
Durchschnittlich 148.000 Paare trennen sich jährlich in Deutschland, und mit ihnen entstehen zahlreiche offene Fragen zur Zukunft. Eine gut durchdachte Scheidungsfolgenvereinbarung kann in dieser emotional belastenden Zeit entscheidende Struktur und rechtliche Sicherheit bieten – und Ihnen helfen, kostspieligen Streit zu vermeiden.
Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind dabei oft deutlich geringer als die eines langwierigen Gerichtsverfahrens, besonders wenn Immobilien oder komplexe Vermögenswerte beteiligt sind. Doch wie lassen sich Vermögenswerte fair aufteilen? Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie? Und welche Kosten entstehen für die notarielle Beurkundung einer solchen Vereinbarung? In diesem Ratgeber beantworten wir diese und weitere zentrale Fragen rund um Immobilien, Scheidung und die Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Ehepartnern, der die wesentlichen Folgen einer Scheidung regelt und für eine einvernehmliche Scheidung sorgt. Für Immobilienbesitzer ist sie von besonderer Bedeutung, da sie klare Regelungen für den wertvollsten Vermögensgegenstand – die gemeinsame Immobilie – schafft.
Aber auch, wenn keine Immobilie im Spiel ist, gibt eine Scheidungsfolgenvereinbarung Ihnen die Möglichkeit, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.
Sie können mit einer solchen Vereinbarung Ihre Zukunft aktiv gestalten, statt sie von einem Gericht bestimmen zu lassen, das Ihre persönlichen Umstände möglicherweise nicht vollständig erfassen kann.
Der entscheidende Unterschied zu einem streitigen Gerichtsverfahren ohne Scheidungsfolgenvereinbarung liegt nämlich in der Selbstbestimmung: Sie und Ihr Partner entscheiden gemeinsam, wie Vermögen aufgeteilt wird, wie Unterhaltszahlungen gestaltet werden, wie das Sorgerecht geregelt wird und wie andere wichtige Lebensbereiche nach der Trennung organisiert werden sollen.
Was gehört zu den Scheidungsfolgen?
– Zugewinnausgleich
– Ehegattenunterhalt
– Kindesunterhalt
– Versorgungsausgleich
– Sorgerecht und Umgangsrecht
– Fragen zu gemeinsamen Immobilien
Die Scheidungsfolgenvereinbarung basiert rechtlich auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, einem fundamentalen Prinzip unseres Zivilrechts. Dieser Grundsatz ermöglicht es Ihnen, nahezu alle Aspekte Ihrer Scheidung individuell und einvernehmlich zu regeln – allerdings immer innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen.
Besonders wichtig ist: Bei allen Vereinbarungen, die Kinder betreffen, gibt es zwingende gesetzliche Vorgaben zum Kindeswohl, die nicht verhandelbar sind. Der Kindesunterhalt kann beispielsweise nicht beliebig reduziert werden, und Sorgerechtsregelungen müssen immer das Wohlergehen der Kinder in den Mittelpunkt stellen.
Für Immobilienbesitzer ist besonders wichtig: Jede Übertragung von Immobilieneigentum oder Anteilen daran erfordert zwingend die notarielle Beurkundung. Ohne diese Form ist die Vereinbarung bezüglich der Immobilie unwirksam.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist die Unterscheidung zu ähnlichen Vereinbarungen wichtig:
In der Praxis werden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung häufig in einem Dokument kombiniert. Dies hat den Vorteil, dass sowohl die unmittelbaren Bedürfnisse während der Trennungsphase (z.B. wer nutzt die gemeinsame Immobilie?) als auch die langfristigen Regelungen nach der Scheidung (z.B. wem gehört die Immobilie?) abgedeckt sind.
Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung bringt zahlreiche handfeste Vorteile mit sich:
Ein besonders wichtiger, oft übersehener Vorteil liegt in der emotionalen Dimension: Eine fair ausgehandelte Scheidungsfolgenvereinbarung kann dazu beitragen, den Scheidungsprozess als einen würdevollen Abschluss zu gestalten, der es beiden Partnern ermöglicht, mit mehr Klarheit und weniger Groll in die Zukunft zu blicken.
Die Entscheidung für eine solche Vereinbarung setzt allerdings eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft beider Partner voraus. Sie müssen nicht in allen Punkten einer Meinung sein, aber die Bereitschaft zum konstruktiven Dialog sollte vorhanden sein.
