Über 24.000 Immobilienmakler sind auf JACASA gelistet.

Grundschuld vs. Hypothek: Was ist der Unterschied

Lisa Ihle Online Redakteurin
21. Nov 2024 / 15 Min. Lesezeit

Wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten, werden Sie unweigerlich mit den Begriffen Grundschuld und Hypothek konfrontiert. Diese beiden Kreditsicherheiten spielen eine zentrale Rolle bei der Immobilienfinanzierung, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten voneinander. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Grundschuld vs. Hypothek und welche Form der Absicherung für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist.

Eine Frau an einem Tisch mit einem kleinen Modell Haus und einem Taschenechner

Was sind Grundschuld und Hypothek?

Die Grundschuld und die Hypothek sind beide Formen der Immobiliensicherheit, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Beide werden im Grundbuch eingetragen und dienen als Sicherheit für die Bank bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Der wesentliche Unterschied liegt in ihrer rechtlichen Ausgestaltung und Flexibilität.

Die Grundschuld ist eine abstrakte Form der Grundstücksbelastung nach § 1191 BGB. Sie ist unabhängig von der zugrundeliegenden Forderung und kann somit auch für verschiedene Kredite verwendet werden. Die Hypothek hingegen ist nach § 1113 BGB streng an eine bestimmte Forderung gebunden und erlischt automatisch, wenn diese Forderung beglichen wird.

Die Grundschuld im Detail: Flexibilität als großer Vorteil

Die Grundschuld hat sich in der Praxis als bevorzugte Form der Immobiliensicherheit durchgesetzt. Dies liegt vor allem an ihrer hohen Flexibilität. Folgende Merkmale zeichnen die Grundschuld aus:

  1. Wiederverwendbarkeit:

Die Grundschuld funktioniert in der Praxis wie ein wiederverwendbarer Sicherungscontainer. Um dieses Konzept zu verdeutlichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel aus der Immobilienfinanzierung.

Nehmen wir an, Sie besitzen eine Immobilie mit einem Wert von 400.000 €. Für den Erwerb dieser Immobilie benötigen Sie einen Kredit in Höhe von 300.000 €. Diesen Kredit sichern Sie mit einer Grundschuld in entsprechender Höhe ab, die im Grundbuch eingetragen wird.

Nach einer Laufzeit von 10 Jahren haben Sie durch regelmäßige Zahlungen bereits 200.000 € des ursprünglichen Kredits zurückgezahlt. An dieser Stelle zeigt sich der besondere Vorteil der Grundschuld: Die bereits getilgten 200.000 € stehen Ihnen nun als “freier” Spielraum innerhalb der bestehenden Grundschuld zur Verfügung. Sie können diesen Betrag für einen neuen Kredit nutzen, ohne eine neue Grundschuld eintragen zu müssen.

Der finanzielle Vorteil liegt dabei auf der Hand: Sie sparen sich die Kosten für eine neue Grundbucheintragung, die bei einer Hypothek oder einer neuen Grundschuld anfallen würden. Dies beinhaltet sowohl die Notargebühren als auch die Grundbuchgebühren, die sich je nach Kredithöhe auf mehrere tausend Euro belaufen können.

  1. Übertragbarkeit:

Eine wichtige Eigenschaft der Grundschuld ist ihre Übertragbarkeit, die sie in ihrer Funktionsweise einem Wertpapier ähnlich macht. Die Grundschuld kann problemlos von einer Bank auf eine andere übertragen werden, was besonders bei Umschuldungen von großem Vorteil ist.

Dies lässt sich an einem praktischen Beispiel veranschaulichen: Angenommen, Sie entdecken, dass eine andere Bank deutlich bessere Konditionen für Ihre Immobilienfinanzierung anbietet als Ihre aktuelle Bank. In diesem Fall möchten Sie verständlicherweise zu der Bank mit den günstigeren Konditionen wechseln.

Der Wechsel gestaltet sich dank der Übertragbarkeit der Grundschuld recht unkompliziert. Die neue Bank kann einfach die bereits bestehende Grundschuld von Ihrer bisherigen Bank übernehmen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, denn Sie müssen keine neue Grundschuld bestellen lassen. Dadurch sparen Sie sich sowohl die Notarkosten als auch die Gebühren für einen neuen Grundbucheintrag.

