
Für Immobilienbesitzer ist ein Testament besonders wichtig, da ohne klare Regelung oft Erbengemeinschaften entstehen, die zu langwierigen Konflikten führen können. Die rechtliche Absicherung Ihres Vermögens wird entscheidend, wenn Sie als Eigentümer sicherstellen möchten, dass Ihre Immobilie nach Ihren persönlichen Wünschen vererbt wird.
Wie gestalten Sie ein rechtssicheres Testament für Ihre Immobilie? Welche Möglichkeiten haben Sie, den Pflichtteil zu umgehen? Und ist ein notarielles Testament wirklich besser als ein handschriftliches? In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Erbfolge individuell gestalten und dabei potenzielle Streitigkeiten zwischen Ihren Erben vermeiden können.
Ein Testament ist ein wichtiges rechtliches Dokument, das die Verteilung des Vermögens und Eigentums einer Person nach ihrem Tod regelt. Es ist eine Möglichkeit, sicherzustellen, den letzten Willen einer Person zu respektieren und dass der Nachlass auf die gewünschte Weise des Erblassers verteilt wird.
Wichtig zu beachten ist, dass ein Testament nur dann gültig ist, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es muss in der Regel schriftlich verfasst und von der Person unterzeichnet werden, die es erstellt hat. Außerdem müssen Zeugen anwesend sein, um das Testament zu bezeugen oder ein Notar, der das Dokument beurkundet.
Ein Testament kann auch Anweisungen enthalten, wie bestimmte Angelegenheiten nach dem Tod der Person behandelt werden sollen. Dies kann beispielsweise die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Haustieren betreffen.
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die je nach individuellen Bedürfnissen und Umständen gewählt werden können.
Des Weiteren gibt es noch ein Nottestament, welches zum Einsatz kommt, wenn sich jemand in einer lebensbedrohlichen Situation befindet (z.B. im Sterben liegt) und keine Möglichkeit hat, ein reguläres Testament zu erstellen. Hierbei wird das Nottestament von Zeugen aufgenommen, die die Umstände bezeugen können.
Die rechtlichen Grundlagen des Testaments sind von entscheidender Bedeutung, um den letzten Willen einer Person umzusetzen. Das deutsche Erbrecht des BGB sieht verschiedene Arten von Testamenten vor, darunter das eigenhändige Testament, das notarielle Testament und das Nottestament. Jede dieser Formen hat ihre eigenen rechtlichen Anforderungen und Voraussetzungen.
Ein Testament ist nur dann gültig, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann es für ungültig erklärt werden. Zudem können bestimmte Personen wie Ehepartner oder Kinder des Erblassers einen Pflichtteil am Nachlass beanspruchen.
Ein Testament ist für Sie als Immobilienbesitzer von entscheidender Bedeutung, da es sicherstellt, dass Ihr Eigentum nach Ihrem Tod gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Wenn Sie kein Testament haben, kann Ihre Immobilie in die Hände von Personen fallen, die Sie nicht möchten oder die möglicherweise nicht in der Lage sind, Ihre Immobilien zu verwalten.
Es gibt Ihnen auch die Möglichkeit, bestimmte Anweisungen zu geben, wie Ihre Immobilien aufgeteilt werden sollen. Dies kann dazu beitragen, Streitigkeiten zwischen Ihren Erben zu vermeiden und sicherstellen, dass jeder das bekommt, was Sie ihm zugedacht haben.
Darüber hinaus kann ein Testament auch dazu beitragen, Steuern und andere Gebühren zu minimieren. Wenn Sie keine klaren Anweisungen hinterlassen haben, kann dies zu einer höheren Steuerbelastung führen und Ihre Erben finanziell belasten.
Wer als Immobilienbesitzer ein Testament verfasst, sollte sich auch mit dem Thema des Pflichtteils auseinandersetzen. Der Pflichtteil ist in Deutschland gesetzlich geregelt, steht den gesetzlichen Erben zu und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch, wenn der Erblasser in seinem Testament jemanden enterbt hat, haben die gesetzlichen Erben Anspruch auf ihren Pflichtteil.
In Bezug auf Immobilien gilt ebenfalls der Pflichtteilanspruch für Enterbte. Allerdings muss der Pflichtteil nicht zwangsläufig in Form von Geld ausgezahlt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Enterbte seinen Pflichtteil in Form einer Immobilie erhält.
