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Umlagefähige Nebenkosten: Die versteckten Vorteile

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
23. Oct 2023 / 22 Min. Lesezeit

Es gibt bestimmte Kosten, die vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können – hierbei handelt es sich um sogenannte umlagefähige Nebenkosten. In diesem Artikel bekommen Sie einen genauen Überblick darüber, welche Kosten umlagefähig sind, welche Vorteile, aber auch Rechte und Pflichten, es für Mieter und Vermieter gibt sowie Tipps, wie Sie ihre Nebenkostenabrechnung auf korrekte Umlagefähigkeit überprüfen können.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Umlagefähige Nebenkosten können für Vermieter, aber auch für Mieter gleichermaßen von Vorteil sein. Hierbei handelt es sich um Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb der Immobilie entstehen und auf den Mieter übertragen werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten oder auch Kosten für die Müllentsorgung. Die Umlagefähigkeit dieser Kosten ist in der Betriebskostenverordnung geregelt.

Allerdings dürfen nur tatsächlich angefallene Kosten auf den Mieter umgelegt werden und müssen transparent in der Betriebskostenabrechnung dargelegt werden. Für Vermieter ist dies eine Möglichkeit, ihre Kosten zu senken und gleichzeitig ihren Mietern ein attraktives Angebot zu unterbreiten. Auf der anderen Seite haben Mieter die Gewissheit, dass sie nur für tatsächlich verursachte Nebenkosten zahlen müssen.

Um als Vermieter sicherzugehen, dass alle umlagefähigen Kosten korrekt erfasst werden, empfiehlt es sich, eine professionelle Verwaltung zu beauftragen oder spezielle Softwarelösungen einzusetzen. Als Mieter hingegen sollte man darauf achten, dass im Mietvertrag genau festgehalten wird, welche Kosten umlagefähig sind und wie diese berechnet werden sollen.

Übersicht aller umlagefähiger Nebenkosten

Gärtner, der Laub auf der Straße zusammenfegt.
Worker clear leaves in autumn

In § 2 der Betriebskostenverordnung wird detailliert aufgezeigt, welche Nebenkosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf.