Eine gut durchdachte Scheidungsfolgenvereinbarung sollte alle wesentlichen Bereiche Ihres Lebens berücksichtigen und zukunftsorientiert gestaltet sein. Je nach Ihrer persönlichen Situation können dabei unterschiedliche Aspekte im Vordergrund stehen. Eine Vereinbarung, die Kinder, Immobilien und umfangreiche Vermögenswerte umfasst, wird naturgemäß komplexer sein als bei weniger verflochtenen Lebensverhältnissen.
Bei der Vermögensaufteilung geht es um die faire Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Eine klare Inventarisierung und Bewertung aller Vermögensgegenstände ist der erste wichtige Schritt zu einer fairen Aufteilung.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:
Der Unterhalt lässt sich in zwei wesentliche Bereiche unterteilen: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.
Während der Kindesunterhalt weitgehend gesetzlich geregelt ist und sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert, sind Abweichungen hier nur in begrenztem Umfang möglich.
Beim Ehegattenunterhalt besteht hingegen ein größerer Gestaltungsspielraum. Die Höhe und Dauer der Zahlungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Einkommenssituation beider Partner, die Ehedauer, das Alter und der Gesundheitszustand, die berufliche Qualifikation sowie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Betreuung gemeinsamer Kinder spielt eine entscheidende Rolle.
Wichtig ist, dass Unterhaltsvereinbarungen zukunftsorientiert gestaltet werden und mögliche Veränderungen wie Jobwechsel oder eine erneute Heirat berücksichtigen, um langfristige Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei minderjährigen Kindern sind Sorgerechts- und Umgangsregelungen zentrale Bestandteile der Vereinbarung. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt und kann nicht durch Vereinbarungen umgangen werden.
Der Versorgungsausgleich betrifft die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Darunter Gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrenten, Private Altersvorsorge, Pensionsansprüche.
Standardmäßig werden diese Ansprüche hälftig geteilt. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie jedoch – in Grenzen – abweichende Regelungen treffen, etwa durch Verrechnung mit anderen Vermögenswerten.
Die Immobilie in der Scheidungsfolgenvereinbarung ist oft ein zentrales Thema. Hierbei sind verschiedene Optionen möglich, wie zum Beispiel der Hausverkauf und Teilung des Erlöses, die Übernahme durch einen Partner mit Ausgleichszahlung oder die Fortsetzung des gemeinsamen Eigentums (z.B. bis zur Volljährigkeit der Kinder).
Auch gemeinsame Schulden müssen fair aufgeteilt werden. Besonders bei Immobilienkrediten ist eine klare Regelung wichtig, da beide Partner gegenüber der Bank in der Regel gesamtschuldnerisch haften.
Vor einer Scheidung muss in der Regel ein Trennungsjahr eingehalten werden. Bereits in dieser Zeit können wichtige Regelungen in einer Trennungsfolgenvereinbarung festgelegt werden. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen den Ehepartnern, der die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen der Trennung regelt. Dazu gehören unter anderem Vereinbarungen über Trennungsunterhalt, die elterliche Sorge und den Unterhalt für gemeinsame Kinder.
Eine solche Vereinbarung kann bereits Aspekte einer späteren Scheidungsfolgenvereinbarung enthalten. Daher kann sie auch festlegen, ob bestimmte Regelungen nach der Scheidung weiterhin gültig bleiben oder ob neue Absprachen getroffen werden sollen. Dies schafft frühzeitig Klarheit und hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Eine wirksame Scheidungsfolgenvereinbarung basiert auf zwei wesentlichen Faktoren: sorgfältiger Vorbereitung und kompetenter professioneller Unterstützung. Nur wenn beide Elemente zusammenkommen, entsteht ein Dokument, das langfristig Bestand hat und späteren rechtlichen Überprüfungen standhält.
Die Vorbereitung beginnt mit einer umfassenden Bestandsaufnahme Ihrer finanziellen Verhältnisse. Diese Transparenz mag zunächst unangenehm erscheinen, ist jedoch der Schlüssel zu einer ausgewogenen Lösung. Unvollständige Informationen führen fast immer zu Konflikten in späteren Phasen und können die gesamte Vereinbarung gefährden. Sammeln Sie systematisch alle relevanten Unterlagen:
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte alle wesentlichen Aspekte der Scheidung verbindlich regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden. Dabei gibt es jedoch keine allgemeingültigen Vorgaben für den Inhalt, da die Vereinbarung individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Ehepartner zugeschnitten sein muss.
