
Wer Geld von Freunden und Verwandten leiht oder Geld verleiht, der sollte zur Sicherheit für alle Beteiligten einen Darlehensvertrag abschließen. Vertrag kommt schließlich von Vertragen und soll im Streitfall schlimmere Verwerfungen verhindern.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was in einen solchen Darlehensvertrag gehört, welche Rechte und Pflichten Darlehensgeber und Darlehensnehmer haben, welche gesetzlichen Regelungen der Gesetzgeber vorsieht und wie Sie Geld an Freunde und Familie verleihen können, ohne dass Ihre persönliche Beziehung belastet wird.
Auch wenn das Internet und auch die anderen Medien nur so wimmeln von Angeboten für günstige Darlehen, wer bei einer seriösen Bank eines aufnehmen möchte, sieht sich häufig mit hohen Hürden konfrontiert.
Nicht nur, dass die Bank Wert auf eine gewisse Sicherheit legt (z.B. durch einen regelmäßigen, nachweisbaren Gehaltseingang), sie prüft zudem gründlich die Bonität. Negative SCHUFA-Einträge sind insofern ein Ausschlusskriterium.
Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen. Der Darlehensgeber verpflichtet sich dem Darlehensnehmer die vereinbarte Summe zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz verpflichtet sich der Darlehensnehmer die geschuldeten Zinsen zu zahlen und bei Ende der Laufzeit bzw. Fälligkeit die vereinbarte Darlehenssumme zurückzuzahlen.
Gesetzlich ist der Darlehensvertrag im BGB § 488 geregelt, dabei steht die Gesetzgebung stets über dem individuellen Vertrag. Das heißt, Vereinbarungen im Vertrag, die dem BGB widersprechen, werden vor Gericht nicht standhalten.
Ein Darlehensvertrag kann entweder zwischen zwei Privatpersonen oder zwischen einer Bank und einer Privatperson geschlossen werden.
Es kann einfacher sein, sich von Verwandten und Freunden Geld zu leihen als von einer Bank. Der Vertrag kommt, wenn man sich einig ist, oft einfacher und schneller zustande als bei einem Kreditinstitut. In der Regel verlangen private Kreditgeber keine SCHUFA-Auskunft.
Um Unsicherheiten und Missverständnisse auszuräumen, sollten Sie die wesentlichen Inhalte des privaten Darlehensvertrages, wie zum Beispiel Zahlungsfristen, genau festlegen. Sie sind prinzipiell relativ frei in der Ausgestaltung des Vertrages. Werden keine Vereinbarungen getroffen, greifen stattdessen die gesetzlichen Regelungen.
Privatdarlehen von Verwandten oder Freunden können schneller und mit weniger Formalitäten als bei Banken zustande kommen, oft ohne SCHUFA-Prüfung. Wichtig ist es jedoch, alle Konditionen wie Zahlungsfristen im Darlehensvertrag klar zu fixieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Andernfalls gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Neben dem Namen und der Adresse beider Parteien, also dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer, sollten folgende Inhalte im Darlehensvertrag festgehalten werden, ob privat oder mit einer Bank.
Halten Sie die Höhe des Geldbetrages fest, der dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt werden soll.
Wie lange wird das Geld geliehen? Halten Sie keinen Zeitraum fest, wird die Rückzahlung mit der Kündigung des Darlehens fällig.
Wie hoch sind die Zinsen, die für das geliehene Kapital zu entrichten sind? Wann sind diese zu bezahlen? Werden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen, sind die Zinsen nach einem Jahr zu zahlen.
Klare Regelungen, was bei einem Zahlungsverzug passiert, sind im Fall der Fälle ebenfalls sinnvoll. So könnte der Darlehensnehmer Verzugszinsen in festgesetzter Höhe zahlen.
Soll das Darlehen in Raten oder als Einmalzahlung zurückgezahlt werden? Wann werden die Zahlungen fällig und wird gegebenenfalls ein Zahlungsaufschub gewährt?
Unter welchen Bedingungen kann der Vertrag vom Darlehensgeber oder Darlehensnehmer gekündigt werden und wie muss diese Kündigung erfolgen. Gekündigt werden kann nur, wenn der Darlehensnehmer mit zwei Raten (Tilgung plus Zins) und mit 2,5 % der Darlehenssumme im Verzug ist. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensgebers müssen Sie die Bestimmungen zur Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag beachten.
