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Abmahnung Mieter: Das müssen Sie wissen

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
19. Oct 2023 / 19 Min. Lesezeit

Eine Abmahnung an den Mieter ist ein wichtiges Instrument, um bestimmte Verhaltensweisen zu sanktionieren, die gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung verstoßen. Dabei ist es wichtig, die korrekte Form und Frist für eine Abmahnung einzuhalten, um eine fristlose Kündigung des Mieters zu ermöglichen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und warum eine Abmahnung sinnvoll ist, wie Sie eine rechtssichere Abmahnung schreiben und was Sie sonst noch in Bezug auf Abmahnungen beachten sollten.

Abmahnung Mieter: Wozu dient sie?

Nicht selten gibt es kleine Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, zum Beispiel bei einer Mieterhöhung, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, bei Kündigung wegen Eigenbedarf oder ausbleibenden Reparaturen. Um die Rechten und Pflichten beider Parteien klar zu definieren, werden sie im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Parteien, sich an die Abmachungen zu halten. Hält sich der Mieter jedoch nicht an die Regeln und Pflichten aus dem Mietvertrag, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen.

Eine Abmahnung ist also ein Schritt, den Vermieter unternehmen können, um bestimmte Verhaltensweisen oder Verstöße des Mieters anzusprechen und auf Änderung zu drängen, bevor weitere rechtliche Schritte wie eine Kündigung notwendig werden. Außerdem werden mögliche Folgen dargelegt, sollte der Mieter sich nicht an die in der Hausordnung oder im Mietvertrag stehenden Regeln halten und sein Fehlverhalten ändern. Eine Folge könnte zum Beispiel die fristlose Kündigung sein.

Als Vermieter ist es allerdings wichtig, dass die Abmahnung korrekt und rechtsgültig formuliert wird. Die Gründe für eine Abmahnung sollten zum Beispiel klar benannt werden und auch die Nennung der betreffenden Hausordnung oder der genaue Abschnitt im Mietvertrag sowie die Frist, um das Verhalten zu ändern, sollten genannt werden.

Gut zu wissen

Haben beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben, hat nicht nur der Vermieter, sondern auch der Mieter das Recht eine Abmahnung auszusprechen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter sich nicht an die im Vertrag geregelten Pflichten hält.

Abmahnung in Schriftform

Eine Abmahnung an den Mieter muss nicht immer zwingend in schriftlicher Form ausgesprochen werden, es gibt auch mündliche Abmahnungen. Allerdings hat es einige Vorteile, wenn sie in Schriftform an den Mieter übermittelt wird.

Zum einen kann eine schriftliche Abmahnung in einem Streitfall klar belegt werden, während eine mündliche Abmahnung nur durch glaubwürdige Zeugen belegbar ist, was sich meist ziemlich schwierig gestaltet. Zum anderen ist eine schriftliche Abmahnung Voraussetzung für eine spätere, fristlose Kündigung.

Rechtliche Grundlagen einer Abmahnung

Als Vermieter ist es entscheidend, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um eine korrekte und gültige Abmahnung auszustellen. Gemäß dem Mietrecht gibt es bestimmte formelle Anforderungen, die bei der Abmahnung eines Mieters beachtet werden müssen. Dazu gehört unter anderem die schriftliche Form, in der die Abmahnung verfasst werden muss. Eine mündliche Abmahnung genügt nicht den rechtlichen Anforderungen und ist somit unwirksam.

Des Weiteren ist es wichtig, die Abmahnung fristgerecht zu übermitteln. In der Regel wird eine angemessene Frist von dem Vermieter gesetzt, innerhalb derer der Mieter sein Verhalten ändern soll. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Mietvertrag kann eine fristlose Kündigung erwogen werden.

Die Gründe für eine Abmahnung können vielfältig sein und sind abhängig von den vertraglich vereinbarten Pflichten des Mieters. Diese können beispielsweise Verstöße gegen die Hausordnung, wiederholte nicht rechtzeitige Zahlungen der Miete oder Belästigung der Nachbarn umfassen. Es ist essentiell, dass die Abmahnung inhaltlich präzise und nachvollziehbar formuliert ist, um den Mieter auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.

Um Vermietern bei der Erstellung einer Abmahnung zu unterstützen, stehen kostenlose Muster zur Verfügung, die als Leitfaden dienen können. Dennoch sollte beachtet werden, dass jede Abmahnung individuell auf den Einzelfall zugeschnitten sein muss. Bei Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Risiken zu minimieren.

Diese Gründe können zu einer Abmahnung führen

Müllsäcke, die vor einer Haustür auf dem Gehweg abgestellt wurden.