Pflichtangaben sind unter anderem die vollständigen Namen und Anschriften beider Ehepartner sowie das Datum der Eheschließung. Inhaltlich sollte sie Regelungen zu nachehelichem Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder enthalten. Auch die Verteilung gemeinsamer Schulden und die Nutzung der Ehewohnung können Bestandteil der Vereinbarung sein.
Wichtig: Obwohl es Muster für Scheidungsfolgenvereinbarungen gibt, können diese die individuellen Anforderungen eines Paares nicht vollständig abdecken und ersetzen keinesfalls eine anwaltliche Beratung. Mustertexte verallgemeinern komplexe Sachverhalte und müssen sorgfältig an die persönliche Situation angepasst werden.
Zudem kann eine Vereinbarung ungültig sein, wenn sie formale Fehler enthält. Im schlimmsten Fall könnten sogar polizeiliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung oder Nachzahlungen drohen – insbesondere, wenn die Regelungen zum Vermögensausgleich fehlerhaft oder unzulässig sind.
Um die rechtliche Wirksamkeit sicherzustellen, sollte die Scheidungsfolgenvereinbarung in der Regel notariell beurkundet oder vor Gericht protokolliert werden. Eine anwaltliche Prüfung ist dringend zu empfehlen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Die Wahl der richtigen professionellen Unterstützung hängt stark von Ihrer individuellen Situation und dem Konfliktpotenzial zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner ab. In vielen Fällen ist ein abgestimmtes Team verschiedener Experten der Schlüssel zum Erfolg:
Fachanwalt für Familienrecht: Bei komplizierten rechtlichen Konstellationen oder erheblichen Interessengegensätzen ist fachkundige Rechtsberatung unverzichtbar. Idealerweise sollte jeder Partner seinen eigenen Anwalt konsultieren. Dies mag zunächst als Kostenfaktor erscheinen, verhindert jedoch teure Nachbesserungen oder gar Anfechtungen der Vereinbarung.
Mediator: Besonders bei emotional aufgeladenen Situationen kann ein qualifizierter Mediator helfen, Blockaden zu überwinden und konstruktive Lösungen zu entwickeln. Mediatoren schaffen einen geschützten Raum, in dem beide Partner ihre Interessen artikulieren können, und unterstützen bei der Entwicklung kreativer, bedarfsgerechter Lösungen.
Notar: Die notarielle Beurkundung ist in vielen Fällen nicht nur ratsam, sondern rechtlich zwingend erforderlich. Der Notar prüft die Vereinbarung auf Rechtswirksamkeit und Ausgewogenheit und stellt sicher, dass beide Partner die Tragweite der getroffenen Regelungen verstehen.
Steuerberater: Bei komplexeren Vermögensverhältnissen, Immobilienübertragungen oder unternehmerischen Beteiligungen kann steuerlicher Rat erhebliche finanzielle Vorteile bringen und kostspielige Überraschungen vermeiden.
Immobiliensachverständiger: Sind gemeinsame Immobilien mit im Spiel, ist es sinnvoll einen Immobiliensachverständigen für die neutrale Wertermittlung der Immobilien zu rate zu ziehen.
Bankberater: Dieser unterstützt Sie bei Fragen bezüglich Umschuldung und Entlassung aus Kreditverpflichtungen.
Die häufigsten Schwachstellen, die eine Scheidungsfolgenvereinbarung angreifbar machen, lassen sich mit fachkundiger Unterstützung vermeiden:
Der Weg zu einer tragfähigen Scheidungsfolgenvereinbarung führt oft durch emotionales Minenfeld. Besonders bei der Aufteilung von Vermögenswerten, der Regelung der Immobilie bei der Scheidungsfolgenvereinbarung oder bei Fragen des Sorgerechts können die Fronten verhärten.
Die Frage, wer welche Besitztümer erhält, ist eine der häufigsten Konfliktquellen bei einer Scheidung. Dabei geht es oft nicht nur um den materiellen Wert von Gegenständen, sondern auch um deren emotionale Bedeutung, was rationale Entscheidungen erschweren kann. Um diesen Prozess strukturierter anzugehen, ist es hilfreich, zwischen Emotionen und Fakten zu unterscheiden. Der gefühlsmäßige Wert eines Gegenstands sollte bewusst vom tatsächlichen Marktwert getrennt betrachtet werden – eine neutrale dritte Person kann hierbei eine objektive Perspektive bieten.