Für Immobilienbesitzer bedeutet dies jedoch eine Einschränkung ihrer Testierfreiheit. Denn wer beispielsweise sein Haus oder seine Wohnung einem anderen Erben vermachen möchte, muss sicherstellen, dass der Enterbte seinen Pflichtteil andersweitig erhält.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Pflichtteilanspruch zu umgehen oder zumindest zu minimieren. Eine Möglichkeit ist die Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten. Hierbei wird Vermögen bereits zu Lebzeiten an die gewünschten Erben, wie zum Beispiel Kinder oder Ehegatten, übertragen und somit fällt es nicht mehr in den Nachlass. Dadurch kann der Pflichtteilanspruch reduziert werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Testamentsgestaltung. Hierbei kann beispielsweise ein Vermächtnis formuliert werden, welches dem Enterbten einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Sache zuspricht. Dadurch wird der Pflichtteilanspruch nicht berührt und dennoch können andere Erben frei über das geerbte Eigentum verfügen.
Für Immobilieneigentümer gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: das notarielle Testament und das eigenhändige Testament.
Der Vorteil eines notariellen Testaments ist, dass es in der Regel rechtssicherer ist als das eigenhändige Testament. Der Notar übernimmt die Aufgabe, das Testament auf seine formale und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, wodurch vermieden wird, dass später Streitigkeiten um die Gültigkeit des Testaments entstehen. Außerdem ist hierbei die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch möglich. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine Person als Erbe eingesetzt wird, die nicht selbst Eigentümer der Immobilie werden soll.
Das eigenhändige Testament hingegen bietet den Vorteil, dass es kostenfrei erstellt werden kann und keine Notartermine notwendig sind. Allerdings müssen hierbei bestimmte Formvorschriften beachtet werden, damit das Testament später gültig ist.
Tipp: Für welche Form Sie sich entscheiden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie aber als Immobilieneigentümer sicherstellen möchten, dass Ihr letzter Wille ohne Zweifel umgesetzt wird, wird das notarielle Testament empfohlen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Ablebens keine unliebsamen Überraschungen erleben werden.
Ohne Testament oder Erbvertrag entsteht oft eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über Immobilien entscheidet. Kein Erbe kann allein bestimmen; Beschlüsse erfordern Einstimmigkeit oder Mehrheit, was Konfliktpotenzial birgt. Probleme entstehen auch, wenn ein Erbe die Immobilie bewohnen möchte, während anderen eine Nutzungsentschädigung zusteht.
Es gibt einige wichtige Aspekte, auf die Sie als Immobilienbesitzer beim Schreiben Ihres Testaments unbedingt achten sollten. Vor allem sollte es so formuliert sein, dass das Potenzial für Streitigkeiten unter den Erben weitestgehend minimiert wird, denn die Wahrscheinlichkeit von Konflikten ist bei Immobilien höher als bei beweglichen Nachlassgegenständen, da Immobilien aufgrund ihrer Natur nicht einfach aufgeteilt werden können.
Es ist daher von großer Bedeutung, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen und sorgfältig überlegen, wie Sie Ihr Erbe regeln möchten. Auch professionelle Hilfe durch einen Notar oder Anwalt kann hier hilfreich sein.
Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Testament rechtsgültig ist. Das bedeutet, dass es schriftlich verfasst sein muss und von Ihnen persönlich unterschrieben wurde. Zudem sollte es am besten in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet werden, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die genaue Festlegung Ihrer Erben und Vermächtnisnehmer. Hierbei sollten Sie bedenken, dass es neben Ihren direkten Angehörigen auch andere Personen oder Organisationen gibt, die für eine Erbschaft in Frage kommen könnten. Legen Sie daher genau fest, wer welche Anteile an Ihrem Vermögen erhält.
Besonders wichtig ist bei Immobilienbesitzern auch die Regelung des Nachlasses Ihrer Immobilie. Hierbei können verschiedene Optionen in Betracht gezogen werden: Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Übertragung der Immobilie auf einen oder mehrere Erben. Eine andere Option wäre die Einrichtung eines Wohnrechts für einen bestimmten Zeitraum oder die Veräußerung der Immobilie zu Lebzeiten.
Familie Müller besitzt ein Einfamilienhaus. In ihrem Testament legt Frau Müller fest: “Das Haus erbt mein Sohn Thomas, während meine Tochter Julia 150.000€ als Ausgleich erhält. Meinem Ehemann wird ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt, damit er im gemeinsamen Zuhause bleiben kann.”
Es ist wichtig, im Testament klar und eindeutig festzulegen, wie mit Schulden umgegangen werden soll. Hierbei können verschiedene Optionen in Betracht gezogen werden, wie zum Beispiel die Tilgung der Schulden vor dem Vererben der Immobilie oder eine sogenannte Vermächtnisregelung, bei der festgelegt wird, wer die Immobilie erben soll und wer für die Begleichung der Schulden aufkommen soll.