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Abmahnung des Mieters führen können. Als Vermieter ist es daher wichtig, sich über diese Gründe im Klaren zu sein, um im Bedarfsfall angemessen reagieren zu können.

Häufige Gründe für die Abmahnung eines Mieters:

  • Unerlaubte Haltung von Haustieren
  • Mietrückstände oder verspätete Zahlungen
  • Unerlaubte Untervermietung
  • Unerlaubte bauliche Veränderungen, denen der Vermieter nicht zugestimmt hat
  • Unerlaubte gewerbliche Nutzung der Wohnung
  • Verwahrlosung der Mietimmobilie
  • Der Hausfrieden wird gestört, zum Beispiel durch Ruhestörung oder Müll im Flur

Ein häufiger Grund für eine Abmahnung ist das Fehlverhalten des Mieters in Bezug auf die Hausordnung. Wenn ein Mieter wiederholt gegen die Regeln und Vorschriften verstößt, kann eine Abmahnung als erster Schritt erfolgen, um auf das Problem aufmerksam zu machen und den Mieter zur Verhaltensänderung aufzufordern.

Ein weiterer Grund für eine Abmahnung kann das Nichtbezahlen der Miete sein. Wenn ein Mieter seine Mietzahlungen wiederholt unpünktlich oder gar nicht leistet, kann dies zu einer Abmahnung führen. Hierbei ist es wichtig, die gesetzlichen Fristen einzuhalten und den Mieter schriftlich auf sein Zahlungsverhalten hinzuweisen.

Auch grobe Verstöße gegen den Mietvertrag können zu einer Abmahnung führen. Dazu zählen beispielsweise die ungenehmigte Untervermietung der Wohnung, die eigenmächtige Durchführung von Bauarbeiten oder das unerlaubte Haustierhalten. In solchen Fällen ist es wichtig, die Abmahnung mit konkreten Angaben zu den Verstößen und eventuell erforderlichen Maßnahmen zu formulieren.

Gut zu wissen

Eine Abmahnung ist kein automatischer Grund für eine fristlose Kündigung. Jedoch können bei wiederholten oder gravierenden Verstößen gegen den Mietvertrag weitere Schritte wie eine Kündigung erwogen werden. Es ist ratsam, bei einer Abmahnung die rechtlichen Grundlagen und eventuelle Musterformulierungen zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind.

So können sich Mieter gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren

Ist der Mieter der Meinung eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten zu haben, ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Eventuell ist zum Beispiel ein anderer Nachbar für die Ruhestörung verantwortlich und der Vermieter konnte dies nicht richtig zuordnen.

Es kann auch hilfreich sein, sich vorher über die rechtlichen Grundlagen einer Abmahnung zu informieren, denn lärmende Kinder sind kein Grund für eine Abmahnung und gelten nicht als Ruhestörung.

Sollten Mieter und Vermieter zu keiner Einigung kommen, kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, welcher dann eine Feststellungsklage einreicht. In dem Fall entscheidet dann das Gericht, ob die Abmahnung an den Mieter gerechtfertigt ist oder nicht.

Abmahnung vom Mieter

Auch Mieter haben das Recht, dem Vermieter eine Abmahnung auszusprechen. Hierbei gelten die gleichen formellen Anforderungen wie bei Vermietern auch. Zwar ist auch eine mündliche Abmahnung möglich, eine schriftliche Abmahnung lässt sich im Streitfall jedoch besser beweisen.

Mieter können Vermieter zum Beispiel abmahnen, wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt. Also bei Schimmel in der Wohnung, bei einer ausgefallenen Heizung oder defekten Fenstern. Werden die Mängel innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht behoben, kann der Mieter unter anderem mit Mietminderung drohen. Eine andere Konsequenz wäre auch die Kündigung ohne Einhalten der frei vereinbarten oder gesetzlichen Frist.

So schreiben Sie eine korrekte Abmahnung

Eine Abmahnung an den Mieter zu schreiben kann eine rechtliche und formelle Angelegenheit sein, die bestimmten Kriterien folgen sollte. Es gibt verschiedene Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind. Zunächst einmal ist es wichtig, die korrekte Form und den richtigen Aufbau einer Abmahnung einzuhalten. Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen enthalten. Dazu gehören:

  • der Name des Mieters
  • die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens
  • das Datum, zu dem das Fehlverhalten festgestellt wurde

Des Weiteren sollte in der Abmahnung deutlich gemacht werden, dass es sich um eine Abmahnung handelt und nicht um eine Kündigung. Eine Kündigung ist ein drastischerer Schritt und sollte nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Die Abmahnung dient dagegen dazu, den Mieter auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zu einer Verhaltensänderung aufzufordern.