Eine systematische Bestandsaufnahme ist hier ein wichtiger Schritt. Dabei sollte eine detaillierte Inventarliste aller relevanten Vermögensgegenstände erstellt werden. Für jedes Objekt sollten der ungefähre aktuelle Marktwert – bei wertvollen Stücken idealerweise durch eine professionelle Schätzung –, der Anschaffungszeitpunkt (vor oder während der Ehe), die Finanzierungsquelle (gemeinsames Einkommen, Erbe oder Schenkung) sowie die primäre Nutzung (persönlich oder gemeinsam) dokumentiert werden. Zudem ist eine zukunftsorientierte Bewertung ratsam, da bestimmte Anlagegüter wie Immobilien oder Kunstwerke erheblich an Wert gewinnen können, während andere an Wert verlieren.
Darüber hinaus sollten auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, da die Übertragung bestimmter Vermögenswerte steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gerade bei umfangreichen Vermögenswerten ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Die Bewertung einer gemeinsamen Immobilie ist sehr häufig ein Streitpunkt bei der Scheidung. Ein neutrales Wertgutachten oder mehrere Vergleichsangebote von Maklern können für eine faire Einschätzung sorgen. Faktoren wie Modernisierungen, Renovierungsbedarf oder rechtliche Belastungen sollten in die Bewertung einfließen. Bei aufgeschobenem Verkauf ist eine spätere Wertermittlung zu vereinbaren.
Ein weiterer kritischer Punkt bei Immobilien im Scheidungsprozess ist die gemeinsame Finanzierung. Banken müssen einer Haftungsentlassung zustimmen, interne Freistellungsvereinbarungen können eine Zwischenlösung sein. Refinanzierungskosten, persönliche Bürgschaften und Zahlungsausfälle sollten geregelt werden.
Sind Kinder betroffen, kann das Kindeswohl den Verbleib in der Immobilie beeinflussen. Wohnrecht, Kostenaufteilung und Zukunftsszenarien müssen geklärt werden.
Wenn es um Kinder geht, vermischen sich rechtliche, praktische und emotionale Aspekte auf besonders sensible Weise. Hier gilt es, trotz eigener Verletzungen und Bedürfnisse, das Wohl der Kinder in den Fokus zu rücken:
In komplizierten Fällen oder bei starken Konflikten kann die Einbeziehung eines Kinderpsychologen oder speziell ausgebildeten Mediators wertvolle Unterstützung bieten. Diese Fachkräfte helfen dabei, die Perspektive der Kinder besser zu verstehen und tragfähige Kompromisse zu entwickeln.
Bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen sollten sowohl die aktuellen Bedürfnisse als auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden. Eine realistische Einkommensermittlung ist dabei essenziell, sodass alle Einkommensquellen beider Partner transparent offengelegt werden – einschließlich variabler Gehaltsbestandteile, Nebeneinkünfte und Kapitalerträge.
Ebenso wichtig ist eine vorausschauende Planung, die absehbare Veränderungen einbezieht, etwa Karriereentwicklungen, den Abschluss einer Ausbildung, geplante Arbeitszeitreduzierungen oder gesundheitliche Einschränkungen. Eine gut durchdachte Vereinbarung kann so langfristige Konflikte vermeiden und eine gerechte Lösung für beide Parteien sicherstellen.
In bestimmten Lebenssituationen erfordert eine Scheidungsfolgenvereinbarung besondere Anpassungen, um den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten gerecht zu werden. Dazu zählen unter anderem Fälle mit gemeinsamen Immobilien, internationalem Bezug oder gemeinsamer unternehmerischer Tätigkeit. Eine maßgeschneiderte Regelung hilft, rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren und langfristige Stabilität zu gewährleisten.
Bestimmte Immobiliensituationen erfordern spezielle Überlegungen und sorgfältige Planung bei der Gestaltung Ihrer Vereinbarung. Bei mehreren Objekten können Immobilien zum Beispiel einzelnen Partnern zugewiesen oder ihr Gesamtwert in die Abrechnung einbezogen werden. Unterschiede zwischen selbstgenutzten und vermieteten Immobilien sowie steuerliche Aspekte sollten berücksichtigt werden.
Besonders komplex ist die Regelung von betrieblich genutzten Immobilien, da sie unternehmerische Notwendigkeiten, steuerliche Konsequenzen und Mietregelungen betreffen können.
Auch bei Auslandsimmobilien sind rechtliche Besonderheiten zu beachten, etwa anwendbares Recht, Doppelbesteuerung und internationale Vollstreckbarkeit.