  • Grundsteuer: Die Grundsteuer wird als öffentliche Abgabe für Grundstücke betrachtet und kann auf Mieter übertragen werden. Die Höhe dieser Steuerbelastung kann je nach Region variieren. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds zahlen Mieter in Deutschland im Durchschnitt 0,19 € pro Quadratmeter im Monat für die Grundsteuer.
  • Wasserkosten: Gemeint sind hierbei nicht nur die Ausgaben für den tatsächlichen Wasserverbrauch und die Grundgebühren, sondern auch die Gebühren für die Wasseruhr und die Kosten für die Wasseraufbereitungsanlage. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds belaufen sich die durchschnittlichen monatlichen Kosten für Wasser und Abwasser in Deutschland auf 0,34 € pro Quadratmeter für Mieter.
  • Entwässerungskosten: Für das Abwasser, das vom Mietshaus in das örtliche Kanalsystem eingeleitet wird, entstehen Gebühren, welche auf die Mieter übertragen werden können.
  • Heizkosten: Zu den Nebenkosten der Heizung gehören neben dem Verbrauch von Brennstoff auch die Wartungs- und Betriebskosten der Heizungsanlage. Im Unterschied zu anderen Betriebskosten müssen Vermieter diesen Posten je nach individuellem Verbrauch zu 50 bis 70 % abrechnen.
  • Warmwasser: Hier sind vor allem die Betriebskosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage enthalten, wie beispielsweise regelmäßige Sicherheitsprüfungen der Anlage. Tatsächlich können auch die Kosten für gewerbliche Warmwasserlieferung sowie Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten auf die Mieter umgelegt werden.
  • Aufzug: Unabhängig davon, ob alle Bewohner den Aufzug nutzen, müssen sich alle Haushalte an diesen Ausgaben beteiligen, einschließlich der Mieter im Erdgeschoss. Zu den Kosten gehören Aufwendungen für Betriebsstrom, Überwachung, Bedienung, Pflege, Reinigung sowie regelmäßige Sicherheits- und Funktionsprüfungen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds betragen die monatlichen Durchschnittskosten für den Betrieb eines Aufzugs in Deutschland 0,19 € pro Quadratmeter für Mieter.
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung: Auch diese Kosten können vom Vermieter auf dem Mieter umgelegt werden. Dazu gehören auch Kosten, die im Zusammenhang mit dem Winterdienst stehen. Werden neue Mülltonnen angeschafft, können diese Kosten jedoch nicht umgelegt werden.
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Hierzu gehören Kosten für die Reinigung der von allen Mietparteien gemeinsam genutzten Bereiche des Gebäudes, wie zum Beispiel Flure, Treppen und Waschküchen. Die Kosten für Schädlingsbekämpfung können nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter umgelegt werden. Zum einen müssen diese Ausgaben in regelmäßigen Abständen anfallen. Zum anderen darf die Schädlingsbekämpfung nur die gemeinschaftlich genutzten Flächen betreffen. Gemäß dem Deutschen Mieterbund belaufen sich die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Gebäudereinigung in Deutschland auf 0,19 € pro Quadratmeter für Mieter.
  • Gartenpflege: Umlagefähige Nebenkosten können auch durch die Pflege von Gartenflächen entstehen. Dazu gehören sowohl Ausgaben für das Personal als auch Kosten für neue Blumen und Pflanzen. Ebenfalls in diese Kategorie fallen die Instandhaltung von Spielplätzen sowie die Pflege von nicht öffentlichen Zugängen und Zufahrten.
  • Beleuchtungskosten: Hierzu gehören die Kosten für den Stromverbrauch der Außenbeleuchtung sowie für die gemeinschaftlich genutzten Räume wie Flure, Treppen oder Keller. Das Auswechseln einer Glühbirne ist allerdings Vermietersache und gehört nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.
  • Schornsteinreinigung: Kosten für den Schornsteinfeger zählen gemäß der Betriebskostenverordnung zu den regelmäßigen öffentlichen Abgaben und können daher auf den Mieter umgelegt werden. Zusätzlich können auch die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Immissionsmessung (die den Schadstoffausstoß der Heizungsanlage erfasst) auf die Mieter umgelegt werden. In der Regel werden diese Gebühren von Vermietern im Abschnitt „Heizkosten“ abgerechnet, weshalb dieser Posten oft nicht separat in der Betriebskostenabrechnung erscheint. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds belaufen sich die monatlichen Durchschnittskosten für den Schornsteinfeger in Deutschland auf 0,03 € pro Quadratmeter für Mieter.
  • Sach- und Haftpflicht: Dazu gehören unter anderem Wohngebäudeversicherungen, die Schutz vor Feuer-, Sturm-, Wasser- und anderen Elementarschäden bieten. Zusätzlich können auch die Ausgaben für Glasversicherungen und Gebäudehaftpflichtversicherungen auf die Mieter umgelegt werden. Gemäß dem Deutschen Mieterbund betragen die monatlichen Durchschnittskosten für Versicherungen in Deutschland 0,21 € pro Quadratmeter für Mieter.
  • Hausmeister: Zu diesen Kosten gehören sowohl das Gehalt des Hauswarts als auch die Sozialbeiträge und jegliche Geldwerte-Vorteile, die er für seine Arbeit erhält. Es sind jedoch nicht alle Hausmeisterkosten umlagefähig. Zum Beispiel ist der Austausch einer defekten Glühbirne die Verantwortung des Vermieters und daher nicht umlagefähig. Idealerweise schließen Vermieter zwei separate Verträge mit dem Hausmeister ab: einen für umlagefähige Tätigkeiten und einen für nicht umlagefähige Tätigkeiten. Gemäß dem Deutschen Mieterbund betragen die monatlichen Durchschnittskosten für umlagefähige Hausmeistertätigkeiten in Deutschland 0,16 € pro Quadratmeter. Dabei sind Gebäudereinigung, Gartenpflege und Winterdienst nicht inbegriffen.
  • Gemeinschaftlich genutzte Waschküche: Die Ausgaben im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlich genutzten Waschraum können ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden. Dies schließt Kosten für Strom, Reinigung und Wartung der Geräte ein.
  • Gemeinschafts-Antennenanlage: In diesem Abschnitt sind sowohl die Stromkosten für entsprechende Anlagen als auch die Aufwendungen für deren Wartung enthalten. Außerdem gehören die monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse zu dieser Kategorie. Laut dem Deutschen Mieterbund belaufen sich die durchschnittlichen monatlichen Kosten für diese Leistungen in Deutschland auf 0,13 € pro Quadratmeter.
  • Sonstige Betriebskosten: Hierunter fallen alle Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung nicht aufgezählt wurden. Hierzu gehören beispielsweise Aufwendungen für die Wartung von Rauchmeldern, Kosten für die Durchführung einer Trinkwasseranalyse oder die Reinigung der Dachrinnen. Gemäß dem Deutschen Mieterbund belaufen sich die durchschnittlichen monatlichen Kosten für solche sonstigen Betriebskosten in Deutschland auf 0,04 € pro Quadratmeter für Mieter.

