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Umlagefähige Nebenkosten: Die versteckten Vorteile

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
23. Okt 2024 / 28 Min. Lesezeit

Es gibt bestimmte Kosten, die vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können – hierbei handelt es sich um sogenannte umlagefähige Nebenkosten. Doch welche Kosten sind das genau? Und welche Vorteile können Sie als Mieter oder Vermieter daraus ziehen?

In diesem Artikel beantworten wir all diese Fragen und geben Ihnen einen genauen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten es für Mieter und Vermieter zu beachten gibt. Außerdem lernen Sie essenzielle Tipps kennen, wie Sie ihre Nebenkostenabrechnung auf korrekte Umlagefähigkeit überprüfen können.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Umlagefähige Nebenkosten können für Vermieter, aber auch für Mieter gleichermaßen von Vorteil sein. Hierbei handelt es sich um Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb der Immobilie entstehen und auf den Mieter übertragen werden dürfen.

Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten oder auch Kosten für die Müllentsorgung. Die Umlagefähigkeit dieser Kosten ist in der Betriebskostenverordnung geregelt.

Allerdings dürfen nur tatsächlich angefallene Kosten auf den Mieter umgelegt werden und müssen transparent in der Betriebskostenabrechnung dargelegt werden. Für Vermieter ist dies eine Möglichkeit, ihre Kosten zu senken und gleichzeitig ihren Mietern ein attraktives Angebot zu unterbreiten.

Gut zu wissen

Umlagefähige Nebenkosten, wie Heiz-, Wasser- und Müllentsorgungskosten, bieten Vorteile für Vermieter und Mieter. Diese Kosten dürfen laut Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden, müssen jedoch transparent und tatsächlich angefallen sein. Vermieter senken so ihre Betriebskosten, während Mieter eine klare Abrechnung erhalten.

Auf der anderen Seite haben Mieter die Gewissheit, dass sie nur für tatsächlich verursachte Nebenkosten zahlen müssen.

Um als Vermieter sicherzugehen, dass alle umlagefähigen Kosten korrekt erfasst werden, empfiehlt es sich, eine professionelle Verwaltung zu beauftragen oder spezielle Softwarelösungen einzusetzen.

Als Mieter hingegen sollte man darauf achten, dass im Mietvertrag genau festgehalten wird, welche Kosten umlagefähig sind und wie diese berechnet werden sollen.

Übersicht aller umlagefähiger Nebenkosten

Gärtner, der Laub auf der Straße zusammenfegt.
Worker clear leaves in autumn

In § 2 der Betriebskostenverordnung wird detailliert aufgezeigt, welche Nebenkosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf.

  • Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine öffentliche Abgabe, die auf Mieter übertragen werden kann. Mieter zahlen durchschnittlich 0,19 € pro Quadratmeter im Monat.
  • Wasserkosten: Die Kosten für Wasser und Abwasser beinhalten den Verbrauch, Grundgebühren, Wasseruhr und Wasseraufbereitung. Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter durchschnittlich 0,34 € pro Quadratmeter im Monat.
  • Entwässerungskosten: Für das Abwasser, das vom Mietshaus in das örtliche Kanalsystem eingeleitet wird, entstehen Gebühren, welche auf die Mieter übertragen werden können.
  • Heizkosten: Die Heiznebenkosten umfassen Brennstoffverbrauch und Wartung der Anlage. Vermieter müssen diese je nach Verbrauch zu 50-70 % abrechnen.
  • Warmwasser: Die Betriebskosten für die Warmwasserversorgung umfassen Sicherheitsprüfungen, Reinigung und Wartung. Auch gewerbliche Warmwasserlieferung kann auf die Mieter umgelegt werden.
  • Aufzug: Alle Bewohner müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen, die Betriebsstrom, Pflege, Reinigung und Sicherheitsprüfungen umfassen. Durchschnittlich betragen diese Kosten 0,19 € pro Quadratmeter monatlich.
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung: Auch diese Kosten können vom Vermieter auf dem Mieter umgelegt werden. Dazu gehören auch Kosten, die im Zusammenhang mit dem Winterdienst stehen. Werden neue Mülltonnen angeschafft, können diese Kosten jedoch nicht umgelegt werden.
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung: Die Reinigungskosten für gemeinschaftliche Bereiche wie Flure und Treppen betragen laut Deutschem Mieterbund 0,19 € pro Quadratmeter monatlich. Schädlingsbekämpfungskosten dürfen nur bei regelmäßiger Nutzung dieser Flächen umgelegt werden.
  • Gartenpflege: Pflegekosten für Gartenflächen, inklusive Personal und neue Pflanzen, sind umlagefähige Nebenkosten. Dazu gehören auch die Instandhaltung von Spielplätzen sowie Pflege von nicht öffentlichen Zugängen und Zufahrten.
  • Beleuchtungskosten: Dies umfasst die Stromkosten für Außenbeleuchtung und gemeinschaftliche Räume wie Flure und Keller. Das Auswechseln von Glühbirnen gehört jedoch nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.
  • Schornsteinreinigung: Schornsteinfegerkosten und die gesetzlich vorgeschriebene Immissionsmessung können auf Mieter umgelegt werden, meist unter „Heizkosten“ in der Abrechnung. Laut Deutschem Mieterbund betragen diese durchschnittlich 0,03 € pro Quadratmeter monatlich.
  • Sach- und Haftpflicht: Dazu zählen Wohngebäude-, Glas- und Gebäudehaftpflichtversicherungen. Laut Deutschem Mieterbund betragen die durchschnittlichen Versicherungskosten 0,21 € pro Quadratmeter monatlich.
  • Hausmeister: Umlagefähige Hausmeisterkosten umfassen Gehalt, Sozialbeiträge und geldwerte Vorteile. Glühbirnenwechsel ist nicht umlagefähig. Laut Deutschem Mieterbund betragen die monatlichen Kosten 0,16 € pro Quadratmeter, ohne Gebäudereinigung, Gartenpflege und Winterdienst.
  • Gemeinschaftlich genutzte Waschküche: Die Ausgaben im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlich genutzten Waschraum können ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden. Dies schließt Kosten für Strom, Reinigung und Wartung der Geräte ein.
  • Gemeinschafts-Antennenanlage: Dieser Abschnitt umfasst Strom- und Wartungskosten für Anlagen sowie Grundgebühren für Breitbandanschlüsse. Laut Deutschem Mieterbund betragen die durchschnittlichen monatlichen Kosten 0,13 € pro Quadratmeter.
  • Sonstige Betriebskosten: Diese Kategorie umfasst nicht aufgezählte Betriebskosten wie Rauchmelderwartung, Trinkwasseranalysen und Dachrinnenreinigung. Laut Deutschem Mieterbund betragen sie 0,04 € pro Quadratmeter monatlich.

Ist das Hausgeld umlagefähig?

Das Hausgeld ist nicht vollständig umlagefähig. Vermieter können nur die umlagefähigen Anteile wie Hausmeisterkosten, Wasser, Heizung und Müllgebühren auf die Mieter umlegen. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen sind beispielsweise nicht umlagefähig.

Ein orangener Müllabfuhr-LKW fährt aus einer kleinen Straße heraus, im Hintergrund sind spätsommerliche Bäume zu sehen.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die eben aufgelisteten Kosten nochmal übersichtlich dargestellt.