Eine enge Abstimmung mit Steuer- und Rechtsexperten ist in all diesen Fällen essenziell, um spätere Konflikte und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Für Unternehmer und Selbstständige stellt eine Scheidung besondere Herausforderungen dar. Oft sind berufliche und private Vermögenswerte eng miteinander verwoben. In diesen Fällen ist ein besonders strukturiertes Vorgehen erforderlich.
Eine zentrale Frage betrifft die Bewertung des Unternehmens oder der Praxis. Während der Buchwert relativ einfach zu ermitteln ist, spielen bei der Bewertung auch immaterielle Faktoren wie Kundenstamm, Markenbekanntheit oder Zukunftsaussichten eine wesentliche Rolle. Hierfür ist die Hinzuziehung eines neutralen Sachverständigen für Unternehmensbewertung unverzichtbar. Dieser kann verschiedene Bewertungsverfahren anwenden (Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren, Multiplikatorverfahren) und so zu einer realistischen Einschätzung gelangen.
Die Regelung der Übernahme oder Aufteilung von Geschäftsanteilen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Hierbei sind mehrere Szenarien denkbar:
Besonders wichtig ist auch die Klärung von Haftungsfragen. Oft haben beide Ehepartner Bürgschaften für Firmenkredite übernommen oder haften als Gesellschafter. Eine klare Regelung zur Entlassung aus diesen Verpflichtungen muss Teil der Vereinbarung sein. Sprechen Sie mit Ihrer Bank frühzeitig über Möglichkeiten der Umschuldung oder Neuordnung von Krediten.
Bei Ehen mit internationalem Bezug kommen weitere Dimensionen hinzu. Entscheidend ist zunächst die Frage des anwendbaren Rechts. Je nach Staatsangehörigkeit der Ehegatten, gewöhnlichem Aufenthalt oder getroffenen Rechtswahlen können unterschiedliche nationale Rechtssysteme zur Anwendung kommen. Die Unterschiede im Scheidungs-, Unterhalts- und Güterrecht können erheblich sein.
Die Anerkennung der Vereinbarung im Ausland muss ebenfalls sichergestellt werden. Eine in Deutschland wirksame Scheidungsfolgenvereinbarung kann in einem anderen Land wirkungslos sein, wenn sie dortigen Formvorschriften oder inhaltlichen Anforderungen nicht entspricht. Dies betrifft besonders:
Besonders sensibel sind grenzüberschreitende Sorgerechts- und Umgangsregelungen. Hier müssen praktische Fragen wie Reisekosten, Kommunikationsmöglichkeiten und die Handhabung kultureller Unterschiede bedacht werden. Regelungen zum Wohnortwechsel ins Ausland sollten präzise formuliert werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Der Abschluss Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung markiert einen wichtigen Meilenstein in Ihrem Trennungsprozess. Doch nun beginnt die entscheidende Phase der praktischen Umsetzung. Was auf dem Papier steht, muss nun in die Realität umgesetzt werden – ein Prozess, der Sorgfalt und Organisation erfordert.
Erstellen Sie zunächst einen detaillierten Umsetzungsplan mit konkreten Zeitvorgaben. Dieser hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und nichts Wichtiges zu übersehen. Besonders wichtig ist die zeitnahe Weiterleitung aller relevanten Dokumente an die zuständigen Stellen:
Achten Sie dabei auf vereinbarte Fristen für Zahlungen oder Vermögensübertragungen und halten Sie diese konsequent ein. Ein zuverlässiges Fristenmanagement beugt unnötigen Konflikten vor und schafft Vertrauen in die getroffenen Vereinbarungen.
Trotz sorgfältiger Planung können sich Lebensumstände ändern und Anpassungen der Vereinbarung erforderlich machen. Hierbei ist zwischen einvernehmlichen Änderungen und einseitigen Anpassungswünschen zu unterscheiden.
Am einfachsten sind einvernehmliche Anpassungen, bei denen beide Ex-Partner einer Änderung zustimmen. Diese sollten stets schriftlich festgehalten und je nach Inhalt notariell beurkundet werden. Die formalen Anforderungen entsprechen grundsätzlich denen der ursprünglichen Vereinbarung.
Bei wesentlichen Veränderungen der Lebensumstände kann unter Umständen auch ohne Zustimmung des Ex-Partners eine Anpassung erreicht werden. Dies betrifft insbesondere erhebliche Einkommensveränderungen, die Unterhaltsvereinbarungen betreffen, gesundheitliche Entwicklungen mit Auswirkungen auf Erwerbsfähigkeit oder Veränderungen im Betreuungsbedarf von Kindern.