Gut zu wissen

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter keine Kabelgebühren mehr auf die Mieter umlegen. Mieter haben dann die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie digitales Fernsehen nutzen oder Fernsehen über eine Satellitenschüssel beziehen möchten. Diese neue Regelung zielt darauf ab, eine Doppelbelastung zu vermeiden.

Nicht umlagefähige Nebenkosten

Neben all der umlagefähigen Nebenkosten, gibt es auch einige Posten, die der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen darf. Nicht umlagefähige Nebenkosten sind zum Beispiel Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten sowie Ausgaben für den Steuerberater. Auch die Neuanlage eines Gartens, Wartungskosten für die Klingelsprechanlage, Rechtsschutzversicherungen, Fassadenreinigung, Mietausfallversicherungen oder die Kosten durch Leerstand einer Wohnung gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Gut zu wissen

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist laut § 535 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet, die Nebenkosten zu tragen, solange die Wohnung leer steht. Demnach muss der Vermieter dem Mieter die Immobilie in einem geeigneten Zustand übergeben, sodass ein vertragsgemäßer Gebrauch gewährleistet ist.

Dazu gehört auch, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Wohnung bei Leerstand nicht verfällt und weiterhin in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bleibt. Dazu gehören auch die laufenden Kosten für Heizung, Strom oder Wasser.

Vorteile der Umlagefähigkeit von Nebenkosten für Mieter und Vermieter

Umlagefähige Nebenkosten bieten zahlreiche Vorteile, nicht nur für Vermieter, sondern auch für Mieter. Sie schaffen unter anderem Transparenz und Fairness bei der Abrechnung, fördern Investitionen in energieeffizienten Maßnahmen und geben Mietern mehr Kontrolle über ihre eigenen Kosten.

Die Vorteile der Umlagefähigkeit von Nebenkosten für Vermieter

Vor allem für Vermieter ist die Umlagefähigkeit von Nebenkosten ein großer Vorteil, da sie dadurch ihre Kosten senken und ihre Einnahmen steigern können. Das bedeutet, dass Vermieter einen Teil ihrer Betriebskosten, wie zum Beispiel entstandene Kosten für Wasser, Heizung, Müllentsorgung oder Hausmeisterdienste, auf die Mieter übertragen können und dadurch mehr Geld zur Verfügung haben, um in ihre Immobilien zu investieren oder ihre eigenen Kosten zu decken.