NebenkostenBeschreibungDurchschnittliche Kosten
GrundsteuerÖffentliche Abgabe,
auf Mieter übertragbar
0,19 €/m²/Monat
WasserkostenVerbrauch, Grundgebühren,
Wasseruhr, Wasseraufbereitung
0,34 €/m²/Monat
Entwässerungs-
kosten
Gebühren für Abwasser
in das örtliche Kanalsystem
HeizkostenBrennstoffverbrauch, Wartung;
50-70 % Abrechnung
nach Verbrauch
WarmwasserSicherheitsprüfungen,
Reinigung, Wartung,
gewerbliche Warm-
wasserlieferung
AufzugBetriebsstrom, Pflege,
Reinigung,
Sicherheitsprüfungen
0,19 €/m²/Monat
Straßenreinigung
und Müllbeseiti-
gung
Inklusive Winterdienst
Gebäudereinigung
und Ungeziefer-bekämpfung
Reinigung gemeinschaftlicher
Bereiche
0,19 €/m²/Monat
GartenpflegePflegekosten für Garten-
flächen, Spielplätze,
Zugänge, Zufahrten
Beleuchtungs-
kosten
Stromkosten für Außen-
beleuchtung und
gemeinschaftliche Räume
Schornstein-
reinigung
Schornsteinfegerkosten, Immissionsmessung0,03 €/m²/Monat
Sach- und
Haftpflicht
Wohngebäude-, Glas-, Gebäudehaftpflicht-
versicherungen
0,21 €/m²/Monat
HausmeisterGehalt, Sozialbeiträge,
geldwerte Vorteile
0,16 €/m²/Monat
Gemeinschaftlich genutzte
Waschküche
Strom, Reinigung,
Wartung der Geräte
Gemeinschafts-AntennenanlageStrom- und Wartungskosten, Grundgebühren für
Breitbandanschlüsse
0,13 €/m²/Monat
Sonstige BetriebskostenWartung von Rauchmeldern, Trinkwasseranalysen,
Dachrinnenreinigung
0,04 €/m²/Monat
Hinweis: Die durchschnittlichen monatlichen Kosten sind laut Deutschem Mieterbund angegeben, soweit verfügbar.

Gut zu wissen

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter keine Kabelgebühren mehr auf die Mieter umlegen. Mieter haben dann die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie digitales Fernsehen nutzen oder Fernsehen über eine Satellitenschüssel beziehen möchten. Diese neue Regelung zielt darauf ab, eine Doppelbelastung zu vermeiden.

Ein Instagram-Beitrag von @hausverwaltungskuthan zum Thema der neuen Regelung rundum Kabelanschlüsse.

Nicht umlagefähige Nebenkosten

Neben all der umlagefähigen Nebenkosten, gibt es auch einige Posten, die der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen darf. Nicht umlagefähige Nebenkosten sind zum Beispiel Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten sowie Ausgaben für den Steuerberater.

Auch die Neuanlage eines Gartens, Wartungskosten für die Klingelsprechanlage, Rechtsschutzversicherungen, Fassadenreinigung, Mietausfallversicherungen oder die Kosten durch Leerstand einer Wohnung gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Gut zu wissen

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist laut § 535 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet, die Nebenkosten zu tragen, solange die Wohnung leer steht. Demnach muss der Vermieter dem Mieter die Immobilie in einem geeigneten Zustand übergeben, sodass ein vertragsgemäßer Gebrauch gewährleistet ist.

Dazu gehört auch, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Wohnung bei Leerstand nicht verfällt und weiterhin in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bleibt. Dazu gehören auch die laufenden Kosten für Heizung, Strom oder Wasser.

Vorteile der Nebenkosten-Umlage

Umlagefähige Nebenkosten bieten zahlreiche Vorteile, nicht nur für Vermieter, sondern auch für Mieter. Sie schaffen unter anderem Transparenz und Fairness bei der Abrechnung, fördern Investitionen in energieeffizienten Maßnahmen und geben Mietern mehr Kontrolle über ihre eigenen Kosten.

Die Vorteile der Umlagefähigkeit von Nebenkosten für Vermieter

Vor allem für Vermieter ist die Umlagefähigkeit von Nebenkosten ein großer Vorteil, da sie dadurch ihre Kosten senken und ihre Einnahmen steigern können.