Bei größeren Geldbeträgen ist es nicht unüblich, dass Sicherheiten verlangt werden. Falls Sie das möchten, halten Sie es im Vertrag fest.
Soll die Darlehenssumme einem besonderen Zweck dienen, zum Beispiel zur Finanzierung einer Immobilie, sollten Sie das im Vertrag festhalten. Falls sie nichts dergleichen machen, stellen sie das Geld zur freien Verfügung bereit.
Ohne Unterschrift inklusive Unterzeichnungsdatum ist der Vertrag ungültig.
Wie Sie bestimmt bemerkt haben, gibt es nicht wenige Punkte zu beachten, um möglichen rechtlichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen. Damit Sie keinen Punkt übersehen haben, können Sie die folgende Tabelle als Übersicht verwenden. Hier sind die oberen Unterpunkte allesamt erneut aufgelistet:
Abschnitt | Details |
---|---|
Darlehenssumme | Betrag des geliehenen Geldes festlegen. |
Laufzeit | Dauer der Geldleihe bestimmen. |
Zinsen | Höhe und Termin der Zinszahlungen definieren. |
Zahlungsverzug | Folgen von Verzug festlegen. |
Zahlungskonditionen | Rückzahlungsmodus und Termine festlegen. |
Kündigung | Bedingungen für Vertragskündigung festlegen. |
Sicherheiten | Erforderliche Sicherheiten angeben. |
Zweck | Verwendungszweck der Darlehenssumme definieren. |
Unterschriften | Vertrag durch Unterschrift gültig machen. |
Es gibt viele Gründe, warum die Bank keinen Kredit vergibt. Ein Eintrag bei der SCHUFA oder kein festes Einkommen gehören dazu. Trotzdem dürfen private Kreditgeber solche Umstände nicht schamlos ausnutzen.
Wird ein Zinssatz verlangt, der etwa dem Doppelten entspricht, was üblicherweise von Banken genommen wird, wird dies als Wucher gewertet. Eine solche Vereinbarung verstößt gegen die guten Sitten und ist daher nichtig und ungültig.
Ein privates Darlehen wird oft von den engsten Familienangehörigen gewährt. Daher trägt es auch den Beinamen „Familiendarlehen“. Häufig räumen Eltern Ihren Kindern ein zinsloses Darlehen ein, um sie finanziell zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie zu unterstützen.
So können enge Verwandte ihre Angehörigen schnell und unkompliziert mit einer Auszahlung unterstützen. Trotzdem ist es ratsam, einen einfachen Darlehensvertrag aufzusetzen, so werden Missverständnisse von vornherein vermieden.
Der größte Vorteil von einem Privatdarlehen liegt darin, dass meist keine oder nur sehr geringe bürokratische Hürden zu nehmen sind. Ist man sich einig, wird der Betrag vornehmlich schnell ausgezahlt.
Mitunter ist ein privater Kredit die einzige Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen. Zum Beispiel bei geringen Einkommensverhältnissen oder negativer Bonität. Ein Privatdarlehen hat dabei keinen Einfluss auf den SCHUFA-Score und wird auch sonst nicht erfasst.
In der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für ein Privatdarlehen sind die Vertragspartner ziemlich frei und können sogar ein zinsloses Darlehen vereinbaren. Für Familienmitglieder, die Ihre Angehörigen unterstützen möchten, kann ein privates Darlehen eine Möglichkeit sein, finanziell auszuhelfen, ohne das Geld ganz zu verschenken.
Den Spruch „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ hat sicher jeder schon mal gehört. Tatsächlich ist es ratsam, alle relevanten Einzelheiten vertraglich festzuhalten. Schuldner sollten stets offen kommunizieren, wenn es aufgrund von besonderen Umständen nicht möglich ist, die Raten fristgerecht zu bezahlen.
Anders als bei einer Bank ist man emotional verbunden. Damit das Darlehen die Beziehung nicht angreifen kann, sollte man stets vertrauensvoll handeln und alle Einzelheiten im Vertrag schriftlich festhalten.
Bei privaten Darlehen gilt: Immer schriftlich Vertragsdetails regeln, um emotionale Beziehungen zu schützen. Offene Kommunikation bei Zahlungsschwierigkeiten ist essentiell.