Um sicher zu stellen, dass der letzte Wille in guten Händen liegt, sollte ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden. Dieser sorgt für eine reibungslose Abwicklung bei der Umsetzung des letzten Willens.
Testament-Komponente | Anforderungen | Wichtige Details |
---|---|---|
Rechtsgültigkeit | Schriftlich und persönlich unterschrieben | Am besten mit zwei Zeugen |
Erben festlegen | Genaue Festlegung von Erben und Vermächtnisnehmern | Anteile am Vermögen präzise definieren |
Regelung des Nachlasses | Verschiedene Optionen für Immobilien | Übertragung auf Erben, Wohnrecht oder Veräußerung zu Lebzeiten |
Regelung von Schulden | Klare Festlegung zum Umgang mit Schulden | Tilgung vor Vererbung oder Vermächtnisregelung mit Verantwortlichkeiten |
Testamentsvollstrecker | Bestimmung einer vertrauenswürdigen Person | Sorgt für reibungslose Abwicklung des letzten Willens |
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Hier zur kostenlosen ImmobilienbewertungWenn Sie eine Immobilie geerbt haben und ins Grundbuch eingetragen werden möchten, ist dies ein wichtiger Schritt, um Ihr Erbrecht zu sichern und Ihre Rechte als Eigentümer zu schützen. Denn eine Eintragung im Grundbuch gibt Ihnen das Recht, die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten und alle damit verbundenen Entscheidungen zu treffen.
Außerdem können Sie sicher sein, dass niemand anderes Anspruch auf die Immobilie erhebt oder versucht, sie ohne Ihre Zustimmung zu verkaufen oder zu verändern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Eintragung im Grundbuch ein komplexer Prozess sein kann. Es erfordert eine gründliche Überprüfung der relevanten Dokumente und möglicherweise die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts oder Notars.
Ein Erbschein ist ein wichtiges Dokument, welches im Todesfall eines Verwandten ausgestellt wird. Mit diesem Schein können die Erben ihr Erbrecht offiziell nachweisen und somit Zugang zu den Vermögenswerten des Verstorbenen erhalten. Ohne einen gültigen Erbschein kann es jedoch schwierig sein, an das geerbte Eigentum heranzukommen. Der Erbschein gilt auch als Nachweis für den Grundbucheintrag, um sich zu legitimieren.
Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen, je nachdem, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder nicht. Wenn es vorhanden ist, muss dieses zunächst bei einem Notar eröffnet werden, bevor der Erbschein ausgestellt werden kann. Bei einer gesetzlichen Erbfolge hingegen wird der Erbschein direkt von einem Nachlassgericht ausgestellt.
Ein falscher oder gefälschter Erbschein kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch eine fehlerhafte Ausstellung des Scheins kann zu Problemen führen und im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass die Gültigkeit des Testaments angefochten wird.
Da das Testament ein wichtiger Bestandteil der Nachlassregelung ist, sollte es unbedingt sorgfältig aufbewahrt werden. Wichtig ist, dass es im Todesfall schnell gefunden werden kann. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wer das Testament einsehen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich haben nur die Erben ein Recht auf Einsichtnahme. Aber auch Personen, die im Testament bedacht wurden, haben unter Umständen ein Recht auf Einsichtnahme. Es kann jedoch vorkommen, dass das Testament unter Verschluss gehalten wird und erst nach dem Tod des Testators geöffnet wird.
Ist das Testament ungültig oder nicht vorhanden, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen. Denn ohne ein gültiges Testament gibt es keine klaren Anweisungen darüber, wie das Vermögen des Verstorbenen aufgeteilt werden soll. Dies kann zu Konflikten zwischen den Erben und möglicherweise sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Es kann außerdem dazu führen, dass die Wünsche des Verstorbenen nicht erfüllt werden.
In solchen Fällen greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen nach einem festgelegten Schema aufgeteilt wird. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt jedoch nicht unbedingt die individuellen Wünsche des Verstorbenen und kann daher zu unerwünschten Ergebnissen führen, weshalb es wichtig ist, dass frühzeitig ein Testament geschrieben wird, welches den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Oder aber es kommt zur Bildung einer Erbengemeinschaft. Das bedeutet, die Erbengemeinschaft wird gemeinschaftlicher Eigentümer der Immobilie, aber keiner der Erben besitzt die alleinige Befugnis, über den Nachlass zu entscheiden. Entscheidungen müssen einstimmig oder durch mehrheitliche Zustimmung entschieden werden.
