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Mieterselbstauskunft: Inhalt und Fehler (inkl. Vorlage)

Björn Kolbmüller Geschäftsführer
26. Apr 2024 / 15 Min. Lesezeit

Wenn Sie sich als Mietinteressent für eine Wohnung bewerben, ist die Mieterselbstauskunft eine wichtige Vorlage, die Sie dem Vermieter zur Verfügung stellen sollten. Hierin geben Sie Informationen zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen, Ihren früheren Mietverhältnissen, Ihrem Beruf und weiteren relevanten Daten. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Fragen gewissenhaft und vollständig beantworten und keine falschen oder irreführenden Angaben machen. Eine sorgfältig ausgefüllte Mieterselbstauskunft kann dazu beitragen, dass Sie einen positiven Eindruck beim Vermieter hinterlassen und Ihre Chancen auf die Traumwohnung erhöhen.

Erfahren Sie hier, was alles in einer Mieterselbstauskunft stehen sollte, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wo Sie eine herbekommen.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein vom Mieter ausgefülltes Formular, welches ein wichtiger Bestandteil des Mietprozesses ist und dazu dient, dem Vermieter relevante Informationen über Sie als potenziellen Mieter zur Verfügung zu stellen. Dabei werden verschiedene Fragen zu persönlichen Daten, Einkommen, bisherigen Vermietern und Schufa-Einträgen beantwortet.
Die Informationen, die Sie in der Mieterselbstauskunft angeben, dienen dem Vermieter dazu, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Bei der Erstellung einer Mieterselbstauskunft ist es wichtig, eine klare und präzise Auskunft zu geben. Alle Fragen sollten wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Zudem sollten Sie darauf achten, dass das Formular ordentlich und leserlich ausgefüllt ist.

Für Mietinteressenten stellt der Vermieter oft eine Vorlage zur Verfügung, die ausgefüllt und unterschrieben zurückgegeben werden muss. Bei der Wohnungsbesichtigung oder spätestens vor Abschluss des Mietvertrags wird der Vermieter die Mieterselbstauskunft prüfen. Fehler oder Unvollständigkeiten können dazu führen, dass der Vermieter Zweifel an der Zuverlässigkeit hat und den Mietvertrag nicht abschließt. Durch eine vollständige und korrekte Mieterselbstauskunft können Sie sicherstellen, dass der Vermieter alle relevanten Informationen hat und eine fundierte Entscheidung treffen kann.

Warum ist eine Mieterselbstauskunft wichtig?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein unverzichtbares Instrument für Vermieter bei der Auswahl von Mietinteressenten. Durch die Beantwortung verschiedener Fragen können Vermieter wichtige Daten über den Mietinteressenten erhalten, wie beispielsweise Informationen zu Einkommen, bisherigen Mietverhältnissen, Beruf oder Zahlungsfähigkeit.

Warum ist eine solche Selbstauskunft also wichtig? Zum einen bietet sie dem Vermieter die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck über Sie als potenziellen Mieter zu verschaffen und Ihre Angaben zu überprüfen. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Entscheidung über die Vermietung und können helfen, mögliche Risiken einzuschätzen.

Zum anderen ermöglicht die Mieterselbstauskunft dem Vermieter, sich einen umfassenden Überblick über den Mietinteressenten zu verschaffen und offene Fragen zu klären. Dies schafft Vertrauen und Transparenz auf beiden Seiten, was zu einer reibungslosen Zusammenarbeit im Rahmen des Mietverhältnisses beitragen kann.

Des Weiteren ist es wichtig zu beachten, dass Vermieter berechtigt sind, bestimmte Fragen zu stellen und Informationen in der Mieterselbstauskunft einzufordern. Im Rahmen des rechtlichen Rahmens dürfen Vermieter beispielsweise nach Angaben zu Einkommen und Beruf, sowie nach bisherigen Mietverhältnissen und dem Grund des Umzugs fragen. Diese Informationen sind essentiell für die Vermieter, um eine Entscheidung zu treffen und den geeignetsten Mieter für die Wohnung auszuwählen.

