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Notaranderkonto: Alles zu Kosten, Vorteile und Rechtslage

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
30. Okt 2024 / 15 Min. Lesezeit

Viele kennen das Notaranderkonto, oder auch Anderkonto genannt, im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf oder -kauf. Hierbei wird die Kaufsumme von einem Notar auf dem Notaranderkonto verwaltet und nach Erfüllung aller Bedingungen ausgezahlt. Allerdings wird ein solches Konto nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet. Wir erklären Ihnen, was es mit dem Notaranderkonto auf sich hat, welche Kosten auf Sie zukommen, für wen sich ein Anderkonto lohnt und welche Alternativen es gibt.

Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto ist ein spezielles Konto, das von einem Notar verwaltet wird. Es dient dazu, Gelder treuhänderisch zu verwalten und sicherzustellen, dass diese erst dann an den Empfänger ausgezahlt werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Durch die Verwendung eines Notaranderkontos wird ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet und Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden. Der Notar als unabhängiger Dritter sorgt für einen fairen Ablauf des Geschäfts.

Die Einrichtung eines Notaranderkontos ist in einigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Zum Beispiel muss bei einer Grundstücksübertragung der Kaufpreis auf ein solches Konto überwiesen werden, wenn dieser in mehreren Teilen gezahlt wird. Der Notar sorgt dafür, dass das Geld erst dann an den Verkäufer ausgezahlt wird, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Was ist das Notaranderkonto? Ein Notaranderkonto wird häufig genutzt, um dein Kaufpreis sicher zu hinterlegen und eine reibungslose Abwicklung des Kaufvertrags und des Geldflusses zu gewährleisten.

Das berechtigte Sicherungsinteresse

Das Anderkonto ist hauptsächlich als offizielle Möglichkeit bekannt, um Gelder im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen sicher zu verwahren. Allerdings ist die Nutzung eines Notaranderkontos nicht zwingend vorgeschrieben. Laut § 54a Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) soll der Notar sogar versuchen, eine Direktzahlung zu erreichen. Denn es gibt gesetzliche Vorschriften, die regeln, unter welchen Bedingungen ein solches Konto überhaupt eröffnet werden darf – nämlich nur, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt.

Ein solches berechtigtes Interesse besteht beispielsweise, wenn der Käufer den Kaufpreis durch die Nutzung mehrerer Darlehen finanziert oder wenn die Immobilie aus einer Zwangsversteigerung stammt. In solchen Fällen erfolgt zuerst die Auszahlung an die Gläubiger, bevor Geld an den Verkäufer überwiesen wird.

Gut zu wissen

Ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht nicht bei Wunsch einer Einrichtung eines Notaranderkontos. Aus diesem Grund wird in den meisten Fällen die Direktzahlung gewählt, bei der der Käufer den Kaufbetrag direkt an den Verkäufer überweist. Hierbei ist jedoch wichtig, dass der Notar beide Parteien über die Risiken aufklärt. Gegebenenfalls kann im Kaufvertrag festgehalten werden, dass der Betrag erst an den Verkäufer überwiesen wird, wenn alle Bedingungen erfüllt wurden und im Grundbuch eine Vormerkung eingetragen ist.

Unterschied Notaranderkonto und Treuhandkonto

Ein Notaranderkonto repräsentiert eine spezifische Variante eines Treuhandkontos. Ein Treuhandkonto zeichnet sich dadurch aus, dass der Kontoinhaber in eigenem Namen agiert, jedoch im Auftrag einer anderen Partei handelt. Treuhandkonten können sowohl verdeckt als auch offen geführt werden. Ein Notaranderkonto gehört zu den offenen Treuhandkonten, da das Treuhandverhältnis durch einen Zusatz in der Kontobezeichnung transparent gemacht wird. Im Gegensatz dazu ist bei verdeckten Treuhandkonten das Treuhandverhältnis von außen nicht ersichtlich.

Wofür wird ein Notaranderkonto gebraucht?

Das Notaranderkonto wird in der Regel bei größeren Transaktionen eingesetzt, wie zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf von Immobilien oder bei Firmengründungen. Hierbei kann es sein, dass eine Partei eine Zahlung leisten muss, bevor die andere Partei ihre Leistung erbracht hat. Um hierbei Missverständnisse und Betrug zu vermeiden, wird das Geld auf dem Notaranderkonto hinterlegt. Es bietet Schutz vor Betrug, handelt als Treuhänder und hilft Konflikte zu vermeiden.