Ein ungültiges Testament kann aus verschiedenen Gründen entstehen, zum Beispiel wenn es nicht ordnungsgemäß unterzeichnet wurde oder der Verstorbene zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht in der Lage war, klare Entscheidungen zu treffen.
Ein Testament ist in der Regel gültig, solange der Verfasser lebt und es nicht widerruft oder ändert. Auch nach dem Tod des Verfassers bleibt das Testament gültig und wird vom Nachlassgericht umgesetzt. Es gibt jedoch bestimmte Fristen, die beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass das Dokument seine Gültigkeit behält. So muss das Original des Testaments innerhalb einer bestimmten Frist beim Nachlassgericht eingereicht werden.
Auch können Erben Einspruch erheben, wenn sie der Meinung sind, dass es ungültig ist oder sie darin benachteiligt wurden. In diesem Fall kann es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommen. Um sicherzustellen, dass ein Testament seinen Zweck erfüllt und die Wünsche des Verfassers umsetzt, sollte es regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Wenn es um die Erstellung eines Testaments geht, stehen viele Menschen vor der Frage, ob sie es selbst schreiben oder einen Notar damit beauftragen sollten. Da es eine rechtliche Wirkung hat und im Ernstfall darüber entscheidet, wer was erbt, sollten Sie hier keine Kompromisse eingehen.
Ein Notar ist ein ausgebildeter Fachmann auf dem Gebiet des Erbrechts und kennt sich mit den gesetzlichen Vorgaben aus. Er kann sicherstellen, dass das Testament formal korrekt ist und somit auch vor Gericht Bestand hat. Zudem kann er bei Unklarheiten oder Fragen zur Verfügung stehen und gegebenenfalls auch als Zeuge auftreten.
Selbstverständlich können Sie auch ein eigenes Testament verfassen. Doch hier besteht die Gefahr von Formfehlern oder unklaren Formulierungen, die im Ernstfall zu Streitigkeiten führen können. Zudem müssen Sie bedenken, dass das eigene Testament nicht notariell beglaubigt ist und somit leichter angefochten werden kann.
Die Kosten können je nach Art und Umfang des Testaments variieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu erstellen, wie beispielsweise das handschriftliche oder das notarielle Testament.
Das handschriftliche Testament ist die kostengünstigste Variante, da es ohne die Hilfe eines Notars erstellt werden kann.
Möchten Sie lieber ein notarielles Testament, muss dies von einem Notar aufgesetzt werden. Das bedeutet, Sie müssen die Arbeit des Notars vergüten. Diese Kosten richten sich nach dem vererbten Vermögenswert. Hier wird zusätzlich noch zwischen einem Einzeltestament oder dem Berliner Testament unterschieden, denn für ein Einzeltestament müssen Sie die einfache Gebühr zahlen, bei der Berliner Variante hingegen die doppelte Gebühr.
Soll das Testament amtlich hinterlegt werden, kommt laut Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) eine Pauschale von 75,00 € auf Sie zu. Zusätzlich werden 15,00 € für die verpflichtende Registrierung beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer berechnet.
Die Notarkosten für die Testamentserstellung sind steuerlich nicht absetzbar, da es eine reine Privatsache ist.
Bei der Testamentseröffnung wird das Testament des Verstorbenen geöffnet, um den letzten Willen des Erblassers zu erfahren. Damit dies geschehen kann, muss zunächst einmal das zuständige Nachlassgericht informiert werden, dass ein Erbfall eingetreten ist. Das Gericht wird dann einen Termin für die Testamentseröffnung festlegen und alle Beteiligten darüber informieren.
Zur Testamentseröffnung werden in der Regel alle Erben sowie weitere Personen, die im Testament erwähnt sind, geladen. Auch ein Notar oder ein Rechtsanwalt kann anwesend sein, um den Ablauf der Testamentseröffnung zu überwachen.
Bei der eigentlichen Testamentseröffnung wird das Testament geöffnet und vorgelesen. Dabei wird auch überprüft, ob das Testament rechtsgültig ist und ob es keine Anhaltspunkte für eine mögliche Anfechtung gibt. Sollte es Unklarheiten geben oder sollten Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestehen, kann dies im Rahmen der Testamentseröffnung geklärt werden.
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Hier zur kostenlosen ImmobilienbewertungDie Anfechtung eines Testaments kann erfolgen, wenn Zweifel an seiner Gültigkeit bestehen, beispielsweise bei Verdacht auf Testierunfähigkeit, Irrtum oder Einflussnahme. Erbberechtigte müssen hierfür innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes beim Nachlassgericht eine Anfechtungsklage einreichen. Gelingt die Anfechtung, wird das Testament ganz oder teilweise für ungültig erklärt, und die gesetzliche Erbfolge oder ein früheres Testament tritt in Kraft.