Diese Form der Übertragung wird heute häufig bei Umschuldungen genutzt und hat sich in der Praxis fest etabliert. Sie ermöglicht es Kreditnehmern, flexibel auf bessere Angebote am Markt zu reagieren, ohne dabei durch hohe Wechselkosten ausgebremst zu werden.

  1. Teilbarkeit:

Die Teilbarkeit ist ein weiteres wichtiges Merkmal der Grundschuld, das sie besonders flexibel macht. Anders als bei anderen Finanzierungsformen kann eine einzelne Grundschuld auf mehrere Gläubiger aufgeteilt werden, was vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht diesen Vorteil: Angenommen, Sie verfügen über eine Grundschuld in Höhe von 300.000 €. Mit dieser Grundschuld haben Sie die Möglichkeit, Ihre Finanzierung auf verschiedene Banken aufzuteilen. So könnten Sie beispielsweise einen Kredit über 200.000 € bei Bank A aufnehmen und gleichzeitig einen weiteren Kredit über 100.000 € bei Bank B finanzieren.

Diese Flexibilität in der Aufteilung ermöglicht es Ihnen, unterschiedliche Finanzierungsmodelle zu kombinieren und von den jeweiligen Vorteilen verschiedener Kreditgeber zu profitieren. Besonders wertvoll erweist sich diese Eigenschaft bei komplexeren Finanzierungsvorhaben. Sie können beispielsweise verschiedene Kredite mit unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen optimal miteinander verbinden und so eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung gestalten.

Gerade in Zeiten, in denen sich Zinsen und Konditionen zwischen verschiedenen Banken deutlich unterscheiden können, bietet diese Teilbarkeit der Grundschuld einen erheblichen strategischen Vorteil für Ihre Immobilienfinanzierung.

  1. Abstraktheit:

Die Abstraktheit der Grundschuld zeigt sich in ihrer rechtlichen Unabhängigkeit von der konkreten Kreditforderung. Dies ist ein fundamentales Merkmal, das die Grundschuld von anderen Sicherungsformen unterscheidet. Man kann sich die Grundschuld wie einen leeren Rahmen vorstellen, der flexibel mit verschiedenen Krediten “gefüllt” werden kann.

Diese Eigenschaft lässt sich an einem praktischen Beispiel verdeutlichen: Wenn Sie einen mit einer Grundschuld besicherten Kredit vollständig zurückgezahlt haben, bleibt die Grundschuld dennoch bestehen. Sie erlischt nicht automatisch mit der Tilgung des Kredits, sondern kann weiterhin als Sicherheit verwendet werden.

Diese Beständigkeit eröffnet Ihnen vielfältige Möglichkeiten für zukünftige Finanzierungen. Sie können die bereits bestehende Grundschuld später für einen völlig anderen Kredit nutzen, sei es für eine Renovierung, eine Umschuldung oder andere Finanzierungszwecke. Die ursprüngliche Zweckbindung spielt dabei keine Rolle.

Genau hier zeigt sich der zentrale Unterschied zur Hypothek. Eine Hypothek ist immer fest an einen spezifischen Kredit gebunden und erlischt automatisch, wenn dieser Kredit zurückgezahlt wird. Die Abstraktheit der Grundschuld bietet Ihnen dagegen deutlich mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum bei Ihrer langfristigen Finanzierungsplanung.

Instagrambeitrag @maisonimmobilienberlin
Was ist die Grundschuld? Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das zur Absicherung eines Darlehens dient.
Sie wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt den Kreditgeber, das Grundstück oder die Immobilie zu verwerten, falls der Kreditnehmer die Zurückzahlung des Darlehens nicht leisten kann. 
Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld auch bestehen, wenn der Kredit vollständig abbezahlt ist.