Das bedeutet, dass Vermieter einen Teil ihrer Betriebskosten, wie zum Beispiel entstandene Kosten für Wasser, Heizung, Müllentsorgung oder Hausmeisterdienste, auf die Mieter übertragen können und dadurch mehr Geld zur Verfügung haben, um in ihre Immobilien zu investieren oder ihre eigenen Kosten zu decken.

Ein Mann im dunkelgrauen T-Shirt steht vor einem weißen Hintergrund und zeigt beide Daumen nach oben in die Kamera.

Gleichzeitig werden die Kosten gerecht auf alle Parteien verteilt und es kommt zu keiner Benachteiligung einzelner Mieter. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Nebenkosten umlagefähig sind und dies im Mietvertrag entsprechend festgehalten werden muss.

Eine genaue Kenntnis der Betriebskostenverordnung sowie eine sorgfältige Abrechnung sind daher unerlässlich.

Umlagefähige Nebenkosten als Sparvorteil

Vermieter können Betriebskosten wie Wasser, Heizung und Müllentsorgung auf Mieter umlegen, was ihre Ausgaben senkt und Investitionen ermöglicht. Wichtig: Nur vereinbarte und umlagefähige Kosten dürfen umgelegt werden. Sorgfältige Abrechnung und Kenntnis der Vorschriften sind unerlässlich.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Vermieter dadurch Anreize schaffen können, um den Energieverbrauch in ihren Gebäuden zu senken. Wenn die Mieter einen Teil der Kosten für Strom, Wasser und Heizung tragen müssen, werden sie eher darauf achten, wie viel Energie sie verbrauchen.

Das führt dazu, dass Vermieter langfristig gesehen weniger Energiekosten haben und somit auch weniger CO2-Emissionen produzieren.

Zusätzlich können Vermieter durch umlagefähige Nebenkosten auch eine höhere Rendite erzielen. Wenn sie die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen können, steigen ihre Mieteinnahmen und damit auch ihr Gewinn.

Die Vorteile der Umlagefähigkeit von Nebenkosten für Mieter

Auch für Mieter bietet die Umlagefähigkeit Vorteile, vor allem, wenn die im Mietvertrag vereinbarten Kosten auch wirklich als umlagefähig gelten. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten oder Müllgebühren. Der Vermieter darf diese Kosten dann auf den Mieter umlegen und in Form einer Betriebskostenabrechnung abrechnen.

Das hat für den Mieter den Vorteil, dass er genau weiß, welche Kosten auf ihn zukommen und sich darauf einstellen kann. Zudem ist eine Umlage von Nebenkosten oft günstiger für den Mieter, als wenn er sich selbst um alle Versorgungsleistungen kümmern müsste.

Darüber hinaus sorgt eine korrekte Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten dafür, dass der Vermieter keine unnötigen Kosten auf den Mieter abwälzt und somit fairer agiert. Der Mieter kann sich also darauf verlassen, dass nur tatsächlich angefallene Kosten umgelegt werden.

Durch eine transparente Aufstellung der Betriebskosten können Mieter gezielt darauf achten, wie viel Energie sie zum Beispiel verbrauchen und dadurch ihre eigenen Kosten senken.

Die Vorteile für Vermieter und Mieter haben wir Ihnen folgendermaßen noch einmal stichpunktartig zusammengefasst.

Für Vermieter:

  1. Kostenreduktion: Betriebskosten wie Wasser, Heizung, Müllentsorgung etc. können auf Mieter umgelegt werden.
  2. Investitionsmöglichkeit: Mehr finanzielle Mittel für Investitionen in die Immobilie.
  3. Gerechte Verteilung: Kosten werden fair auf alle Mietparteien verteilt.
  4. Energieeffizienz: Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs führen zu langfristig geringeren Kosten und CO2-Emissionen.
  5. Höhere Rendite: Umlagefähige Nebenkosten können die Mieteinnahmen und den Gewinn steigern.