Gleichzeitig werden die Kosten gerecht auf alle Parteien verteilt und es kommt zu keiner Benachteiligung einzelner Mieter. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Nebenkosten umlagefähig sind und dies im Mietvertrag entsprechend festgehalten werden muss. Eine genaue Kenntnis der Betriebskostenverordnung sowie eine sorgfältige Abrechnung sind daher unerlässlich.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Vermieter dadurch Anreize schaffen können, um den Energieverbrauch in ihren Gebäuden zu senken. Wenn die Mieter einen Teil der Kosten für Strom, Wasser und Heizung tragen müssen, werden sie eher darauf achten, wie viel Energie sie verbrauchen. Das führt dazu, dass Vermieter langfristig gesehen weniger Energiekosten haben und somit auch weniger CO2-Emissionen produzieren.

Zusätzlich können Vermieter durch umlagefähige Nebenkosten auch eine höhere Rendite erzielen. Wenn sie die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen können, steigen ihre Mieteinnahmen und damit auch ihr Gewinn.

Die Vorteile der Umlagefähigkeit von Nebenkosten für Mieter

Auch für Mieter bietet die Umlagefähigkeit Vorteile, vor allem, wenn die im Mietvertrag vereinbarten Kosten auch wirklich als umlagefähig gelten. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten oder Müllgebühren. Der Vermieter darf diese Kosten dann auf den Mieter umlegen und in Form einer Betriebskostenabrechnung abrechnen. Das hat für den Mieter den Vorteil, dass er genau weiß, welche Kosten auf ihn zukommen und sich darauf einstellen kann. Zudem ist eine Umlage von Nebenkosten oft günstiger für den Mieter, als wenn er sich selbst um alle Versorgungsleistungen kümmern müsste.

Darüber hinaus sorgt eine korrekte Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten dafür, dass der Vermieter keine unnötigen Kosten auf den Mieter abwälzt und somit fairer agiert. Der Mieter kann sich also darauf verlassen, dass nur tatsächlich angefallene Kosten umgelegt werden. Durch eine transparente Aufstellung der Betriebskosten können Mieter gezielt darauf achten, wie viel Energie sie zum Beispiel verbrauchen und dadurch ihre eigenen Kosten senken.

Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter bei umlagefähigen Nebenkosten

Mann, der auf dem Boden vor dem Laptop sitzt und seine Nebenkostenabrechnung in der Hand hält.

In Bezug auf umlagefähige Nebenkosten gibt es nicht nur Vorteile für Mieter und Vermieter, sondern auch Rechte und Pflichten, an die sich beide Parteien halten müssen. Um Konflikte zu vermeiden, sollte hierbei stets eine transparente und nachvollziehbare Aufstellung der Betriebskosten erfolgen.

Die Rechte und Pflichten des Mieters bei umlagefähigen Nebenkosten

In deutschen Mietverträgen sind umlagefähige Nebenkosten üblich. Hierbei handelt es sich um Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb der Immobilie entstehen und auf den Mieter umgelegt werden können. Der Mieter hat dabei das Recht, eine detaillierte Betriebskostenabrechnung zu erhalten, welche alle umlagefähigen Kosten aufführt. Diese Abrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.

Als Mieter ist es wichtig zu wissen, welche Kosten tatsächlich umlagefähig sind und welche nicht. Die Umlagefähigkeit ist in der Betriebskostenverordnung genau definiert. Zu den typischen umlagefähigen Nebenkosten zählen beispielsweise Heiz- und Warmwasserkosten sowie Gebäudeversicherungen oder Hausmeisterkosten.

Der Mieter hat zudem das Recht, nur die tatsächlich angefallenen Kosten zu zahlen. Dafür kann er die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer bestimmten Frist prüfen lassen. Sollten Fehler in der Abrechnung vorliegen, kann der Mieter diese beanstanden und Einspruch erheben.
Gleichzeitig hat der Mieter aber auch die Pflicht, die umlagefähigen Nebenkosten fristgerecht zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, können Mahngebühren anfallen oder im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietvertrags drohen.