Gut zu wissen

Das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft ist keine gesetzliche Pflicht. Das Nichtausfüllen führt aber häufig dazu, dass Vermieter sich für einen anderen Mietinteressenten entscheiden, weshalb das Dokument in den meisten Fällen freiwillig von den Interessenten ausgefüllt wird.

Diese Daten müssen in der Mieterselbstauskunft enthalten sein

Makler zeigt einem potenziellen Mieter die Mieterselbstauskunft.

In der Mieterselbstauskunft sind bestimmte Daten von entscheidender Bedeutung. Diese Informationen dienen Vermietern dazu, Sie als zukünftigen Mieter besser kennenzulernen und eine fundierte Entscheidung über die Vermietung zu treffen. Beim Ausfüllen der Mieterselbstauskunft sollten Sie daher darauf achten, alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig zu beantworten.

Es gibt drei Phasen, in denen Vermieter relevante Informationen über Sie erfragen – Wohnungsbesichtigung, Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss.

Wohnungsbesichtigung

Während einer Wohnungsbesichtigung dürfen Vermieter oder auch Makler nur wenige Informationen erfragen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • allgemeine Daten zur Identifikation: Name, Adresse, Geburtstag, Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Angaben zum Wohnungsberechtigungsschein, wenn es sich um sozial geförderte Wohnungen handelt

Vertragsanbahnung

Haben Sie nach der Wohnungsbesichtigung Interesse daran, die Wohnung anzumieten, dürfen Vermieter weitere Fragen stellen.

  • Angaben zu Beruf, Einkommen und finanzieller Lage: Wie lange Sie schon bei dem Arbeitgeber arbeiten, darf den Vermieter nicht interessieren. Auch darf er nur nach dem Nettoeinkommen fragen. Wird die Miete hingegen von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, so darf der Vermieter nicht nach den Einkommensverhältnissen fragen.
  • Angaben zu bisherigen Mietverhältnissen: Diese Frage ist umstritten, bei der es verschiedene Urteile gibt.
  • Haustiere: Hier müssen Sie wahrheitsgemäß antworten, vor allem, wenn es sich um größere Tiere handelt, welche die Nachbarn stören könnten. Bei Hamstern oder Kaninchen zum Beispiel müssen Sie keine Angaben machen.
  • Grund des Umzugs
  • Genaue Anzahl der Personen: hier wird auch gefragt, ob es sich um Kinder und/oder Erwachsene handelt.
  • Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren gegen Sie als Mieter eröffnet wurde.

Vertragsabschluss

Nachdem sich der Vermieter für Sie als zukünftigen Mieter entschieden hat, darf er noch einige finale Fragen stellen, bevor es dann zur Vertragsunterzeichnung kommt.

  • Nachweise zu Einkommensverhältnissen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerbescheid)
  • Bonitätsauskunft
  • Konto- und Bankdaten, welche der Vermieter benötigt, um gegebenenfalls später Guthaben darauf zu überweisen.

Ein Vermieter darf nur solche Fragen stellen, die im Rahmen des Mietvertrags und der Wohnungsbesichtigung relevant sind. Um sicherzustellen, dass die Mieterselbstauskunft vollständig und korrekt ausgefüllt wird, können Sie auf eine vorgefertigte Vorlage zurückgreifen, die alle relevanten Fragen und Felder bereits beinhaltet. Indem Sie als Mietinteressent alle notwendigen Informationen in der Mieterselbstauskunft bereitstellen, erhöhen Sie die Chancen auf eine erfolgreiche Wohnungszusage.

Welche Daten dürfen nicht abgefragt werden?

Nicht alle Fragen bezüglich der Miete sind gesetzlich zulässig. Es gibt bestimmte Grenzen, weswegen Mietinteressenten auf unzulässige Fragen mit einer Lüge antworten dürfen. Aber denken Sie dran, dies ist eine seltene Ausnahmesituation, in der mit Lügen geantwortet werden darf.