Für Mieter:

  1. Kostentransparenz: Klare Übersicht über anfallende Nebenkosten durch die Betriebskostenabrechnung.
  2. Planbarkeit: Mieter können genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen.
  3. Preiseffizienz: Umlage von Nebenkosten kann günstiger sein, als die eigenständige Organisation aller Versorgungsleistungen.
  4. Fairness: Nur tatsächlich angefallene Kosten werden umgelegt, keine unnötigen Belastungen.
  5. Energiekontrolle: Transparente Abrechnung ermöglicht es Mietern, ihren Energieverbrauch zu überwachen und zu reduzieren.

Rechte und Pflichten bei Nebenkosten

Mann, der auf dem Boden vor dem Laptop sitzt und seine Nebenkostenabrechnung in der Hand hält.

In Bezug auf umlagefähige Nebenkosten gibt es nicht nur Vorteile für Mieter und Vermieter, sondern auch Rechte und Pflichten, an die sich beide Parteien halten müssen. Um Konflikte zu vermeiden, sollte hierbei stets eine transparente und nachvollziehbare Aufstellung der Betriebskosten erfolgen.

Die Rechte und Pflichten des Mieters bei umlagefähigen Nebenkosten

In deutschen Mietverträgen sind umlagefähige Nebenkosten üblich. Hierbei handelt es sich um Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb der Immobilie entstehen und auf den Mieter umgelegt werden können.

Der Mieter hat dabei das Recht, eine detaillierte Betriebskostenabrechnung zu erhalten, welche alle umlagefähigen Kosten aufführt. Diese Abrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.

Als Mieter ist es wichtig zu wissen, welche Kosten tatsächlich umlagefähig sind und welche nicht. Die Umlagefähigkeit ist in der Betriebskostenverordnung genau definiert. Zu den typischen umlagefähigen Nebenkosten zählen beispielsweise Heiz- und Warmwasserkosten sowie Gebäudeversicherungen oder Hausmeisterkosten.

Der Mieter hat zudem das Recht, nur die tatsächlich angefallenen Kosten zu zahlen. Dafür kann er die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer bestimmten Frist prüfen lassen. Sollten Fehler in der Abrechnung vorliegen, kann der Mieter diese beanstanden und Einspruch erheben.

Gut zu wissen

Mieter sollten wissen, welche Nebenkosten umlagefähig sind, wie Heiz- und Warmwasserkosten, Gebäudeversicherungen und Hausmeisterkosten. Nur tatsächlich angefallene Kosten dürfen abgerechnet werden. Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und bei Fehlern Einspruch zu erheben.

Gleichzeitig hat der Mieter aber auch die Pflicht, die umlagefähigen Nebenkosten fristgerecht zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, können Mahngebühren anfallen oder im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietvertrags drohen.

Die Rechte und Pflichten des Vermieters bei umlagefähigen Nebenkosten

Als Vermieter müssen Sie sicherstellen, dass die Nebenkostenabrechnungen korrekt und transparent sind. Der Betrag der umlagefähigen Kosten muss in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen und gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) berechnet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter nur die tatsächlich entstandenen Kosten auf die Mieter umlegen dürfen. Die Ausgaben müssen dokumentiert, nachvollziehbar und belegbar sein. Es ist daher ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren.

Als Vermieter sollten Sie auch sicherstellen, dass im Mietvertrag klar definiert ist, welche Nebenkosten umgelegt werden dürfen und welche nicht. Eindeutige Formulierungen vermeiden Missverständnisse zwischen beiden Parteien.

Zusätzlich müssen Sie als Vermieter dafür sorgen, dass die Abrechnung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt. Nach dem Ende des Abrechnungszeitraums haben Sie 12 Monate Zeit für die Erstellung der Abrechnung. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird oder Ihre Abrechnung fehlerhaft ist, können Mieter eventuell eine Kürzung der Zahlungen verlangen.