Zusätzlich ist es wichtig, eine angemessene Frist für die Behebung des Fehlverhaltens festzulegen. Diese Frist sollte realistisch sein und dem Mieter genügend Zeit einräumen, um das Problem zu lösen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, eine sofortige Behebung des Fehlverhaltens zu verlangen, besonders wenn es sich um schwerwiegende Verstöße handelt.

Darüber hinaus sollte die Abmahnung den Mieter auch über die Konsequenzen informieren, die eine weitere Verletzung des Mietvertrags oder wiederholtes Fehlverhalten nach sich ziehen kann. Es kann je nach Schwere des Verstoßes zu einer fristlosen Kündigung oder zu weiteren Kosten für den Mieter kommen.

Schließlich sollte die Abmahnung klar und verständlich formuliert sein. Die Sprache sollte sachlich und respektvoll sein, um eine konstruktive Kommunikation zu ermöglichen. Außerdem kann es hilfreich sein, sich an die rechtlichen Grundlagen des Mietrechts zu halten, um sicherzustellen, dass die Abmahnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ein Muster oder eine Vorlage für eine Abmahnung kann hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind. Jedoch ist es wichtig, das Muster entsprechend den individuellen Gegebenheiten anzupassen.

Formulierungshilfen für die Abmahnung des Mieters

Schreibtisch mit vielen Blättern, die von einer Frau beschrieben werden.

Es gibt verschiedene Ansätze, um den Mieter auf sein unangemessenes Verhalten hinzuweisen. Sie sollten jedoch immer sachlich und deutlich verfasst sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

  1. Beginnen Sie mit einer höflichen und respektvollen Anrede, z.B. “Sehr geehrte/r Mieter/in“, dem Datum der Abmahnung sowie Name und Anschrift des Vermieters und allen aufgeführten Mietern des Mietvertrages.
  2. Beschreiben Sie das konkrete Fehlverhalten des Mieters klar und objektiv. Verwenden Sie dabei möglichst genaue und konkrete Formulierungen, um mögliche Interpretationsspielräume zu vermeiden. Nennen Sie auch das Datum, Uhrzeit und gegebenenfalls Zeugenaussagen.
  3. Weisen Sie den Mieter auf die geltenden Regeln und Vorschriften hin, beispielsweise die Hausordnung oder den Mietvertrag. Verlinken Sie gegebenenfalls auf die entsprechenden Paragraphen des Mietrechts.
  4. Zeigen Sie Verständnis für mögliche Unklarheiten und geben Sie dem Mieter die Möglichkeit, sich zu erklären oder das Verhalten zu korrigieren.
  5. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Behebung des Fehlverhaltens und weisen Sie deutlich auf mögliche Konsequenzen hin, falls der Mieter diese Frist nicht einhält.
  6. Bieten Sie dem Mieter Unterstützung an, beispielsweise Beratung bei der Einhaltung der Regeln oder Hilfestellung bei der Beseitigung von Mängeln.
  7. Beenden Sie die Abmahnung mit einer freundlichen Grußformel und Ihrem Namen als Vermieter.

Mit diesen Formulierungshilfen können Sie eine Abmahnung professionell und respektvoll gestalten, um eine angemessene Reaktion vom Mieter zu erreichen. Denken Sie daran, dass eine Abmahnung aus rechtlichen Gründen sorgfältig formuliert sein muss und die erforderlichen Informationen enthält, um im Streitfall als Beweismittel verwendet werden zu können. Beachten Sie dabei stets die in Ihrem Land geltenden rechtlichen Grundlagen und lassen Sie sich bei Bedarf von einem Fachexperten beraten.

So wird die Abmahnung zugestellt

Da es sehr häufig vorkommt, dass Mieter vor Gericht aussagen, sie hätten niemals eine Abmahnung bekommen, ist es sinnvoll, die Abmahnung an den Mieter per Einschreiben-Rückschein zu versenden. So gehen Vermieter sicher, dass die Abmahnung auch wirklich beim Vermieter angekommen ist und haben für das Gericht einen Beleg.

Was folgt nach der Abmahnung, wenn der Mieter den Aufforderungen nicht nachkommt?

Mieter sollten eine Abmahnung generell immer ernst nehmen, auch wenn es sich nicht um eine Kündigung handelt. Denn bei erneutem Fehlverhalten kann laut § 543 BGB eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund folgen.