Die Rechte und Pflichten des Vermieters bei umlagefähigen Nebenkosten

Als Vermieter müssen Sie sicherstellen, dass die Nebenkostenabrechnungen korrekt und transparent sind. Der Betrag der umlagefähigen Kosten muss in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen und gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) berechnet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter nur die tatsächlich entstandenen Kosten auf die Mieter umlegen dürfen. Die Ausgaben müssen dokumentiert, nachvollziehbar und belegbar sein. Es ist daher ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren.

Als Vermieter sollten Sie auch sicherstellen, dass im Mietvertrag klar definiert ist, welche Nebenkosten umgelegt werden dürfen und welche nicht. Eindeutige Formulierungen vermeiden Missverständnisse zwischen beiden Parteien.

Zusätzlich müssen Sie als Vermieter dafür sorgen, dass die Abrechnung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt. Nach dem Ende des Abrechnungszeitraums haben Sie 12 Monate Zeit für die Erstellung der Abrechnung. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird oder Ihre Abrechnung fehlerhaft ist, können Mieter eventuell eine Kürzung der Zahlungen verlangen.

Es ist jedoch nicht erlaubt, sämtliche Kosten auf den Mieter abzuwälzen oder versteckte Posten in der Abrechnung anzugeben – hierbei greift das Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Vermieter darf somit nur angemessene und notwendige Kosten auf den Mieter umlegen.

Als Vermieter über die rechtlichen Grundlagen Bescheid wissen

Für Vermieter ist es von großer Bedeutung, über den rechtlichen Rahmen der Umlagefähigkeit von Nebenkosten Bescheid zu wissen. Nur so können sie sicherstellen, dass sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen, finanzielle Verluste vermeiden und ihre Beziehungen zu ihren Mietern verbessern können.

  1. Das Nichtwissen über die Umlagefähigkeit von Nebenkosten kann zu finanziellen Verlusten führen. Wenn Vermieter beispielsweise Kosten auf ihre Mieter umlegen, die nicht umlagefähig sind, können sie sich schnell einer Rückforderung gegenübersehen. Dies kann zu einem erheblichen finanziellen Schaden und möglicherweise sogar zu Rechtsstreitigkeiten führen.
  2. Das Nichtwissen über die Umlagefähigkeit von Nebenkosten kann auch dazu führen, dass Vermieter gegen geltende Gesetze verstoßen. Wenn Vermieter beispielsweise versuchen, Kosten auf ihre Mieter umzulegen, die nicht umlagefähig sind oder wenn sie versäumen, bestimmte Kosten in der Abrechnung aufzuführen, können sie gegen geltende Gesetze verstoßen und sich damit strafbar machen.
  3. Das Wissen über die Umlagefähigkeit von Nebenkosten kann wiederum dazu beitragen, dass Vermieter ihre Beziehungen zu ihren Mietern verbessern können. Wenn Vermieter in der Lage sind, ihren Mietern genau zu erklären, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht, trägt das dazu bei, dass es weniger Missverständnisse gibt.

Häufige Fehler bei der Nebenkostenabrechnung

Eine präzise Nebenkostenabrechnung ist von großer Bedeutung, da Mieter die Bezahlung unrichtig abgerechneter Nebenkosten verweigern können. Es ist sogar möglich, Rückforderungen für fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen geltend zu machen. Daher ist es wichtig, als Vermieter folgende Fehler bei der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden:

  • Fehlende oder unvollständige Belege: Der Vermieter ist verpflichtet, alle relevanten Belege und Rechnungen aufzubewahren und dem Mieter auf Anfrage vorzulegen. Fehlen diese oder sind sie unvollständig, kann der Mieter die Abrechnung nicht nachvollziehen.
  • Nicht berücksichtigte Vorauszahlungen: Der Vermieter muss die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen auf die Nebenkosten in der Abrechnung berücksichtigen. Werden diese nicht abgezogen, zahlt der Mieter unter Umständen zu viel.
  • Falsche Umlageschlüssel: Die Kosten müssen nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden. Werden hier Fehler gemacht, kann dies zu einer ungerechten Verteilung der Kosten führen.
  • Verjährte Ansprüche: Der Vermieter hat nur eine bestimmte Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden. Wird diese Frist versäumt, können Ansprüche des Vermieters verjähren.
  • Unklare Formulierungen: Die Abrechnung sollte für den Laien verständlich sein und keine unklaren Formulierungen enthalten. Werden hier Fehler gemacht, kann dies zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen.