Es ist jedoch nicht erlaubt, sämtliche Kosten auf den Mieter abzuwälzen oder versteckte Posten in der Abrechnung anzugeben – hierbei greift das Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Vermieter darf somit nur angemessene und notwendige Kosten auf den Mieter umlegen.

Rechtliche Grundlagen für Vermieter

Eine kleine Justitia-Statue aus Eisen steht vor einem weißen Hintergrund.

Für Vermieter ist es von großer Bedeutung, über den rechtlichen Rahmen der Umlagefähigkeit von Nebenkosten Bescheid zu wissen. Nur so können sie sicherstellen, dass sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen, finanzielle Verluste vermeiden und ihre Beziehungen zu ihren Mietern verbessern können.

  1. Unkenntnis über umlagefähige Nebenkosten kann zu finanziellen Verlusten und Rechtsstreitigkeiten führen, wenn Vermieter nicht umlagefähige Kosten auf Mieter umlegen und Rückforderungen drohen.
  2. Außerdem kann es zu Gesetzesverstößen führen, wenn Vermieter nicht umlagefähige Kosten umlegen oder Abrechnungspflichten vernachlässigen.
  3. Kenntnis über umlagefähige Nebenkosten verbessert das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern und reduziert Missverständnisse.

Wozu die rechtlichen Grundlagen kennen?

Für Vermieter ist es essenziell, den rechtlichen Rahmen der umlagefähigen Nebenkosten zu kennen. Nur so vermeiden sie finanzielle Verluste, Rechtsstreitigkeiten und Gesetzesverstöße. Gut informierte Vermieter können Missverständnisse reduzieren und die Beziehung zu ihren Mietern verbessern.

Häufige Fehler

Eine präzise Nebenkostenabrechnung ist von großer Bedeutung, da Mieter die Bezahlung unrichtig abgerechneter Nebenkosten verweigern können. Es ist sogar möglich, Rückforderungen für fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen geltend zu machen.

Daher ist es wichtig, als Vermieter folgende Fehler bei der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden:

  • Fehlende oder unvollständige Belege: Vermieter müssen alle relevanten Belege und Rechnungen aufbewahren und dem Mieter auf Anfrage vorlegen. Fehlen diese, kann der Mieter die Abrechnung nicht nachvollziehen.
  • Nicht berücksichtigte Vorauszahlungen: Vermieter müssen Vorauszahlungen des Mieters in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Ohne diesen Abzug könnte der Mieter zu viel zahlen.
  • Falsche Umlageschlüssel: Kosten müssen korrekt auf die Mietparteien umgelegt werden; Fehler verursachen eine ungerechte Verteilung.
  • Verjährte Ansprüche: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung fristgerecht erstellen und zusenden; sonst verjähren seine Ansprüche.
  • Unklare Formulierungen: Die Abrechnung muss verständlich und klar formuliert sein, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Nebenkosten-Verwaltung für Vermieter

Eine Person sitzt im Bett mit einem Macbook und einem kleinen Kalender vor sich, auf dem Macbook wird gerade das Monatsbudget geplant.

Die Verwaltung von umlagefähigen Nebenkosten bietet Ihnen als Vermieter viele Vorteile. Hierfür sollten Sie aber zunächst einmal sicherstellen, dass im Mietvertrag explizit festgelegt ist, welche Kosten als umlagefähig gelten. Dabei müssen Sie sich an die Betriebskostenverordnung halten und dürfen nur bestimmte Kosten auf den Mieter umlegen.