Einer der Hauptgründe ist, dass es eine sichere Möglichkeit bietet, Gelder zu halten und zu verteilen, ohne dass das Risiko besteht, betrogen zu werden. Der Notar als Treuhänder überwacht dabei die Einhaltung der Bedingungen und prüft beispielsweise den Eingang von Zahlungen oder das Vorliegen bestimmter Dokumente. Dies bedeutet auch, dass er dafür sorgt, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen und dass keine unautorisierten Änderungen an den Bedingungen vorgenommen werden. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und beide Parteien zufrieden sind, wird der Betrag vom Notaranderkonto ausgezahlt.

Ein Notaranderkonto kann auch dazu beitragen, Konflikte zwischen den Parteien zu vermeiden. Da der Notar neutral ist und keine Seite bevorzugt, können beide Seiten sicher sein, dass alle Transaktionen fair abgewickelt werden. Wenn es Streitigkeiten gibt oder Fragen auftauchen, kann der Notar helfen und einen fairen Lösungsansatz finden.

Gut zu wissen

Auch außerhalb des Immobilienbereichs kann ein Anderkonto sinnvoll sein. Wenn zum Beispiel ein Erbe ausgeschlagen wird, müssen die Erben untereinander klären, wer welchen Anteil erhält. Hier kann ein Anderkonto helfen: Die Erbschaftssumme wird auf das Konto eingezahlt und der Notar kümmert sich um die gerechte Verteilung.

Das Notaranderkonto bietet eine sichere und neutrale Verwahrung von Geldern bei Immobilientransaktionen und schafft Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

So funktioniert ein Notaranderkonto

Notar händigt einem Immobilienkäufer verschiedene Dokumente an einem Schreibtisch aus, um ein Notaranderkonto zu eröffnen.

Die Einrichtung eines Notaranderkontos ist relativ einfach und erfolgt über einen Notar. Dafür benötigen Sie einen Termin beim zuständigen Notariat. Dort werden Ihnen die nötigen Unterlagen ausgehändigt und Sie können das Konto dann eröffnen.

Ist das Konto eröffnet, verwaltet der Notar das Geld auf dem Konto, darf aber nicht darauf zugreifen, außer es geht um die Auszahlung der Kaufsumme an den Verkäufer der Immobilie.

Notaranderkonto einrichten: Schritt für Schritt

Zunächst einmal muss ein Kauf- oder Verkaufsvertrag zwischen beiden Parteien abgeschlossen werden. Darin wird auch festgelegt, welcher Betrag auf das Notaranderkonto eingezahlt werden soll. Dieser Betrag sollte mindestens so hoch sein, wie der Kaufpreis der Immobilie.

Sobald der Vertrag unterzeichnet wurde, überweist die jeweilige Partei den vereinbarten Betrag auf das Notaranderkonto. Der Notar prüft daraufhin die Zahlungseingänge und informiert beide Parteien darüber, dass das Geld eingegangen ist.

Nun beginnt die eigentliche Arbeit des Notars: Er prüft sämtliche Unterlagen und Dokumente sowie etwaige Belastungen oder Grundschulden. Wenn alles in Ordnung ist, kann er die Freigabe für die Zahlung des Geldes veranlassen. Das bedeutet, dass der Verkäufer den Kaufpreis erhält und die Immobilie an den Käufer übergibt.

Das Notaranderkonto bietet eine hohe Sicherheit für beide Parteien. Der Käufer muss sich keine Sorgen machen, dass sein Geld verloren geht oder der Verkäufer nicht zahlt. Und auch der Verkäufer hat die Gewissheit, dass er sein Geld erst bekommt, wenn alle Bedingungen des Vertrags erfüllt sind.

Sollte es jedoch zu Problemen kommen – etwa wenn Unterlagen fehlen oder Belastungen gefunden werden – kann der Notar das Geld auch wieder zurücküberweisen. In diesem Fall müssen beide Parteien erneut über die weiteren Schritte verhandeln.

