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Grundstück vermessen: Gründe, Ablauf & Kosten

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
13. Dec 2023 / 15 Min. Lesezeit

Möchten Sie ein Grundstück kaufen oder die genauen Besitzverhältnisse klären, müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Bei diesem sogenannten Grenztermin müssen auch die Eigentümer der benachbarten Grundstücke teilnehmen. Auch wenn Sie auf einem Grundstück bauen möchten, sind verschiedene Vermessungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten Pflicht. Wir verraten Ihnen, wann genau eine Grundstücksvermessung durchgeführt werden muss, welche Arten es gibt, um ein Grundstück zu vermessen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wer so eine Vermessung überhaupt durchführen kann.

Die Grundstücksvermessung

Eine Grundstücksvermessung ist eine Untersuchung der genauen Grenzen, Merkmale und Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks. Durch solch eine Vermessung lässt sich feststellen, wer die Rechte an einem bestimmten Gebiet hat. Da das Vermessungsrecht durch Landesvorschriften geregelt ist, gibt es in jedem Bundesland andere Vorschriften, welche sich insgesamt jedoch sehr ähneln. Diese Landesvorschriften sind wiederum in diversen Vermessungsgesetzen, -erlassen und -verordnungen geregelt.

Um ein Grundstück zu vermessen, können verschiedene Methoden genutzt werden, je nachdem, aus welchem Grund eine Grundstücksvermessung stattfinden soll. Durchgeführt werden solche Grundstücksvermessungen von den Mitarbeitern der Kataster- und Vermessungsämter des jeweiligen Bundeslandes. Außerdem gibt es öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), welche im privaten Auftrag sowie im amtlichen Auftrag tätig werden können. Einzige Ausnahme ist das Bundesland Bayern, hier dürfen nur die Vermessungsämter ein Grundstück vermessen.

Gründe für eine Grundstücksvermessung

Warum ein Grundstück vermessen werden muss, kann unterschiedliche Gründe haben. Einer der Hauptgründe ist, wenn Sie ein Haus auf einem Grundstück bauen wollen. In diesem Fall sind bestimmte Vermessungen zu bestimmten Zeitpunkten Pflicht. Aber auch, wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten, ist es sinnvoll, dieses vermessen zu lassen. Im Normalfall liegen die Messdaten zu einem Grundstück bereits beim Katasteramt vor. Es gibt aber Fälle, wo eine erneute Messung nötig ist – zum Beispiel, wenn Grenzsteine fehlen, nicht zu erkennen oder überbaut worden sind oder die Messdaten veraltet sind.

Möchten Sie Ihr Grundstück teilen lassen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, die Grundstücke neu vermessen lassen, da durch die Teilung neue Grenzen entstehen. Sollen zwei Grundstücke zusammengelegt werden, ist keine erneute Vermessung nötig.

Ein weiterer Grund, ein Grundstück vermessen zu lassen, sind Streitigkeiten mit dem Nachbarn über den genauen Grenzverlauf. In diesem Fall trägt die Vermessung des Grundstücks zur Klärung des Sachverhaltes bei.

Gut zu wissen

Möchten Sie eine Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen, ist die Vermessung des Grundstücks Voraussetzung.

Weitere Anwendungsbereiche, bei denen ein Grundstück vermessen wird

Blick auf einen Mann von oben, der an einem Schreibtisch mit vielen Unterlagen sitzt und Daten zur Grundstücksvermessung einträgt.

Handelt es sich um die Vermessung eines Gebäudes, zum Beispiel, wenn ein neues Gebäude auf einem Grundstück errichtet wird oder bei einem schon bestehenden Gebäude der Grundriss vermessen wird, gibt es drei Vermessungen, die verpflichtend durchgeführt werden müssen.

  1. Vermessung für den Bauantrag: Um einen Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung zu bekommen, müssen Sie einen amtlichen Lageplan einreichen. Dieser besteht aus einem Auszug der offiziellen Flurkarte, welche Sie beim jeweiligen Katasteramt, einem Sachverständigen oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erhalten. In einigen Fällen muss dieser Lageplan durch einige Messungen vervollständigt werden.
  2. Baukontrollmessung bei Baubeginn: Innerhalb der ersten Tage nach Baubeginn muss eine sogenannte Baukontrollmessung stattfinden. Diese ist rechtlich vorgeschrieben und stellt fest, ob alle Daten, die in der Baugenehmigung zugelassen wurden, auch eingehalten werden. Ist die Baukontrollmessung durchgeführt, erhalten Sie eine Einmessungsbescheinigung, welche Sie innerhalb von zwei Wochen nach Baubeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorlegen müssen.
  3. Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung: Ist das Gebäude fertiggestellt, werden die Ecken und die Seitenlänge des Gebäudes für die Vervollständigung der Flurkarte gemessen.

