Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde implementiert, um den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu unterstützen, da immer noch etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit Gas oder Öl betrieben werden. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten zu reduzieren, ist geplant, dass ab Januar 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren.
Das Heizen mit Holz, Öl oder Pellets ist also eine wichtige Entscheidung bei der Auswahl einer Heizungsart. Doch das neue Heizungsgesetz vereinfacht diese Entscheidung und fördert ausschließlich umweltfreundliche Energieträger.
Wir klären auf über die verschiedenen Heizungsarten, deren Vor- und Nachteile sowie die Bedeutung des Gebäudeenergiegesetzes für Holzheizung, Ölheizung und Pelletheizung.
Als Eigenheimbesitzer oder beim Planen eines Neubaus, stellt sich aktuell die Frage, welches Heizsystem laut GEG das Beste ist. Viele Bestandsgebäude heizen noch mit einer herkömmlichen Gas- oder Ölheizung, was ab 1. Januar 2024 für Neubauten nicht mehr erlaubt ist. Denn das GEG schreibt vor, dass bei Neubauten der Energiebedarf durch mindestens 65 % erneuerbare Energieträger gedeckt werden muss. Aber auch für Bestandsgebäude gelten bestimmte Vorgaben hinsichtlich des CO₂-Ausstoßes von Heizungen.
Neben der Wärmepumpe stehen unter anderem auch Pelletheizungen und Holzheizungen im Fokus. Wobei Holzheizungen zu Beginn der neuen Gesetzesnovelle komplett verboten werden sollten. Doch das wurde geändert. Demnach soll das Heizen mit fester Biomasse, also Pellets, Hackschnitzeln oder Holzscheiten, auch nach dem 1. Januar 2024 erlaubt sein.
Immerhin haben beide Heizsysteme den Vorteil, dass sie im Vergleich zur Ölheizung deutlich klimafreundlicher sind und somit eine gute Alternative darstellen. Auch wirtschaftlich sind Holz- und Pelletheizungen oft attraktiver als herkömmliche Ölheizungen, insbesondere, wenn man langfristig plant.
Für umweltfreundliche Heizungssysteme wie Pelletkessel oder Solarthermieanlagen gibt es verschiedene Förderprogramme vom Bund, auch die Holzheizung wird unter bestimmten Voraussetzungen noch gefördert. Mit dem GEG wird der Trend hin zu erneuerbaren Energien weiter verstärkt und somit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Sind Heizungsanlagen veraltet, verschwenden sie unnötig viel Energie, was nicht nur für Sie als Verbraucher, sondern auch im Kontext von Umwelt- und Klimaschutz problematisch ist. Bei der Wahl der optimalen Heizungsart stehen verschiedene Faktoren im Vordergrund – unter anderem Kosten, Umweltfreundlichkeit und Zuverlässigkeit.
Jedes Heizsystem bringt seine Vor- und Nachteile mit sich, wobei es entscheidend ist, die passende Heizung für Ihre individuellen Wohnverhältnisse zu finden. Tatsächlich können auch zwei Heizungsarten kombiniert werden, um die perfekte Lösung für Sie, aber auch den Umwelt- und Klimaschutz zu finden.
Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über einige der gängigsten Heizungsarten, die oft im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz stehen: Holzheizung, Ölheizung und Pelletheizung.
Die altbewährte Holzheizung ist das älteste Heizsystem und eine der bewährtesten Techniken. Dennoch stand im Raum, die Holzheizung durch das Gebäudeenergiegesetz ab 2024 komplett zu verbieten. Grund dafür: zu viel Feinstaub und zu wenig Klimaschutz. Doch dies ist mit der neuen Gesetzesnovelle des GEG nicht mehr der Fall – Holzheizungen sind per se also nicht verboten. Allerdings ist die Förderung für Holzheizungen weitaus geringer als für andere klimafreundliche Alternativen und ist an drei Kriterien gebunden: Gefördert wird nur, wenn eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine Holzheizung getauscht wird und diese in Kombination mit einer Wärmepumpe und Solarthermieanlage genutzt wird.
