Das Katasteramt – auch Vermessungsamt, Vermessungsbehörde oder Amt für Bodenmanagement genannt – ist eine Behörde bzw. Dienststelle, die für die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken verantwortlich ist. Außerdem ist es für die amtliche Kartographierung von Landschaften und Seegebieten verantwortlich. Warum das Katasteramt für Verbraucher so wichtig ist, was die verschiedenen Begriffe wie zum Beispiel Grenzattest, Teilvermessung oder Urvermessung bedeuten und welche Tätigkeiten ein Vermessungsamt übernimmt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Katasteramt ist eine Dienststelle des Staates oder einer Kommune. Es ist vor allem für die Vermessung und Kartographierung bestimmter Gebiete innerhalb eines Landes zuständig. Dabei bezeichnen sogenannten Flurstücke alle vermessenen Gebiete. Die generelle Bezeichnung für ein Katasteramt lautet auch Vermessungsamt oder Vermessungsbehörde, in manchen nördlichen Regionen Deutschlands wird die Behörde selbst auch als Flurstück bezeichnet. Hingegen heißt die Bezeichnung im Süden Deutschlands, sowie in der Schweiz und Österreich einfach “Kataster“.
Aber was genau ist eigentlich ein Kataster? Ein Kataster selbst ist eine Sammlung, oder vielmehr ein Register von Dingen. Das Katasteramt ist für den Liegenschaftskataster verantwortlich, also ein Register aller vermessenen Flurstücke und Grundstücke eines gewissen Gebiets zum Beispiel einer Stadt, einer Gemeinde, eines Dorfes oder eines Stadtviertels. Unter Flurstück ist hierbei ein begrenztes und vermessenes Gebiet zu verstehen, dem eine spezifische Identifikationsnummer, oder auch Flurstücksnummer, zugeordnet ist. Zusätzlich werden in einem Liegenschaftskataster auch Eigenschaften der Grund- bzw. Flurstücke katalogisiert.
Das Vermessungsamt trägt die vermessenen Flurstücke zunächst in ein sogenanntes Liegenschaftsbuch ein. Sie geben Auskunft über die vermessenen und erfassten Grundstücke. Daraufhin wird eine entsprechende Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterplan genannt) erstellt. Diese enthält die räumliche Lage eines Grund- oder Flurstücks und die darauf befindlichen Gebäude. Eine solche Liegenschaftskarte hat eine wichtige Rolle, denn zum einen belegt sie die Existenz von Grundstücken und zum anderen wird die Grundsteuer auf deren Grundlage berechnet. Übrigens: Gebäude und Grundstück zusammen bilden die sogenannten Liegenschaften.
Der Begriff u003cstrongu003eKatasteru003c/strongu003e leitet sich vom französischen Wort u0022u003cstrongu003ecadastreu003c/strongu003eu0022 ab, was u003cstrongu003eRegisteru003c/strongu003e bedeutet. Das u0022cadastreu0022 wurde in Frankreich bereits früher zur Erhebung der Grundsteuer genutzt. Hierfür wurden alle Grundstücke vermessen. Seit 1798 sind somit alle Flächen, die sich im Besitz der Kirche oder des Adels befanden, amtlich vermessen und in einem Kataster aufgenommen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts führte dann Napoleon die Vermessung aller linksrheinischen Gebiete ein. Daraufhin schloss sich auch das damalige Preußen mit dem Anlegen und der Führung von Katastern an. Daher wurde, um ein gerechtes Steuersystem zu erschaffen, zwischen 1822 und 1835 das erste rheinisch-westfälische u003cstrongu003eUrkatasteru003c/strongu003e zusammengetragen.
Vermessungsämter kommen immer dann ins Spiel, wenn neue Flurstücke oder Bauland in einer Gemeinde, einer Stadt oder einem Stadtviertel erschlossen, beziehungsweise vermessen werden muss. Außerdem ist ein solches Amt für die Führung des Liegenschaftskatasters verantwortlich. Zusätzlich spielt das Katasteramt aber auch für Verbraucher eine wichtige Rolle. Sie sind wichtige Auskunftsstellen, wenn es um die Information eines Grundstücks oder Flurstücks geht.
Das Katasteramt bietet eine Reihe an unterschiedlichen Vermessungen an. Generell lassen sich diese in drei Kategorien einteilen:
Urvermessungen:
Hierbei handelt es sich um die erstmalige Erfassung von Grenzen eines bestimmten Grundstücks. Sie bildet somit die Basis des Katasters und ist nach Neuanordnungen von Grundstücken (Flurbereinigung), sowie nach Festlegen neuer Grenzen (Teilvermessung) nötig.
Neuvermessungen:
Im Laufe einer Katasteraktualisierung werden Neuvermessungen durchgeführt. Sie kommen zum Beispiel bei der Planung eines neuen Bauprojektes in Frage. Vor allem aber dann, wenn damit eine Grundstücksgrenze verändert werden soll.