Da all diese einzelnen Vermessungen auch etwas kosten, trotz, dass sie verpflichtend sind, ist es gut zu wissen, wie Sie eventuell ein paar Euro sparen können. Manchmal besteht die Möglichkeit, die Gebäudeeinmessung und die Baukontrollmessung zusammen durchführen zu lassen und so die Kosten etwas zu minimieren. Allerdings nur, wenn der Grundriss für die Baukontrollmessung in der einzuhaltenden Zweiwochenfrist ausreichend erkennbar ist, denn die Gebäudeeinmessung kann an der Bodenplatte bzw. im Kellergeschoss vorgenommen werden.

Gut zu wissen

Es ist nicht möglich, zu bauen, ohne das Grundstück vermessen zu lassen. Die Vermessung ist Pflicht! Auch bei bestehenden Gebäuden, bei denen der Grundriss verändert werden soll.

Diese Arten der Vermessung gibt es

Um ein Grundstück zu vermessen, gibt es vier Möglichkeiten.

  1. Grenzvermessung: Bei der Grenzvermessung schaut sich der Ingenieur die Grenzen des Grundstücks vor Ort genau an und gleicht alle Daten mit denen im Liegenschaftskataster ab. Sollten hier Unstimmigkeiten sein oder zum Beispiel Grenzsteine fehlen, setzt der Ingenieur diese neu.
  2. Grenzfeststellung: Sind die Grenzwerte im Liegenschaftskataster veraltet oder gelten als nicht festgestellt, weil nicht mit modernen Methoden gemessen wurde, muss der Grenzverlauf durch Grenzmarkierungen neu festgelegt und kenntlich gemacht werden. Dies macht ein Vermessungsingenieur vor Ort. Da am Ende der Vermessung eine Anerkennungserklärung unterschrieben werden muss, um die Daten ins Kataster und Grundbuch eintragen zu können, müssen alle Grundstückseigentümer bei diesem Termin anwesend sein.
  3. Grenzanzeige: Auf den ersten Blick sind die Grenzfeststellung und die Grenzanzeige, welche auch rechtsunverbindliche Markierung genannt wird, zum Verwechseln ähnlich, da das Prinzip das gleiche ist. Denn auch hier gleicht ein Experte die Daten vor Ort mit denen im Kataster ab. Allerdings setzt er bei Unstimmigkeiten keine Grenzsteine neu, diese bleiben, wo sie sind. Sie werden einzig gekennzeichnet. Vorteil hier ist, dass es weniger kostet als eine Grenzfeststellung.
  4. Teilungsvermessung: Wird ein Grundstück geteilt, ist die Vermessung des Grundstücks verpflichtend. In diesem Fall kommt die Teilungsvermessung ins Spiel, bei der neue Grenzen durch das Setzen von Abmarkungen gesetzt werden. Für die Änderung im Grundbuch müssen Sie als Eigentümer nun eine Grenzniederschrift bestätigen.

Wer kann ein Grundstück vermessen?

Ein Grundstück kann nur von offizieller Seite aus vermessen werden. In Bayern darf nur das Vermessungsamt ein Grundstück vermessen, während in allen anderen Bundesländern auch ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur eines anerkannten Vermessungsbüros die Vermessung durchführen darf. Auch Mitarbeiter des Katasteramts sind befugt, ein Grundstück zu vermessen.

Wer stellt den Antrag?

Bevor ein Grundstück vermessen wird, muss ein Antrag auf Vermessung beim Vermessungsbüro gestellt werden. Diesen stellt der Eigentümer des Grundstücks. Das bedeutet, wenn Sie ein Grundstück kaufen wollen, müssen Sie sich nicht um die Vermessung kümmern. Das ist Aufgabe des Verkäufers, da er zu diesem Zeitpunkt noch der Eigentümer ist.

Kann man sein Grundstück selber vermessen?