Die Verwaltung umlagefähiger Nebenkosten bietet Ihnen als Vermieter viele Vorteile, wenn der Mietvertrag die Kosten klar definiert und Sie die Abrechnung sorgfältig und transparent durchführen. Ziehen Sie bei Bedarf eine professionelle Abrechnung oder einen Steuerberater hinzu. Björn Kolbmüller Björn Kolbmüller Geschäftsführer

Damit keine Fehler entstehen, ist es wichtig, dass die Abrechnung der Nebenkosten sorgfältig vonstattengeht und der Mieter nur das zahlt, was tatsächlich angefallen ist. Um dies zu gewährleisten, empfiehlt es sich eine professionelle Nebenkostenabrechnung durchzuführen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Darüber hinaus sollten Sie auch darauf achten, dass die Umlagefähigkeit der Kosten transparent kommuniziert wird und Ihre Mieter jederzeit Zugang zur Betriebskostenabrechnung haben.

Kriterien, damit die Kostenumlage zulässig ist

Um sicherzustellen, dass eine Kostenumlage zulässig ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

  • Die Umlage muss vertraglich vereinbart und klar formuliert sein, einschließlich aller Details zur Kostenverteilung.
  • Die umgelegten Kosten müssen tatsächlich angefallen und projektbezogen sein. Faire und angemessene Verteilung ist essenziell, um Benachteiligungen zu vermeiden.
  • Umlagefähige Nebenkosten müssen transparent und nachvollziehbar dokumentiert sein. Eine klare Aufschlüsselung ermöglicht die Überprüfung und Rechtfertigung der Umlage.
  • Schließlich sollten alle beteiligten Parteien ihre Zustimmung zur Kostenumlage geben. Dies kann durch eine schriftliche Vereinbarung oder einen Vertrag erfolgen.
Zwei Personen sind in Hemden gekleidet und schütteln sich gegenseitig die Hand, im Hintergrund ist ein grüner Garten zu sehen.

Alternative: Betriebskostenpauschale

In der Regel ist im Mietvertrag eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Stattdessen können Vermieter mit ihren Mietern aber auch eine Nebenkostenpauschale, oder auch Betriebskostenpauschale genannt, vereinbaren.

Dabei legt der Vermieter einen festen Betrag für die Nebenkosten fest, den der Mieter monatlich auf das Konto des Vermieters überweisen muss. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgedeckt. Die Pauschale bedeutet, dass weder eine jährliche Abrechnung noch eventuelle finanzielle Nachzahlungen sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter anfallen.

Hinweis

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Höhe der Abrechnungspauschalbeträge bestimmen

Die Höhe der Abrechnungspauschalbeträge bezüglich umlagefähiger Nebenkosten wird auf Basis der tatsächlichen Kosten ermittelt, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Dabei werden alle umlagefähigen Kosten berücksichtigt, die im Mietvertrag vereinbart wurden.

Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllgebühren sowie Kosten für die Gebäudeversicherung und Hausmeisterdienste.

Um eine möglichst genaue Berechnung zu gewährleisten, sollten Vermieter regelmäßig die Verbrauchswerte erfassen und überprüfen. Hierzu können beispielsweise Zählerstände abgelesen oder Verbrauchsdaten von Dienstleistern erfasst werden. Auf dieser Grundlage können dann die tatsächlichen Kosten ermittelt und auf die Mieter umgelegt werden.

Gut zu wissen

Umlagefähige Nebenkosten basieren auf tatsächlichen, im Mietvertrag vereinbarten Ausgaben wie Heizkosten, Wasser, Müllgebühren und Hausmeisterdienste. Vermieter müssen regelmäßig Verbrauchswerte erfassen und transparent darlegen, um eine genaue und rechtlich korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter bei der Festlegung der Abrechnungspauschalbeträge nicht willkürlich vorgehen dürfen.

Vielmehr müssen sie sich an den tatsächlichen Kosten orientieren und diese transparent und nachvollziehbar darlegen. Nur so können sie sicherstellen, dass die Nebenkostenabrechnung rechtlich korrekt ist und von den Mietern akzeptiert wird.

Zahlungspflicht des Mieters

Brieftasche, aus der mehrere Geldscheine ragen.

Im Normalfall zahlt der Mieter die Nebenkosten im Voraus, neben der monatlichen Miete. Ist dies der Fall, muss der Vermieter einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen und diese spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums an den Mieter zustellen.