Das Heizungsgesetz wurde hierfür nicht noch einmal extra geändert, die Bestimmungen bzw. Förderungen zur Nutzung von Holzheizungen wurden jedoch im BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) angepasst. Wenn nun auf eine Holzheizung umgerüstet wird, bekommen Eigentümer die Grundförderung von 30 % und auch den einkommensabhängigen Bonus von 30 % auf maximale Investitionskosten von 30.000 €, Einen Geschwindigkeitsbonus gibt es hier allerdings nicht, es sei denn, es wird eine Kombination aus Holzheizung, Solarthermieanlage und Wärmepumpe eingebaut.
Außerdem sind ab 2024 Holzheizungen nicht mehr erlaubt, wenn sie nicht die Anforderungen der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllen. Diese Verordnung sieht vor, dass alle Holzheizungen ab diesem Zeitpunkt bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten müssen. Wenn eine Holzheizung diese Grenzwerte nicht erfüllt, darf sie nicht mehr betrieben werden.
Die neuen Grenzwerte gelten für alle Arten von Holzheizungen, einschließlich Einzelraumfeuerungsanlagen und Zentralheizungsanlagen. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Arten von Heizungen, wie z.B. historische Kaminöfen oder Heizungen in Gebäuden ohne alternative Heizmöglichkeiten.
Wichtig ist auch zu beachten, dass die Verordnung nur für Neuanlagen gilt. Bestehende Holzheizungen dürfen weiterhin betrieben werden, solange sie die aktuellen Emissionsgrenzwerte einhalten.
Bei all dem, sollen die Vorteile einer Holzheizung natürlich nicht untergehen. Einer ist zum Beispiel, der Betrieb durch den nachwachsenden Rohstoff und damit die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Außerdem punktet sie durch ihre Effizienz, die durch die Nutzung des Brennwerteffekts erzielt wird.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie als Eigentümer von den Preisschwankungen bei fossilen Brennstoffen unabhängig sind, denn die Betriebskosten einer Holzheizung sind weitaus niedriger als im Vergleich zu einer Ölheizung.
Was allerdings häufig als Nachteil bei der Holzheizung gesehen wird, sind die Anschaffungskosten, denn diese sind hingegen teurer als bei einer Ölheizung. Auch muss das Brennholz regelmäßig nachgekauft und gelagert werden, was zusätzlichen Aufwand und benötigten Platz bedeutet. Zudem müssen Sie das Brennholz händisch nachlegen, was den Bedienkomfort beeinträchtigt. Ein weiterer Faktor ist der höhere CO₂-Ausstoß im Vergleich zu Pelletheizungen.
Und dennoch kann eine Holzheizung eine gute Alternative zur herkömmlichen Ölheizung sein, wenn Sie diese sowieso austauschen müssen oder generell mit dem Gedanken spielen auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Mit Holz wird auch bei der Pelletheizung geheizt. Sie ist quasi die neuste Version der Holzheizung. Genutzt werden aber anstatt Scheitholz sogenannte Pellets, welche aus Holzabfällen von Sägewerken und holzverarbeitenden Betrieben hergestellt werden. Sie werden unter hohem Druck gepresst, wodurch sie ein geringeres Volumen und einen höheren Heizwert als Scheitholz haben.
Die Verbrennung der Pellets geschieht vollautomatisch, womit das kontinuierliche Nachlegen von Holzscheiten entfällt. Sie haben also den gleichen Bedienkomfort wie bei einer Ölheizung. Der Komfort einer Ölheizung und der ökologisch grüne Betrieb einer Holzheizung werden also bei einer Pelletheizung kombiniert.
Und so funktioniert eine Pelletheizung: Die Pellets werden in einem Silo gelagert, was bedeutet, es wird ausreichend Platz für das gesamte System sowie den Lagerplatz benötigt. Mithilfe einer Schnecke oder einem Saugsystem werden sie in den Heizkessel transportiert, wo sie verbrannt werden. Es ist essenziell, für eine fachgerechte Belüftung zu sorgen, um Vergiftungen durch das farb- und geruchlose Kohlenmonoxid (CO) zu vermeiden. Außerdem muss der Aschebehälter in Einfamilienhäusern drei bis fünf Mal pro Jahr manuell entleert werden, während dies in Mehrfamilienhäusern häufiger erforderlich ist.
Trotz der klimafreundlichen Heiztechnologie müssen Sie hier noch die Herstellungs- und Transportkosten mit einrechnen. Auch die hohen Anschaffungskosten schrecken viele Interessenten ab. Je nach Wärmebedarf und Lagermöglichkeiten liegen die Kosten bei einem Einfamilienhaus zwischen 14.000 € und 21.000 €, bei einem Mehrfamilienhaus sind es schnell über 90.000 €.