Fortführungsvermessungen:
Diese Art der Vermessung wird zur Erweiterung des Katasters durch ein neues Flurstück vorgenommen. Zur Fortführungsvermessung zählen – je nach Situation – sowohl Gebäudeeinmessungen, als auch Teilvermessungen.
Außerdem können Grundstückseigentümer oder Verbraucher mit nachgewiesenem Kaufinteresse beim Katasteramt ein Katasterauszug anfordern, um sich über ihr Grundstück zu informieren. Generell werden in einem solchen Katasterauszug Informationen über Geodaten und Eigentumsrechte gegeben. Es gibt verschiedene Arten von Auszügen, die Sie als Eigentümer oder Verbraucher mit Kaufinteresse anfordern können:
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Hier zur kostenlosen ImmobilienbewertungEine der wichtigsten Aufgaben eines Katasteramts ist die Katastervermessung. Das Katasteramt prüft die Grenze und die Fläche von Grund und Boden und schreibt diese anschließend fest. Darüberhinaus werden Nutzungsgrenzen und eventuell vorhandene Gebäude aufgenommen und eingezeichnet. Bei Bedarf führt das Katasteramt auch Absteckungs- und Abmarkungsmaßnahmen durch und stellt Grenzbescheinigungen aus. Die Vermessungen werden von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt, die vom jeweiligen Katasteramt beauftragt werden.
Übrigens: Sie können in einigen Bundesländern die Bodenrichtwerte der jeweiligen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte online beim Katasteramt einsehen. Dieses Projekt nennt sich “Bodenrichtwertinformationssystem für Deustchland” (BORIS-D), welches allerdings nur als Dachportal dient. Für detaillierte Auskünfte der örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte oder amtliche Auskünfte der Bodenrichtwerte müssen Sie die jeweils einzelnen Landesportale aufrufen (z.B. BORIS.BW für Baden-Württemberg).
Grenzbescheinigungen werden anhand der Gebäudeeinmessungen erstellt, oder besser gesagt auf der Grundlage der Messung der Winkel und Seiten eines Gebäudes. Dadurch kann eine Grenzbescheinigung, oder auch ein Grenzattest bestätigen, dass ein Gebäude innerhalb einer definierten Grenze eines bestimmten Grundstücks errichtet wurde. Eine Grenzbescheinigung wird vor allem dann gebraucht, wenn verschiedene Investoren sich gegenüber finanzieller Risiken vor der Rückzahlung von Baukrediten absichern wollen.
Zu den weiteren Aufgaben der Vermessungsämter zählt die Erstellung von offiziellen Stadtplänen. Außerdem werden auch Luftaufnahmen erstellt und zusammen mit historischen Karten gesammelt. Viele dieser Pläne und Karten werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zu den grundlegendsten Aufgaben eines Vermessungsamtes zählt das Führen und die Aktualisierung des Liegenschaftkatasters. Ein Liegenschaftskataster hat folgende Bestandteile:
Katasterbücher, oder auch Liegenschaftsbücher:
Alle Flurstücke eines bestimmten Gebiets sind in den Liegenschaftsbüchern katalogisiert. Es ist Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses aller Grundstücke. Die Einteilung erfolgt in Gemarkungen, Fluren und Flurstücken.
Katasterkarten:
Auch Liegenschaftskarten oder Flurkarten genannt, enthalten Katasterkarten genaue Daten zu den katalogisierten Flurstücken eines Gebiets.
Vermessungszahlenwerk:
Das Vermessungszahlenwerk umfasst Ergänzungskarten und Vermessungsrisse.
Früher wurden diese Daten alle in Papierform dokumentiert. Heute liegen die meisten Informationen bereits digitalisiert vor, da sich die Ämter vermehrt mit Geoinformationen beschäftigen: Die herkömmliche Flurkarte wurde durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst. Die digitale Flurkarte bietet zudem meist auch eine breitere Datenabdeckung. Neben Grenzen und Größe sind zum Beispiel auch viele weitere Details über die Nutzungs- und Bebauungsart eines Grundstücks enthalten.
Folglich enthält das Liegenschaftskataster sämtliche Daten zur Bezeichnung über ein gewisses Gebiet:
Eine Gemarkung bezeichnet die Flächeneinheit im Liegenschaftskataster und fasst dabei mehrere Grundstücke zu einem Areal zusammen.
Um einen Kataster aktuell zu halten, muss das verantwortliche Katasteramt für die Fortschreibung der Dokumente, beziehungsweise für die Aktualisierung der digitalen Datenbanken (ALK) sorgen. Weiterhin übernimmt das Vermessungsamt bei Grundstücksänderungen das Erstellen von Fortführungsnachweisen und außerdem die Benachrichtigungen an Eigentümer und an das Grundbuchamt.