Wenn Darlehen innerhalb der Familie zinslos vergeben werden, kann das steuerliche Nachteile bedeuten. Mitunter geht das Finanzamt von einer Schenkung aus und berechnet Schenkungssteuer.
Die Höhe des Freibetrags, der gewährleistet wird, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Er liegt bei 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder und Stiefkinder, 200.000 € für Enkel und 20.000 € für alle übrigen Beschenkten. Alle Schenkungen im Zeitraum von zehn Jahren werden dazu aufaddiert. Prüfen Sie also im Vorfeld, ob das Darlehen eventuell versteuert wird, bevor Sie auf die Zinsen verzichten.
Gerade unter Freunden kann der Freibetrag recht schnell überschritten werden. Vereinbaren Sie also besser einen marktüblichen Zinssatz, um dem Verdacht auf Schenkung zu entgehen.
Fassen wir nochmal zusammen, was für und was gegen ein privates Darlehen spricht.
Teilweise werden für einen Privatkredit Sicherheiten verlangt. Das sind üblicherweise wertvolle Autos, Gemälde, Schmuck oder sonstige Gegenstände, die beim Verkauf einen hohen Erlös erzielen können. Schließen Sie für die als Sicherheit eingesetzten Gegenstände einen Sicherheitsübereignungsvertrag ab.
Der Kreditnehmer hat zwar noch uneingeschränkten Zugriff auf den Gegenstand, rein rechtlich gesehen ist dieser aber in den Besitz des Kreditgebers übergegangen, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Bei Fahrzeugen sollte der Kreditgeber Teil II der Zulassungsbescheinigung als Sicherheit verwahren.
Bei Privatkrediten können Wertgegenstände als Sicherheiten dienen. Ein Sicherheitsübereignungsvertrag regelt die Übertragung der Eigentumsrechte, während der Kreditnehmer die Nutzung behält. Bei Immobilienkrediten erfolgt die Absicherung durch Grundschulden im Grundbuch, was Zeit beanspruchen kann.
Handelt es sich um einen Darlehensvertrag mit einer Bank, zum Beispiel um eine Immobilie kaufen zu können (Immobilienkredit), verlangt die Bank als Sicherheit in der Regel die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Bedenken Sie, dass dies teilweise Wochen oder Monate dauern kann.
Wird ein Datum vereinbart, an dem der Kredit zurückgezahlt werden soll, ist eine Kündigung nicht notwendig. Das Vertragsverhältnis endet an diesem Termin. Wird nichts Weiteres im Vertrag vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten drei Monate.
Daneben ist der Kreditgeber berechtigt, außerordentlich zu kündigen, wenn die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Kreditnehmers verschlechtern oder wenn die Sicherheiten drastisch an Wert verlieren. Verletzt der Darlehensnehmer seine vertraglichen Pflichten und zahlt die Raten nicht, ist der Kreditgeber ebenfalls zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Ein Vertrag kann in Deutschland nur in Aussnahmefällen widerrufen werden, indem der Gesetzgeber dem Verbraucher das Recht zum Widerruf einräumt. Allerdings geht das nur bei einem sogenannten Verbraucherdarlehensvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmen, nicht bei einem Vertrag zwichen Privatpersonen. Unter gewissen Umständen kann aber auch der private Darlehensvertrag gesetzlich nach § 314 BGB und § 490 BGB außerordentlich gekündigt werden.
Diese zwei Begriffe werden oft Synonym verwendet. Bei höheren Finanzierungsbeträgen mit längerer Laufzeit spricht man gemeinhin von Darlehen, während kurzfristige Verbindlichkeiten üblicherweise als Kredit gehandelt werden. Bei der vertraglichen Ausgestaltung ist es nicht entscheidend, welchen Begriff sie nutzen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch handelt es sich beim Kredit gesetzlich um eine Überform, dem das Darlehen untergeordnet ist. Bei einem Darlehensvertrag verlangen Banken üblicherweise Sicherheiten wie zum Beispiel eine Grundschuld oder eine Hypothek. Die festgelegten gesetzlichen Regelungen gelten sowohl für einen Kreditvertrag als auch einen Darlehensvertrag.