Als Vermieter umlagefähige Nebenkosten verwalten

Die Verwaltung von umlagefähigen Nebenkosten bietet Ihnen als Vermieter viele Vorteile. Hierfür sollten Sie aber zunächst einmal sicherstellen, dass im Mietvertrag explizit festgelegt ist, welche Kosten als umlagefähig gelten. Dabei müssen Sie sich an die Betriebskostenverordnung halten und dürfen nur bestimmte Kosten auf den Mieter umlegen.

Damit keine Fehler entstehen, ist es wichtig, dass die Abrechnung der Nebenkosten sorgfältig vonstattengeht und der Mieter nur das zahlt, was tatsächlich angefallen ist. Um dies zu gewährleisten, empfiehlt es sich eine professionelle Nebenkostenabrechnung durchzuführen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen. Darüber hinaus sollten Sie auch darauf achten, dass die Umlagefähigkeit der Kosten transparent kommuniziert wird und Ihre Mieter jederzeit Zugang zur Betriebskostenabrechnung haben.

Kriterien, damit die Kostenumlage zulässig ist

Um sicherzustellen, dass eine Kostenumlage zulässig ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

  • Zunächst muss die Umlage auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien beruhen. Diese Vereinbarung sollte klar und eindeutig sein und alle relevanten Details der Kostenverteilung enthalten.
  • Des Weiteren müssen die Kosten, die umgelegt werden sollen, tatsächlich angefallen sein und einen direkten Bezug zum gemeinsamen Projekt oder Vorhaben haben. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Kosten fair und angemessen verteilt werden und dass keine Partei benachteiligt wird.
  • Darüber hinaus sollten umlagefähige Nebenkosten transparent und nachvollziehbar dokumentiert sein. Eine klare Aufschlüsselung der Kosten ermöglicht es den beteiligten Parteien, die Umlage zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie gerechtfertigt ist.
  • Schließlich sollten alle beteiligten Parteien ihre Zustimmung zur Kostenumlage geben. Dies kann durch eine schriftliche Vereinbarung oder einen Vertrag erfolgen.

Alternative: Betriebskostenpauschale

In der Regel ist im Mietvertrag eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Stattdessen können Vermieter mit ihren Mietern aber auch eine Nebenkostenpauschale, oder auch Betriebskostenpauschale genannt, vereinbaren. Dabei legt der Vermieter einen festen Betrag für die Nebenkosten fest, den der Mieter monatlich auf das Konto des Vermieters überweisen muss. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgedeckt. Die Pauschale bedeutet, dass weder eine jährliche Abrechnung noch eventuelle finanzielle Nachzahlungen sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter anfallen.

Höhe der Abrechnungspauschalbeträge bestimmen

Die Höhe der Abrechnungspauschalbeträge bezüglich umlagefähiger Nebenkosten wird auf Basis der tatsächlichen Kosten ermittelt, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Dabei werden alle umlagefähigen Kosten berücksichtigt, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllgebühren sowie Kosten für die Gebäudeversicherung und Hausmeisterdienste.

Um eine möglichst genaue Berechnung zu gewährleisten, sollten Vermieter regelmäßig die Verbrauchswerte erfassen und überprüfen. Hierzu können beispielsweise Zählerstände abgelesen oder Verbrauchsdaten von Dienstleistern erfasst werden. Auf dieser Grundlage können dann die tatsächlichen Kosten ermittelt und auf die Mieter umgelegt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter bei der Festlegung der Abrechnungspauschalbeträge nicht willkürlich vorgehen dürfen. Vielmehr müssen sie sich an den tatsächlichen Kosten orientieren und diese transparent und nachvollziehbar darlegen. Nur so können sie sicherstellen, dass die Nebenkostenabrechnung rechtlich korrekt ist und von den Mietern akzeptiert wird.