Beispiele von unzulässigen Fragen sind:

  • Religion
  • Herkunft oder Nationalität
  • Sexuelle Orientierung
  • Parteizugehörigkeit
  • Familienplanung
  • Gesundheitszustand
  • Vorstrafen / Ermittlungsverfahren
  • Persönliche Interessen (Musikgeschmack, wie viele Freunde/Besuch)

Auch die Frage nach dem vorherigen Mietverhältnis ist umstritten, denn hier gibt es widersprüchliche Urteile, ob Sie als Mietinteressent Name und Anschrift des Vermieters wahrheitsgemäß angeben müssen.

Gut zu wissen

Einige Fragen sind immer wieder umstritten, wie zum Beispiel der Familienstand. Noch vor einigen Jahren war es vollkommen selbstverständlich, diese Angaben in einer Mieterselbstauskunft zu machen, während es heutzutage immer mehr als unzulässig angesehen wird, ob jemand verheiratet oder ledig ist, da es für den Vermieter nicht von wirtschaftlichem Interesse ist.

Die Schufa

Die Schufa wird vor jeder Vermietung vom Vermieter angefragt und dient als Bonitätsnachweis, welcher ihm Informationen über die finanzielle Situation und die Kreditwürdigkeit des Mietinteressenten gibt. Dies kann für den Vermieter eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Außerdem kann der Vermieter Informationen über die Zahlungshistorie, Schulden und Kredite, Einkommen und Beschäftigungsverhältnis, Wohnhistorie sowie negative Einträge einsehen. Er darf aber nur Informationen einsehen, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit relevant sind.

Lügen bei der Mieterselbstauskunft

Generell ist es nicht erlaubt, beim Ausfüllen der Mieterselbstauskunft falsche Angaben zu machen. Tun Sie dies dennoch und beschönigen zum Beispiel Ihre finanzielle Situation, kann der Vermieter dies anfechten und sogar Schadensersatz für die Kosten der erneuten Mietersuche verlangen, wenn der Schwindel vor dem Einzug auffliegt. Werden die Falschangaben erst nach dem Einzug vom Vermieter entdeckt, müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Die ungefragte Aufklärungspflicht

Es gibt bestimmte Situationen, auf die Sie den Vermieter hinweisen müssen, ohne dass danach gefragt wird. Dabei handelt es sich um die sogenannte ungefragte Aufklärungspflicht. Wenn zum Beispiel

  • der Mietzins 75 % oder mehr des Nettoeinkommens beträgt,
  • die Miete vom Jobcenter oder einem anderen Grundsicherungsträger übernommen wird oder
  • über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde,

müssen Sie diese Informationen dem Vermieter unaufgefordert mitteilen.

Diese Fehler sollten Sie beim Ausfüllen der Mieterselbstauskunft vermeiden

Der Ausfüllprozess einer Mieterselbstauskunft kann manchmal komplex und verwirrend sein, aber es ist wichtig, sorgfältig vorzugehen und dabei mögliche Fehler zu vermeiden. Im Rahmen der Wohnungsbesichtigung erhalten Sie häufig eine Mieterselbstauskunft vom Vermieter, die es auszufüllen gilt. Dabei ist es essenziell, alle Fragen ehrlich und vollständig zu beantworten, um dem Vermieter die benötigten Informationen zu liefern.

Ein häufiger Fehler ist es, bestimmte Angaben zu vernachlässigen oder zu beschönigen. Dies kann später zu Komplikationen bei der Erstellung des Mietvertrags führen. Zudem dürfen keine wichtigen Daten, wie beispielsweise Einkommensnachweise oder Informationen zur Bonität, fehlen.

Ein weiterer Fehler besteht darin, die Schufa-Auskunft nicht bereitzustellen oder falsche Angaben zu machen. Der Vermieter benötigt diese Informationen, um die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters zu prüfen.

