
Das Baukindergeld wurde von September 2018 bis Ende 2022 als staatliches Förderprogramm an Familien mit geringem Einkommen ausgezahlt, die beim Bau oder Kauf einer Immobilie finanzielle Unterstützung benötigten.
Ein Nachfolgeprogramm löste im Sommer 2023 das 2022 abgelaufene Baukindergeld ab: die neue Wohneigentumsförderung (WEF). In diesem Artikel wird erklärt, was es mit dem Baukindergeld auf sich hatte und welche Änderungen die WEF mit sich bringt.
Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung der staatlichen Förderbank KfW, die junge Familien bei der Finanzierung für den Kauf oder Bau einer Eigentumsimmobilie unterstützen sollte.
Als Förderungszeitraum galt der 1. Januar 2018 bis Dezember 2022. Ziel war, dazu beitragen, dass sich auch Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Seit dem 1. Juni 2023 gilt eine neue Regelung für das Baukindergeld: die Wohneigentumsförderung (WEF).
Das Baukindergeld konnte ursprünglich bis Dezember 2022 von Familien mit mindestens einem Kind beantragt werden. Anspruch hatten Familien mit geringem Einkommen, die in Deutschland einen Wohnsitz hatten und ein Eigenheim gekauft oder gebaut hatten. Dabei spielte es keine Rolle, ob es sich um eine Neubau- oder Bestandsimmobilie handelte.
Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu erhalten, gab es allerdings einige Voraussetzungen. Zunächst musste die Familie ein eigenes Heim kaufen oder bauen. Spätestens 6 Monate nach dem amtlichen Einzug musste dann der Antrag über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Fördermaßnahme galt dabei nur für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen durfte außerdem bestimmte Grenzen nicht überschreiten: Bei einer Familie mit einem Kind lag die Einkommensgrenze bei maximal 90.000 € pro Jahr, bei zwei Kindern waren es bis zu 105.000 €. Ab drei Kindern stieg sie um weitere 15.000 € pro Jahr.
Zudem verpflichteten sich Empfänger des Baukindergelds, die KfW über den Verkauf oder den Auszug aus der Immobilie zu benachrichtigen, da der Anspruch auf Förderung dadurch verfiel.
Anzahl Kinder | Maximales Haushaltseinkommen pro Jahr |
---|---|
1 Kind | 90.000 € |
2 Kinder | 105.000 € |
3+ Kinder | +15.000 € pro weiterem Kind |
Der Antrag musste außerdem rechtzeitig bis zum Jahresende 2022 gestellt werden. Die letzte Frist für die nachträgliche Einreichung der Nachweise ist am 31. März 2023 abgelaufen. Wurden die Fristen versäumt, verfällt auch der Anspruch auf Baukindergeld.
Es gab noch einige weitere Details zur Antragstellung sowie zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie, aber grundsätzlich galt: Wer als junge Familie den Traum vom eigenen Heim verwirklichen wollte und dabei finanzielle Unterstützung benötigte, konnte durchaus von dem Baukindergeld profitieren – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen wurden erfüllt.
Der finanzielle Zuschuss wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Dabei erfolgte die Auszahlung in Raten, wobei pro Jahr ein Zehntel des Gesamtbetrags ausgeschüttet wird. Es war jedoch wichtig zu beachten, dass das Baukindergeld nur dann gezahlt wurde, wenn der Antragsteller innerhalb von drei Monaten nach Einzug in die neue Immobilie den Antrag auf Förderung stellt. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.
Pro kindergeldberechtigtem Kind konnte eine Unterstützung von bis zu 12.000 € über einen Zeitraum von zehn Jahren beantragt werden. Pro Jahr und Kind konnten Alleinerziehende und Familien also bis zu 1.200 € Unterstützung erhalten.
In Bayern wurde eine höhere Summe bezuschusst. Die Förderung betrug hier 1.500 € jährlich – das sogenannte Baukindergeld Plus. Nachdem das reguläre Baukindergeld von der KfW genehmigt wurde, konnte bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt ein Antrag auf Baukindergeld Plus gestellt werden. Jedoch lief die Frist hierfür bereits am 21.12.2020 ab.
Nein, einen rechtlichen Anspruch auf das Baukindergeld gab es nicht. Gezahlt wurde nur, solange die Mittel vorhanden waren.