Allerdings gibt es eine Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, bekommen Sie sogar eine Austauschprämie. Gibt es eine Kombination mit Solarkollektoren, bezeichnet das BAFA dies als EE-Hybridheizung und bezuschusst dies ebenfalls.
Übrigens: Wenn ein Kaminanschluss vorhanden ist, können Pelletöfen auch im Wohnzimmer aufgestellt werden. Dadurch können Sie nicht nur eine umweltfreundliche Heizmethode nutzen, sondern auch die gemütliche Atmosphäre eines Kaminofens genießen.
Die Ölheizung ist eines der gängigsten Heizsysteme in deutschen Haushalten. Heutzutage gehört sie jedoch nicht mehr zur ersten Wahl und wird auch vom Gebäudeenergiegesetz nicht mehr gefördert.
Auf der positiven Seite bietet Heizen mit Öl zwar eine schnelle und effektive Wärmequelle für Ihr Zuhause. Es ist auch relativ günstig im Vergleich zu anderen Optionen wie Holz oder Pellets. Die Anschaffungskosten liegen hier zwischen 6.000 € und 15.000 €.
Allerdings ist die Verbrennung von Öl ein CO₂-intensiver Prozess, der nicht besonders umweltfreundlich ist. Darüber hinaus ist die Bauweise nicht sehr kompakt, da ein großer Tank benötigt wird, weshalb sie sowieso nicht für alle Gebäude geeignet ist. Außerdem ist die Umweltverträglichkeit eher gering, der Rohstoff ist endlich und die Preisentwicklungen sind aktuell nicht absehbar.
Betreiben Sie aktuell noch eine Ölheizung, möchten aber dennoch gerne auf erneuerbare Energien umsteigen, lässt sich eine Ölheizung gut kombinieren. Zum Beispiel mit einer Solarheizung. Dennoch wird ein Neueinbau einer reinen Ölheizung heutzutage nicht mehr durch das GEG gefördert, weshalb es sinnvoll ist, alternative Energieträger in Betracht zu ziehen.
Das neue Heizungsgesetz 2024 macht es einfacher, umweltfreundliche Energieträger zur Beheizung von Wohngebäuden zu nutzen. Es fördert nämlich den Einsatz erneuerbarer Energien und schreibt vor, dass bei der Planung und Sanierung von Gebäuden bestimmte energetische Anforderungen erfüllt werden müssen. Dadurch wird der Ausstoß von CO₂ reduziert und die Umwelt geschont.
Besonders Pelletheizungen sind im Fokus des GEG, da sie als nachhaltige Optionen gelten. Schließlich können Pelletheizungen im Vergleich zu Ölheizungen bis zu 90 % CO₂ einsparen. Die Vorteile sind bereits bekannt: Sie sind umweltfreundlich, nachhaltig und preiswerter. Zudem bieten sie eine höhere Effizienz als herkömmliche Holzheizungen, weshalb sie besonders gut geeignet für größere Gebäude oder Wohnkomplexe sind.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht sind diese Heizungsarten oft attraktiver: Die Preise für Öl und Gas schwanken stark, während Pellet-Preise langfristig stabil bleiben können. Darüber hinaus haben Pellet- wie auch Holzheizungen weitere Vorteile: Sie sorgen für eine angenehme Wärme im Haus, tragen zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei und bieten ein gutes Gewissen beim Heizen.
Das GEG stellt sicher, dass bei der Wahl der Heizungsart nicht nur die Kosten im Vordergrund stehen, sondern auch Umweltaspekte berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Förderprogramme für Pellet- und Holzheizungen, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Investitionskosten abdecken können. Das zeigt, dass sich Investitionen in umweltfreundliche Heizungen langfristig auszahlen können und das GEG hierbei eine wichtige Rolle spielt.
Neben den ökologischen Aspekten umweltfreundlicher Energieträger wie Holz oder Pellets spielt auch der Kostenfaktor eine wichtige Rolle bei der Wahl der Heizungsart. So sind Holzheizungen im Vergleich zu Pelletheizungen zwar günstiger in der Anschaffung, verursachen aber höhere Betriebskosten und erfordern mehr Aufwand bei Lagerung und Handhabung des Brennstoffs.