Der Mieter hat dann eine Frist von einem Monat, um die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen gegen die Höhe der Betriebskosten zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt und der Mieter ist zur Zahlung, gegebenenfalls auch Nachzahlung, verpflichtet.

Tipps zur Nebenkostenprüfung

Um sicherzustellen, dass Sie als Mieter nicht für unnötige Kosten belastet werden, ist es wichtig, Ihre Nebenkostenabrechnung auf korrekte Umlagefähigkeit zu überprüfen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung helfen können:

  1. Kostenaufteilung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Kosten fair verteilt wurden. Bei Zweifeln fragen Sie den Vermieter um Erklärung.
  2. Verträge prüfen: Vergewissern Sie sich, dass alle Kosten in der Nebenkostenabrechnung vertraglich vereinbart sind.
  3. Fristen beachten: Mieter haben meist drei Monate für Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung.
  4. Mit Vorjahren vergleichen: Prüfen Sie Abweichungen in der aktuellen Abrechnung und klären Sie signifikante Unterschiede mit dem Vermieter.
  5. Hilfe suchen: Bei Unsicherheiten zur Nebenkostenabrechnung kontaktieren Sie einen Mieterverein oder Mietrechtsanwalt.

Fazit

Umlagefähige Nebenkosten bieten sowohl Vermietern als auch Mietern erhebliche Vorteile. Vermieter können ihre Betriebskosten wie Heiz-, Wasser- und Müllentsorgungskosten reduzieren, wodurch finanzielle Mittel für Investitionen freigesetzt werden.

Mieter profitieren von einer transparenten und klaren Aufschlüsselung ihrer Nebenkosten, was eine bessere finanzielle Planung und Kontrolle des Energieverbrauchs ermöglicht.

Durch eine präzise, nachvollziehbare und fristgerechte Abrechnung gemäß der gesetzlichen Vorgaben werden Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden. Nur jene Kosten, die tatsächlich angefallen und im Mietvertrag vereinbart sind, dürfen umgelegt werden.

Insgesamt fördern korrekt abgerechnete umlagefähige Nebenkosten die Transparenz, Fairness und Effizienz in Mietverhältnissen und schaffen somit eine Win-Win-Situation für beide Parteien.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform...
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Umlagefähige Nebenkosten

  • Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

    Es gibt bestimmte Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die wichtigsten sind: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Renovierungskosten, Versicherungen.

  • Was kann der Vermieter als Nebenkosten geltend machen?

    Der Vermieter kann verschiedene Kosten als Nebenkosten geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Heizung und Warmwasser, Wasser- und Abwassergebühren, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Grundsteuer sowie die Kosten für Hausmeister und Gartenpflege. Auch die Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Treppenhaus oder Waschküche können als Nebenkosten umgelegt werden.

  • Welche Kosten sind nicht in den Nebenkosten enthalten?

    Die Nebenkosten einer Wohnung beinhalten in der Regel Kosten für verschiedene Services, die mit dem Betrieb und der Erhaltung des Gebäudes zusammenhängen. Zurückzuführen sind diese Kosten meist auf den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Wärme sowie auf Reinigungsarbeiten und Gebäudeversicherungen. Allerdings gibt es auch einige Kosten, die nicht in den Nebenkosten enthalten sind, darunter die Miete selbst sowie individuelle Dienstleistungen wie zum Beispiel Telefon- oder Internetverträge.

  • Wie müssen die Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sein?

    Im Mietvertrag müssen die Nebenkosten separat aufgeführt sein. Dies bedeutet, dass sie nicht in der Miete enthalten sind und zusätzlich zur Kaltmiete gezahlt werden müssen. Die Höhe der Nebenkosten sollte dabei transparent und nachvollziehbar sein. Es muss klar ersichtlich sein, welche Kosten in den Nebenkosten enthalten sind und welche nicht.

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