Zudem ist es wichtig, die Mieterselbstauskunft sorgfältig zu lesen und keine Fragen zu übersehen. Jedes Feld sollte korrekt ausgefüllt werden, auch wenn die Angaben möglicherweise nicht auf den ersten Blick relevant erscheinen. Eine vorbereitete Mieterselbstauskunft kann hilfreich sein, um alle erforderlichen Informationen parat zu haben und mögliche Fehler zu minimieren.

Bei Unsicherheiten sollten Sie darauf achten, den Vermieter um Unterstützung zu bitten. Insgesamt ist es von großer Bedeutung, die Mieterselbstauskunft gewissenhaft und korrekt auszufüllen, um einen reibungslosen Umzug und einen erfolgreichen Abschluss des Mietvertrags zu ermöglichen.

Mieterselbstauskunft – Kostenlose Mustervorlage

Unsere Experten von Jacasa haben eine kostenlose Mustervorlage für eine Mieterselbstauskunft erstellt, in der alle wichtigen Informationen zum Mieter abgefragt werden.

Vorlage herunterladen

Vorteil Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Sie können sich bei der Wohnungssuche einen weiteren Vorteil verschaffen, indem Sie dem Vermieter eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen. Der vorherige Vermieter bestätigt in diesem Dokument, dass es keine offenen Mietzahlungen oder Rückstände gibt und Sie immer anstandslos gezahlt haben.

Bedenken Sie jedoch, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, Ihnen die Mietschuldenfreiheit auszustellen. Gegebenenfalls kann er dafür eine Gebühr von bis zu 50 € verlangen.

Fazit: So können Sie sicherstellen, dass die Mieterselbstauskunft vollständig und korrekt ausgefüllt ist

Im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung ist die Mieterselbstauskunft ein wichtiger Bestandteil des Auswahlverfahrens für potenzielle Mieter. Um sicherzustellen, dass die Mieterselbstauskunft vollständig und korrekt ausgefüllt wird, gibt es einige Schritte, die Sie beachten sollten.

  1. Zunächst ist es wichtig, dass Sie alle Fragen in der Mieterselbstauskunft sorgfältig und ehrlich beantworten. Dabei sollten Sie nichts verschweigen oder falsche Angaben machen, da dies zu Problemen im weiteren Verlauf führen kann.
  2. Seien Sie transparent und geben Sie alle relevanten Informationen an, um dem Vermieter ein umfassendes Bild Ihrer Person und Ihres Hintergrunds zu vermitteln. Es kann hilfreich sein, sich im Vorfeld gut auf die Fragen vorzubereiten und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bereitzuhalten.
  3. Überlegen Sie sich, welche Daten und Informationen der Vermieter benötigt und stellen Sie sicher, dass Sie diese zur Hand haben. Dazu gehören beispielsweise Einkommensnachweise, aktuelle Schufa-Auskünfte oder gegebenenfalls Referenzschreiben von früheren Vermietern.
  4. Um Fehler beim Ausfüllen der Mieterselbstauskunft zu vermeiden, nehmen Sie sich ausreichend Zeit und gehen Sie alle Angaben gründlich durch. Überprüfen Sie insbesondere Ihre Rechtschreibung und Grammatik, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen.
  5. Stellen Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Felder ausgefüllt sind und keine wichtigen Informationen fehlen. Es kann auch hilfreich sein, die Mieterselbstauskunft vor dem eigentlichen Umzugstermin bereits auszufüllen, um genügend Zeit für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen zu haben.
  6. Insgesamt ist es wichtig, dass Sie die Bedeutung der Mieterselbstauskunft für den Vermieter verstehen und sich bewusst sind, dass diese Auskunft maßgeblich über Ihre Chancen, die Wohnung zu bekommen, entscheiden kann. Indem Sie die Mieterselbstauskunft vollständig und korrekt ausfüllen, zeigen Sie dem Vermieter Ihr Interesse an der Wohnung sowie Ihre Verlässlichkeit und Seriosität als potenzieller Mieter.
Artikel von
Björn Kolbmüller
Björn Kolbmüller ist Gründer und Geschäftsführer der Eigentümer-Makler Plattform Jacasa in Berlin. Er ist seit über 15 Jahren in der Startup-Szene aktiv und beschäftigt sich rund um die Uhr mit dem Thema Immobilien.
Björn Kolbmüller