Es kommt ganz darauf an, zu welchem Zweck das Grundstück vermessen werden soll. Ist es einzig für Sie alleine, damit Sie einen Überblick über die Größe des Grundstücks haben, können Sie dies selber übernehmen, allerdings benötigen Sie dafür das richtige Werkzeug. Dazu gehören:

  • ein genaues Maßband
  • eine Wasserwaage
  • ein Gerät, welches Ihnen sagt, wie viel Wasser im Boden ist

Außerdem benötigen Sie Pfähle, um Ihr Grundstück bei der Vermessung abzustecken. Wichtig ist, dass Sie immer von zwei verschiedenen Stellen aus messen und sich niemals auf Ihr Augenmaß verlassen, denn das kann schnell schiefgehen. Bedenken Sie auch, dass Sie bei der Vermessung eines Grundstückes auf unterschiedliche Faktoren achten müssen, wie zum Beispiel:

  • die Topografie
  • die Bodenart
  • die Vegetationsarten
  • und die Verteilung der genannten Faktoren auf dem Grundstück

Handelt es sich um eine Pflichtvermessung des Grundstücks, zum Beispiel, weil Sie auf dem Grundstück bauen wollen, ist ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, ein Mitarbeiter des Katasteramtes oder des Vermessungsamtes Pflicht.

Ablauf beim Grundstück vermessen

Blick auf viele Dokumente mit Grundrissen, um ein Grundstück zu vermessen.
  1. Da es sich bei Grundstücksvermessungen meist um amtliche Vorgänge handelt, muss zuallererst beim zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt bzw. bei einem ÖbVI ein Antrag für die Grundstücksvermessung gestellt werden. Dieser Antrag kann nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden oder aber durch eine dritte Person, aber nur mit einer Genehmigung des Eigentümers.
  2. Im zweiten Schritt findet der sogenannte Grenztermin statt, bei dem der Grundstückseigentümer sowie auch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke anwesend sein müssen. Bei diesem Termin wird ein Protokoll mit allen erfassten Messdaten geführt, welches am Ende von allen Anwesenden unterzeichnet werden muss, da es als Nachweis gilt.
  3. Im nächsten Schritt haben alle Beteiligten vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
  4. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen und wurden die Messdaten final geprüft, werden sie in das Grundbuch und Kataster aufgenommen. Jetzt sind die Daten der Vermessung amtlich.

Handelt es sich um eine Grundstücksteilung, müssen noch vor der Vermessung zwei separate Flurstücke gebildet und im Liegenschaftskataster eingetragen werden. Erst dann kann es mit den jeweiligen Vermessungen der Grundstücke weiter gehen.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Die Kosten für eine Grundstücksvermessung sind Ländersache, hängen also von Ihrem Bundesland und der jeweiligen Vermessungsgebührenverordnung (VermGebO) ab. Während die Ordnungen recht gleich aufgebaut sind, können die Gebührensätze jedoch unterschiedlich ausfallen. Zudem wird jede Vermessungsaktivität gesondert bepreist.

Außerdem hängen die Kosten für eine Grundstücksvermessung von weiteren Faktoren ab:

  • Größe der Baufläche
  • Art der Vermessung
  • Zusätzliche Dokumente, die ausgestellt werden müssen
  • Bodenwert
  • Aufwand des Vermessungsingenieurs
  • Höhe des Sockelbetrags
  • Zusätzliche Vermessung von Baulasten

Da die Vermessung umsatzsteuerpflichtig ist, kommen noch 19 % MwSt. hinzu. Und auch die Lage des Grundstücks spielt eine Rolle. Liegt es zum Beispiel eher ländlich, kann eine Vermessung circa 600 € kosten, während es in der Großstadt für das gleiche Grundstück bis zu 3.000 € kosten kann.

Tabelle Vermessungskosten

Art der VermessungVermessungskosten
Grenzvermessung1.000 € – 1.400 €
Grenzfeststellung700 € – 1.300 €
Grenzanzeige600 € – 1.100 €
Teilungsvermessung2.600 € – 3.600 €
Baukontrollmessung / GebäudeeinmessungJe 500 € – 1.00 €

Beim Hausbau zählen die Vermessungskosten zu den Baunebenkosten und betragen etwa 2.000 € bis 3.000 €. Diese werden im Normalfall vom neuen Eigentümer getragen, es gibt aber auch Fälle, bei denen sich Käufer und Verkäufer die Kosten teilen. Diese Vereinbarung sollten Sie dann unbedingt im Kaufvertrag festhalten.