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Kosten für ein Notar-Anderkonto

Natürlich fallen für die Nutzung eines Notaranderkontos Gebühren an, welche sich nach dem jeweiligen Notariat und der Höhe des verwahrten Kaufpreises richten. Diese sind jedoch im Vergleich zu einem möglichen finanziellen Schaden minimal.

Wenn der Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen beglichen wird, muss die Gebühr für jeden einzelnen Betrag separat berechnet werden.

Die Hebesätze richten sich nach dem jeweiligen Betrag:

  • Beträge bis 2.500 €: Hebesatz 1,0 %
  • Beträge zwischen 2.501 € und 10.000 €: Hebesatz 0,5 %
  • Beträge ab 10.001 €: Hebesatz 0,25 %

Rechenbeispiel:
Zahlen Sie für ein Grundstück oder eine Immobilie 100.000 €, wird ein Hebesatz von 0,25 % berechnet. Also 100.000 € x 0,25 % = 250 €.

Möchten Sie den Kaufpreis jedoch in Teilbeträgen zahlen, sehen die Gebühren wieder etwas anders aus. Teilbetrag 1: 90.000 € mit einem Hebesatz von 0,25 % ergeben eine Gebühr von 235 €. Teilbetrag 2: 9.000 € mit einem Hebesatz von 0,5 % ergeben eine Gebühr von 45 €. Teilbetrag 3: 1.000 € mit einem Hebesatz von 1,0 % ergeben eine Gebühr von 10 €. Insgesamt liegen die Gebühren für den gesamten Kaufbetrag dann bei 280 €, welche im Normalfall von Käufer und Verkäufer geteilt wird. Außer im Kaufvertrag wurde eine andere Regelung festgehalten.

Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos

Ein Notaranderkonto bietet zahlreiche Vorteile, die insbesondere bei größeren Geschäften oder Transaktionen von großer Bedeutung sind. Gleichzeitig gibt es aber auch einige wenige Nachteile, über die Sie sich im Klaren sein sollten, bevor Sie ein Notaranderkonto einrichten lassen.

Vorteile Notaranderkonto

Sicherheit: Der größte Vorteil eines Notaranderkontos besteht darin, dass es ein hohes Maß an Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung bietet. Da der Notar als unabhängige dritte Partei das Konto verwaltet, können Sie sicher sein, dass Ihr Geld in guten Händen ist. Erst, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird das Geld vom Notar freigegeben. So können sowohl Käufer als auch Verkäufer sicher sein, dass das Geld nicht verloren geht oder in falsche Hände gerät.

Rechtssicherheit: Zum anderen sorgt ein Notaranderkonto für mehr Rechtssicherheit. Der Notar prüft im Vorfeld alle Unterlagen und stellt sicher, dass alles korrekt abläuft. Auch im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten steht der Notar als unabhängiger Schiedsrichter zur Verfügung und kann so eine schnelle Lösung herbeiführen.

Flexibilität: Darüber hinaus bietet ein Notaranderkonto eine gewisse Flexibilität. Es kann für verschiedene Arten von Transaktionen verwendet werden, einschließlich des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien, dem Abschluss von Mietverträgen oder dem Einrichten von Testamentsvollstreckungen. Es gibt keine Begrenzung für den Betrag, der auf das Konto eingezahlt werden kann.

Zeitersparnis: Nicht zuletzt bietet ein Notaranderkonto auch eine gewisse Zeitersparnis. Da der Notar sämtliche Formalitäten übernimmt und sich um die Zahlungsabwicklung kümmert, sparen Käufer und Verkäufer Zeit und Aufwand.

Nachteile Notaranderkonto

Gebühren: Sie müssen in jedem Falle Gebühren zahlen. Ohne ein solches Notaranderkonto, zum Beispiel bei einer Direktzahlung, fallen diese Gebühren für Sie weg.

Dauer: Ein Nachteil für Verkäufer ist, dass der Kaufbetrag erst ausgezahlt wird, wenn der Eintrag im Grundbuch entsprechend geändert wurde. Und dies kann unter Umständen einige Monate dauern.

Alternativen zum Notaranderkonto und zur Direktzahlung

Eine Alternative zur Direktzahlung oder zum Notaranderkonto ist beispielsweise das Treuhandkonto. Hierbei wird das Geld von einer unabhängigen dritten Partei verwaltet, die als Treuhänder fungiert. Dies kann ein Anwalt oder eine Bank sein. Der Vorteil dabei ist, dass das Treuhandkonto in der Regel günstiger ist als ein Notaranderkonto und zudem schneller eingerichtet werden kann.