Zahlungspflicht des Mieters

Brieftasche, aus der mehrere Geldscheine ragen.

Im Normalfall zahlt der Mieter die Nebenkosten im Voraus, neben der monatlichen Miete. Ist dies der Fall, muss der Vermieter einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen und diese spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums an den Mieter zustellen.

Der Mieter hat dann eine Frist von einem Monat, um die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen gegen die Höhe der Betriebskosten zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt und der Mieter ist zur Zahlung, gegebenenfalls auch Nachzahlung, verpflichtet.

Tipps zur Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung auf korrekte Umlagefähigkeit

Um sicherzustellen, dass Sie als Mieter nicht für unnötige Kosten belastet werden, ist es wichtig, Ihre Nebenkostenabrechnung auf korrekte Umlagefähigkeit zu überprüfen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung helfen können:

  1. Überprüfen Sie die Aufteilung der Kosten: Stellen Sie sicher, dass die Kosten fair und gerecht auf alle Mieter verteilt wurden. Wenn Sie Zweifel haben, ob eine bestimmte Kostenposition tatsächlich umlagefähig ist oder nicht, sollten Sie Ihren Vermieter um eine Erklärung bitten.
  2. Prüfen Sie die Verträge: Überprüfen Sie Ihre Mietverträge und Vereinbarungen mit dem Vermieter sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Kostenpositionen in der Nebenkostenabrechnung tatsächlich vereinbart wurden.
  3. Achten Sie auf Fristen: Beachten Sie die Fristen für die Überprüfung und Einwendungen gegenüber der Nebenkostenabrechnung. In der Regel haben Mieter drei Monate Zeit für Einwendungen gegenüber der Abrechnung.
  4. Vergleichen Sie mit den Vorjahren: Vergleichen Sie Ihre aktuelle Abrechnung mit den Vorjahren und prüfen Sie eventuelle Abweichungen. Wenn es signifikante Unterschiede gibt, sollten Sie dies mit Ihrem Vermieter besprechen.
  5. Holen Sie sich Hilfe: Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung haben oder unsicher sind, ob alles korrekt ist, wenden Sie sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.
Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Umlagefähige Nebenkosten

  • Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

    Es gibt bestimmte Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die wichtigsten sind: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Renovierungskosten, Versicherungen.

  • Was kann der Vermieter als Nebenkosten geltend machen?

    Der Vermieter kann verschiedene Kosten als Nebenkosten geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Heizung und Warmwasser, Wasser- und Abwassergebühren, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Grundsteuer sowie die Kosten für Hausmeister und Gartenpflege. Auch die Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Treppenhaus oder Waschküche können als Nebenkosten umgelegt werden.

  • Welche Kosten sind nicht in den Nebenkosten enthalten?

    Die Nebenkosten einer Wohnung beinhalten in der Regel Kosten für verschiedene Services, die mit dem Betrieb und der Erhaltung des Gebäudes zusammenhängen. Zurückzuführen sind diese Kosten meist auf den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Wärme sowie auf Reinigungsarbeiten und Gebäudeversicherungen. Allerdings gibt es auch einige Kosten, die nicht in den Nebenkosten enthalten sind, darunter die Miete selbst sowie individuelle Dienstleistungen wie zum Beispiel Telefon- oder Internetverträge.

  • Wie müssen die Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sein?

    Im Mietvertrag müssen die Nebenkosten separat aufgeführt sein. Dies bedeutet, dass sie nicht in der Miete enthalten sind und zusätzlich zur Kaltmiete gezahlt werden müssen. Die Höhe der Nebenkosten sollte dabei transparent und nachvollziehbar sein. Es muss klar ersichtlich sein, welche Kosten in den Nebenkosten enthalten sind und welche nicht.

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