Ziel des Baukindergelds war es, Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim zu unterstützen. Denn gerade zu Zeiten steigender Mieten und Immobilienpreise war es für viele Menschen schwierig, sich den Wunsch nach einem eigenen Zuhause zu erfüllen.
Das Programm sollte dabei helfen, diese Hürden zu überwinden und Familien eine finanzielle Unterstützung bieten. Gleichzeitig trug die Fördermaßnahme auch zur Stärkung des Baugewerbes sowie der Konjunktur bei und schuf Arbeitsplätze im Bereich des Baus und des Handwerks.
Insgesamt war das Baukindergeld also ein wichtiger Bestandteil einer zukunftsorientierten Wohnungspolitik in Deutschland. Aus diesem Grund ist auch im Sommer 2023 das Nachfolgeprogramm des Baukindergelds in Kraft getreten.
Das Baukindergeld ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Wer den Antrag bis dahin gestellt hat, erhält bis zu 10 Jahre lang die staatliche Eigenheimförderung. Alle, die diese Frist versäumt haben, können den finanziellen Zuschuss nun nicht mehr beantragen. Jedoch sieht der Staat weiterhin eine Unterstützung für einkommensschwache Familien vor, die ein Eigenheim bauen möchten.
Im Juni 2023 trat das Nachfolgermodell des Baukindergelds in Kraft: die neue Wohneigentumsförderung. Wie auch bei dem vorherigen Förderprogramm soll Familien und Alleinerziehenden mit geringem Einkommen der Weg zum Eigenheim erleichtert werden. Allerdings handelt es sich bei dem “neuen Baukindergeld” nicht um einen finanziellen Zuschuss, sondern um ein vergünstigtes Darlehen.
Das Baukindergeld als staatliche Förderung für Familien wurde Ende 2022 eingestellt. An seine Stelle trat im Juni 2023 die neue Wohneigentumsförderung (WEF), die Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen weiterhin beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Art der Förderung: Statt eines Zuschusses von 1.200 € pro Kind und Jahr gibt es nun vergünstigte KfW-Kredite von bis zu 270.000 €. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 € Jahreseinkommen plus 10.000 € pro Kind.
Für Familien, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten, bietet die neue Wohneigentumsförderung eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit – allerdings nur noch für Neubauten mit Effizienzhaus-40-Standard. Eine frühzeitige Planung und Beratung ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung der staatlichen Förderbank KfW, die junge Familien beim Kauf oder Bau eines Eigenheims unterstützen sollte. Als Förderungszeitraum galt der 1. Januar 2018 bis Dezember 2022. Innerhalb des Zeitraums konnte eine finanzielle Bezuschussung von bis zu 12.000 € pro Kind über 10 Jahre beantragt werden.
Die letzten Anträge für Baukindergeld wurden bis zum 31. Dezember 2022 entgegen genommen. Wer die Frist versäumte, kann kein Baukindergeld mehr beantragen.
Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu erhalten, gab es allerdings einige Voraussetzungen. Zunächst musste die Familie ein eigenes Heim kaufen oder bauen. Spätestens 6 Monate nach dem amtlichen Einzug musste dann der Antrag über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Fördermaßnahme galt dabei nur für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen durfte außerdem bestimmte Grenzen nicht überschreiten: Bei einer Familie mit einem Kind lag die Einkommensgrenze bei maximal 90.000 € pro Jahr, bei zwei Kindern waren es bis zu 105.000 €. Ab drei Kindern stieg sie um weitere 15.000 € pro Jahr.
Ab dem 1. Juni 2023 trat das Nachfolgermodell des Baukindergelds in Kraft: die neue Wohneigentumsförderung. Wie auch zuvor soll Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen der Weg zum Eigenheim erleichtert werden. Allerdings handelt es sich beim “neuen Baukindergeld” nicht um einen finanziellen Zuschuss, sondern um ein vergünstigtes Darlehen.
Familien, die die Frist zum 31. Dezember 2022 versäumt haben, haben keinen Anspruch mehr auf das Baukindergeld. Es ist somit nicht möglich, das Baukindergeld nachträglich zu beantragen.
Pro kindergeldberechtigtem Kind konnte eine Unterstützung von bis zu 12.000 € über einen Zeitraum von zehn Jahren beantragt werden. Pro Jahr und Kind konnten Alleinerziehende und Familien also bis zu 1.200 € Unterstützung erhalten.