Aber nicht nur eine Kündigung kann die Folge sein. Der Vermieter kann zum Beispiel auch Schadensersatz fordern, wenn er ein Entsorgungsunternehmen für die Beseitigung von Müll beauftragen muss.

Kündigung nach Abmahnung

Um eine Kündigung auszusprechen, sind verschiedene Voraussetzungen nötig. Eine davon ist die Abmahnung des Mieters. Mit dieser Abmahnung wird im ersten Schritt versucht das Fehlverhalten des Mieters zu ändern. Ist dies allerdings nicht der Fall, kann nach einer Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen werden.

Hier wird jedoch zwischen Kündigungsart und der Schwere des Fehlverhaltens unterschieden. Handelt es sich zum Beispiel um eine eher geringere Pflichtverletzung, wie zum Beispiel Ruhestörung, ist eine vorherige Abmahnung des Mieters Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung.

Auch bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund schreibt das Gesetz eine vorherige Abmahnung vor (§ 543 BGB), um dem Mieter zu ermöglichen, eine sofortige Kündigung zu vermeiden.

In diesen Fällen ist eine Abmahnung nicht nötig

Viele Mieter denken, dass es zu jedem Sachverhalt eine Abmahnung als Warnschuss geben muss. Es gibt allerdings Situationen, in denen eine Abmahnung an den Mieter nicht nötig und eine sofortige fristlose Kündigung möglich ist. Dies ist der Fall, wenn

  • es offensichtlich ist, dass der Mieter sein Verhalten nicht ändern wird, indem er dies dem Vermieter gegenüber zum Beispiel äußert,
  • der Mieter den Vermieter oder andere im Haus lebende Mieter schwer beleidigt,
  • der Mieter seine Miete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nicht bezahlt oder wenn er über einen Zeitraum von mehr als zwei Terminen hinweg mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei Monatsmieten entspricht.

Die Form der Kündigung

Ist eine Kündigung nach Abmahnung erforderlich, sollte diese in schriftlicher Form und mit Unterschrift des Vermieters erfolgen. Außerdem sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Name und Anschrift aller Beteiligten (Mieter und Vermieter)
  • Kündigungsgrund (Pflichtverletzung)
  • Kündigungsfrist, zu der gekündigt wird
  • Bezugnahme auf die vorherige Abmahnung
  • Hinweis auf Widerspruch

Diese Kündigungsfristen sind einzuhalten

Spätestens sechs Monate, nachdem der Mieter von der Pflichtverletzung erfahren und eine Abmahnung bekommen hat, sollten Vermieter das Mietverhältnis kündigen, damit das Kündigungsrecht nicht verfällt. Die gesetzliche Kündigungsfrist nach §573 c BGB beträgt bei einer ordentlichen Kündigung drei Monate, welche sich auf sich sechs Monate erhöhen, wenn das Mietverhältnis länger als fünf Jahre besteht. Besteht das Mietverhältnis schon seit mehr als acht Jahren, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist neun Monate.

Generell ist es sinnvoll, wenige Wochen nach der Abmahnung zu entscheiden, ob Vermieter von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

Mieter zieht nach Kündigung nicht aus

Im Falle, dass ein Mieter trotz rechtmäßiger Kündigung und Abmahnung nicht freiwillig aus der Immobilie auszieht, besteht für Vermieter die Option, eine Räumungsklage zu erheben. Mit einem erlangten Räumungstitel kann ein Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Zwangsräumung den Mieter zur Räumung zwingen.

Zudem haben Vermieter die Möglichkeit, vom Mieter eine Nutzungsausfallentschädigung für entgangene Mietzahlungen zu fordern, beginnend ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Kündigung. Diese Entschädigung umfasst unter anderem die entfallene Miete während des Zeitraums der rechtlichen Auseinandersetzung.

Fazit: Eine sachgerechte und korrekte Abmahnung ist für den Vermieter Pflicht

Eine Abmahnung ist ein wichtiges Instrument, um den Mieter auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen und eine Verbesserung seines Verhaltens herbeizuführen, bevor weitere rechtliche Schritte ergriffen werden müssen. Es ist daher entscheidend, dass die Abmahnung in angemessener Form und Frist erfolgt. Durch die Einhaltung einer klaren Struktur und die Verwendung von präzisen Formulierungen wird sichergestellt, dass die Abmahnung rechtlich wirksam ist und ihre beabsichtigte Wirkung entfalten kann.