Häufige Fragen – Mieterselbstauskunft

  • Woher bekommt man die Mieterselbstauskunft?

    Um eine Mieterselbstauskunft zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zunächst können Sie den Vermieter oder die Vermieterin direkt danach fragen. Sie können dies während der Besichtigung der Wohnung tun oder auch telefonisch oder per E-Mail. Oftmals stellen Vermieter schon bei der Besichtigung ein Formular für die Mieterselbstauskunft zur Verfügung, das Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Alternativ können Sie auch online nach einem Muster für eine Mieterselbstauskunft suchen. Es gibt verschiedene Websites, auf denen Sie Vorlagen finden, die Sie herunterladen und ausdrucken können.

  • Was gehört alles in eine Mieterselbstauskunft?

    Folgende Angaben gehören typischerweise in eine Mieterselbstauskunft: 1. Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten und Staatsangehörigkeit. 2. Familienstand: Angabe, ob man ledig, verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Falls verheiratet oder in einer Partnerschaft, können auch Informationen über den Ehe- oder Lebenspartner erfragt werden. 3. Berufliche Angaben: Hier soll der aktuelle Beruf bzw. die aktuelle Tätigkeit angegeben werden. Auch Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer und Einkommenshöhe können gefragt sein. 4. Finanzielle Situation: Informationen über monatliches Einkommen sowie eventuelle monatliche Ausgaben wie Miete, Nebenkosten oder andere Verbindlichkeiten. 5. Bürgen: Falls vorhanden, können Angaben zu Personen gemacht werden, die als Bürgen zur Verfügung stehen. 6. Haustiere: Hier kann der Mieter angeben, ob er Haustiere hat und wenn ja, um welche Tiere es sich handelt. 7. Vorherige Wohnsituation: Informationen über die aktuelle bzw. vorherige Wohnadresse, Mietdauer und Kontaktdaten des Vermieters. 8. Hobbys und Interessen: Optional können auch persönliche Interessen und Hobbys angegeben werden.

  • Wer füllt die Mieterselbstauskunft aus?

    Die Mieterselbstauskunft wird in der Regel vom potenziellen Mieter oder der potenziellen Mieterin ausgefüllt. Sie als Mieter oder Mieterin sind dafür verantwortlich, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

  • Welche Auskunft darf man vom Mieter verlangen?

    Von einem Mieter darf man verschiedene Auskünfte verlangen. Zunächst kann man den Mieter bitten, Angaben zur eigenen Person zu machen. Dazu gehört unter anderem der vollständige Name, das Geburtsdatum sowie die aktuelle Anschrift. Des Weiteren kann man den Mieter auch nach seiner beruflichen Tätigkeit und dem Arbeitgeber fragen. Darüber hinaus kann man Auskünfte zum Mietverhältnis einholen. Dazu zählt beispielsweise die Frage nach der Anzahl der Personen, die in der Mietwohnung leben werden, sowie nach eventuellen Haustieren. Auch Informationen über die geplante Dauer des Mietverhältnisses können von Bedeutung sein. Bei Zweifeln an der finanziellen Situation des Mieters ist es außerdem möglich, eine Auskunft über das monatliche Einkommen einzufordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Fragen an den Mieter in einem angemessenen Rahmen bleiben müssen und dass man sich auf rechtlich zulässige Fragen beschränkt. Ein Mieter hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und muss nicht alle Fragen beantworten.

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