Die Hypothek: Traditionell und zweckgebunden

Die Hypothek ist die klassische Form der Immobiliensicherheit, wird heute aber seltener verwendet. Ihre Hauptmerkmale sind:

  1. Akzessorietät: Strikte Bindung an die Kreditforderung
  2. Automatisches Erlöschen: Bei Tilgung der Forderung erlischt auch die Hypothek
  3. Höhere Sicherheit: Durch die direkte Verbindung zum Kredit bietet sie mehr Transparenz
  4. Geringere Flexibilität: Neue Kredite erfordern neue Hypotheken

Die Hypothek funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Sie ist wie eine untrennbare Klammer zwischen Ihrer Immobilie und dem aufgenommenen Kredit. Wenn Sie beispielsweise ein Darlehen über 250.000 € für den Kauf eines Hauses aufnehmen, wird die Hypothek in exakt dieser Höhe im Grundbuch eingetragen. Sie dient ausschließlich der Absicherung dieses spezifischen Kredits. Zahlen Sie den Kredit zurück, löst sich diese Verbindung automatisch auf – die Hypothek erlischt. Diese enge Verknüpfung macht die Hypothek zwar weniger flexibel als eine Grundschuld, bietet aber durch ihre klare Struktur besonders für Kreditnehmer ein hohes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Hinweis

Sie besitzen eine Immobilie und denken über einen Verkauf nach? Mit der kostenlosen Online-Bewertung von Jacasa können Sie den Wert Ihrer Immobilie schnell und unverbindlich ermitteln.

Hier zur kostenlosen Immobilienbewertung

Praktische Unterschiede für Kreditnehmer

Für Sie als Kreditnehmer ergeben sich aus der Wahl zwischen Grundschuld vs. Hypothek verschiedene praktische Konsequenzen:

Kosten und Gebühren

Bei der Grundschuld fallen einmalig Notarkosten und Grundbuchgebühren an. Da sie wiederverwendbar ist, entstehen bei späteren Krediten keine neuen Eintragungskosten. Die Hypothek verursacht bei jedem neuen Kredit erneut Kosten für Notar und Grundbucheintrag.

Löschung und Austragung

Bei der Löschung von Grundschuld und Hypothek zeigen sich deutliche Unterschiede im Prozess und Aufwand. Die Grundschuld erfordert nach vollständiger Tilgung des Kredits eine aktive Löschung aus dem Grundbuch. Hierzu müssen Sie als Eigentümer zunächst eine formelle Löschungsbewilligung von Ihrer Bank einholen. Diese Bewilligung muss anschließend notariell beglaubigt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der gesamte Löschungsprozess bei der Grundschuld ist somit sowohl zeit- als auch kostenintensiv und erfordert Ihre aktive Mitwirkung.

Die Hypothek hingegen zeichnet sich durch einen wesentlich unkomplizierteren Löschungsprozess aus. Sie erlischt automatisch, sobald Sie den zugrundeliegenden Kredit vollständig getilgt haben. Dies ergibt sich aus ihrer rechtlichen Konstruktion als akzessorische Sicherheit. Die anschließende Löschung im Grundbuch kann formlos erfolgen, ohne dass eine notarielle Beglaubigung erforderlich wäre. Der bürokratische Aufwand hält sich dadurch in Grenzen, und auch die Kosten fallen deutlich geringer aus als bei der Grundschuld.

Diese unterschiedlichen Löschungsmodalitäten sollten Sie bei Ihrer Entscheidung zwischen Grundschuld und Hypothek berücksichtigen, insbesondere wenn Sie Wert auf einen reibungslosen und kostengünstigen Abschluss Ihrer Finanzierung legen. Bedenken Sie jedoch, dass die höheren Löschungskosten der Grundschuld durch ihre sonstigen Vorteile, wie die Wiederverwendbarkeit, häufig aufgewogen werden.

Person unterschreibt ein Dokument, Schlüssel liegt daneben.

Entscheidungshilfe: Welche Form passt zu Ihnen?

Bei der Wahl zwischen Grundschuld vs. Hypothek sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

Die Grundschuld ist optimal für Sie, wenn:

  • Sie langfristig flexibel bleiben möchten
  • Sie möglicherweise später weitere Kredite aufnehmen wollen
  • Sie einen Bankwechsel in Erwägung ziehen
  • Sie Wert auf niedrige Gesamtkosten legen

Die Hypothek könnte die bessere Wahl sein, wenn:

  • Sie nur einen einmaligen Kredit planen
  • Sie maximale Transparenz wünschen
  • Sie eine automatische Löschung bevorzugen
  • Sie eine enge Bindung von Kredit und Sicherheit wünschen
Die Hypothek ist wie ein festgelegter Weg zum Ziel, die Grundschuld wie ein Navigationssystem – sie passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen an. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Rechtliche Besonderheiten und Risiken

Bei beiden Sicherungsformen gibt es rechtliche Aspekte zu beachten. Die Grundschuld wird üblicherweise mit einer Zweckbestimmungserklärung verbunden, die festlegt, welche Forderungen abgesichert werden sollen. Bei der Hypothek ist dies durch ihre Akzessorietät automatisch gegeben.

Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Formulierung der Zweckbestimmungserklärung bei der Grundschuld legen. Diese regelt:

  1. Welche Forderungen besichert werden
  2. Unter welchen Bedingungen die Grundschuld zurückgewährt wird
  3. Wie die Grundschuld verwendet werden darf

Hinweis

Sie besitzen eine Immobilie und denken über einen Verkauf nach? Mit der kostenlosen Online-Bewertung von Jacasa können Sie den Wert Ihrer Immobilie schnell und unverbindlich ermitteln.

Hier zur kostenlosen Immobilienbewertung

Praxistipps für die Vertragsgestaltung

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Grundschuld oder Hypothek entscheiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Lassen Sie sich alle Unterlagen ausführlich vom Notar erklären
  2. Prüfen Sie die Höhe der Eintragung im Verhältnis zur Kreditsumme
  3. Achten Sie bei der Grundschuld besonders auf die Zweckbestimmungserklärung
  4. Vereinbaren Sie klare Bedingungen für die Löschung
  5. Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich

Fazit

Im Vergleich Grundschuld vs. Hypothek zeigt sich die Grundschuld als moderne und flexible Lösung, die sich in der Praxis durchgesetzt hat. Sie bietet insbesondere bei längerfristiger Planung Vorteile und kann Kosten sparen. Die Hypothek hingegen besticht durch ihre klare Struktur und automatische Löschung.

Für die meisten Kreditnehmer ist die Grundschuld die praktikablere Lösung. Sie sollten jedoch Ihre individuelle Situation sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls von einem Fachmann beraten lassen. Eine wohl überlegte Entscheidung zwischen Grundschuld vs. Hypothek legt den Grundstein für eine erfolgreiche und sichere Immobilienfinanzierung.

Artikel von
Lisa Ihle
Frau Ihle arbeitet schon seit 2022 als Redakteurin bei JACASA. Hier kann sie ihr...
Frau Ihle arbeitet schon seit 2022 als Redakteurin bei JACASA. Hier kann sie ihre Leidenschaft fürs Schreiben mit ihrem Interesse für den Immobilienmarkt, aktuelle Immobilentrends und -enwicklungen vereinen.
Lisa Ihle

Häufig gestelle Fragen – Grundschuld vs. Hypothek

  • Welche Form der Absicherung wird heute häufiger verwendet?

    In der heutigen Praxis wird überwiegend die Grundschuld verwendet. Etwa 95 % aller Immobilienfinanzierungen werden über Grundschulden abgesichert. Die Hypothek spielt nur noch eine untergeordnete Rolle.

  • Welche Kosten entstehen bei der Eintragung ins Grundbuch?

    Bei beiden Sicherungsformen fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Diese richten sich nach der Höhe der einzutragenden Summe. Als Faustregel können Sie mit etwa 1-1,5 % der Kreditsumme rechnen. Bei einer Grundschuld von 300.000€ wären das etwa 3.000-4.500 €.

  • Kann ich die Bank während der Laufzeit wechseln?

    Ja, bei beiden Sicherungsformen ist ein Bankwechsel möglich. Bei der Grundschuld ist dies jedoch einfacher, da sie wie ein Wertpapier an die neue Bank übertragen werden kann. Bei der Hypothek müsste in der Regel eine neue Sicherheit bestellt werden.

  • Was passiert mit der Sicherheit nach vollständiger Kredittilgung?

    Die Hypothek erlischt automatisch mit der Tilgung des Kredits. Die Grundschuld bleibt hingegen bestehen und muss aktiv gelöscht werden, wenn Sie sie nicht für weitere Kredite nutzen möchten.

Sollten Sie Fragen haben, wir sind gern für Sie da
Wann immer Sie bereit sind, stehen Ihnen Immobilienexperten aus allen Bereichen des Lebens zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, Sie über Ihre Möglichkeiten zu informieren und Ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen über Ihr Haus zu treffen.
Jetzt E-Mail schreiben

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).