Die Anfechtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Die Hürden hierfür sind bewusst hoch angesetzt, um die Rechtssicherheit zu wahren. Anfechtungsgründe können arglistige Täuschung über wesentliche Vermögenswerte, Drohung oder Zwang bei Vertragsabschluss oder eine extreme Benachteiligung eines Partners sein, die gegen die guten Sitten verstößt.
Eine Anfechtung ist kein Widerruf – handelt es sich um eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung, kann diese nicht widerrufen werden.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann für unwirksam erklärt werden, wenn sie sittenwidrig ist. Dies ist der Fall, wenn eine der Parteien unverhältnismäßig benachteiligt wird oder wenn die Vereinbarung gegen grundlegende rechtliche oder moralische Prinzipien verstößt.
Ein häufiger Grund für die Sittenwidrigkeit ist die einseitige Benachteiligung eines Ehepartners, beispielsweise wenn ein wirtschaftlich schwächerer Partner auf nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich verzichtet, ohne eine angemessene Kompensation zu erhalten. Auch der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann problematisch sein, insbesondere wenn dadurch eine finanzielle Notlage entsteht.
Zudem kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sittenwidrig sein, wenn sie unter Druck oder Täuschung zustande kommt. Falls eine Partei sich in einer emotionalen oder finanziellen Zwangslage befindet und dadurch zu einer unvorteilhaften Regelung gedrängt wird, kann das Gericht die Vereinbarung für nichtig erklären.
Um Sittenwidrigkeit zu vermeiden, sollte die Vereinbarung fair, transparent und ausgeglichen sein. Eine notarielle Beurkundung sowie anwaltliche Beratung helfen, spätere Anfechtungen zu verhindern und eine rechtssichere Regelung zu treffen.
Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Umfang der Regelungen, dem Vermögen der Ehepartner und der Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung. Grundsätzlich fallen folgende Kosten an:
Außerdem sind Aspekte wie der Zugewinn, Unterhalt und Grundstückswert bei gemeinsamer Immobilie bei der Berechnung maßgeblich. In der Regel liegen die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen 2.000 € und 10.000 €.
Eine gut ausgearbeitete Scheidungsfolgenvereinbarung kann jedoch langfristig hohe Prozess- und Scheidungskosten vermeiden, da sie Streitigkeiten reduziert und eine klare Rechtsgrundlage schafft. Eine frühzeitige Investition in eine rechtssichere Vereinbarung kann daher finanzielle und emotionale Belastungen minimieren.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist weit mehr als ein juristisches Dokument – sie ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Neuanfang. Durch die einvernehmliche Regelung aller relevanten Aspekte schaffen Sie Klarheit, sparen Zeit und Kosten und minimieren emotionale Belastungen für alle Beteiligten.
Der Weg zu einer tragfähigen Vereinbarung führt über eine vollständige Bestandsaufnahme Ihrer Vermögensverhältnisse, die Einbeziehung fachkundiger Beratung und die sorgfältige Berücksichtigung aller relevanten Lebensbereiche – von der Vermögensaufteilung über Unterhaltsregelungen bis hin zu Sorgerechtsvereinbarungen.
Mit einer maßgeschneiderten Scheidungsfolgenvereinbarung behalten Sie die Kontrolle über Ihre Zukunft und können den Blick nach vorne richten. Sie bildet das Fundament für einen respektvollen Abschluss Ihrer Beziehung und ermöglicht allen Beteiligten, insbesondere auch Ihren Kindern, einen gesunden Neustart.
Immer dann, wenn Sie als Ehepaar die Folgen einer Scheidung selber festlegen wollen und diese nicht von einem Gericht getroffen werden sollen, macht eine Scheidungsfolgenvereinbarung Sinn.
Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung variieren individuell. Generell bestehen die Kosten aber aus Notarkosten, Anwaltskosten und Gerichtskosten. Hinzu kommen steuerliche Beratung oder die Bewertung von Immobilien. In der Regel liegen die Kosten zwischen 2.000€ und 10.000 €.
Immer dann, wenn es zum Beispiel um Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt in der Scheidungsfolgenvereinbarung geht. Wird in dem Dokument nur der Verbleib des Mobiliars oder des Autos vereinbart, müssen Sie die Vereinbarung nicht zwingend notariell beurkunden lassen.
Bei einer Trennungsvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung aller rechtlichen Fragen in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung. Die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alles, was nach der Scheidung passiert.