Falls eine Rate nicht wie vereinbart überwiesen wurde, sollten Sie sich als Darlehensgeber zunächst direkt an den Schuldner wenden. Je nach Ihrer persönlichen Beziehung und den Umständen können Sie gemeinsam an einer Lösung für das Problem arbeiten. Nach Ihrem eigenen Ermessen können Sie einen Zahlungsaufschub gewähren, oder Zahlungsfristen verlängern.
Zeichnet sich ab, dass das Problem schwerwiegend ist und Sie nicht davon ausgehen können, die Rückzahlungen mit einer kurzen Verzögerung zu erhalten, sollten Sie den Kreditvertrag kündigen und eine Zahlungserinnerung schicken. Die nächste Stufe besteht aus einer Mahnung, damit setzen Sie den Schuldner in Verzug und können 5 % Verzugszinsen berechnen. Erhalten Sie ihr Geld dann immer noch nicht zurück, können Sie das Mahnverfahren einleiten.
Unterstützung bei der Einforderung des geschuldeten Geldes finden Sie bei einem Anwalt oder einem Inkasso-Büro. Wichtig ist, dass Sie Ihre Forderungen innerhalb von drei Jahren einfordern, andernfalls verjährt der Fall.
Bei Zahlungsausfällen kontaktieren Sie den Schuldner, senden Sie bei Bedarf Mahnungen und setzen Sie Verzugszinsen fest. Im Falle dauerhafter Ausfälle ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht und achten Sie auf die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Solange der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt, braucht man einen schriftlichen Vertrag streng genommen nicht, da auch mündliche Verträge rechtlich bindend sind. Kommt es allerdings zum Streitfall wegen zum Beispiel der Missachtung von Zahlungsfristen, wird es schwierig, Beweise für den mündlichen Vertrag zu finden. Prüfen Sie Auszahlungsbelege, Nachrichtenverläufe und Zeugenaussagen auf Hinweise.
Sie können auch versuchen, eine Zahlungsaufforderung zu versenden, die deutlich über dem gewährten Betrag liegt, in der Hoffnung, dass der Schuldner darauf antwortet, der geschuldete Betrag liege weit unter der Forderung – damit hätten Sie einen Nachweis für das Darlehen. Ersparen Sie sich diesen Ärger und sorgen Sie mit einem Vertrag vor. Im besten Fall werden Sie ihn nicht brauchen, im schlimmsten Fall erspart er Ihnen eine Menge Ärger!
Unter Freunden und Verwandten verläuft die Kreditvergabe oft ohne größere bürokratische Hürden. In der Ausgestaltung Ihrer Verbindlichkeiten zwischen beiden Vertragsparteien sind Sie ziemlich frei. Falls Sie ein zinsloses Darlehen vereinbaren, sollten Sie in jedem Fall bedenken, dass das Finanzamt eventuell Schenkungssteuer berechnen könnte. Um dem zu entgehen, sollten Sie im Vorfeld die Höhe des Freibetrages überprüfen.
Damit es später nicht zu Streit und Missverständnissen kommt, ist Vorbeugen das A und O. Halten Sie getreu dem Motto „bei Geld hört die Freundschaft auf“ alle wichtigen Punkte in einem Darlehensvertrag fest. Sicher ist sicher!
Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der zwischen zwei Personen geschlossen wird. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, die vereinbarte Summe zur Verfügung zu stellen und der Darlehensnehmer unterliegt der Pflicht, die Summe inklusive anfallender Zinsen fristgerecht zurückzuzahlen.
Ein ausführlicher Darlehensvertrag beugt Streit und Missverständnissen vor. Neben dem Darlehensgeber- und nehmer sollten Darlehenssumme, Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten, Zinsen und etwaige Sicherheiten festgehalten werden.
Unter Familienmitgliedern sind zinslose Darlehen nicht unüblich. Prüfen Sie aber im Vorfeld, ob sie den Freibetrag überschreiten. Falls sie das tun, müssten Sie Schenkungssteuer an das Finanzamt leisten.
In der Regel endet das Vertragsverhältnis, wenn das Darlehen zurückgezahlt wurde. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Außerdem haben Darlehensgeber die Möglichkeit, fristlos zu kündigen, wenn die vereinbarten Raten nicht gezahlt werden.