Eine weitere Option ist das Escrow-Konto, welches vor allem im internationalen Geschäft verwendet wird. Dabei handelt es sich um ein spezielles Konto, auf dem Gelder für den Verkauf von Unternehmen oder anderen Vermögenswerten eingezahlt werden. Das Geld wird hierbei erst freigegeben, wenn alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind.

Auch die Einrichtung eines Kontos bei einem Zahlungsanbieter wie PayPal kann eine Alternative darstellen, wenn es sich um kleinere Geldsummen handelt. Die Plattform bietet die Möglichkeit, Transaktionen sicher abzuwickeln und kann somit auch zur Zahlungsabwicklung bei Verkaufsprozessen genutzt werden.

Welche Alternative jedoch für Sie am besten geeignet ist, hängt immer von Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen ab. Es lohnt sich jedoch, alle Varianten zu prüfen und gegebenenfalls in Erwägung zu ziehen – denn sie können nicht nur kostengünstiger, sondern auch schneller und flexibler sein.

Notaranderkonto und Baufinanzierung

Wenn es um die Finanzierung eines Bauvorhabens geht, ist ein Notaranderkonto eine äußerst sinnvolle Option, denn es kann dazu beitragen, dass Käufer und Verkäufer einer Immobilie geschützt sind.

Besonders während der Bauphase gibt es viele verschiedene Zahlungen, die geleistet werden müssen – von den ersten Anzahlungen bis hin zur Schlussrate. Mit einem Notaranderkonto wird sichergestellt, dass das Geld für jede Zahlung vorhanden ist und dass es nur freigegeben wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Darüber hinaus bietet ein Notaranderkonto auch Schutz vor Betrug oder Fehlverhalten. Wenn beispielsweise der Verkäufer das Geld nicht wie vereinbart verwendet oder das Bauunternehmen nicht die vereinbarten Leistungen erbringt, kann das Geld auf dem Notaranderkonto zurückgehalten werden. So haben Sie als Käufer die Gewissheit, dass Ihr Geld während der Baufinanzierung sicher ist und dass Sie nur dann zahlen müssen, wenn alles wie vereinbart verläuft.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Notaranderkonto eine sinnvolle Möglichkeit ist, um sicherzustellen, dass die Zahlungsabwicklung bei Immobilientransaktionen reibungslos verlaufen und keine unerwarteten Kosten entstehen. Es ist allerdings wichtig, sich im Vorfeld über die genauen Kosten und die Rechtslage zu informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Denn nur auf Wunsch ist es nicht möglich, ein Notar-Anderkonto zu eröffnen. Hierfür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform...
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Notaranderkonto

  • Wie funktioniert ein Notaranderkonto?

    Ein Notaranderkonto dient quasi als Treuhandkonto, welches von einem Notar verwaltet wird und häufig im Rahmen eines Immobiliengeschäfts genutzt wird. In dem Falle zahlt der Käufer die Kaufsumme auf das Notaranderkonto und der Notar zahlt den Betrag nach Prüfung aller Dokumente und Einhaltung aller Bestimmungen an den Verkäufer aus.

  • Welche Vorteile hat ein Notaranderkonto?

    Der Vorteil eines Notaranderkontos ist das hohe Maß an Sicherheit. Unbefugte haben keine Möglichkeit an das Geld zu kommen, es gibt Rechtssicherheit und eine große Zeitersparnis für Käufer und Verkäufer, da der Notar sich um alle Belange bezüglich des Verkaufsprozesses kümmert.

  • Wie hoch sind die Kosten für ein Notaranderkonto?

    Die Kosten für ein Notaranderkonto richten sich nach dem Betrag und den jeweiligen Hebesätzen. Kaufen Sie zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 500.000 € fallen 935 € Gebühren an.

  • Wer darf ein Notaranderkonto eröffnen?

    Das Konto selber darf nur ein Notar eröffnen. Aber auch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Er darf kein Notaranderkonto auf Wunsch der Vertragsparteien eröffnen, einzig, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.

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