige Förderung können online über die Webseite der BAFA gestellt werden

Heizungsgesetz Förderung in 5 Schritten

  • Kostenvoranschlag einholen und Maßnahmen planen
  • Online-Antrag für Förderung stellen
  • Maßnahmen durchführen
  • Unterlagen online einreichen
  • Zuschuss erhalten

Beispiel Wärmepumpe: Weiterhin hohe Förderung

Die Wärmepumpe erfreut sich als Heizlösung großer Beliebtheit unter Hausbesitzern – insbesondere Luft-Wasser-Wärmepumpen. Dies liegt zum einen an ihrer hohen Effizienz und zum anderen an ihrer vergleichsweise unkomplizierten Installation. Denn sie erfordern keine aufwendigen Bohrarbeiten. Zudem ist die Effizienz von Wärmepumpen herausragend, wodurch sie eine wichtige Rolle in der Wärmewende spielen. Sie nutzen 75 % Umweltwärme und lediglich 25 % elektrische Energie, was äußerst sparsames Heizen ermöglicht.

Entscheiden Sie sich für den Einbau einer Wärmepumpe, könnte eine Förderung folgendermaßen aussehen:

  • 25 % Basisförderung für den Einbau einer Wärmepumpe
  • 10 % für den Austausch Ihrer mindestens 20 Jahre alten, noch funktionsfähigen Öl- oder Gasheizung
  • 5 % Wärmepumpen-Bonus, wenn Sie eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel haben oder eine kaufen, die Erde oder (Ab-)Wasser als Energiequelle nutzt.

Insgesamt können Sie somit auf eine Förderung von 40 % für Wärmepumpen kommen.

Gut zu wissen

In Zukunft werden die technischen Mindestanforderungen für die Förderung von Wärmepumpen schrittweise angehoben. Schon jetzt gibt es nur noch Zuschüsse für Anlagen, die mindestens eine rechnerische Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 aufweisen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden keine Förderung mehr erhalten.

Unser Tipp

Zwar können die genannten Heizungssysteme die Kosten senken und tragen zur Energiewende bei, allerdings sollten Sie vor dem Einbau einer neuen Heizung auch die Dämmung Ihrer Immobilie checken. Denn je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen, was wiederum kostengünstiger für Sie in der Anschaffung und im Betrieb ist.

Verringern Sie deshalb zuerst den Wärmeverlust über Fenster, Fassade, Kellerdecke und Dach. Auch hier können Sie eine Förderung beantragen oder 20 % der förderfähigen Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform...
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Heizungsgesetz Förderung

  • Welche Heizungen werden ab 2024 gefördert?

    Es gibt die Möglichkeit, sich für eine umweltfreundliche Heizung wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen zu entscheiden. Alternativ können auch Hybridlösungen in Betracht gezogen werden, bei denen Gas oder Heizöl mit rein regenerativen Technologien kombiniert werden.

  • Welche Förderungen sieht das neue Heizungsgesetz vor?

    Es gibt eine Grundförderung von 30 %, ein Geschwindigkeitsbonus von 20 %, einen einkommensabhängigen Bonus von 30 % sowie einen Innovationsbonus von 5 %. Insgesamt ist eine Förderung von maximal 70 % möglich.

  • Wann gibt es keine Förderung für neue Heizung?

    Für neu errichtete Gebäude ist es nicht möglich, staatliche Fördermittel speziell für die Heizung als eigenständige Maßnahme zu erhalten. Stattdessen wird staatliche Unterstützung nur gewährt, wenn das Gebäude einen festgelegten Effizienzhausstandard (BEG WG) erreicht.

  • Werden Gasheizungen ab 2024 noch gefördert?

    Die ausschließliche Verwendung von Gas zur Wärmeerzeugung wird aufgrund des Wegfalls staatlicher Unterstützung für Gasheizungen immer unökonomischer. Zusätzlich dürfen Gasheizungen nur noch bis Ende 2023 in neuen Gebäuden installiert werden. Ab 2024 müssen neue Heizsysteme zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren.

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