Sowohl das Katasteramt, als auch das Grundbuchamt sind Instanzen, die amtliche Verzeichnisse von Grundstücken führen. Dabei richten sich beide nach der deutschen Grundbuchordnung (GBO). Das Grundbuchamt führt dabei das Grundbuch, welches die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken festhält.
Demgegenüber führt das Katasteramt das Liegenschaftsbuch, in dem die tatsächlichen Verhältnisse der Grundstücke dargestellt sind – sprich geografische Lage, Größe, Abgrenzung, Nutzungsart, Gebäude und dergleichen. Das Katasteramt befasst sich also ausschließlich mit Fragen der Vermessung.
Das bedeutet beispielsweise, dass sich Nachbarn bei einem Streit über den Grenzverlauf ihrer Gelände beim zuständigen Katasteramt Klarheit verschaffen können. Hingegen kann das Grundbuchamt bei Streitigkeiten über Eigentumsverhältnisse aufklären.
Außerdem gilt es noch zu beachten, dass Vermessungsämter nicht für das Messwesen an sich verantwortlich sind. Hierfür gibt es in jedem Bundesland separate Eichämter. Zusätzlich zu den Geschäftsstellen im jeweiligen Bundesland gibt es eine Zentralstelle im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
Wenn eine Liegenschaft vermessen werden soll, darf dies nicht vom Grundstücksbesitzer selbst durchgeführt werden. Es muss ein sogenannter Vermessungsingenieur von öffentlichen Stellen beauftragt werden. Normalerweise werden für die Vermessung herkömmliche Methoden wie die Festpunktmessung genutzt, aber auch satellitengestützte Messmethoden kommen für die Vermessung von Grund- und Flurstücken zum Einsatz.
Wer sein Grundstück vermessen lassen will, hat außerdem die Möglichkeit, sich hierfür an ein Ingenieurbüro, oder in manchen Fällen auch an Baufirmen zu wenden. Ob die Vermessung auch von Baufirmen durchgeführt werden kann, hängt von der jeweiligen Regelung des Bundeslandes ab.
Die Kosten für eine Landvermessung müssen vom Eigentümer selbst übernommen werden. Wird neues Bauland von einer Gemeinde erschlossen, werden die Kosten für die neu vermessenen Flurstücke meist auf die Grundstückspreise umgelegt. Ein pauschaler Preis kann hier nicht genannt werden, da verschiedenen Faktoren mit einspielen, wie zum Beispiel der Bodenrichtwert und die Größe des Grundstückes.
Die Gebühren für einen Auszug aus dem Katasteramt liegen bei rund 8,00 € – können je nach Stadt aber auch höher oder niedriger ausfallen. Handelt es sich um die Ausstellung einer Liegenschaftskarte, liegen die Kosten zwischen 12 und 60 €. Auch hier unterscheidet es sich je nach Bundesland oder sogar nach Amt.
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Hier zur kostenlosen ImmobilienbewertungDie Verantwortlichkeit eines Katasteramts hängt immer von der Lage des betroffenen Grundstücks ab. Hier gilt es vor allem zu beachten, dass es sowohl kommunale Katasterämter, Vermessungsämter auf Landkreis-Ebene und auch Katasterämter auf der Bundesland-Ebene gibt.
Diese Tabelle verschafft Ihnen einen ersten Überblick und listet alle zuständigen Katasterämter für das jeweilige Bundesland auf:
Bundesland | Zuständiges Katasteramt |
Baden-Württemberg | Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Baden-Württemberg |
Bayern | Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung |
Berlin | Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung |
Brandenburg | Innenministerium, Vermessungsverwaltung |
Bremen | Landesamt Geoinformation |
Hamburg | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung |
Hessen | Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für innere Verwaltung |
Niedersachsen | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung |
Nordrhein-Westfalen | Geobasis NRW |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation |
Saarland | Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung |
Sachsen | Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung |
Sachsen-Anhalt | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Schleswig-Holstein | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Thüringen | Landesamt für Vermessung und Geoinformation |
Das Katasteramt wird auch Vermessungsamt genannt und ist unter anderem für die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken, sowie die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Während das Grundbuchamt sich um rechtliche Angelegenheiten wie Besitz oder Belastungen auf Immobilien/Grundstücken beschäftigt, ist das Katasteramt ausschließlich für Fragen der Vermessung zuständig. Darunter fällt beispielsweise alles, was Lage, Größe und Grenzen eines Grundstücks betrifft.
Bei einem Katasterauszug handelt es sich um jegliche Art von Auszug aus einem Liegenschaftskataster. Er enthält Geodaten über Gemarkungen, Grundstücksgrenzen und Hausumrisse. Die Auszüge können, wie beispielsweise die u003ca href=u0022https://www.jacasa.de/ratgeber/lexikon/flurkarteu0022 target=u0022_blanku0022 rel=u0022noopeneru0022u003eFlurkarteu003c/au003e, ein Bestandsnachweis, ein Flurstücksnachweis oder Nachweis über Eigentum sein.