Nach Abschluss der Testamentseröffnung erhalten alle Anwesenden eine beglaubigte Kopie des Testaments sowie eine Bescheinigung darüber, dass sie bei der Testamentseröffnung anwesend waren.
Haben sich Ihre persönlichen Umstände geändert oder haben Sie neue Erkenntnisse gewonnen, können Sie Ihr Testament anpassen und das alte somit widerrufen. Vorraussetzung ist allerdings Ihre Testierfähigkeit zum Zeitpunkt des Widerrufs oder der Änderung.
Sie haben nun die Möglichkeit Ihren letzten Willen neu zu verfassen und können darin ausdrücklich erklären, dass das alte Testament widerrufen werden soll. Dies sollte in einer klaren und unmissverständlichen Sprache erfolgen. Wenn Ihre Willenserklärung durch einen Notar erstellt wurde, entstehen allerdings zusätzliche Notarkosten für etwaige Änderungen.
Sollte ein durch einen Notar erstelltes Testament amtlich aufbewahrt und anschließend wieder angefordert werden, führt dies automatisch zur Aufhebung der Gültigkeit dieses Testaments. Im Gegensatz dazu kann ein privat verfasstes Testament aus der amtlichen Verwahrung entnommen werden, ohne dass seine Rechtswirksamkeit dadurch beeinträchtigt wird.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das alte Testament, welches Sie zum Beispiel zuhause aufbewahren, physisch zu vernichten, also zu zerreißen. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass alle Kopien des Testaments vernichtet werden, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Denken Sie daran, Anmerkungen auf dem Testament wie “überholt” oder “nicht aktuell” sind keine rechtlich wirksamen Formen des Widerrufs.
Handelt es sich um ein Berliner Testament, müssen für jegliche Änderungen beide Erblasser zustimmen.
Die gesetzliche Erbfolge greift automatisch, wenn es kein Testament gibt. Möchten Sie aber bestimmte Personen begünstigen oder aber auch unliebsame Erben ausschließen, kann die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament geändert werden. Denn im Testament können Sie die Nachlassverwaltung individuell gestalten. Einzige Voraussetzung: das Testament muss den formalen Anforderungen entsprechen.
Ein präzises Testament schützt Ihre Immobilie vor der Entstehung einer konfliktanfälligen Erbengemeinschaft. Als Eigentümer haben Sie die Verantwortung, die Verteilung Ihres Vermögens rechtssicher zu regeln und damit die typischen Streitigkeiten zu verhindern, die bei unbeweglichem Vermögen besonders schwerwiegend sind.
Die Entscheidung zwischen handschriftlichem und notariellem Testament sowie die Berücksichtigung des Pflichtteils erfordern Ihre besondere Aufmerksamkeit. Nutzen Sie die Möglichkeit von Wohnrechten, finanziellen Ausgleichszahlungen oder rechtzeitigen Schenkungen zu Lebzeiten, um Ihre individuellen Vorstellungen umzusetzen.
Betrachten Sie Ihr Testament nicht als bürokratische Last, sondern als Gestaltungsinstrument für Ihre Nachlassplanung. Mit jeder Stunde, die Sie in die sorgfältige Formulierung Ihres letzten Willens investieren, ersparen Sie Ihren Erben später Monate oder Jahre zermürbender Auseinandersetzungen um Ihre Immobilie.
Generell kann ein Testament privat geschrieben werden. Hierbei sind allerdings ein paar formelle Dinge zu beachten, damit es am Ende auch rechtsgültig ist. Es muss zum Beispiel vom Erblasser handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein sowie Ort und Datum enthalten.
Immobilienbesitzer können zwischen einem handschriftlichen und einem notariellen Testament entscheiden. Sinnvoll ist ein notarielles Testament, da es von einem Notar aufgesetzt wird und in jedem Fall rechtssicher ist.
Durch das Aufsetzen eines Testaments kann der Erblasser selber bestimmen, wer die Immobilie erben soll und wer nicht. Gibt es jedoch kein Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Handelt es sich um ein handschriftliches Testament, welches Zuhause aufbewahrt wird, entstehen keine Kosten. Wird es allerdings von einem Notar aufgesetzt und beim Amtsgericht aufbewahrt, werden verschiedene Kosten berechnet. Diese hängen jedoch von dem vererbten Vermögen ab.