Bei der Formulierung der Abmahnung sollte darauf geachtet werden, dass alle relevanten Informationen, wie zum Beispiel der konkrete Grund für die Abmahnung und das Fehlverhalten des Mieters, präzise und verständlich dargelegt werden. Außerdem können kostenlose Muster und Vorlagen bei der Erstellung einer Abmahnung hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abmahnung nicht automatisch zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags führt. Vielmehr dient sie als eine Warnung und bietet dem Mieter die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern und die vereinbarten Regeln, wie beispielsweise die Hausordnung, einzuhalten.

Abschließend lässt sich festhalten, dass eine sachgerechte und korrekte Abmahnung eine gesetzliche Pflicht für Vermieter ist. Sie stellt eine faire und rechtlich einwandfreie Vorgehensweise dar, um auf Regelverstöße des Mieters zu reagieren und eine mögliche Eskalation zu vermeiden. Durch eine professionelle Abmahnung können Vermieter eine positive und konstruktive Kommunikation mit ihren Mietern aufrechterhalten und langfristig ein harmonisches Mietverhältnis gewährleisten. Es ist daher ratsam, sich gründlich über die rechtlichen Grundlagen einer Abmahnung zu informieren und bei Bedarf auch fachlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Abmahnung Mieter

  • Wie viele Abmahnungen sind nötig bis zur Kündigung Mieter?

    Die Anzahl der Abmahnungen, die ein Mieter erhalten kann, bevor es zu einer Kündigung kommt, kann variieren. Im deutschen Mietrecht gibt es keine genaue Anzahl von Abmahnungen, die automatisch zu einer Kündigung führen. Es hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab. Im Allgemeinen müssen gravierende Pflichtverletzungen vom Mieter begangen werden, um eine Kündigung zu rechtfertigen. In der Regel wird der Vermieter den Mieter zunächst abmahnen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu korrigieren. Es kann sein, dass bereits eine einzige schwerwiegende Pflichtverletzung ausreicht, um eine Kündigung auszusprechen. In anderen Fällen kann es sein, dass mehrere Abmahnungen erforderlich sind, um dem Mieter eine angemessene Chance zur Besserung zu geben.

  • Was passiert nach einer Abmahnung vom Vermieter?

    Nach einer Abmahnung vom Vermieter können verschiedene Konsequenzen eintreten, abhängig von der Art und Schwere des Verstoßes, für den die Abmahnung ausgesprochen wurde. Zunächst sollten Mieter die Abmahnung ernst nehmen und das Schreiben sorgfältig durchlesen. In den meisten Fällen wird eine Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung des Mietvertrages verwendet. Diese Kündigung muss jedoch rechtlich begründet sein und bestimmte Fristen einhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Vermieter nach einer Abmahnung Schadensersatzansprüche geltend macht.

  • Was können Mieter gegen Abmahnung tun?

    Mieter haben verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren. Im Falle einer unberechtigten Abmahnung können sie zunächst schriftlich widersprechen und ihr Unverständnis über den Vorwurf zum Ausdruck bringen. Außerdem können Mieter das Gespräch mit dem Vermieter suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls sich der Vermieter weiterhin uneinsichtig zeigt, kann der Mieter rechtliche Schritte erwägen und einen Anwalt konsultieren.

  • Wie schreibt man eine Abmahnung an den Mieter?

    Eine Abmahnung an den Mieter zu schreiben, erfordert eine präzise und formelle Vorgehensweise. Es gibt bestimmte Schritte, die bei der Formulierung einer solchen Abmahnung beachtet werden sollten:
    Betreffzeile: Verwenden Sie eine eindeutige Betreffzeile wie “Abmahnung wegen Vertragsverletzung” oder ähnliches, um den Zweck der Abmahnung deutlich zu machen.
    Einleitung: Beginnen Sie die Abmahnung mit einer höflichen und sachlichen Einleitung.
    Problembeschreibung: Beschreiben Sie präzise und konkret das Fehlverhalten des Mieters.
    Bezug auf Mietvertrag: Verweisen Sie in der Abmahnung auf die betreffenden Klauseln im Mietvertrag, die durch das Fehlverhalten des Mieters verletzt wurden.
    Fristsetzung: Geben Sie dem Mieter eine angemessene Frist, um das Fehlverhalten zu korrigieren.
    Schluss und Rechtsfolgen: Beenden Sie die Abmahnung mit einem abschließenden Satz, der die möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Abmahnung erwähnt.
    Unterschrift: Unterschreiben Sie die Abmahnung als Vermieter und geben Sie das Datum der Abmahnung an.
    Es ist ratsam, die Abmahnung per Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass der Mieter den Erhalt nachweisen kann. Bewahren Sie außerdem eine Kopie der Abmahnung sowie den Versandnachweis auf, um diese als Referenz für eventuelle weitere Schritte nutzen zu können.

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