Handelt es sich hingegen um Grenzstreitigkeiten unter Nachbarn, müssen laut § 919 BGB beide Parteien einen gleich großen Anteil der Kosten tragen. Um die Kosten für die Grundstücksvermessung besser einordnen zu können, können Sie diese von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur schätzen lassen.

Gut zu wissen

Am teuersten ist immer eine Teilungsvermessung, vor allem, wenn das Grundstück unter mehreren Erben aufgeteilt wird. Zusätzlich kommen noch Gebühren für den Notar und die Dokumentation im Liegenschaftskataster hinzu.

Was passiert nach der Grundstücksvermessung?

Ist das Grundstück vermessen, gibt es einen sogenannten Grenztermin, bei dem alle betroffenen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke anwesend sein müssen. Sie werden alle über den genauen Grenzverlauf informiert und müssen diesen am Ende auch anerkennen. Das geschieht in Form einer Grenzniederschrift. Wenn keiner der angrenzenden Eigentümer Einwände hat, erfolgt die amtliche Kennzeichnung der Grenzpunkte und das Katasteramt erhält die Dokumente, um alles ins Kataster und ins Grundbuch eintragen zu können.

Übrigens: Die betroffenen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke haben vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.

Vor- und Nachteile beim Grundstück vermessen

Generell möchte man meinen, dass eine Grundstücksvermessung nur Vorteile mit sich bringt, schließlich wissen Sie dann genau, wie viel Grundstück Ihnen gehört und wo genau die Grenzen verlaufen. Aber es gibt auch einige wenige Nachteile, über die Sie sich im Klaren sein sollten, wenn Sie Ihr Grundstück vermessen möchten.

Vorteile:

  • Sie wissen genau, wie viel Grundstück Ihnen gehört.
  • Sie können kostspielige und zeitaufwendige Rechtsstreitereien vermeiden.
  • Ihre Eigentumsrechte sind durch eine ordentliche Grundstücksvermessung geschützt.
  • Durch eine Vermessung des Grundstücks können Sie sicherstellen, dass Sie bei einem Kauf nicht mehr zahlen, als den tatsächlichen Wert des Grundstücks.

Nachteile:

  • Möchten Sie Ihr Grundstück vermessen, geht das immer mit Kosten einher, die teilweise nicht billig sind.
  • Nach einer Vermessung des Grundstücks könnten Sie böse Überraschungen erleben, z.B., dass Ihnen viel mehr Grundstück gehört als angenommen oder eben andersherum.
Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Grundstück vermessen

  • Wer vermisst ein Grundstück?

    In der Regel werden Grundstücke entweder vom Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt. In Bayern allerdings darf das nur das Vermessungsamt.

  • Mit welchen Kosten muss man beim Grundstück vermessen rechnen?

    Die Höhe der Kosten für eine Vermessung richten sich nach dem Bodenwert sowie die Größe des Grundstücks und die Anzahl der gesetzten Grenzpunkte. Durchschnittlich können Sie mit Kosten zwischen 1.000 € und 3.000 € für eine Grundstücksvermessung rechnen.

  • Ist eine Vermessung des Grundstücks beim Kauf/Verkauf Pflicht?

    Eine Vermessung ist bei einem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks nicht zwingend notwendig. Um aber auf der sicheren Seite zu sein, ist es von Vorteil einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, das Vermessungsamt oder Mitarbeiter des Katasteramts zu beauftragen. So wissen Sie genau, ob die Daten im Grundbuch übereinstimmen und Sie das Land auch als Bauland nutzen dürfen.

  • Kann ein Grundstück ohne Vermessung bebaut werden?

    Ein Grundstück, welches nicht vermessen wurde, darf nicht bebaut werden. Wird trotzdem schon vor der Vermessung mit dem Bau begonnen, müssen Sie mit hohen Strafen und im schlimmsten Fall mit einem Rückbau rechnen.

  • Kann man ein Grundstück selber vermessen?

    Ein Grundstück selber zu vermessen ist nicht möglich, wenn es sich um die verpflichtenden Vermessungen handelt. Also die Vermessung für den Bauantrag, die Baukontrollmessung und die Gebäudeeinmessung. Auch, wenn die Messdaten offiziell in das Grundbuch oder Kataster eingetragen werden sollen, ist eine Grundstücksvermessung selber nicht möglich. Möchten Sie sich nur einen Überblick über die Größe Ihres Grundstücks verschaffen, können Sie das natürlich selber übernehmen. Allerdings gibt es einige Faktoren, die beim Grundstück vermessen, beachtet werden müssen.

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