Pelletheizungen hingegen haben höhere Anschaffungskosten, bieten jedoch einen höheren Wirkungsgrad und somit Einsparpotenzial bei den Betriebskosten.
Letztendlich muss die Entscheidung für eine bestimmte Heizungsart von Ihnen individuell getroffen werden, unter Berücksichtigung von Faktoren wie dem Energiebedarf Ihres Gebäudes, den regionalen Gegebenheiten sowie persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen. Das Gebäudeenergiegesetz bietet hierbei eine wichtige Orientierungshilfe und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Ölheizungen.
Holzöfen werden vom Bund nicht so sehr gefördert, wie andere alternative Heizsysteme. Doch wie sieht es mit dem Kaminofen aus, der an kalten Tagen für Gemütlichkeit im Wohnzimmer sorgt? Keine Sorge, es wird kein generelles Verbot für Kamine, Kachelöfen oder Kaminöfen geben. Die sogenannten Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen und sind aus diesem Grund nicht vom GEG betroffen.
Allerdings gelten hier die Vorgaben der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bedeutet, werden diese Vorgaben (Abgas-Grenzwerte von 0,04 g/m³ Feinstaub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid) bei neu installierten Feuerstätten erfüllt, können sie in Absprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger auch nach 2024 bedenkenlos installiert und betrieben werden. Tatsächlich sieht das Gesetz sogar vor, dass dezentrale, manuell beladene Einzelraumfeuerstätten zu 10 % auf den Nutzwärmebedarf angerechnet werden können. Ältere Geräte können unter Umständen Bestandsschutz genießen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden und ein entsprechendes Typenschild aufweisen, müssen jedoch bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, ersetzt oder mit einem effizienten Partikelfilter bzw. -abscheider nachgerüstet werden, sofern sie nicht die Grenzwerte von 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten.
Das sogenannte Kaminofen-Verbot gilt für Feuerstätten, die diese Grenzwerte nicht erfüllen und nicht bis Ende 2024 entsprechend nachgerüstet werden. Geprüft wird dies vom Bezirksschornsteinfeger.
Handelt es sich zum Beispiel um historische Öfen und Kamine, welche vor 1950 errichtet wurden, greift der Bestandsschutz. Gleiches gilt für Kamine und Öfen, die einer Wohneinheit als einzige Wärmequelle dienen, Badeöfen sowie offene Kamine, welche nur acht Tage im Jahr maximal fünf Stunden genutzt werden.
Im Jahr 2024 wird es weiterhin erlaubt sein, Pelletheizungen zu betreiben. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den CO₂-Ausstoß in Deutschland zu senken. Eine Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, ist die Förderung erneuerbarer Energien wie Biomasse. Pelletheizungen sind eine Form der Biomasseheizung und können dazu beitragen, den CO₂-Ausstoß in Wohngebäuden zu reduzieren.
Werden die Anforderungen der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung nicht erfüllt, sind Holzheizungen ab 2024 nicht mehr erlaubt. Dies gilt vor allem für Neuanlagen. Bestehende Holzheizungen dürfen weiterhin betrieben werden, solange sie die aktuellen Emissionsgrenzwerte einhalten. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Arten von Heizungen, wie z.B. historische Kaminöfen oder Heizungen in Gebäuden ohne alternative Heizmöglichkeiten.
Die Pelletheizung zählt zu den modernen und umweltfreundlichen Heizsystemen. Sie basiert auf der Verbrennung von Holzpellets, die aus gepressten Holzabfällen hergestellt werden. Dadurch werden fossile Brennstoffe eingespart und die CO₂-Emissionen reduziert. Die Pelletheizung wird in der Regel als zentrale Heizungsanlage genutzt und kann sowohl für die Beheizung von Ein- und Mehrfamilienhäusern als auch für größere Gebäude wie Schulen, Bürogebäude oder Krankenhäuser eingesetzt werden.
Es gibt derzeit keine Pläne, Holzpelletheizungen zu verbieten. Im Gegenteil, sie gelten als umweltfreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas. Sie sind auch Teil des nationalen Klimaschutzplans der Bundesregierung, der darauf abzielt, den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix Deutschlands zu erhöhen. Allerdings müssen Holzpelletheizungen bestimmte Umweltstandards erfüllen, um betrieben werden zu dürfen. Diese Standards werden von der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt und regelmäßig überprüft.